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Schriftliche Frage 40 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung in der Lieferung von Gadolinium-Brennstäben und möglichen weiteren Produkten aus Russland an die Brennelementefabr…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 40 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung in der Lieferung von Gadolinium-Brennstäben und möglichen weiteren Produkten aus Russland an die Brennelementefabr… Frage 40 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung in der Lieferung von Gadolinium-Brennstäben und möglichen weiteren Produkten aus Russland an die Brennelementefabrik Lingen Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die Bundesregierung Russland für den versuchten Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/ Halle verantwortlich gemacht hat (www.tagessch au.de/eilmeldung/bundesregierung-drohne-flugha fen-leipzig-halle-russland-100.html), und wenn ja, welche, und hat sich nach dem versuchten Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/Halle etwas an der Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bundes zur Risikolage in Bezug auf Sabotage oder Spionage geändert, das eine Genehmigung der Erweiterung der Brennelementefabrik Lingen für die Herstellung von hexagonalen Brennelementen russischen Typs versagen würde (www.u mwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse mitteilungen/herstellung-russischer-brennelement e-in-lingen-unter-hohen-auflagen-genehmigt-252 636.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. September 2026: Auf die Wiedergabe der in dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren dem zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) durch bundesaufsichtliche Stellungnahmen zur Verfügung gestellten Erkenntnisse und Hinweise im Genehmigungsbescheid wird verwiesen. Das NMU hat den Genehmigungsbescheid im Internet veröffentlicht (www.umwelt.niedersachsen.de/download/230500).

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