Der Kampf "gegen Rechts" im Zusammenhang mit der Transformation der deutschen Industrie und des Mittelstands (Antwort zu Drs. 21/1334)
Text
Der Kampf "gegen Rechts" im Zusammenhang mit der Transformation der deutschen Industrie und des Mittelstands (Antwort zu Drs. 21/1334)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1515
21. Wahlperiode 08.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1334 –
Der Kampf „gegen Rechts“ im Zusammenhang mit der Transformation der
deutschen Industrie und des Mittelstands
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einteilung Deutschlands in GRW-Fördergebiete (GRW =
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) begann 1970,
nach dem politischen Beschluss von 1969, und war seitdem ein zentrales
Instrument der deutschen Strukturpolitik. Bei den Programmen kamen in der
Vergangenheit Kriterien wie Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Region,
Arbeitsmarktkriterien, Demografie und Infrastruktur zur Berücksichtigung. In der
ersten Phase der GRW-Förderung lag der Fokus auf der klassischen
Strukturpolitik (etwa 1970 bis 1990), um regionale Disparitäten auszugleichen, wie
damals z. B. vorhanden in infrastrukturell unterentwickelten Zonenrandgebieten.
Ordoliberal geprägte Sozialstaatspolitik zielte auf den Ausgleich durch
Subventionen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/gem
einschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur.html).
Zwischen 2000 und 2010 wandelte sich der Förderfokus auf „Modernisierung
und Wettbewerbsfähigkeit“. Der Schwerpunkt lag auch auf einem Ausgleich
des Nord-Süd- bzw. Ost-West-Gefälles, welcher als auszugleichendes Manko
definiert wurde. Neoliberale Effizienzkriterien wurden gepaart mit
reglementierter Regionalpolitik (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2019/heft/13/beit
rag/regelgebundene-regionalpolitik-unverzichtbar-weiterentwicklung-der-bun
d-laender-gemeinschaftsaufgabe.html).
Ab ca. 2020 wurde das GRW-System reformiert, um auch mit diesem
Instrument politisch gesetzte Ziele bei Klima, Dekarbonisierung, Digitalisierung
und „Resilienz“ in Wirtschaftswachstum umzusetzen. Der Boden des freien
Spiels aller marktwirtschaftlichen Kräfte mit minimalen Eingriffen in das
Wirtschaftsleben wurde nach Auffassung der Fragesteller verlassen, der Staat
regelt in Zukunft nachzufragende Güter (z. B. Gebäudeenergiegesetz [GEG],
Elektromobilität), hierdurch die Nachfrage und letztendlich die Preise sowie
die eng gesteckten Planziele im Bereich Innovation bzw. Forschung (z. B.
Verbot der Kernkraft, Förderung der Wasserstofftechnologie, CCU [Carbon
Capture and Utilization] usw). Die soziale Marktwirtschaft wird in den Augen der
Fragesteller ersetzt durch post-neoliberale Transformationspolitik im Sinne
sozialistischer Planwirtschaft (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 5. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
n/DE/Dossier/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftss
truktur.html).
In der vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK), dieses wiederum verbunden mit Arbeitgeberverbänden, Industrie-
und Handelskammern (IHKs) und Gewerkschaften im „Netzwerk Zukunft der
Industrie e. V.“, in Auftrag gegebenen Studie „Transformationsstrategien für
besonders betroffene Regionen: Identifizierung und Bewertung“
(Transformationsstrategien für besonders betroffene Regionen: Identifizierung und
Bewertung by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. – Issuu) aus dem Jahr
2022, wurde die neue politische Agenda mit Analysen und Strategien zur
Umsetzung dieser „Transformation“ der einzelnen deutschen Industriestandorte
untermauert. Wie oben schon angeschnitten, wurde erkannt, dass die
klassische GRW-Regionalförderung – als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und
Land – mit Hauptbezug zu Wirtschaftsleistung, Demografie und Infrastruktur
ergänzt und erweitert werden sollte, um neu zu schaffende
Transformationsregionen, die sich nur gering mit den angestammten GRW-Gebieten
überschneiden. Die Förderlogik und Fördergebietskulisse von GRW dient nun als
Grundlage, jedoch finden durch die Definition neuer Bedürftigkeiten die GRW-
Mittel und auch Mittel aus EU-Strukturfonds keine oder kaum mehr Anwendung.
Als herausragendes Beispiel ist hier die Kleinstadt bzw. der Landkreis
Sonneberg in Thüringen zu nennen, die bzw. der vor Beginn der
Transformationsagenda ein Innovationsstandort für Kunststofftechnik, Metallverarbeitung,
Elektronikkomponenten und Werkzeugbau war, das Wachstum der
industriellen Beschäftigung lag z. T. über dem Landesdurchschnitt (www.suhl.ihk.de/m
ediathek/dezember-2019/erfolg-ist-nicht-billig-konjunkturbericht-herbst-201
9-fuer-den-landkreis-sonneberg?), aber ist nun gemäß einem Artikel in
FAZ.net „doppelte Transformationsregion“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/af
d-und-armut-mit-regionalfoerderung-gegen-rechtspopulismus-11059926
2.html). Die Region stieg ab vom wirtschaftlichen Zugpferd zum „Förderfall“.
Zitat FAZ.net: „Sie ist wirtschaftlich geprägt durch energieintensive
Produktion und Automobilzulieferer (Erklärung für ‚doppelte
Transformationsregion‘), die nun wegen der schwächelnden Autoindustrie zu kämpfen haben.“
Und weiterhin wird der Zusammenhang zu Wahlergebnissen der AfD
hergestellt: „Bereits bei der Bundestagswahl 2021 erzielte die AfD einen
Zweitstimmenanteil von 26,4 Prozent, im Wahlkreis Sonneberg bei den
vergangenen Bundestagswahlen wuchs dieser Anteil auf 43,1 Prozent“ (ebd.).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12076 vom 27. Juni 2024 zum Thema „Zwischenbilanz
zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat“ schrieb die Bundesregierung:
„Darüber hinaus hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ein
weiteres Förderprogramm aufgesetzt, das sich explizit an Träger der politischen
Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen,
insbesondere im ostdeutschen Raum, wendet. Im Förderprogramm ‚Stärkung
politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und
Verschwörungsideologien. Ausschreibung für Träger der politischen Bildung in
Transformationsregionen‘ werden seit 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2024
sechs Projekte verschiedener Träger gefördert. Die Fördermittel betragen bis
zu 100 000 Euro pro Projekt und belaufen sich auf geschätzte Gesamtkosten
in Höhe von 520 000 Euro.“
In der weiter oben genannten Studie des BMWK, welche Planungsgrundlage
für das Bundeswirtschaftsministerium unter Führung Bundesminister
Dr. Robert Habeck war, wird zusammenfassend gefordert, eigenständige
Förderprogramme „zur Bewältigung der Transformation“ aufzulegen (S. 160) und
hinsichtlich Fördergegenstand wird geraten, dass die „Netzwerke“ auch
Organisationen der Zivilgesellschaft mobilisieren sollen „zur Erleichterung der
Transformation“. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sollen durch
Projektmittel bereitgestellt werden (S. 161).
Beim Oberbegriff „Fördermittel gegen Rechtsextremismus“ existiert nach
Ansicht der Fragesteller keine klare Begriffsabgrenzung zu „Fördermittel gegen
Rechts“. Das Programm der bpb zeigt deutlich die Begriffsverwirrung. Die
Schlagworte sind „politische Bildung gegen Rechtsextremismus“ und
„Verschwörungsideologien in Transformationsregionen“, und die oben aufgeführte
Studie des BMWK macht insgesamt deutlich, dass der Steuermitteleinsatz
„zur Umsetzung der Transformation“ folgende Funktionen hat: den
wirtschaftlichen Abstieg der Regionen kompensieren, Widerstand brechen und
oppositionelle Politik unterminieren, so wie die Fragesteller den folgenden Zitaten
aus dem FAZ.net-Artikel eindeutig entnehmen können.
„Mit EU-Regionalpolitik lasse sich dem Trend zum Populismus in
strukturschwachen Regionen entgegenwirken“, sagt Robert Gold vom Kiel Institut für
Weltwirtschaft (IfW)“. Und weiter: „Gemeinsam mit dem Ökonomen Jacob
Lehr von der Universität Mannheim untersuchte Gold, wie sich EU-
Regionalförderung auf die Ergebnisse von Europawahlen auswirkt. Dabei zeigte sich:
Investitionen in die Regionalentwicklung reduzieren die Stimmanteile
rechtspopulistischer Parteien um durchschnittlich 2,5 Prozentpunkte“ (ebd.).
Jedoch, so Zitat aus dem obigen FAZ.net-Artikel zum Beispiel Sonneberg:
„Man kann nicht einfach mit viel Geld gegen die AfD anfördern“.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Begriff der Transformation beschreibt grundlegende Veränderungen über
einen üblicherweise langfristigen Zeitraum, die auf sektoraler und bzw. oder
auf regionaler Ebene erfolgen. Eine einheitliche Definition von
„Transformationsregionen“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist nicht Mitglied im „Netzwerk Zukunft
der Industrie e. V.“. Die von den Fragestellern genannte Studie zu
Transformationsnetzwerken wurde nicht im Auftrag des BMWE erstellt und gibt nicht
notwendigerweise die Meinung der Bundesregierung wieder. Die Studie dient
nicht als Grundlage von Maßnahmen der Bundesregierung.
Für das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen werden
als gemeinsame Grundlage für verschiedene Maßnahmen und Initiativen
wirtschaftlich strukturschwache Regionen im Rahmen der Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nach
einheitlichen Kriterien abgegrenzt. Um die Begrenzung der Förderung auf die
bedürftigsten Regionen sicherzustellen, werden die strukturschwachen
Regionen für jede Förderperiode durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss
der GRW neu festgelegt.
Die umfassenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung
strukturschwacher Regionen und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in
Deutschland werden im „Gleichwertigkeitsbericht 2024 – Für starke und
lebenswerte Regionen in ganz Deutschland“ der Bundesregierung beschrieben.
1. Welche ökologischen Transformationsmaßnahmen werden in den
identifizierten Transformationsregionen konkret vorgeschlagen?
2. Welche ökonomischen Anstrengungen kommen auf die betroffenen
Transformationsregionen zu, und wie teilt sich der Aufwand zwischen
Privatwirtschaft und staatlichen Leistungen auf?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Transformationsregionen sind nicht einheitlich definiert (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung). Grundsätzlich können viele privatwirtschaftliche und
staatliche Maßnahmen zur wirtschaftlichen oder technologischen
Transformation beitragen.
3. Welche konkreten Förderprogramme existieren für die Privatwirtschaft
im energieintensiven Automotive-Bereich zur Umstellung?
4. In welcher Höhe wurden die Programme in diesem Sektor (vgl. Frage 3)
bisher abgerufen (bitte in einer Tabelle, aufgelistet nach Krediten,
Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Zuschüssen, inklusive absoluter Anzahl
und Beträge, darstellen)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Es existieren für die Privatwirtschaft keine konkreten Förderprogramme im
Sinne der Fragestellung.
5. In welcher Höhe wurden bislang insgesamt staatliche Mittel zur
„Transformation“ ausgereicht (bitte alle Branchen und alle Regionen – in einer
Tabelle wie in der Antwort zu Frage 4 – einbeziehen)?
Transformationsregionen sind nicht einheitlich definiert (siehe Vorbemerkung
der Bundes regierung). Der 2024 veröffentlichte Gleichwertigkeitsbericht der
Bundesregierung enthält eine umfassende Darstellung des Ansatzes und der
regionalen Verteilung von Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung, die
der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland dienen.
6. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen
Regionalförderung und der gewünschten Veränderung einer politischen Haltung?
Die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik der Bundesregierung zielt nicht
auf die politische Haltung, sondern auf die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ab. Dies umfasst unter anderem die Bereiche
wirtschaftliche Kohäsion, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe und Zugang zu
Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
7. Wie wird die Wirksamkeit von Bildungskampagnen (siehe Programme
der Bundeszentrale für politische Bildung und ggf. weitere) zur
Bekämpfung rechtsextremer Ideologien in Bezug auf tatsächliche Veränderungen
in der politischen Haltung bzw. im Wahlverhalten gemessen?
Die Umsetzung von „Bildungskampagnen“ im Sinne der Fragestellung erfolgt
nicht und ist nicht Gegenstand der Aufgaben der Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB). Aufgabe der BpB ist es, Verständnis für politische Sachverhalte
zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur
politischen Mitarbeit zu stärken. Das breit gefächerte Bildungsangebot der BpB
soll Bürgerinnen und Bürger motivieren und befähigen, sich kritisch mit
politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen sowie aktiv und
selbstbestimmt am politischen Leben teilzunehmen. Mit dieser Zielsetzung
setzt die BpB eigene Maßnahmen der politischen Bildung um und fördert
politische Bildungsmaßnahmen zivilgesellschaftlicher Träger. Diese Maßnahmen
werden prinzipiell gemäß ihrer jeweils spezifischen Zielsetzung hinsichtlich der
Qualität ihrer Durchführung und der potenziellen Wirksamkeit evaluiert.
8. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der bundesdeutschen Fördermittel, die
seit Beginn der „Transformation“ nur für Projekte „zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus“ in diesen Regionen ausgegeben wurden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Förderausschreibung
„Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus
und Verschwörungsideologien. Ausschreibung für Träger der politischen
Bildung in Transformationsregionen“ der BpB wurden Mittel in Höhe von
482 057,51 Euro verausgabt.
9. Auf welche Weise trägt die Förderung politischer Bildung in
Transformationsregionen zum direkten wirtschaftlichen Nutzen dieser Regionen
bei?
Gravierende sozioökonomische Veränderungen in Regionen, die vor
Herausforderungen im Zusammenhang mit Transformationsprozessen stehen, betreffen
alle Lebensbereiche und haben das Potenzial, gesellschaftliche und
gemeinschaftliche Strukturen zu schwächen. Die wesentliche Zielsetzung politischer
Bildung in solchen Regionen liegt darin, die Potenziale und den
Gestaltungsspielraum der Betroffenen deutlich zu machen, über
Mitgestaltungsmöglichkeiten zu informieren und diese in Form der Förderung der Zivilgesellschaft zu
unterstützen. Die Messung eines direkten wirtschaftlichen Nutzens für die
Regionen ist nicht in der Zielsetzung politischer Bildungsprojekte in solchen
Regionen angelegt.
10. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die finanzielle Förderung „gegen Rechts“ nicht zu
parteipolitischen Zwecken missbraucht wird?
Eine Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) erfolgt
ausschließlich auf Basis aussagekräftiger Antragsunterlagen. Maßgeblich für
die Prüfung und Bewilligung von Projektförderungen sind die Einhaltung der
didaktischen Prinzipien politischer Bildungsarbeit und der Grundsätze des
„Beutelsbacher Konsens“. Hierzu zählen die Beachtung des
Überwältigungsverbots, des Kontroversitätsgebots sowie die Lernendenorientierung. Projekte,
die Fördermittel zu parteipolitischen Zwecken missbrauchen, sind mit den
genannten Förderkriterien nicht vereinbar. Darüber hinaus erfolgt nach
Einreichung des Verwendungsnachweises die Überprüfung der zweckmäßigen
Verwendung der Mittel sowie der Erreichung des jeweiligen Zuwendungszwecks.
In diesem Zusammenhang wird auch die zuvor genannte Einhaltung der
didaktischen Prinzipien politischer Bildungsarbeit und der Grundsätze des
„Beutelsbacher Konsens“ im Zuge der Projektdurchführung überprüft.
11. Wie erfolgt die Abgrenzung solcher Programme zwischen „Bekämpfung
von Rechtsextremismus“ und Bekämpfung legitimer parteipolitischer
Betätigung im konservativen Spektrum – konkret der AfD?
Eine „Bekämpfung legitimer parteipolitischer Betätigung“ steht nicht im
Einklang mit den in der Antwort zu Frage 10 genannten Prinzipien der politischen
Bildung. Im Rahmen der dort dargestellten Antrags- und
Verwendungsnachweisprüfung wird eine Einhaltung der genannten Kriterien überprüft.
12. Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen
Transformationsförderungen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen sollen, und
solchen, die primär die Bekämpfung von „Rechtsextremismus“ verfolgen?
Es gibt keine unmittelbaren Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung
der Transformation, welche die Bekämpfung von Extremismus verfolgen.
13. Welche Förderprogramme und in welcher Höhe (ggf. zur politischen
Bildung) existieren in sog. Transformationsregionen im Kampf gegen
Linksextremismus?
Transformationsregionen sind nicht einheitlich definiert (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung). Eine zielgerichtete Abfrage und Beantwortung im Sinne
der Fragestellung ist daher nicht möglich.
14. In welcher Form werden zivile Netzwerke für ihre Arbeit in
Transformationsregionen gefördert (vgl. Studie des BMWK
„Transformationsstrategien für besonders betroffene Regionen: Identifizierung und Bewertung“;
bitte alle Netzwerke mit Angabe der konkreten Förderung in einer
Tabelle wie zu Frage 4 auflisten)?
15. Inwieweit sind die geförderten zivilen Netzwerke (vgl. Frage 14)
politisch unabhängig, und wie wird deren Neutralität sichergestellt?
16. Welche konkreten Aufgaben haben zivile Netzwerke in
Transformationsregionen (vgl. Studie des BMWK „Transformationsstrategien für
besonders betroffene Regionen: Identifizierung und Bewertung“)?
Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Da weder Transformationsregionen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung)
noch die in den Fragen adressierten zivilen Netzwerke einheitlich definiert
sind, können die Fragen nicht abschließend beantwortet werden. In Einzelfällen
kann eine Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne der
Fragestellung grundsätzlich möglich sein, sofern sie im Einklang mit den
spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Maßnahmen und Initiativen der
Bundesregierung steht.
17. Gibt es Belege dafür, dass die EU-Regionalförderungen direkt zu einer
Abnahme der Unterstützung patriotischer, rechter bzw. „populistischer“
Parteien führen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Artikel FAZ.net),
und wenn ja, welche spezifischen Belege liegen vor?
Der Bundesregierung liegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannte, öffentlich zugängliche Studie des Instituts für Weltwirtschaft und der
Universität Mannheim sowie die diesbezügliche Medienberichterstattung vor.
18. Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Studie der Universität Mannheim zur Korrelation
EU-Regionalförderung und Reduzierung der Stimmanteile für
„populistische Parteien“ vor, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannte, öffentlich zugängliche Studie des Instituts für Weltwirtschaft und der
Universität Mannheim sowie die diesbezüglichen Medienberichterstattung vor.
Die inhaltliche Ausrichtung der EU-Kohäsionspolitik erfolgt auf der Grundlage
von Artikel 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) im Gesetzgebungsverfahren unter Mitwirkung von Europäischer
Kommission, Rat und Europäischem Parlament. Die Umsetzung in
Deutschland obliegt vorwiegend den Ländern, die unter Beachtung der
unionsrechtlichen Vorgaben nach ihrem regionalen Handlungsbedarf Strukturfonds-
Programme aufstellen und über Projektanträge entscheiden. Für die Positionierung
zur Zukunft der Kohäsionspolitik siehe auch Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD (Zeilen 4376–4398).
19. Wie hoch sind diese speziellen Mittel aus EU-Töpfen, und wie lauten die
EU-Förderprogramme zur Regionalförderung?
Für Programme der EU-Regionalförderung (EFRE, ESF+, JTF, Interreg und
EMFAF) stehen in Deutschland in der Förderperiode 2021 bis 2027 21 Mrd.
Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.
Weitere Informationen stehen zur Verfügung auf: www.bundeswirtschaftsminis
terium.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpoliti
k.html.
20. Welche speziellen EU-Mittel gibt es ausschließlich für das
Transformationsvorhaben?
Die grüne und digitale Transformation ist ein Querschnittsthema der
Europäischen Strukturfondsförderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 und wird
mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den EU-Fonds umgesetzt. Dabei
können sowohl gezielte Innovations- und Unternehmensförderung als auch
Infrastruktur- und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden. Für Maßnahmen
zur Unterstützung des Strukturwandels in besonders vom Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft betroffenen Gebieten stehen Deutschland rund
2,5 Mrd. Euro aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition
Fund – JTF) zur Verfügung, die in den Ländern Brandenburg, Nordrhein-
Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
21. Welche Mechanismen existieren, um die Transparenz und
Rechenschaftspflicht der Empfänger der geförderten Projekte sicherzustellen
(vgl. Frage 18, 19, 20)?
Die Vorschriften der Verordnung (EU) 2021/1060 sehen umfassende Prüf- und
Kontrollpflichten vor, die die Programme in ihren Verwaltungs- und
Kontrollsystemen umsetzen. Neben den europäischen Regelungen sind die
Rechenschaftspflichten des geltenden nationalen (Bundes- oder Landes-)
Haushaltsrechts anzuwenden. Alle Empfänger von Fördermitteln werden bei der
Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln auf diese Rechenschaftspflichten, die
Konsequenzen einer Nichtbefolgung und die strafrechtliche Bewährung von
Falschangaben hingewiesen. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung
sowie nachgelagerter Kontrollen durch die Verwaltungs- und Prüfbehörden, die
Europäische Kommission und die Rechnungshöfe von Ländern, Bund und
Europäischer Union wird die Rechts- und Ordnungsmäßigkeit der getätigten
Ausgaben überprüft.
Eine Liste aller in einem Programm geförderter Vorhaben ist verpflichtend zu
führen und mindestens alle vier Monate zu aktualisieren. Die jeweils aktuellen
Listen der Vorhaben sind über die Internetpräsenz der einzelnen Programme
öffentlich verfügbar.
22. Sind weitere Förderprogramme aus Bundesmitteln geplant, die speziell
auf die Stärkung der „politischen Bildung“ in strukturschwachen und
bzw. oder sog. Transformationsregionen abzielen, und wenn ja, welchen
Umfang sollen diese Projekte haben?
Mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) fördert die
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) seit dem Jahr 2010 Projekte für
demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Im Fokus stehen dabei
insbesondere Vereine und Verbände mit Mitgliedern in ländlichen und
strukturschwachen Regionen, z. B. Wohlfahrtsverbände, Blaulichtorganisationen,
Sportvereine oder kirchliche Einrichtungen. Denn gerade regional verankerte
Organisationen haben eine wichtige Funktion für das lokale Gemeinwesen.
Neben dem Aufbau von Bildungs- und Beratungsstrukturen werden bedarfs-
und adressatengerechte Formate zur politischen Bildung für die Vereine und
Verbände entwickelt und somit neue Zielgruppen erschlossen. Für die
Projektförderung in der aktuellen Programmphase 2025 bis 2029 wurden rund
80 Organisationen ausgewählt, die je nach Programmsäule bis zu 200 000 Euro
jährlich erhalten. Antragstellende konnten gemeinnützige und überregional
tätige Vereine und Verbände sein.
23. Welche weiteren Maßnahmen seitens der Bundesregierung sind ggf. in
Planung, um die Akzeptanz der politischen Agenda der Transformation
von Industrie und Mittelstand in der Gesellschaft in den Regionen zu
erhöhen?
Die Bundesregierung entwickelt ihre Maßnahmen im Zusammenhang unter
anderem mit der wirtschaftlichen und technologischen Transformation fortlaufend
weiter. Für eine Übersicht der Maßnahmen wird auf die regelmäßig von der
Bundesregierung vorgelegten Berichte (u. a. den Jahreswirtschaftsbericht)
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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