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Schriftliche Frage 174 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung in der geplanten französisch-russischen Kooperation zwischen Framatome und der Rosatom-Tochter TVEL in der Brennel…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 174 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung in der geplanten französisch-russischen Kooperation zwischen Framatome und der Rosatom-Tochter TVEL in der Brennel… Frage 174 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung in der geplanten französisch-russischen Kooperation zwischen Framatome und der Rosatom-Tochter TVEL in der Brennelementefabrik Lingen eine mögliche Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit auch vor dem Hintergrund des eigenen „Aktionsplan zur Abwehr hybrider Gefahren“, der unter anderem Maßnahmen im Bereich der Spionageabwehr und zum Schutz Kritischer Infrastruktur beinhaltet und mit dem die Bundesregierung auf die wachsende Anzahl und Intensität von hybriden Bedrohungen gegen Deutschland reagiert, die insbesondere von Russland ausgehen (www.ndr.de/n achrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/br ennelemente-fabrik-niedersachsen-prueft-koopera tion-mit-russland,framatome-100.html und www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/start-nation aler-sicherheitsrat-2392476), und wenn nicht, warum nicht, und kann nach Auffassung der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden des Bundes ausgeschlossen werden, dass russisches Personal durch die geplante Zusammenarbeit zwischen Framatome und Rosatom/TVEL in Lingen Einblicke in sicherheitsrelevante nukleare Fertigungsprozesse bekommt, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 6. März 2026: Die in Ihrer Frage thematisierte Kooperation und deren Auswirkungen sind Teil eines derzeit laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zuständige Genehmigungsbehörde für die beantragte atomrechtliche Änderungsgenehmigung ist das Niedersächsische Umweltministerium (NMU). Diesem obliegen die umfassende Bewertung des Sachverhalts und die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen. In diesem Zusammenhang wurde dem NMU zu dessen vorläufigem Entscheidungsentwurf im Rahmen der Bundesaufsicht eine Stellungnahme übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung kann nicht vorweggenommen werden. Die Bundesregierung kann sich daher während des laufenden Genehmigungsverfahrens nicht zu Einzelheiten des Verfahrens äußern.

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