Schriftliche Frage 156 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wann werden für das Jahr 2025 die Zahlen zu Anzeigen auf Verdacht bzw. Anerkennung von COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit sowie zum V…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 156 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wann werden für das Jahr 2025 die Zahlen zu Anzeigen auf Verdacht bzw. Anerkennung von COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit sowie zum V…
Frage 156 (Anne Zerr, Die Linke):
Wann werden für das Jahr 2025 die Zahlen zu Anzeigen auf Verdacht bzw. Anerkennung von COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit sowie zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls aufgrund einer SARS-CoV-2-Erkrankung, zur stufenweise Wiedereingliederung, zur Gewährung einer Verletztenrente aufgrund fortbestehender Beschwerden im Zusammenhang mit der Corona- Erkrankung (Post-COVID) sowie zur Höhe der finanziellen Leistungen der Unfallversicherungsträger vorliegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3714)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. September 2026:
Statistische Daten werden vom Spitzenverband der Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft und die öffentliche Hand (DGUV) regelmäßig veröffentlicht (www.dguv.de/de/zahlen-fakten/). Erste Daten zu Berufskrankheiten im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen bzw. durch das SARS-CoV-2-Virus im Jahr 2025 sind bereits auf der Internetseite der DGUV abrufbar (www.dguv.de/medien/inhalt/medienc enter/hintergrund/covid/dguv_zahlen_covid.pdf). Ausführlichere Daten werden der DGUV voraussichtlich im November 2026 vorliegen. Ein konkreter Stichtag kann nicht mitgeteilt werden, da die statistischen Meldungen zunächst bei den einzelnen Trägern erhoben, dann der DGUV und den anderen auswertenden Stellen (z. B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) übermittelt und jeweils zusammengeführt werden müssen. Umfangreiche statistische Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt werden im Nachgang veröffentlicht, z. B. • www.bmas.de/DE/Service/Statistiken-Open-Data/Statistiken-der-ges etzlichen-Unfallversicherung/statistiken-der-gesetzlichen-unfallversic herung-art.html • www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2024 • https://publikationen.dguv.de/statistiken/ Darüberhinausgehende Auswertungen erfordern häufig Sondererhebungen, die – sofern technisch möglich – nur im Bedarfsfalle von den Unfallversicherungsträgern durchgeführt werden.
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