Weiterentwicklung des Deutschlandfonds mit Fokus auf die Mobilisierung privaten Kapitals für kommunale Energieversorger und Stadtwerke
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Weiterentwicklung des Deutschlandfonds mit Fokus auf die Mobilisierung privaten Kapitals für kommunale Energieversorger und Stadtwerke
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7831
21. Wahlperiode 03.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Schubert, Violetta Bock, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Weiterentwicklung des Deutschlandfonds mit Fokus auf die Mobilisierung
privaten Kapitals für kommunale Energieversorger und Stadtwerke
Seit Anfang August 2026 sind zwei weitere Bausteine des Deutschlandfonds an
den Start gegangen, die gezielt regionale Energieversorger bei der Finanzierung
des Ausbaus der Energieinfrastruktur unterstützen sollen (www.kfw.de/%C3%
9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_90336
0.html). Gefördert werden können demnach kommunale und gewerbliche
Energieversorgungsunternehmen sowie Projektgesellschaften für Investitionen in
die Modernisierung von Stromverteilnetzen und die Errichtung von
Geothermieanlagen, Wärme- und Kältespeichern sowie Wärmeübergabestationen.
Neben klassischen zinsvergünstigten Krediten im Auftrag des Staates, die seit
jeher zur Kernaufgabe der öffentlichen Förderbank gehören, sowie den
institutionellen Investoren wie Versicherungen, Vorsorgewerke oder Pensionskassen,
plant die Bundesregierung zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) jedoch auch die Einbindung privater Finanzinvestoren im
Energiebereich, etwa durch die Schaffung „attraktiver Beteiligungsmöglichkeiten“ und
die „koordinierte Bündelung von Projekten“ (www.kfw.de/Presse-Newsroom/
Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_fina
l_Lektorat_V2.pdf).
Obwohl die Pläne zur Einbindung privaten Kapitals im Energiebereich bereits
zum Start des Deutschlandfonds im Dezember 2025 angekündigt wurden, gibt
es aus Sicht der Fragestellenden wenig konkrete Informationen zur
Ausgestaltung des Programms. Zunächst wurde die Vorstellung eines „schlüssigen
Gesamtkonzepts“ im Rahmen der Energieministerkonferenz vom 20. bis
22. Mai 2026 auf Norderney angekündigt (www.kfw.de/Presse-Newsroom/Akt
uelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_final_Le
ktorat_V2.pdf). Die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 21/6244
dazu blieb aus Sicht der Fragestellenden unbeantwortet. In den Beschlüssen der
Energieministerkonferenz (EnMK) wird der Bund aufgefordert, Möglichkeiten
zur Einbindung privaten Kapitals zu prüfen, und die EnMK, bis zum 31.
August 2026 schriftlich über den Fortgang des Programms zu berichten (www.en
mk.de/documents/beschluesse_7._energieministerkonferenz.pdf).
Derweil gibt es verschiedene öffentliche Stellungnahmen zur
Weiterentwicklung des Deutschlandfonds im Energiebereich von Regierungsvertretern und
der KfW. Finanzstaatssekretär Steffen Meyer kündigte zur Jahresmitte 2026
mehr Klarheit zu einem „Private Investor Pool“ an und lies verlauten, dass
„Investitionen in Wärme- oder Verteilnetze aufgrund der planbaren Cashflows
auch ohne staatliche Unterstützung interessant“ seien (www.boersen-zeitun
g.de/esg-pro/geld-der-investoren-fuer-die-transformation-ist-da). Der
Investitionsbeauftragte des Bundeskanzlers, Martin Blessing, regte nach Informationen
der „Börsen-Zeitung“ eine weitere Konsolidierung der Stadtwerklandschaft in
Deutschland an und hob hervor, dass „Geldgeber bei einem Engagement in der
Energieinfrastruktur die stabilen und berechenbaren Cashflows sowie die
„akzeptable Rendite“ schätzen würden. Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der
KfW-Bankengruppe, sagte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass viele
Investoren den Energiemarkt auf der Ebene der Stadtwerke für „nicht investierbar“
hielten, und signalisierte Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen
(BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu
einer Plattformlösung, welche die Investierbarkeit für institutionelle Anleger
schaffen könnte, ohne dass diese „mit jedem Stadtwerk einzeln verhandeln“
müssen (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/kfw-c
hef-wintels-mittelstand-und-wagniskapital-staerker-zusammenbringen/1002388
14.html).
Aus Sicht der Fragestellenden ist es bemerkenswert, dass Regierungsvertreter
einerseits offen über die stabilen und berechenbaren Renditen im staatlich
regulierten Energiesektor sprechen, die für private Investoren auch ohne staatliche
Unterstützung attraktiv wären, gleichzeitig aber mit staatlichen Mitteln die
Investierbarkeit, attraktive Beteiligungsmöglichkeiten und private
Investitionsplattformen schaffen wollen. Während bei Übertragungsnetzen bereits privates
Investitionsinteresse ohne zusätzliche staatliche Anreize besteht, bleibt dieses
bei Verteilnetzen und Stadtwerken weitgehend aus (www.energate-messenge
r.de/news/257347/studie-stadtwerke-steuern-auf-eigenkapitalluecke-zu); im
Wärmebereich wiederum mangelt es trotz vorhandenen Investitionsinteresses
an wirtschaftlich tragfähigen Projekten (www.dena.de/infocenter/nahwaermene
tze-zwischen-waermewende-und-finanzierungsrealitaet/). Gerade die
berechenbaren, regulatorisch abgesicherten Cashflows im Bereich der öffentlichen
Grundversorgung sind aus Sicht der Fragestellenden jedoch der Grund, warum
private Finanzinvestitionen mit hohen Renditeerwartungen hier langfristig
kostentreibend wirken: Ein risikoarmer, regulierter Markt bietet privaten
Investoren überproportionale Gewinnmöglichkeiten, ohne dass diese durch ein
vergleichbares unternehmerisches Risiko gerechtfertigt wären. Demgegenüber
würden Verbraucherinnen und Verbraucher durch geringere erwartbare
Energiekosten sowie Kommunen und öffentliche Haushalte durch entsprechende
langfristige Einnahmen gleichermaßen von einer überwiegend öffentlichen
Finanzierung profitieren.
Entsprechende Belege und Argumente liefert eine Studie von Patrick
Kaczmarczyk und Tom Krebs im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, wonach
privates Eigenkapital im Stromnetzbereich strukturell ungeeignet sei, weil
Übertragungs- und Verteilnetze natürliche Monopole sind (www.boeckler.de/d
e/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009163 ). Es gäbe keinen Wettbewerb, der
Preise diszipliniert, sondern die Bundesnetzagentur legt Netzentgelte und die
kalkulatorische Eigen- und Fremdkapitalverzinsung regulatorisch fest. Wenn
private Investoren wie internationale Finanzinvestoren hohe Renditen
verlangen, kann dies nicht über Marktpreise abgefedert werden, sondern schlägt sich
direkt in höheren Netzentgelten oder staatlichen Zuschüssen nieder. Die Studie
beziffert den gesamtwirtschaftlichen Verlust einer teilweise privat finanzierten
Netzausbaustrategie bis 2037 auf rund 110 Mrd. Euro und schlägt als
Alternative eine schuldenbremsenneutrale Eigenkapitalstärkung über öffentliche
Beteiligungsgesellschaften (finanziert z. B. über die KfW) vor.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb die Bundesregierung mit
dem Deutschlandfonds auf teures privates Eigenkapital setzt oder ob die
kostengünstigere und strukturell adäquate Option öffentlicher
Beteiligungsgesellschaften geprüft wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung derselben Auffassung wie die Fragestellenden,
dass Energieversorgung Daseinsvorsorge ist und somit
gemeinwohlorientiert organisiert werden sollte, wenn nein, warum nicht?
2. Wie beziffert die Bundesregierung den gesamten Investitionsrückstand bei
der Energie- und Netzinfrastruktur bis 2035 bzw. 2045, und welcher
Anteil davon soll über welche Säule – das geplante Infrastruktur-
Sondervermögen, den Deutschlandfonds (private bzw. garantierte Mittel)
sowie sonstige öffentliche Finanzierungen – gedeckt werden?
3. Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026
Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm
Energieversorgungsunternehmen erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument,
Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw.
Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?
a) Wie viele Zusagen wurden bis zum 31. August 2026 im
Förderprogramm Geothermie an welche Projekte und Unternehmen erteilt, in
welchem Volumen, und in welcher Höhe wurden Fündigkeitsrisiken
abgesichert (bitte je Vorhaben Bundesland, gefördertes Projekt und
Absicherungsvolumen angeben)?
b) Wie viele zinsverbilligte Förderkredite an
Energieversorgungsunternehmen wurden bis zum 31. August 2026 zugesagt, in welchem
Volumen, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer sowie auf die
Art der Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus
erneuerbaren Energien und Speicher (bitte tabellarisch, zusätzlich
getrennt nach kommunalen, teilweise privaten und privaten
Energieversorgungsunternehmen angeben)?
c) Wie viele Investitionskredite und Konsortialkredite für
Energieversorgungsunternehmen wurden bis zum 31. August 2026 zugesagt, in
welchem Volumen, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer
sowie auf die Art der Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und
Kälte aus erneuerbaren Energien und Speicher (bitte tabellarisch,
zusätzlich getrennt nach kommunalen, teilweise privaten und privaten
Energieversorgungsunternehmen angeben)?
4. Hat die Bundesregierung den von der siebten Energieministerkonferenz
erbetenen schriftlichen Bericht über den Fortgang zur Einrichtung eines
Programms zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Stadtwerken und die
damit verbundene Erleichterung der Fremdkapitalaufnahme bis zum
31. August 2026 erstellt und übermittelt (www.enmk.de/documents/beschl
uesse_7._energieministerkonferenz.pdf; bitte Datum der Übermittlung,
federführendes Ressort und Titel des Berichts angeben)?
a) Wird der Bericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet, wenn ja, wann,
und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wurden darin wie aufgefordert auch Möglichkeiten zur Einbindung
von privatem Kapital geprüft, wenn ja, welche, und mit welchem
Ergebnis?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Deutschlandfonds
zusammen mit der KfW Mezzanine-Instrumente oder
Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von
Energieversorgungsunternehmen zu schaffen (bitte Volumen, Verzinsung, Laufzeit,
Nachrangigkeitsgrad, Antragsberechtigung und geplanten Starttermin
angeben), und wenn nein, warum nicht?
d) Welche verbindlichen sozialen und ökologischen Leitlinien in Bezug
auf die Mobilisierung von privatem Kapital plant die Bundesregierung
in das Gesamtkonzept zu Stadtwerken zu implementieren, und
inwiefern sollen diese bei der sukzessiven Weiterentwicklung des
Energiebereichs des Deutschlandfonds berücksichtigt werden?
e) Welche verbindlichen sozialen und ökologischen Regelungen,
Vorgaben und Leitlinien plant die Bundesregierung in das Gesamtkonzept
zu Stadtwerken zu implementieren, um die Gemeinwohlorientierung
der Energieversorgung sicherzustellen?
5. Hat die Bundesregierung geprüft, wie institutionelle Investoren wie
Versicherungen, Vorsorgewerke und Pensionskassen stärker für Investitionen in
die inländische Energieinfrastruktur über den Deutschlandfonds
gewonnen werden können, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
6. Welche konkreten Vorteile sieht die Bundesregierung in der Beteiligung
von Asset-Managern, Alternativen Investmentfonds, Private-Equity- bzw.
Private-Credit-Investoren im Energiebereich, insbesondere bei
kommunalen Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerken gegenüber einer
unmittelbaren öffentlichen Finanzierung?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Renditeanforderungen privater Asset-Manager, Alternativer
Investmentfonds, Private-Equity- bzw. Private-Credit-Investoren und
sonstiger institutioneller Finanzinvestoren, die sich an der
Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Deutschland beteiligen, und wie
verhalten sich diese Renditeanforderungen im Vergleich zu den
Refinanzierungskosten des Bundes über die Ausgabe von Bundesanleihen?
b) Ist der Bundesregierung die wiederholte Kritik des
Bundesrechnungshofs bekannt, wonach privat finanzierte bzw. öffentlich flankierte
Finanzierungsmodelle bei Infrastrukturvorhaben über ihre Laufzeit
häufig höhere Kosten verursachen als eine unmittelbare staatliche
Finanzierung, insbesondere weil private Kapitalgeber eine Risiko- und
Renditeprämie oberhalb der Refinanzierungskosten des Bundes verlangen
und Risiken in der Praxis nicht dauerhaft auf private Akteure
übertragen werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
c) Hat die Bundesregierung im Rahmen der Konzeption der
Finanzierungsinstrumente im Energiebereich des Deutschlandfonds einen
Vergleich der Kapitalkosten zwischen verschiedenen Möglichkeiten einer
öffentlichen Eigenkapitalzuführung und einer Beteiligung privater
Investoren angestellt (wenn ja, bitte Ergebnis sowie die unterstellten
Eigenkapitalrenditen und Refinanzierungskosten angeben, und wenn
nein, aus welchen Gründen nicht), und wurden dabei die etwaigen
Auswirkungen auf Netzentgelte quantifiziert?
d) Ist der Bundesregierung die Studie aus dem Jahr 2025 zu
Finanzierungsoptionen für den Stromnetzausbau und ihre Auswirkungen auf
die Netzentgelte von Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs bekannt
(www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009039),
wonach eine private Eigenkapitalfinanzierung des Stromnetzausbaus
bis 2037 zu einem gesamtwirtschaftlichen Verlust von rund 110 Mrd.
Euro und bis 2045 von rund 200 Mrd. Euro führen könnte, und hält sie
diese Berechnung für plausibel und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?
e) Ist der Bundesregierung die bne (Bundesverband Neue
Energiewirtschaft)-Studie „Verteilnetzbetreiber im Renditehoch“ (www.bne-o
nline.de/wp-content/uploads/bne-Analyse-der-Netzbetreiberrenditen-2
026-v11.pdf) bekannt, wonach die 18 größten Verteilnetzbetreiber im
Jahr 2024 handelsrechtliche Eigenkapitalrenditen von bis zu 61
Prozent und im Durchschnitt rund 30 Prozent erwirtschaften konnten, und
wenn ja, hält sie diese Berechnungen für plausibel, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus ,und welchen Handlungsbedarf leitet sie
daraus auch für die Ausgestaltung des Deutschlandfonds ab?
f) Liegen der Bundesregierung die Eigenkapitalrenditen der
Netzbetreiber seit 2012 vor, und wenn ja, wie hoch sind sie (bitte nach Jahr und
Netzbetreiber auflisten), und wie hat die Bundesregierung diese
ausgewertet?
g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit der
Eigenkapitalverzinsung im Zusammenhang mit der Verantwortung
gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern?
h) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass durch die
vergleichsweise hohe, sichere Eigenkapitalrendite nicht unerwünschte Anreize
ausgelöst werden, zum Beispiel für mehr Netzausbau als notwendig?
i) Welche konkreten Zielrenditen (Eigenkapitalverzinsung) stellt die
Bundesregierung bzw. die KfW den über den Deutschlandfonds
angesprochenen privaten Investoren im Energieinfrastrukturbereich in
Aussicht, und wie verhält sich dies zu der von der Bundesnetzagentur
regulatorisch festgelegten Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber?
j) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Investitionsbeauftragten des Bundeskanzlers, Martin Blessing, wonach internationale und
private Geldgeber die stabilen und berechenbaren Cashflows durch
Investitionen in die Energieinfrastruktur schätzen (www.boersen-zeitu
ng.de/esg-pro/geld-der-investoren-fuer-die-transformation-ist-da), und
vor dem Hintergrund dieser Bewertung, welchen Vorteil sieht die
Bundesregierung in der Einbeziehung privater Investoren gegenüber rein
öffentlicher Investitionen in die Energieinfrastruktur, wonach
entsprechende Cashflows langfristig den öffentlichen Haushalten
zugutekämen?
7. Was ist unter dem von Staatssekretär Steffen Meyer genannten „Private
Investor Pool“ zu verstehen (www.boersen-zeitung.de/esg-pro/geld-der-in
vestoren-fuer-die-transformation-ist-da; bitte Rechtsform, vorgesehene
Beteiligte, Kapitalstruktur und Funktionsweise darstellen)?
8. Liegen der Bundesregierung Konzepte und/oder Entscheidungen, die vor
dem Hintergrund der Angaben des Staatssekretärs, wonach bis etwa zur
Jahresmitte 2026 feststehen sollte, wie eine Bündelung mithilfe eines
„Private Investor Pool“ strukturiert werden könnte vor, und wenn ja, welche,
und mit welchem Ergebnis?
9. Auf welcher Ebene sollen die angekündigten attraktiven
Beteiligungsmöglichkeiten an Stadtwerken im Energiebereich für private Investoren
eingeräumt werden (Projektgesellschaft, Netzgesellschaft oder
Energieversorgungsunternehmen), sind Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligungen
vorgesehen, welche Mindest- und Höchstbeteiligungsquoten sind geplant,
und welche Regelungen zu Laufzeiten, Exit und Rückerwerb durch
kommunale Gesellschafter sind vorgesehen?
10. Welche Regelungen zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen, zur
Sicherung kommunaler Mitbestimmungs- und Rückerwerbsrechte sowie
zur Bindung an Investitions- oder Beschäftigungsauflagen sieht die
Bundesregierung bei privaten Beteiligungen an
Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Deutschlandfonds vor, und sofern keine solchen
Regelungen bisher vorgesehen sind, hält die Bundesregierung die
Schaffung von attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten und eines „Private
Investor Pool“ auch ohne solche Regelungen für zustimmungsfähig?
11. Welche Mitsprache-, Governance- oder Kontrollrechte erhalten private
Kapitalgeber, die sich über den Deutschlandfonds an
Energieinfrastrukturprojekten beteiligen, insbesondere bei Entscheidungen über
Netzausbauprioritäten und Investitionszeiträumen?
12. Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche
haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der
Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären
und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der KfW
einerseits und Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock,
KKR & Co. Inc. und CVC Capital Partners andererseits in Bezug auf die
Ausgestaltung des Deutschlandfonds im Energiebereich stattgefunden
(bitte sämtliche Termine mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des
Austauschs sowie Titel oder Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und
Form der Übermittlung einzeln auflisten)?
13. Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche
haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der
Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären
und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der KfW
einerseits und Verbänden, Energieversorgungsunternehmen,
Nichtregierungsorganisationen sowie sonstigen Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft andererseits in Bezug auf die Ausgestaltung des
Deutschlandfonds im Energiebereich stattgefunden (bitte sämtliche
Termine mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs sowie Titel oder
Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und Form der Übermittlung
einzeln auflisten)?
14. Vor dem Hintergrund der Anregung des Investitionsbeauftragten des
Bundeskanzlers, Martin Blessing, zu einer weiteren Konsolidierung der
Stadtwerkelandschaft (www.boersen-zeitung.de/esg-pro/geld-der-investoren-fu
er-die-transformation-ist-da), ist eine Konsolidierung der kommunalen
Stadtwerkelandschaft Gegenstand der Konzeption von Beteiligungs- oder
Bündelungsinstrumenten im Rahmen des Deutschlandfonds, und wenn ja,
welches Ziel verfolgt die Bundesregierung damit, welche Rolle spielen
dabei private Finanzinvestoren, und in welchen Konzeptpapieren oder
Vermerken der Bundesregierung oder der KfW wird eine solche
Konsolidierung angesprochen (bitte Titel und Datum angeben)?
15. Auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchem Mandat, mit welchen
Kompetenzen, mit welchen Zeichnungs- oder Weisungs- oder Vertretungsrechten,
für welche Dauer und gegen welche Vergütung oder Kostenerstattung ist
Martin Blessing als Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für
Investitionen in Deutschland tätig?
16. Welchen Stand hat die Erarbeitung des sogenannten Deutschland-
Standards zur Eigenkapitalstärkung kommunaler
Energieversorgungsunternehmen, welche bestehenden Länderinstrumente wurden dabei geprüft,
insbesondere im Hinblick auf das über Landesförderbanken bereitgestellte
verbürgte Nachrangkapital in Hessen sowie die als nachrangige
Gesellschafterdarlehen ausgestalteten Konzernkredite in Niedersachsen, und mit
welchem Ergebnis?
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich finanziell an der
Eigenkapitalstärkung kommunaler Energieversorgungsunternehmen zu beteiligen, etwa
durch Kofinanzierung von Länderprogrammen oder durch eigene
nachrangige Instrumente ohne private Beteiligung (bitte Volumen und
Ausgestaltung angeben) und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
18. Hat die Bundesregierung die Möglichkeit geprüft, den Fonds zur
Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) in größerem Umfang
für Investitionen in inländische Infrastrukturprojekte zu nutzen, da dieser
über langfristig orientiertes Kapital verfügt und der Bund sich über
Bundesanleihen als private Infrastrukturinvestoren zu niedrigeren Konditionen
refinanzieren kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus der geplanten Kapitalrente
neben Investitionen in Aktienfonds auch für Investitionen in
Infrastrukturprojekte zu nutzen, etwa entlang der Anlagerichtlinien des KENFO, die
auch illiquide Anlagen umfassen, wenn ja, in welcher Form, und in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
20. Welchen Stand hat die zwischen der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, und dem Bundesminister der
Finanzen, Lars Klingbeil, am 22. Juni 2026 erzielte Einigung über den
Aufbau des Wohnungsbaumoduls im Deutschlandfonds, wie viele
Bundesmittel sollen in das Modul fließen, wie viel privates Kapital soll
gehebelt werden, welche Finanzierungsinstrumente, insbesondere
Verbriefungen, zinsvergünstigte Kredite, Garantien und Risikoübernahmen und
Fondsinvestitionen, sind dafür vorgesehen, was ist der planmäßige
Starttermin für das Modul, und an welche Zielgruppe richten sich die
geplanten Finanzierungsinstrumente des Wohnungsbaumoduls und aus welchen
Gründen?
Berlin, den 19. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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