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Der Kampf "gegen Rechts" im Zusammenhang mit der Transformation der deutschen Industrie und des Mittelstands (Antwort zu Drs. 21/1334)

dip / drucksache 08.09.2025 · WP 21 · 21/1515 · Antwort · Original ↗

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Der Kampf "gegen Rechts" im Zusammenhang mit der Transformation der deutschen Industrie und des Mittelstands (Antwort zu Drs. 21/1334) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1515 21. Wahlperiode 08.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1334 – Der Kampf „gegen Rechts“ im Zusammenhang mit der Transformation der deutschen Industrie und des Mittelstands V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einteilung Deutschlands in GRW-Fördergebiete (GRW = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) begann 1970, nach dem politischen Beschluss von 1969, und war seitdem ein zentrales Instrument der deutschen Strukturpolitik. Bei den Programmen kamen in der Vergangenheit Kriterien wie Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Region, Arbeitsmarktkriterien, Demografie und Infrastruktur zur Berücksichtigung. In der ersten Phase der GRW-Förderung lag der Fokus auf der klassischen Strukturpolitik (etwa 1970 bis 1990), um regionale Disparitäten auszugleichen, wie damals z. B. vorhanden in infrastrukturell unterentwickelten Zonenrandgebieten. Ordoliberal geprägte Sozialstaatspolitik zielte auf den Ausgleich durch Subventionen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/gem einschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur.html). Zwischen 2000 und 2010 wandelte sich der Förderfokus auf „Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit“. Der Schwerpunkt lag auch auf einem Ausgleich des Nord-Süd- bzw. Ost-West-Gefälles, welcher als auszugleichendes Manko definiert wurde. Neoliberale Effizienzkriterien wurden gepaart mit reglementierter Regionalpolitik (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2019/heft/13/beit rag/regelgebundene-regionalpolitik-unverzichtbar-weiterentwicklung-der-bun d-laender-gemeinschaftsaufgabe.html). Ab ca. 2020 wurde das GRW-System reformiert, um auch mit diesem Instrument politisch gesetzte Ziele bei Klima, Dekarbonisierung, Digitalisierung und „Resilienz“ in Wirtschaftswachstum umzusetzen. Der Boden des freien Spiels aller marktwirtschaftlichen Kräfte mit minimalen Eingriffen in das Wirtschaftsleben wurde nach Auffassung der Fragesteller verlassen, der Staat regelt in Zukunft nachzufragende Güter (z. B. Gebäudeenergiegesetz [GEG], Elektromobilität), hierdurch die Nachfrage und letztendlich die Preise sowie die eng gesteckten Planziele im Bereich Innovation bzw. Forschung (z. B. Verbot der Kernkraft, Förderung der Wasserstofftechnologie, CCU [Carbon Capture and Utilization] usw). Die soziale Marktwirtschaft wird in den Augen der Fragesteller ersetzt durch post-neoliberale Transformationspolitik im Sinne sozialistischer Planwirtschaft (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. n/DE/Dossier/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftss truktur.html). In der vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dieses wiederum verbunden mit Arbeitgeberverbänden, Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Gewerkschaften im „Netzwerk Zukunft der Industrie e. V.“, in Auftrag gegebenen Studie „Transformationsstrategien für besonders betroffene Regionen: Identifizierung und Bewertung“ (Transformationsstrategien für besonders betroffene Regionen: Identifizierung und Bewertung by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. – Issuu) aus dem Jahr 2022, wurde die neue politische Agenda mit Analysen und Strategien zur Umsetzung dieser „Transformation“ der einzelnen deutschen Industriestandorte untermauert. Wie oben schon angeschnitten, wurde erkannt, dass die klassische GRW-Regionalförderung – als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land – mit Hauptbezug zu Wirtschaftsleistung, Demografie und Infrastruktur ergänzt und erweitert werden sollte, um neu zu schaffende Transformationsregionen, die sich nur gering mit den angestammten GRW-Gebieten überschneiden. Die Förderlogik und Fördergebietskulisse von GRW dient nun als Grundlage, jedoch finden durch die Definition neuer Bedürftigkeiten die GRW- Mittel und auch Mittel aus EU-Strukturfonds keine oder kaum mehr Anwendung. Als herausragendes Beispiel ist hier die Kleinstadt bzw. der Landkreis Sonneberg in Thüringen zu nennen, die bzw. der vor Beginn der Transformationsagenda ein Innovationsstandort für Kunststofftechnik, Metallverarbeitung, Elektronikkomponenten und Werkzeugbau war, das Wachstum der industriellen Beschäftigung lag z. T. über dem Landesdurchschnitt (www.suhl.ihk.de/m ediathek/dezember-2019/erfolg-ist-nicht-billig-konjunkturbericht-herbst-201 9-fuer-den-landkreis-sonneberg?), aber ist nun gemäß einem Artikel in FAZ.net „doppelte Transformationsregion“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/af d-und-armut-mit-regionalfoerderung-gegen-rechtspopulismus-11059926 2.html). Die Region stieg ab vom wirtschaftlichen Zugpferd zum „Förderfall“. Zitat FAZ.net: „Sie ist wirtschaftlich geprägt durch energieintensive Produktion und Automobilzulieferer (Erklärung für ‚doppelte Transformationsregion‘), die nun wegen der schwächelnden Autoindustrie zu kämpfen haben.“ Und weiterhin wird der Zusammenhang zu Wahlergebnissen der AfD hergestellt: „Bereits bei der Bundestagswahl 2021 erzielte die AfD einen Zweitstimmenanteil von 26,4 Prozent, im Wahlkreis Sonneberg bei den vergangenen Bundestagswahlen wuchs dieser Anteil auf 43,1 Prozent“ (ebd.). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12076 vom 27. Juni 2024 zum Thema „Zwischenbilanz zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat“ schrieb die Bundesregierung: „Darüber hinaus hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ein weiteres Förderprogramm aufgesetzt, das sich explizit an Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum, wendet. Im Förderprogramm ‚Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien. Ausschreibung für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen‘ werden seit 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2024 sechs Projekte verschiedener Träger gefördert. Die Fördermittel betragen bis zu 100 000 Euro pro Projekt und belaufen sich auf geschätzte Gesamtkosten in Höhe von 520 000 Euro.“ In der weiter oben genannten Studie des BMWK, welche Planungsgrundlage für das Bundeswirtschaftsministerium unter Führung Bundesminister Dr. Robert Habeck war, wird zusammenfassend gefordert, eigenständige Förderprogramme „zur Bewältigung der Transformation“ aufzulegen (S. 160) und hinsichtlich Fördergegenstand wird geraten, dass die „Netzwerke“ auch Organisationen der Zivilgesellschaft mobilisieren sollen „zur Erleichterung der Transformation“. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sollen durch Projektmittel bereitgestellt werden (S. 161). Beim Oberbegriff „Fördermittel gegen Rechtsextremismus“ existiert nach Ansicht der Fragesteller keine klare Begriffsabgrenzung zu „Fördermittel gegen Rechts“. Das Programm der bpb zeigt deutlich die Begriffsverwirrung. Die Schlagworte sind „politische Bildung gegen Rechtsextremismus“ und „Verschwörungsideologien in Transformationsregionen“, und die oben aufgeführte Studie des BMWK macht insgesamt deutlich, dass der Steuermitteleinsatz „zur Umsetzung der Transformation“ folgende Funktionen hat: den wirtschaftlichen Abstieg der Regionen kompensieren, Widerstand brechen und oppositionelle Politik unterminieren, so wie die Fragesteller den folgenden Zitaten aus dem FAZ.net-Artikel eindeutig entnehmen können. „Mit EU-Regionalpolitik lasse sich dem Trend zum Populismus in strukturschwachen Regionen entgegenwirken“, sagt Robert Gold vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW)“. Und weiter: „Gemeinsam mit dem Ökonomen Jacob Lehr von der Universität Mannheim untersuchte Gold, wie sich EU- Regionalförderung auf die Ergebnisse von Europawahlen auswirkt. Dabei zeigte sich: Investitionen in die Regionalentwicklung reduzieren die Stimmanteile rechtspopulistischer Parteien um durchschnittlich 2,5 Prozentpunkte“ (ebd.). Jedoch, so Zitat aus dem obigen FAZ.net-Artikel zum Beispiel Sonneberg: „Man kann nicht einfach mit viel Geld gegen die AfD anfördern“. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Begriff der Transformation beschreibt grundlegende Veränderungen über einen üblicherweise langfristigen Zeitraum, die auf sektoraler und bzw. oder auf regionaler Ebene erfolgen. Eine einheitliche Definition von „Transformationsregionen“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist nicht Mitglied im „Netzwerk Zukunft der Industrie e. V.“. Die von den Fragestellern genannte Studie zu Transformationsnetzwerken wurde nicht im Auftrag des BMWE erstellt und gibt nicht notwendigerweise die Meinung der Bundesregierung wieder. Die Studie dient nicht als Grundlage von Maßnahmen der Bundesregierung. Für das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen werden als gemeinsame Grundlage für verschiedene Maßnahmen und Initiativen wirtschaftlich strukturschwache Regionen im Rahmen der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nach einheitlichen Kriterien abgegrenzt. Um die Begrenzung der Förderung auf die bedürftigsten Regionen sicherzustellen, werden die strukturschwachen Regionen für jede Förderperiode durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW neu festgelegt. Die umfassenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung strukturschwacher Regionen und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland werden im „Gleichwertigkeitsbericht 2024 – Für starke und lebenswerte Regionen in ganz Deutschland“ der Bundesregierung beschrieben.  1. Welche ökologischen Transformationsmaßnahmen werden in den identifizierten Transformationsregionen konkret vorgeschlagen?  2. Welche ökonomischen Anstrengungen kommen auf die betroffenen Transformationsregionen zu, und wie teilt sich der Aufwand zwischen Privatwirtschaft und staatlichen Leistungen auf? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Transformationsregionen sind nicht einheitlich definiert (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Grundsätzlich können viele privatwirtschaftliche und staatliche Maßnahmen zur wirtschaftlichen oder technologischen Transformation beitragen.  3. Welche konkreten Förderprogramme existieren für die Privatwirtschaft im energieintensiven Automotive-Bereich zur Umstellung?  4. In welcher Höhe wurden die Programme in diesem Sektor (vgl. Frage 3) bisher abgerufen (bitte in einer Tabelle, aufgelistet nach Krediten, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Zuschüssen, inklusive absoluter Anzahl und Beträge, darstellen)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Es existieren für die Privatwirtschaft keine konkreten Förderprogramme im Sinne der Fragestellung.  5. In welcher Höhe wurden bislang insgesamt staatliche Mittel zur „Transformation“ ausgereicht (bitte alle Branchen und alle Regionen – in einer Tabelle wie in der Antwort zu Frage 4 – einbeziehen)? Transformationsregionen sind nicht einheitlich definiert (siehe Vorbemerkung der Bundes regierung). Der 2024 veröffentlichte Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung enthält eine umfassende Darstellung des Ansatzes und der regionalen Verteilung von Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung, die der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland dienen.  6. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen Regionalförderung und der gewünschten Veränderung einer politischen Haltung? Die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik der Bundesregierung zielt nicht auf die politische Haltung, sondern auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ab. Dies umfasst unter anderem die Bereiche wirtschaftliche Kohäsion, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe und Zugang zu Infrastruktur und Daseinsvorsorge.  7. Wie wird die Wirksamkeit von Bildungskampagnen (siehe Programme der Bundeszentrale für politische Bildung und ggf. weitere) zur Bekämpfung rechtsextremer Ideologien in Bezug auf tatsächliche Veränderungen in der politischen Haltung bzw. im Wahlverhalten gemessen? Die Umsetzung von „Bildungskampagnen“ im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht und ist nicht Gegenstand der Aufgaben der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Aufgabe der BpB ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Das breit gefächerte Bildungsangebot der BpB soll Bürgerinnen und Bürger motivieren und befähigen, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen sowie aktiv und selbstbestimmt am politischen Leben teilzunehmen. Mit dieser Zielsetzung setzt die BpB eigene Maßnahmen der politischen Bildung um und fördert politische Bildungsmaßnahmen zivilgesellschaftlicher Träger. Diese Maßnahmen werden prinzipiell gemäß ihrer jeweils spezifischen Zielsetzung hinsichtlich der Qualität ihrer Durchführung und der potenziellen Wirksamkeit evaluiert.  8. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der bundesdeutschen Fördermittel, die seit Beginn der „Transformation“ nur für Projekte „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ in diesen Regionen ausgegeben wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Förderausschreibung „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien. Ausschreibung für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen“ der BpB wurden Mittel in Höhe von 482 057,51 Euro verausgabt.  9. Auf welche Weise trägt die Förderung politischer Bildung in Transformationsregionen zum direkten wirtschaftlichen Nutzen dieser Regionen bei? Gravierende sozioökonomische Veränderungen in Regionen, die vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Transformationsprozessen stehen, betreffen alle Lebensbereiche und haben das Potenzial, gesellschaftliche und gemeinschaftliche Strukturen zu schwächen. Die wesentliche Zielsetzung politischer Bildung in solchen Regionen liegt darin, die Potenziale und den Gestaltungsspielraum der Betroffenen deutlich zu machen, über Mitgestaltungsmöglichkeiten zu informieren und diese in Form der Förderung der Zivilgesellschaft zu unterstützen. Die Messung eines direkten wirtschaftlichen Nutzens für die Regionen ist nicht in der Zielsetzung politischer Bildungsprojekte in solchen Regionen angelegt. 10. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die finanzielle Förderung „gegen Rechts“ nicht zu parteipolitischen Zwecken missbraucht wird? Eine Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) erfolgt ausschließlich auf Basis aussagekräftiger Antragsunterlagen. Maßgeblich für die Prüfung und Bewilligung von Projektförderungen sind die Einhaltung der didaktischen Prinzipien politischer Bildungsarbeit und der Grundsätze des „Beutelsbacher Konsens“. Hierzu zählen die Beachtung des Überwältigungsverbots, des Kontroversitätsgebots sowie die Lernendenorientierung. Projekte, die Fördermittel zu parteipolitischen Zwecken missbrauchen, sind mit den genannten Förderkriterien nicht vereinbar. Darüber hinaus erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises die Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung der Mittel sowie der Erreichung des jeweiligen Zuwendungszwecks. In diesem Zusammenhang wird auch die zuvor genannte Einhaltung der didaktischen Prinzipien politischer Bildungsarbeit und der Grundsätze des „Beutelsbacher Konsens“ im Zuge der Projektdurchführung überprüft. 11. Wie erfolgt die Abgrenzung solcher Programme zwischen „Bekämpfung von Rechtsextremismus“ und Bekämpfung legitimer parteipolitischer Betätigung im konservativen Spektrum – konkret der AfD? Eine „Bekämpfung legitimer parteipolitischer Betätigung“ steht nicht im Einklang mit den in der Antwort zu Frage 10 genannten Prinzipien der politischen Bildung. Im Rahmen der dort dargestellten Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung wird eine Einhaltung der genannten Kriterien überprüft. 12. Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen Transformationsförderungen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen sollen, und solchen, die primär die Bekämpfung von „Rechtsextremismus“ verfolgen? Es gibt keine unmittelbaren Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Transformation, welche die Bekämpfung von Extremismus verfolgen. 13. Welche Förderprogramme und in welcher Höhe (ggf. zur politischen Bildung) existieren in sog. Transformationsregionen im Kampf gegen Linksextremismus? Transformationsregionen sind nicht einheitlich definiert (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Eine zielgerichtete Abfrage und Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. 14. In welcher Form werden zivile Netzwerke für ihre Arbeit in Transformationsregionen gefördert (vgl. Studie des BMWK „Transformationsstrategien für besonders betroffene Regionen: Identifizierung und Bewertung“; bitte alle Netzwerke mit Angabe der konkreten Förderung in einer Tabelle wie zu Frage 4 auflisten)? 15. Inwieweit sind die geförderten zivilen Netzwerke (vgl. Frage 14) politisch unabhängig, und wie wird deren Neutralität sichergestellt? 16. Welche konkreten Aufgaben haben zivile Netzwerke in Transformationsregionen (vgl. Studie des BMWK „Transformationsstrategien für besonders betroffene Regionen: Identifizierung und Bewertung“)? Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Da weder Transformationsregionen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) noch die in den Fragen adressierten zivilen Netzwerke einheitlich definiert sind, können die Fragen nicht abschließend beantwortet werden. In Einzelfällen kann eine Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne der Fragestellung grundsätzlich möglich sein, sofern sie im Einklang mit den spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung steht. 17. Gibt es Belege dafür, dass die EU-Regionalförderungen direkt zu einer Abnahme der Unterstützung patriotischer, rechter bzw. „populistischer“ Parteien führen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Artikel FAZ.net), und wenn ja, welche spezifischen Belege liegen vor? Der Bundesregierung liegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte, öffentlich zugängliche Studie des Instituts für Weltwirtschaft und der Universität Mannheim sowie die diesbezügliche Medienberichterstattung vor. 18. Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie der Universität Mannheim zur Korrelation EU-Regionalförderung und Reduzierung der Stimmanteile für „populistische Parteien“ vor, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte, öffentlich zugängliche Studie des Instituts für Weltwirtschaft und der Universität Mannheim sowie die diesbezüglichen Medienberichterstattung vor. Die inhaltliche Ausrichtung der EU-Kohäsionspolitik erfolgt auf der Grundlage von Artikel 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Gesetzgebungsverfahren unter Mitwirkung von Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament. Die Umsetzung in Deutschland obliegt vorwiegend den Ländern, die unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben nach ihrem regionalen Handlungsbedarf Strukturfonds- Programme aufstellen und über Projektanträge entscheiden. Für die Positionierung zur Zukunft der Kohäsionspolitik siehe auch Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 4376–4398). 19. Wie hoch sind diese speziellen Mittel aus EU-Töpfen, und wie lauten die EU-Förderprogramme zur Regionalförderung? Für Programme der EU-Regionalförderung (EFRE, ESF+, JTF, Interreg und EMFAF) stehen in Deutschland in der Förderperiode 2021 bis 2027 21 Mrd. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Weitere Informationen stehen zur Verfügung auf: www.bundeswirtschaftsminis terium.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpoliti k.html. 20. Welche speziellen EU-Mittel gibt es ausschließlich für das Transformationsvorhaben? Die grüne und digitale Transformation ist ein Querschnittsthema der Europäischen Strukturfondsförderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 und wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den EU-Fonds umgesetzt. Dabei können sowohl gezielte Innovations- und Unternehmensförderung als auch Infrastruktur- und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden. Für Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels in besonders vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffenen Gebieten stehen Deutschland rund 2,5 Mrd. Euro aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) zur Verfügung, die in den Ländern Brandenburg, Nordrhein- Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. 21. Welche Mechanismen existieren, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Empfänger der geförderten Projekte sicherzustellen (vgl. Frage 18, 19, 20)? Die Vorschriften der Verordnung (EU) 2021/1060 sehen umfassende Prüf- und Kontrollpflichten vor, die die Programme in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen umsetzen. Neben den europäischen Regelungen sind die Rechenschaftspflichten des geltenden nationalen (Bundes- oder Landes-) Haushaltsrechts anzuwenden. Alle Empfänger von Fördermitteln werden bei der Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln auf diese Rechenschaftspflichten, die Konsequenzen einer Nichtbefolgung und die strafrechtliche Bewährung von Falschangaben hingewiesen. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sowie nachgelagerter Kontrollen durch die Verwaltungs- und Prüfbehörden, die Europäische Kommission und die Rechnungshöfe von Ländern, Bund und Europäischer Union wird die Rechts- und Ordnungsmäßigkeit der getätigten Ausgaben überprüft. Eine Liste aller in einem Programm geförderter Vorhaben ist verpflichtend zu führen und mindestens alle vier Monate zu aktualisieren. Die jeweils aktuellen Listen der Vorhaben sind über die Internetpräsenz der einzelnen Programme öffentlich verfügbar. 22. Sind weitere Förderprogramme aus Bundesmitteln geplant, die speziell auf die Stärkung der „politischen Bildung“ in strukturschwachen und bzw. oder sog. Transformationsregionen abzielen, und wenn ja, welchen Umfang sollen diese Projekte haben? Mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) fördert die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) seit dem Jahr 2010 Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Vereine und Verbände mit Mitgliedern in ländlichen und strukturschwachen Regionen, z. B. Wohlfahrtsverbände, Blaulichtorganisationen, Sportvereine oder kirchliche Einrichtungen. Denn gerade regional verankerte Organisationen haben eine wichtige Funktion für das lokale Gemeinwesen. Neben dem Aufbau von Bildungs- und Beratungsstrukturen werden bedarfs- und adressatengerechte Formate zur politischen Bildung für die Vereine und Verbände entwickelt und somit neue Zielgruppen erschlossen. Für die Projektförderung in der aktuellen Programmphase 2025 bis 2029 wurden rund 80 Organisationen ausgewählt, die je nach Programmsäule bis zu 200 000 Euro jährlich erhalten. Antragstellende konnten gemeinnützige und überregional tätige Vereine und Verbände sein. 23. Welche weiteren Maßnahmen seitens der Bundesregierung sind ggf. in Planung, um die Akzeptanz der politischen Agenda der Transformation von Industrie und Mittelstand in der Gesellschaft in den Regionen zu erhöhen? Die Bundesregierung entwickelt ihre Maßnahmen im Zusammenhang unter anderem mit der wirtschaftlichen und technologischen Transformation fortlaufend weiter. Für eine Übersicht der Maßnahmen wird auf die regelmäßig von der Bundesregierung vorgelegten Berichte (u. a. den Jahreswirtschaftsbericht) verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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