Schriftliche Frage 102 von Janina Böttger (DIE LINKE): Welche europäischen und deutschen Regionen sind die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als „strukturschw…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 102 von Janina Böttger (DIE LINKE): Welche europäischen und deutschen Regionen sind die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als „strukturschw…
Frage 102 (Janina Böttger, Die Linke):
Welche europäischen und deutschen Regionen sind die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als „strukturschwache sowie von Transformation betroffene Regionen“ bezeichneten, die eine „tragfähige Mittelausstattung der Kohäsionspolitik“ benötigen, und wie wird die Bundesregierung sich für diese konkreten Regionen in den Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union 2028 bis 2034 und der darin vorgeschlagenen veränderten Kohäsionsmittelvergabestruktur einsetzen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 7. Oktober 2025:
CDU, CSU und SPD haben sich zur Kohäsionspolitik im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Legislaturperiode darauf verständigt, dass der Erhalt der Förderwürdigkeit aller Regionen wichtig ist. Insbesondere auch strukturschwache sowie von Transformation betroffene Regionen brauchen in Zukunft eine tragfähige Mittelausstattung der Kohäsionspolitik. Diese künftige Ausrichtung der Kohäsionspolitik wurde durch Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025 bestätigt. Zum Vorschlag der Kommission für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 läuft die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung für eine Positionierung auf EU-Ebene. Dies gilt auch für den Vorschlag der Kommission, insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik künftig in Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen umzusetzen. Auf Grundlage des Kohäsionsziels (Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und des Vorschlags der Kommission wird die Bundesregierung die weitere Abstimmung mit den Ländern aufnehmen. In diesem Rahmen werden die Regionen weiter konkretisiert werden, die „als strukturschwache sowie von Transformation betroffene Regionen“ im Fokus der Europäischen Förderung stehen sollen. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den Ländern die Frage der Übertragbarkeit der Kriterien zur Abgrenzung von strukturschwachen Regionen im Rahmen der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) prüfen. Die GRW ist das zentrale regionalpolitische Instrument der Bundesregierung auf nationaler Ebene und hat große Bedeutung für die Verbesserung der Standortbedingungen und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Das GRW- Fördergebiet wird gemeinsam von Bund und Ländern festgelegt, zuletzt für die aktuell laufende Förderperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 (siehe www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/D ownloads/grw-fordergebiete-2022-2027.html). Bei dieser Fördergebietsabgrenzung waren die beihilferechtlichen Grundlagen der unternehmensbezogenen Regionalförderung der von der Europäischen Kommission am 19. April 2021 beschlossenen Regionalbeihilfeleitlinien zu berücksichtigen. Die nach diesen Vorgaben des europäisches Beihilferechts förderfähigen Gebiete wurden mit Hilfe eines bundesweit einheitlichen und auf einem Regionalindikatorenmodell basierenden Verfahren bestimmt, um gezielt die strukturschwächsten Regionen zu ermitteln. Ausgangspunkt für die Messung der wirtschaftlichen Aktivität und Standortbedingungen in den Regionen waren ausgewählte Indikatoren (Daten zur Produktivität, zum Arbeitsmarkt, zur demografischen Entwicklung und zur Infrastrukturausstattung), die gemeinsam den GRW-Regionalindikator bilden. Für den Zeitraum ab 2028 wird das GRW-Fördergebiet neu abgegrenzt. Zur Vorbereitung der dafür notwendigen Verhandlungen mit den Ländern sowie das sich daran anschließende Genehmigungsverfahren mit der Europäischen Kommission hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten wird sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, wie im Rahmen der künftigen Fördergebietsabgrenzung der proaktive Charakter der GRW-Förderung weiter gestärkt werden kann.
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