Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 10
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik ........................................................................................................................... 7
1002 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung .......................................................................................... 11
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 14
Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) ............................... 15
1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK ............................... 25
Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des
Ökolandbaus und der Biodiversität..................................................................................................................................... 27
Ausgaben-Tgr. 02 Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels............................................... 28
Ausgaben-Tgr. 03 Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes............................................................... 28
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge ................................................................................................. 30
Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen der Notfallvorsorge............................................................................................. 36
Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) ....................................... 38
Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) ........... 50
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation ........................................................................................................... 61
Ausgaben-Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe...................................................................................................... 65
Ausgaben-Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung........................... 66
Ausgaben-Tgr. 03 Forschung und Innovation....................................................................................................... 68
Ausgaben-Tgr. 04 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau....................................................................... 71
Ausgaben-Tgr. 05 Nutztierhaltung........................................................................................................................ 72
Ausgaben-Tgr. 06 Digitalisierung.......................................................................................................................... 73
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 75
1006 Internationale Maßnahmen .................................................................................................................................. 76
1010 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 83
Ausgaben-Tgr. 02 Förderung des Umbaus der Tierhaltung.................................................................................. 90
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 92
1011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 95
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 96
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 98
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 100
1012 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 105
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 10)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
1013 Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen ....................................................................... 111
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 114
1014 Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit .............................................................. 118
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 120
1015 Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel ................................................ 126
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 128
1016 Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei ...... 133
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 136
1017 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ................................................................. 141
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 144
1018 Bundessortenamt ................................................................................................................................................. 148
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 153
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 154
Übersicht 2 Projektträger des BMLEH ................................................................................................................. 160
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 163
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) nimmt die Ressortaufgaben auf den
Gebieten Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei, Ernährung,
gesundheitlicher Verbraucherschutz, ländliche Räume und
Heimat wahr. In diesen Politikbereichen wirkt das BMLEH an der
Gestaltung der Europäischen Politiken, internationaler
Vereinbarungen und des Rechtsrahmens mit.
Das BMLEH unterstützt eine national und international
wettbewerbsfähige und vielfältige Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft und eine leistungsfähige Ernährungswirtschaft, die die
Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher
aufgreift, die Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes
berücksichtigt und die Verbesserung der Haltungsbedingungen
von Nutztieren in den Blick nimmt.
Das BMLEH verfolgt das Ziel, ländliche Räume unter
Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Entwicklungspotenziale
als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken,
nachhaltig zu gestalten, zukunftsfähig zu machen, ihre
Attraktivität zu erhalten und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen
beizutragen. Die regionale Vielfalt von Deutschland zu
stärken, ist Kern der Heimatpolitik des BMLEH.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes" ist dabei das wichtigste nationale
Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz
sowie die ländlichen Räume. Mit den „Maßnahmen des
allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des
Ökolandbaus und der Biodiversität", den „Maßnahmen des
Küstenschutzes in Folge des Klimawandels" und den
„Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" werden für diese
Themenbereiche zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt. Im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe fördert das BMLEH auch
den Aufbau stabiler Wälder und sichert so die Wälder als
Klimaschützer.
Das Ziel der Ernährungspolitik ist, einen nachhaltigen
Ernährungs- und Lebensstil in jeder Lebenslage zu fördern.
Das BMLEH nimmt den Lebensstil als Ganzes und die
verschiedenen Lebensphasen in den Blick. Wichtige
Handlungsfelder sind Ernährungsbildung, Verbraucherinformation, eine
bessere Angebotstransparenz im Ernährungsbereich sowie
Forschung und Datenerhebung. Im Kontext der
Ernährungssicherung, des Ressourcen- und des Umweltschutzes national
wie international gewinnen auch nachhaltige Produktions- und
Konsummuster, darunter die Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung, an Bedeutung.
Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind
sichere, gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und
sichere Lebensmittelbedarfsgegenstände. Neben dem
gesetzlichen Rahmen spielen hierbei die Forschung und die
Risikobewertung von Produkten und Stoffen eine wichtige Rolle.
Gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel, Stoffe und Produkte
werden laufend identifiziert und bewertet. Auf Basis der
gewonnenen Erkenntnisse werden Vorschriften und Strukturen
angepasst. Die Politik des BMLEH ist auf einen
wirkungsvollen Vollzug des Lebensmittelrechts und effektive Strukturen
der Lebensmittelüberwachung gerichtet. Darüber hinaus ist
Ziel der Schutz vor Irreführung und Täuschung.
Vollzugsaufgaben leisten das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für
Risikobewertung.
Das Handlungsfeld Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
des BMLEH berücksichtigt, dass die Landwirtschaft künftig
einen größeren Beitrag zum Klimaschutz, zum Schutz der
Ressourcen, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur
Instandhaltung natürlicher Ökosysteme leisten muss. Die
Förderung von modernen innovativen Technologien wie der
Digitalisierung wird die Produktion in der Landbewirtschaftung und
Tierhaltung effizienter machen und die Ressourcen schonen.
Gleichzeitig soll die ökologische Land- und
Lebensmittelwirtschaft in Deutschland gestärkt werden.
Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung leistet das
BMLEH einen wichtigen Beitrag für die tierwohlgerechte
Tierhaltung.
Die Forschungspolitik des BMLEH ist an fünf Missionen
ausgerichtet:
- Klimaneutralität bis 2045 erreichen und Land-,
Ernährungs- und Waldwirtschaft an die Auswirkungen der
Klimakrise anpassen.
- Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungsketten in Land-
und Ernährungswirtschaft, dem Wald und der Fischerei
sicherstellen, 30 % Öko-Landbau erreichen, Agrarpolitik
reformieren.
- Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt
sichern.
- Gesundheitsförderliche Ernährung und nachhaltiger
Konsum, transparente und offene Märkte gewährleisten.
- Gute und gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse
auf dem Land schaffen.
Durch die Agrarsozialpolitik werden aktive Landwirtinnen und
Landwirte und ihre Familien sozial abgesichert. Sie trägt dazu
bei, die Voraussetzungen für eine leistungs- und
wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu schaffen und den Strukturwandel in
der Landwirtschaft sozial zu flankieren.
Wesentliche internationale Herausforderungen im
Aufgabenbereich des BMLEH sind die Sicherung der Ernährung, eine
nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, der Erhalt und
die Förderung der Biodiversität, die Eindämmung der
Klimakrise und deren Folgen auf die Land- und Forstwirtschaft.
Der Schlüssel für die weltweite Ernährungssicherung ist eine
produktive, nachhaltige und widerstandsfähige Landwirtschaft
sowie ein regelbasierter Handel, der Aspekte der
Nachhaltigkeit sowie internationale Standards zum Schutz der
Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen berücksichtigt. Das
BMLEH setzt sich in internationalen Institutionen wie der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) dafür ein, eine übergreifende Politik für eine
gesunde und ausgewogene Ernährung zu gestalten. Mit eigenen
Projekten im Rahmen der internationalen
Forschungskooperation sowie dem bilateralen Kooperationsprogramm trägt es zu
Wissenstransfer und dem Aufbau effizienter Strukturen der
Agrar- und Ernährungssektoren in den Partnerländern bei.
Die Förderung des Umbaus der Tierhaltung bildet ebenfalls
einen Schwerpunkt.
Das BMLEH trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben
wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) 2 „Kein Hunger“, 3 „Gesundheit
und Wohlergehen“, 12 „Nachhaltige/r Konsum und
Produktion“, 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“, 14 „Leben unter
Wasser“, 15 „Leben an Land“ und 17 „Partnerschaften zur
- 3 -
Vorwort 10
Erreichung der Ziele“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) bei.
Die vier Bundesforschungsinstitute im Geschäftsbereich
erarbeiten wissenschaftliche Entscheidungshilfen in der
Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forst- und Fischereipolitik sowie zu
ländlichen Räumen für das BMLEH, haben aber auch
gesetzliche Aufgaben. Dazu gehören z. B. phytosanitäre
Risikobewertungen und Koordinierung der Erhebungen zur
Vermeidung der Ein- und Verschleppung neuer Schadorganismen
der Pflanzen, Bewertungen und Untersuchungen bei der
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie epidemiologische
Untersuchungen bei Tierseuchenausbrüchen.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
ist die zentrale Umsetzungsbehörde im Geschäftsbereich des
BMLEH. Sie erbringt umfangreiche und vielfältige fachliche
und administrative Leistungen.
Das BMLEH bewegt sich mit seinen Themen Ernährung,
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und gesundheitlicher
Verbraucherschutz nahe am Alltag der Bürgerinnen und
Bürger. Es steht für Verlässlichkeit, Sicherheit und Transparenz
ein.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Programmhaushalt gliedert sich in sechs Kapitel:
1. Landwirtschaftliche Sozialpolitik,
2. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung,
3. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ - GAK,
4. Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge,
5. Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation,
6. Internationale Maßnahmen
zuzüglich eines Kapitels für sonstige Bewilligungen (1010).
Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1011) sowie das Kapitel für
das Bundesministerium und Kapitel für die Behörden des
Geschäftsbereichs.
- 4 -
10 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 10
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 12 18 -6 29
Verwaltungseinnahmen........................................... 82 513 94 082 -11 569 119 771
Übrige Einnahmen.................................................. 16 739 16 815 -76 54 486
Gesamteinnahmen.................................................. 99 264 110 915 -11 651 174 286
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 564 039 518 647 +45 392 5 037 530 789
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 354 981 328 303 +26 678 63 966 280 332
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 289 950 5 308 657 -18 707 43 441 5 049 149
Ausgaben für Investitionen...................................... 947 070 992 153 -45 083 557 301 669 501
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -182 550 -154 689 -27 861 -
Gesamtausgaben.................................................... 6 973 490 6 993 071 -19 581 669 745 6 529 771
davon flexibilisiert.................................................... 712 986 649 040 +63 946 69 243 614 926
davon nicht flexibilisiert........................................... 6 260 504 6 344 031 -83 527 600 502 5 914 845
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 4 881 6 486 -1 605 2 967
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 484 273 433 584 +50 689 5 556 435 667
Aus Hauptgruppe 5................................................. 194 514 180 529 +13 985 42 957 154 405
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 150 156 -6 14 121
Aus Hauptgruppe 7................................................. 4 900 8 522 -3 622 8 180 1 006
Aus Hauptgruppe 8................................................. 29 149 26 249 +2 900 12 536 23 727
Zusammen.............................................................. 712 986 649 040 +63 946 69 243 614 926
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 879 058
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 284 298
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 202 610
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 246 350
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 60 400
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 42 900
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 8 500
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 8 500
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 8 500
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 8 500
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 8 500
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
30.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2027
Mio. €
Soll
2026
Mio. €
Ist
2025
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
13 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes"
7 526 556 490
- 5 -
Überblick zum Einzelplan 10
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 10 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1011 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 10 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 1011 Tgr. 01 dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3208 Tit. 871 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1011
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppe 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
100 DKK= 13,38885 EUR; 1 USD = 0,85106 EUR; 1 CHF = 1,07365 EUR; 1 GBP = 1,14600 EUR; 1 AUD = 0,56880 EUR.
- 6 -
10 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die landwirtschaftliche Sozialpolitik ist das finanziell
bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Der Bund stellt
hierfür finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt rd. 4,3 Mrd.
Euro zur Verfügung. Davon entfallen ca. 2,5 Mrd. Euro auf die
Alterssicherung der Landwirte. Ein weiterer wesentlicher
Ausgabeblock ist die landwirtschaftliche
Krankenversicherung mit rd. 1,7 Mrd. Euro. Außerdem werden Zuschüsse
zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Entlastung
land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer gewährt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Agrarsozialpolitik trägt als zielorientierte, gestaltende
Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu
bei, die Voraussetzungen für die Entfaltung einer leistungs-
und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu schaffen. Als
berufsständisch geprägtes Sondersystem ist sie darauf
ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei
ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen
und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu
flankieren.
Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) ist ein
eigenständiges Sondersystem der Alterssicherung für landwirtschaftliche
Unternehmer, ihre Ehegatten und mitarbeitenden
Familienangehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über
die Alterssicherung der Landwirte. Die AdL wurde im Jahr
1957 eingeführt und ist als Teilsicherungssystem konzipiert,
da davon ausgegangen wird, dass die Versicherten ihre
Altersversorgung individuell durch Altenteilansprüche,
Pachteinnahmen und/oder eine zusätzliche freiwillige Vorsorge
ergänzen.
Die Rentenleistungen der AdL sind hinsichtlich des Katalogs
der Leistungsarten und der Anspruchsvoraussetzungen an die
Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt.
Es werden Renten an Versicherte, d. h. Altersrenten und
Renten wegen Erwerbsminderung sowie Renten an
Hinterbliebene geleistet.
Seit Einführung der Defizitdeckung des Bundes im Jahre
1995, die den Fehlbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben
ausgleicht, trägt der Bund die finanziellen Folgen des
Strukturwandels in der Landwirtschaft. Im Rahmen dieser
Defizitdeckung werden ca. 80 % der Ausgaben finanziert (SDG 3).
Die landwirtschaftliche Krankenversicherung besteht seit
1972. Der Leistungskatalog unterscheidet sich grundsätzlich
nicht von dem der allgemeinen gesetzlichen Krankenkassen.
Allerdings erhalten landwirtschaftliche Unternehmer im
Krankheitsfall anstelle von Krankengeld unter bestimmten
Voraussetzungen Betriebs- und Haushaltshilfe.
Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist in der
landwirtschaftlichen Krankenversicherung die Zahl der
Rentner bzw. Altenteiler im Verhältnis zu den aktiven Mitgliedern
deutlich höher als in der allgemeinen Krankenversicherung.
Die aktiven Mitglieder tragen durch einen Solidaritätszuschlag
sowie die Übernahme der Verwaltungskosten für die
Krankenversicherung der Rentner bzw. Altenteiler zur Finanzierung
der Ausgaben für die ältere Generation bei. Damit wird
gewährleistet, dass sich die aktiven Mitglieder der
landwirtschaftlichen Krankenversicherung an den Ausgaben für die nicht
mehr aktiven Mitglieder beteiligen.
Für die darüber hinaus gehenden Leistungsaufwendungen für
die Rentner bzw. Altenteiler, die nicht durch deren Beiträge
gedeckt sind, kommt der Bund auf. Die Rechtsgrundlage dafür
bildet das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der
Landwirte (KVLG 1989). Die Bundesmittel dienen vorrangig
dem Ziel, die strukturwandelbedingten Belastungen der
Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
abzumildern.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) ist eine
genossenschaftlich organisierte Solidargemeinschaft zur
Absicherung berufsbedingter Unfallrisiken. Pflichtversichert sind
die land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmer, die im
Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie
alle im Unternehmen - auch nur vorübergehend -
beschäftigten Personen.
Um die Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu
verbessern, entlastet der Bund seit 1963 die zuschussberechtigten
Unternehmer durch freiwillige Zuschüsse zur LUV. Sie
ersetzen einen Teil der von den Unternehmern zu tragenden
Umlage, reduzieren damit den individuellen Beitrag des
Unternehmers und entlasten ihn unmittelbar bei den Betriebskosten.
Zuschussberechtigt sind vor allem bodenbewirtschaftende
Unternehmer, deren Jahresbeitrag einen jährlich festgelegten
Grenzwert (305 Euro) übersteigt. Ausgenommen sind
Unternehmen, die mehr als 50 000 Euro Bundesmittel erhalten
hätten; je Unternehmen sind die Bundesmittel auf 20 000
Euro begrenzt.
Zudem stellt der Bund für die Beratung und Betreuung von
Saisonarbeitskräften in Fragen des Arbeitsschutzes, der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes 1 Mio. Euro zur
Verfügung.
- 7 -
Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001
Überblick zum Kapitel 1001
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 304 400 4 169 900 +134 500 4 118 227
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 304 400 4 169 900 +134 500 4 118 227
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 304 400 4 169 900 +134 500 4 118 227
- 8 -