Schriftliche Frage 49 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung den angekündigten Mechanismus zur Risikoabsicherung von Power Purchase Agreement (PPA) umzusetzen (siehe http…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 49 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung den angekündigten Mechanismus zur Risikoabsicherung von Power Purchase Agreement (PPA) umzusetzen (siehe http…
Frage 49 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wann plant die Bundesregierung den angekündigten Mechanismus zur Risikoabsicherung von Power Purchase Agreement (PPA) umzusetzen (siehe https://background.tagesspiegel.de/energieund-klima/briefing/wirtschaftsministerium-will-p pa-risiken-absichern), und wie soll dieser in seinen Details ausgestaltet sein?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2026:
Die Bundesregierung unterstützt den marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien durch die Stärkung von Erneuerbare-Energien-Projekten mit Stromdirektlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPAs). Um hierfür die Rahmenbedingungen zu verbessern, hat die KfW gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereits ein erstes Programm für eine zinsverbilligte Kreditfinanzierung erarbeitet. Das Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (Kredit-Nummer 570) der KfW ist bereits im Juni 2026 erfolgreich gestartet. Durch eine Zinsverbilligung werden dabei Erneuerbare- Energie-Projekten außerhalb der Förderung durch das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG), insb. PPA-Projekten, bessere Finanzierungsbedingungen ermöglicht. Detaillierte Informationen zu dem Programm finden sich auf der Internetseite der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unte rnehmen/Energie-und-Umwelt/F%c3%b6rderprodukte/Erneuerbare-Ene rgien-%e2%80%93-Plus-(570-571). Als Teil der Energiesäule des Deutschlandfonds hat die Bundesregierung im Dezember 2025 gemeinsam mit der KfW zudem einen zinsverbilligten KfW-Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien und Speichern mit einer bundesgarantierten Risikoentlastung für die durchleitenden Banken angekündigt. Das Faktenblatt zum Deutschlandfonds ist abrufbar unter: www.kfw.de/Press e-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Fakte nblatt_171225_final.pdf Die KfW arbeitet derzeit gemeinsam mit dem BMWE und dem BMF intensiv an dem Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Plus mit Haftungsfreistellung“ (Kredit-Nummer 571) in der Energiesäule des Deutschlandfonds. Die Einführung ist bereits für den Herbst 2026 geplant. Das Programm soll neben der Zinsverbilligung auch eine 50prozentige Haftungsfreistellung der durchleitenden Finanzierungspartner der KfW vorsehen. Die Haftungsfreistellung erhöht den Finanzierungsspielraum der Geschäftsbanken, da sich der Eigenmittelbedarf verringert. Damit können auch Projekte eine Finanzierung erhalten, bei denen die Banken ohne eine Haftungsfreistellung Zurückhaltung üben würden. Informationen über Fortschritte des Deutschlandfonds, u. a. zur Stärkung der Investitionen in die Energieinfrastruktur sind abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilunge n/2026/07/20260715-deutschlandfonds.html.
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