Schriftliche Frage 71 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ländliche Räume stärker vor der Deindustrialisierung zu schützen bzw. den Strukturwandel so z…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 71 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ländliche Räume stärker vor der Deindustrialisierung zu schützen bzw. den Strukturwandel so z…
Frage 71 (Sandra Stein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ländliche Räume stärker vor der Deindustrialisierung zu schützen bzw. den Strukturwandel so zu gestalten, dass mittelständische Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze in den Regionen erhalten bleiben?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Januar 2026:
Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die grundsätzlich gleichermaßen auf städtische und ländliche Regionen ausgerichtet ist. In den letzten zehn Jahren (2014 bis 2023) wurden für Vorhaben in strukturschwachen ländlichen Räumen in Summe GRW-Mittel in Höhe von etwa 9 Mrd. Euro bereitgestellt und so Investitionen im Umfang von mehr als 40 Mrd. Euro angestoßen. Mit mehr als zwei Dritteln dieser GRW-Mittel wurden Investitionen von Unternehmen in strukturschwachen ländlichen Räumen gefördert. Bei den geförderten Unternehmen wurden mehr als 70.000 Arbeitsplätze geschaffen und 360.000 Arbeitsplätze gesichert. Unmittelbar nach Beginn der 21. Legislaturperiode hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Abstimmung mit den Ländern und dem Bundesministerium der Finanzen einen umfassenden Prozess zur Neuaufstellung der GRW angestoßen. Ende Dezember 2025 wurde ein entsprechender Beschluss des GRW- Koordinierungsausschusses gefasst, der unter anderem folgende Änderungen des GRW- Koordinierungsrahmens vorsieht: – zusätzliche Anreize für Investitionen von KMU; – neuer Fokus auf Arbeitsproduktivität; – Stärkung der Fachkräftesicherung insbesondere in Regionen, die einen hohen Bevölkerungsrückgang erwarten lassen; – Ermöglichung von Investitionen in „Transformations- und Netto- Null-Technologien“; – erhebliche Vereinfachung und Verschlankung des Programms; – Verbesserung der Grundlagen für Innovationen in den Regionen; – Verbesserungen im Bereich der Förderung zur Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen. Diese Anpassungen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, werden insbesondere auch in strukturschwachen ländlichen Regionen zur Wachstumsstärkung und Beschäftigungssicherung beitragen. In dem im Jahr 2020 eingerichteten „Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen“ (GFS) sind Programme des Bundes beziehungsweise des Bundes und der Länder im Bereich der Regionalförderung unter einem gemeinsamen Dach gebündelt. Die GRW ist zentraler Bestandteil des GFS. Ziel des GFS ist es, die Standortbedingungen in strukturschwachen Regionen zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. Die Bundesregierung beabsichtigt, das GFS im Laufe der 21. Legislaturperiode weiterzuentwickeln. Wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung sind u. a. eine Analyse der Mittelverteilung und eine Evaluation des GFS, deren zentrale Ergebnisse im Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung veröffentlicht werden sollen. Mit dem sogenannten Gleichwertigkeits-Check (GL-Check) für Gesetzesvorhaben sollen die Auswirkungen von Gesetzen auf die Wahrung und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland geprüft werden. Die Prüfung möglicherweise unterschiedlicher Betroffenheit städtischer, ländlicher, strukturstarker und strukturschwacher Regionen und der Kommunen soll Grundlage dafür sein, dass ein Gesetz in unterschiedlich strukturierten Regionen, insbesondere in Stadt und Land, gleichermaßen wirkt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken. Einen Überblick gibt die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Uwe Schulz (AfD) auf Bundestagsdrucksache 21/3236. Auf diese wird insoweit verwiesen.
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