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Schriftliche Frage 32 von Markus Matzerath (AfD): Aus welchen Gründen ist das Bundesamt für Verfassungsschutz der Auffassung, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit besser als Mitar…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 32 von Markus Matzerath (AfD): Aus welchen Gründen ist das Bundesamt für Verfassungsschutz der Auffassung, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit besser als Mitar… Frage 32 (Markus Matzerath, AfD): Aus welchen Gründen ist das Bundesamt für Verfassungsschutz der Auffassung, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit besser als Mitarbeiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz geeignet seien, und erhebt es diese deswegen zur Voraussetzung („Die besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit erfordert allerdings, dass Bewerbende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen.“, www.verfassungsschutz.de/DE/karrier e/arbeiten-beim-verfassungsschutz/diversitaet/div ersitaet_node.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. September 2026: § 7 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) regelt, dass nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden darf, wenn die Aufgaben es erfordern. Nach der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Empfehlung zur Anwendung des § 7 Absatz 2 BBG ist ein Vorbehalt zugunsten deutscher Staatsangehöriger insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die betreffende Funktion grundlegende Geheimhaltungs- und/oder Sicherheitsinteressen des Staates berührt. Hierunter fallen Tätigkeiten in den Nachrichtendiensten, wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

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