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Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governancestrukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds (Antwort zu Drs. 21/7833)

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8215 · Antwort · Original ↗

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Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governancestrukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds (Antwort zu Drs. 21/7833) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8215 21. Wahlperiode 24.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Schubert, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7833 – Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governance-Strukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben am 18. Dezember 2025 den sogenannten Deutschlandfonds gestartet. Ziel des Deutschlandfonds ist es laut Bundesregierung und KfW, unter anderem privates Kapital für Investitionen in Infrastruktur und Transformation zu mobilisieren (www.kfw.de/%c3%9cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfon ds.html). Anders als der Name suggeriert, handelt es sich beim Deutschlandfonds nicht um einen herkömmlichen Fonds, sondern um eine Dachstruktur, die verschiedene Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente bündelt. Dazu gehören öffentliche Garantien und Risikoübernahmen für private Investitionen, Verbriefungen, Beteiligungsoptionen für private Investoren in kommunale Energieinfrastruktur sowie klassische zinsvergünstigte Kredite im Auftrag des Staates, die seit jeher zur Kernaufgabe der öffentlichen Förderbank gehören. Mit dem Deutschlandfonds verfolgt die Bundesregierung das Ziel, private Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und für die Transformation zu mobilisieren. Mit rund 30 Mrd. Euro an staatlichen Mitteln und Gewährleistungen, sollen bis zu 130 Mrd. Euro an privaten Investitionen in die Bereiche Industrie und Mittelstand, Start-ups und Scale-ups, aber auch in Bereiche der öffentlichen Grundversorgung wie den Wohnungsbau und die kommunale Energieversorgung fließen. Konkrete Informationen, wie genau diese Hebelwirkung zustande kommt, welchen Annahmen und Berechnungen sie unterliegt und zu welchen Konditionen Anreize mit staatlichen Geldern für private Investitionen mithilfe der verschiedenen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden sollen, haben aus Sicht der Fragestellenden weder Bundesregierung noch die KfW geliefert. Zudem ließ die Bundesregierung parlamentarische Fragen zum Deutschlandfonds aus Sicht der Fragestellenden bisher – über öffentliche verfügbare Informationen hinaus – größtenteils unbeantwortet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3173; Antwort auf die Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/6098; Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 21/6244). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aus Sicht der Fragestellenden ist es zudem dringend erforderlich die Vor- und Nachteile bei der Einbindung privater Kapitalgeber für öffentliche Investitionen sorgfältig zu prüfen und transparent offenzulegen, wie sie gegenüber Alternativen etwa durch eine rein öffentliche Finanzierung langfristig abschneiden. Insbesondere in Bereichen der öffentlichen und kritischen Grundversorgung wie im Energiebereich stellt sich die Frage, warum und zu welchen Konditionen die Bundesregierung auf private Finanzinvestoren mit hohen Renditeerwartungen setzt und welche Alternativen sie dafür geprüft hat. Dass die Bundesregierung grundsätzlich kein Problem mit öffentlichen Investitionen hat, hat sie aus Sicht der Fragestellenden mit der Bereichsausnahme für Militärausgaben in der Schuldenbremse und dem Sondervermögen unter Beweis gestellt. Auch mit dem Deutschlandfonds möchte die Bundesregierung noch einmal mehr in die Bereiche Sicherheit und Defence Tech mit Garantien, Risikoübernahmen und Fondsfinanzierungen investieren. Warum sie ausgerechnet in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge auf private Finanzinvestoren setzt, ist aus Sicht der Fragestellenden nicht nachvollziehbar. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Unter dem Dach des Deutschlandfonds werden verschiedene Maßnahmen zur Privatkapitalmobilisierung für Investitionen in Deutschland gebündelt. Es handelt sich beim Deutschlandfonds daher weder um einen Staatsfonds noch um einen Fonds im finanzwirtschaftlichen Sinne. Er vereint unterschiedliche Finanzierungsinstrumente wie Garantien, Kredite, Eigenkapital und Verbriefungen. Die einzelnen Maßnahmen des Deutschlandfonds werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Die zentralen Investitionsfelder des Deutschlandfonds sind Energie, Mittelstand und Industrie sowie Start-ups und Scale-ups. Der Deutschlandfonds setzt da an, wo haushaltsschonend die Finanzierung von Investitionen ermöglicht wird, die ohne staatliche Unterstützung nicht bereitgestellt würden. Durch die gewählte Strukturierung erzielt der Deutschlandfonds eine Hebelwirkung der eingesetzten öffentlichen Mittel (v. a. Garantien). Der Deutschlandfonds ist dynamisch angelegt. Im Zeitverlauf wird er schrittweise weiterentwickelt und zusätzliche Bausteine ergänzt.  1. Wie setzen sich die für den Deutschlandfonds vorgesehenen Mittel im Umfang von rund 30 Mrd. Euro zusammen (bitte getrennt nach Garantien und Gewährleistungen, Eigenmitteln der KfW, Haushaltsmitteln des Bundes sowie, falls zutreffend, Mitteln aus Sondervermögen, jeweils in Euro, unter Angabe von Rechtsgrundlage, Einzelplan und Haushaltstitel ausweisen)?  2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Mittel auf die Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds (bitte tabellarisch nach den einzelnen Finanzierungsinstrumenten, den Finanzierungsrahmen sowie den veranschlagten und bereits eingesetzten Mitteln in Euro zum Stichtag 31. August 2026 aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die für den Deutschlandfonds vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 30 Mrd. Euro basieren auf Schätzungen, die abhängig von der finalen Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen, vom Hochlauf und der Gesamtlaufzeit der einzelnen Finanzierungsinstrumente sind. Der Großteil der bereitgestellten Mittel wird durch Gewährleistungen (Garantien) abgebildet. Der Schwerpunkt, bezogen auf die Zukunftsfelder des Deutschlandfonds, liegt bei der Energieinfrastruktur, gefolgt von den Zukunftsfeldern Mittelstand und Start-ups/Scale-ups. Die übrigen Mittel verteilen sich auf den Bundeshaushalt (Verpflichtungsermächtigungen und Barmittel) sowie das ERP-Sondervermögen. Zudem werden Eigenmittel der KfW bereitgestellt. Die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel sind entsprechend der Struktur des Deutschlandfonds (vgl. Vorbemerkung) den jeweiligen einzelnen Instrumenten zugeordnet und sind im Haushaltsgesetz öffentlich einsehbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 hingewiesen.  3. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Hebelwirkung“ konkret, und nach welchen Kriterien wird geprüft, ob es sich bei den mobilisierten privaten Mitteln um zusätzliche Investitionen handelt oder um Mitnahmeeffekte bereits geplanter Investitionen? Mit Hebelwirkung wird die Wirkung der öffentlichen Mittel im Deutschlandfonds auf die Mobilisierung privaten Kapitals bezeichnet. Die Methodik wird im Zuge des regulären Reporting zum Deutschlandfonds näher erläutert werden. Der Deutschlandfonds soll haushaltsschonend die Finanzierung von Investitionen ermöglichen und nutzt dazu u. a. das Instrument der Gewährleistungen. Die Übernahme von Gewährleistungen, insbesondere von Garantien und Bürgschaften des Bundes, ist an die Erfüllung haushaltsrechtlicher Vorgaben und Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören neben der volkswirtschaftlichen Förderungswürdigkeit des jeweiligen Vorhabens, insbesondere auch die Subsidiarität, d. h. das Fehlen privatwirtschaftlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Gesellschaftern, Fremdkapitalgebern und der öffentlichen Hand. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird für jede Maßnahme individuell geprüft.  4. Auf welchen Erkenntnissen und Annahmen beruht die Zielgröße von rund 130 Mrd. Euro mobilisierter privater Investitionen (bitte je Finanzierungsinstrument die Zielgröße der Hebelwirkung und deren Herleitung angeben), und, sofern die Angabe je Finanzierungsinstrument nicht möglich ist, bitte angeben, auf welcher Grundlage die Zielgröße von 130 Mrd. Euro ermittelt wurde? Die für den Deutschlandfonds kommunizierte Zielgröße in Höhe von 130 Mrd. Euro entspricht dem geschätzten Gesamtinvestitionsvolumen, das durch die öffentlichen Mittel stimuliert werden soll. Diese Zielgröße fußt auf Expertenschätzungen und Erfahrungswerten sowie auf konkreten vertraglichen Vereinbarungen, die für die Finanzierungen vereinbart werden. Ein gesamthaftes Reporting des Deutschlandfonds wird derzeit erarbeitet.  5. In welcher Höhe wurde bis zum 31. August 2026 privates Kapital je Finanzierungsinstrument mobilisiert, und nach welcher Methode wird die Mobilisierung ermittelt (bitte Definition, Erfassungszeitpunkt und die Ermittlung der Zusätzlichkeit gegenüber ohnehin geplanten Investitionen angeben)?  6. Wie viele Finanzierungsanfragen sind seit dem 18. Dezember 2025 je Finanzierungsinstrument eingegangen, wie viele wurden zugesagt, abgelehnt oder zurückgezogen (bitte tabellarisch je Finanzierungsinstrument und Quartal angeben), und aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt (bitte nach Ablehnungsgründen und Anzahl differenzieren)?  7. In welcher Höhe hat der Bund beziehungsweise die KfW im Rahmen des Deutschlandfonds bis zum 31. August 2026 Garantien, Bürgschaften und sonstige Verbindlichkeiten übernommen (bitte je Finanzierungsinstrument in Euro und nach Art der Finanzierung angeben)? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Der Deutschlandfonds befindet sich zum genannten Stichtag im Hochlauf; die Frage nach der Höhe des mobilisierten privaten Kapitals je Finanzierungsinstrument kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Eine entsprechende Darstellung wird im geplanten regulären Reporting erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 18 hingewiesen.  8. Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026 Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Industrie & Mittelstand erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument, Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co‑Investoren bzw. Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)? a) Wie viele Zusagen zu Bankgarantien und Bankbürgschaften bzw. Avalfinanzierungen wurden bis zum 31. August 2026 mithilfe des Absicherungsinstruments für Transformationsindustrien erteilt, in welchem Volumen, an welche Unternehmen, an welchen Transformationssektor, und mithilfe welcher beteiligten Co‑Investoren bzw. Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds (bitte je Vorhaben Land, Bundesland und Absicherungsvolumen angeben)? Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet. Informationen zu einer getätigten Avalfinanzierung sind der Pressemitteilung auf https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-De tails_904768.html zu entnehmen. b) Welche Volumina umfassen die bisherigen Investitionen des Rohstofffonds (bitte je Vorhaben Beteiligungshöhe der KfW, Anteil der Bundesmittel und Bundesgarantien, Mitinvestoren und mobilisiertes Gesamtvolumen angeben), und in welcher Höhe und zu welchen Anteilen des Bundes und der KfW sollen die Mittel des Rohstofffonds auf 1,5 Mrd. Euro aufgestockt werden? Der Rohstofffonds hat bislang zwei Finanzierungen (Vulcan Energy, Arafura Rare Earth) unterzeichnet. Informationen dazu sind den Pressemitteilungen zu Vulcan Energy auf https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/D E/Pressemitteilungen/2025/12/20251203-startschuss-fuer-erstes-projekt-des-ro hstofffonds-australien-und-deutschland-begruessen-investitionen.html sowie zu Arafura Rare Earth auf https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio n/DE/Pressemitteilungen/2026/04/20260401-rohstofffonds-beteiligt-sich-am-au stralischen-nolans-projekt-zur-sicherung-seltener-erden.html zu entnehmen. Die Aufstockung des Rohstofffonds ist Gegenstand der aktuellen parlamentarischen Beratungen über den Bundeshaushalt 2027. c) Welches Volumen hatten die Beteiligungen im Rahmen des Verbriefungsinstruments bis zum 31. August 2026, inwiefern wurden dabei Verbriefungstranchen von der KfW Capital erworben, besichert oder garantiert, wie viele Transaktionen wurden abgeschlossen, welche Kreditinstitute waren beteiligt, welche Art von Krediten wurden gebündelt, welche Risikotranchen (First Loss, Mezzanine, Senior) hat die KfW jeweils übernommen, bzw. für welche Risikotranchen wurden Garantien von der KfW Capital übernommen, und welcher Anteil wurde mithilfe von Bundesmitteln finanziert? In einer Pilottransaktion wurden Leasingforderungen des deutschen Mittelstands gebündelt. Es handelte sich um vom EIF besicherte Notes der Klasse A1. Die KfW Capital ist an diesem Instrument nicht beteiligt, da die Investition über die KfW erfolgt. Informationen sind der Pressemitteilung auf https://www.kfw.de/%C3%9Cber- die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_901888.html zu entnehmen. d) Anhand welcher Prozesse und Prüfungen stellt die KfW bzw. die Bundesregierung sicher, dass freigesetztes Kapital durch die Bündelung und den kapitalmarktbasierten Handel von Krediten mithilfe von Verbriefungen tatsächlich wie suggeriert reinvestiert und beispielsweise in den Erwerb von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstung fließen (www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Det ails_901888.html) und nicht etwa in Form von höheren Dividenden an Anteilseigner und Anteilseignerinnen ausgeschüttet werden (bitte Titel und Datum etwaiger Analysen angeben), und falls keine solche Prüfungen erfolgen, warum verzichtet die KfW bzw. die Bundesregierung darauf? Im Rahmen von Verbriefungstransaktionen verpflichten sich die Finanzierungspartner, freigewordene Mittel gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erneut zu investieren. e) Um welche Art Kredite aus welchem Sektor handelt es sich bei den derzeit in Vorbereitung stehenden Beteiligungen im Rahmen des Verbriefungsinstruments, und welche Co-Investoren, Fonds, Banken oder sonstigen Finanzinstitute sind daran beteiligt (www.kfw.de/%C3%9Cb er-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_90118 5.html)? Bei weiteren in Vorbereitung befindlichen Verbriefungstransaktionen handelt es sich um mögliche Finanzierungen für die Zielgruppe Industrie & Mittelstand. Beteiligte Kreditinstitute sind üblicherweise Geschäftsbanken und Spezialfinanzierer des deutschen Mittelstands. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt bei den ersten Transaktionen bspw. auf der Bündelung von Leasingforderungen deutscher Mittelständler sowie klassischen gewerblichen Mittelstandskrediten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8c hingewiesen.  9. Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026 Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Start-ups & Scale-ups erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument, Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw. Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)? a) Wie verteilen sich die bis zum 31. August 2026 erteilten Beteiligungs- und Investitionszusagen aus Start-ups & Scale-ups (inklusive des Finanzierungsinstruments Wachstums- und Innovationskapital) auf die Bereiche Deep Tech, künstliche Intelligenz, Biotechnologie, Klimatechnologie, Sicherheits- und Verteidigungstechnologie einschließlich Dual-Use sowie der Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im Mittelstand (bitte jeweils Anzahl der Zusagen, die Gesamthöhe in Euro und den Anteil der zugehörigen Bundesmittel angeben), und wie werden Finanzierungen zugeordnet, die mehreren Bereichen zuzurechnen sind? b) In welche Venture-Capital-Zielfonds wurden im Rahmen des Tech- Fondsinvest-Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt, welcher Anteil des Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt, und mithilfe welcher Prozesse, Berichtspflichten und Prüfungen stellt KfW Capital sicher, dass die Zielfonds mindestens in dem Umfang der Investition in junge, in Deutschland ansässige, technologieorientierte Unternehmen investiert? c) In welche Venture-Capital-Fonds wurden im Rahmen des WIN‑400- Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt, welcher Anteil des Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt, nach welcher Definition identifiziert die KfW zukunftsweisende Finanzierungslösungen, und wie verteilen sich die Investitionen auf die verschiedenen Fokusbereiche Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, Deep Tech, Secondary Fonds, Fonds zur Unternehmensnachfolge und Transformation des Mittelstands (bitte nach Investitionsschwerpunkten aufschlüsseln)? Im Bereich Start-ups und Scale-ups hat KfW Capital seit dem Start des Deutschlandfonds im Dezember 2025 bis zum 30. Juni 2026 bereits rund 185 Mio. Euro in mehrere Venture-Capital‑(VC‑)Fonds zugesagt. Aus dem Programm „Scale-up Direct“ wurden Zusagen unter anderem für die Unternehmen Quantum Systems (Sicherheits- und Verteidigungstechnologie im Dual‑Use-Kontext), Isar Aerospace (DeepTech/New Space/Dual-Use) und Proxima Fusion (ClimateTech/DeepTech) getätigt. Weitere Informationen sind den Pressemitteilungen auf https://www.kfw-capita l.de/Newsroom/News-Details/202607-Quantum-Systems.html, https://www.kfw-capital.de/Newsroom/News-Details/20260610-Isar-Aerospac e.html sowie https://www.kfw-capital.de/Newsroom/News-Details/202607-Pro xima-Fusion.html zu entnehmen. Das Programm Tech-Fondsinvest integriert die urspr. Zukunftsfonds-Bausteine Emerging Manager Facility, Impact Facility und ERP/Zukunftsfonds- Wachstumsfazilität zu einem zentralen und flexiblen Baustein für Investitionen in Venture Capital-Fonds. Dadurch werden insb. die Bedarfe deutscher Start-ups in den Bereichen DeepTech, KI, BioTech, ClimateTech und DefenceTech noch besser adressiert. Derzeit werden noch letzte vertragliche Anpassungen umgesetzt. Die VC-Zielfonds investieren mindestens in dem Umfang, in dem KfW Capital beteiligt ist, in junge, in Deutschland ansässige, technologieorientierte Unternehmen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben setzt KfW Capital auf ein Kontrollsystem, das eine vertragliche Ex-ante-Verankerung (mit Due Diligence Prüfungen vor Zusagen), ein laufendes quartalsweises Monitoring sowie eine ex-post- Verwendungsprüfung umfasst. Das Programm WIN 400 wird vollständig aus Eigenmitteln der KfW bereitgestellt. Mit WIN 400 sollen innovative Finanzierungslösungen entwickelt werden, die darauf abzielen, Unternehmen bei der Wachstums- und Innovationsfinanzierung zu unterstützen, und die dazu beitragen, wertvolles Know-How im Ökosystem aufzubauen und zu sichern sowie den Wachstums- und Innovationsfinanzierungsbereich in Deutschland für andere Co-Investoren attraktiver zu machen. Für das Programm WIN 400 ist keine starre Gewichtung für die einzelnen Sektoren vorgesehen, sondern ein flexibler und bedarfsorientierter Einsatz des Budgets für die Förderung der genannten Fokusbereiche. Das Programm ist am 15. Juli 2026 mit einem Anlagehorizont bis zum Jahr 2029 gestartet. Konkrete Einzelinvestitionen werden sukzessive im Zuge der Fondsprüfungen (Due Diligence) finalisiert. Weitere Informationen können der Pressemitteilung des Deutschlandfonds zum 1. Halbjahr 2026 auf https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/A ktuelles/Pressemitteilungen-Details_901185.html entnommen werden. 10. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW über die Auswahl neuer Programme und Finanzierungsinstrumente innerhalb des Deutschlandfonds, und inwiefern werden dabei Kostenvergleiche mit einer unmittelbaren staatlichen Finanzierung sowie die fiskalischen Risiken für den Bund systematisch berücksichtigt und dokumentiert? 11. Welche Gremien entscheiden über die Auflage neuer Finanzierungsinstrumente (bitte Finanzierungsinstrument, die Bezeichnung des Gremiums, Zusammensetzung, Stimmrechtsverteilung sowie etwaige Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des Bundes angeben)? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Der Deutschlandfonds wird vom Bund getragen. Die Gesamtkoordination liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Entsprechend wird über die Ausgestaltung des Deutschlandfonds in diesen Ressorts, unter Einbeziehung der KfW, entschieden. Dies erfolgt nicht in formalisierten, einzelnen Instrumenten zugeordneten Gremien, sondern im Wege der üblichen Entscheidungsprozesse der Bundesregierung durch Austausch innerhalb und zwischen den beteiligten Akteuren auf verschiedenen Ebenen. Kostenvergleiche mit einer unmittelbaren staatlichen Finanzierung sind für den Großteil der im Deutschlandfonds finanzierten Maßnahmen nicht relevant, da die Zielsetzung des Deutschlandfonds die Mobilisierung privater Investitionen ist. 12. Existieren Kriterienkataloge, Investitionsleitfäden oder vergleichbare Dokumente für die Auswahl von Vorhaben und Programmen unter dem Dach des Deutschlandfonds (bitte Titel, Datum, die jeweiligen Finanzierungsinstrumente und beschließende Gremien angeben) und falls keine solchen Dokumente existieren, nach welchen schriftlich fixierten Maßstäben und Prozessen wird über Förderungen bei den jeweiligen Finanzierungsinstrumenten entschieden? a) Werden die Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn ja wo, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 12 und 12a werden zusammen beantwortet. Aufgrund der Struktur des Deutschlandfonds erfolgen die Finanzierungsentscheidungen nicht zentralisiert, sondern anhand der Finanzierungskriterien in den spezifischen Einzelinstrumenten. Die KfW hat über 75 Jahre Erfahrung bei der diskriminierungsfreien Vergabe von Fördermitteln. Leitend für die Auswahl und Due Diligence sowie letztlich die Finanzierungsentscheidung sind insb. die Anlagerichtlinien, Merkblätter und Richtlinien des jeweiligen Finanzierungsinstruments, die auf der Website der KfW für das jeweilige Finanzierungsinstrument abrufbar sind. b) Wurden für die Erstellung der Dokumente externe Berater, Unternehmen oder Verbände miteinbezogen, und wenn ja, auf welche Art, und auf Grundlage welcher Auftragskriterien? Der Bundesregierung ist der Aufbau des Deutschlandfonds im Dialog mit Stakeholdern ein wichtiges Anliegen, damit das Ziel – die Mobilisierung privaten Kapitals – erreicht werden kann. Im Rahmen eines partizipativen Prozesses werden Stakeholder angehört. Die Ausarbeitung der entscheidungsleitenden Dokumente erfolgt durch die Bundesregierung. c) Welche Gremien entscheiden über Einzelzusagen (bitte je Finanzierungsinstrument die Bezeichnung des Gremiums, die Zusammensetzung sowie etwaige Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des Bundes angeben)? Die Frage wird für die Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds beantwortet, deren Konzeption abgeschlossen ist und die am Markt aktiv sind. Investitions- und Finanzierungsentscheidungen der Instrumente des Deutschlandfonds werden innerhalb der jeweiligen Governance des entsprechenden Instruments getroffen. Hierzu dienen in der Regel die regulären Entscheidungs- und Prüfprozesse der KfW bzw. der KfW Capital. Der Bundesregierung stehen im Rahmen der Entscheidungs- und Prüfprozesse je nach Programm differenzierte Entscheidungs-, Veto-, und Beteiligungsrechte zu. Finanzierungsinstrument Entscheidung insb. durch Zusammensetzung der Gremien Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien Entscheidungs- und Prüfprozesse der KfW; final: Interministerieller Ausschuss oder Lenkungsausschuss KfW, BMWE und BMF Verbriefungsinstrumente der KfW Entscheidungs- und Prüfprozesse der KfW KfW Rohstofffonds Interministerieller Ausschuss Rohstofffonds BMWE, BMF, KfW und DERA Finanzierungsinstrument Entscheidung insb. durch Zusammensetzung der Gremien Förderkredit Geothermie Entscheidungs- und Prüfprozesse der KfW; Voraussetzung ist positive Vorprüfung durch Munich Re KfW, BMWE Scale-up Direct Entscheidungs- und Prüfprozesse der KfW und KfW Capital; Aufsichtsrat der KfW Capital KfW und KfW Capital, BMF, BMWE, Marktvertreter in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglieder Investitionskredit Energieversorgung KfW, BMWE, BMF KfW, BMWE, BMF Konsortialkredit Energieversorgung KfW, BMWE, BMF KfW, BMWE, BMF 13. Welche Berichtspflichten bestehen für die KfW gegenüber der Bundesregierung im Rahmen des Deutschlandfonds (bitte Rechtsgrundlage, Turnus, Inhalt und Adressat angeben), und welche Berichte wurden seit dem 18. Dezember 2025 schriftlich übermittelt (bitte Datum und Titel der jeweiligen Berichte angeben)? Berichtspflichten bestehen innerhalb der jeweiligen Governance-Struktur des entsprechenden Finanzierungsinstruments des Deutschlandfonds auf Grundlage der jeweiligen Auftragsschreiben bzw. vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bund und der KfW. Darüber hinaus wird ein gesamthaftes Reporting des Deutschlandfonds erarbeitet. 14. Wurden für ausgewiesenen Haushaltsmittel und Garantieübernahmen der einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den jeweiligen Investitionen, Förderungen und Risikoübernahmen des Deutschlandfonds Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt (bitte Datum und Ergebnis angeben), und wenn nein, aus welchen Gründen wurde hierauf verzichtet? Die Schaffung einzelner Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds erfolgt auf Grundlage von Bedarfs- und Marktanalysen sowie von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit positivem Ergebnis. Ziel dieses Vorgehens ist es, eine präzise Abstimmung der Förderinstrumente auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Zielgruppen zu gewährleisten. Durch die Prüfung wird u. a. sichergestellt, dass die Risikoübernahmen und Investitionen einen nachhaltigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten sowie im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stehen. 15. Wurde bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung zu den ausgewiesenen Haushaltsmitteln und Garantieübernahmen der einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den jeweiligen Investitionen, Förderungen und Risikoübernahmen des Deutschlandfonds jeweils eine unmittelbare öffentliche Finanzierung als Vergleichsvariante geprüft, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde hierauf verzichtet? Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. 16. Wurden gemäß den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6787 bis zum 31. August 2026 Förderwürdigkeitsprüfungen, Subsidiaritätsprüfungen (insbesondere im Hinblick auf das Fehlen privatwirtschaftlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Gesellschaftern, Fremdkapitalgebern und der öffentlichen Hand) sowie Risikotragfähigkeitsprüfungen für realisierte und abgelehnte Investitionen, Risikoübernahmen und Beteiligungen für die Programme Industrie & Mittelstand, Energieversorgungsunternehmen sowie Start-ups & Scale-ups, durchgeführt (bitte jeweils nach Programm, Finanzierungsinstrumenten sowie nach Investitionen, Risikoübernahmen und Beteiligungen aufschlüsseln und durchgeführte Prüfungen, Datum, Titel des jeweiligen Dokuments, zuständiges Ressort, zuständiges Referat sowie Ergebnis der jeweiligen Prüfung angeben)? Die Beantwortung von Fragen zur Förderwürdigkeit, zur Subsidiarität (insbesondere bezüglich fehlender privatwirtschaftlicher Finanzierung, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der angemessenen Chancen-Risiko- Verteilung) und zur Risikotragfähigkeit erfolgt im Rahmen der Konzeption der jeweiligen Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds. Im Zuge der Konzeption der einzelnen Finanzierungsinstrumente werden maßgebliche Kriterien zur Förderwürdigkeit sowie die Anforderungen an die Subsidiarität geprüft. Die Subsidiaritätsprüfung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Verfügbarkeit privatwirtschaftlicher Finanzierungsalternativen sowie der Analyse der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der geplanten Maßnahmen. Parallel wird die Risikotragfähigkeit der jeweiligen Instrumente evaluiert, um eine fundierte haushalterische Entscheidungsgrundlage für die Implementierung der Finanzierungsinstrumente zu schaffen und die fiskalischen Risiken zu minimieren. 17. Existieren im Rahmen des Deutschlandfonds verbindliche Evaluationsmechanismen, mit denen nach einer definierten Frist (z. B. drei oder fünf Jahre) überprüft wird, ob die garantiebasierte private Kapitalmobilisierung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Realwirtschaft tatsächlich günstiger war als eine rein öffentliche Beteiligungslösung? Der Deutschlandfonds ist im Dezember 2025 gestartet und wird stetig markt- und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Eine Evaluierung der Einzelinstrumente erfolgt im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung. 18. Welche konkreten Lehren hat die Bundesregierung aus der Infrastrukturgesellschaftsdebatte des Jahres 2017 zur Neugliederung der Bundesautobahnverwaltung (vgl. www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2017_05/ 509118-509118 ), insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Schattenhaushalten, die Sicherstellung parlamentarischer Kontrolle sowie die Transparenz langfristiger Verpflichtungen, gezogen, und wie werden diese Lehren bei Fonds- und Sonderkonstruktionen wie dem Deutschlandfonds praktisch umgesetzt? Alle im Rahmen des Deutschlandfonds zur Verfügung gestellten Haushaltmittel sind, ebenso wie der Ermächtigungsrahmen und die Rechtsgrundlagen für die Inlandsgewährleistungen, im Bundeshaushalt transparent einsehbar. Darüber hinaus erfolgt eine Unterrichtung bzw. die Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für einzelne Gewährleistungsübernahmen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Vorgaben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 hingewiesen. 19. Welchen Umsetzungsstand hat die vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Vierten Nationalen Aktionsplans Open Government angekündigte untergesetzliche ÖPP (Öffentlich-private Partnerschaft)- Transparenzrichtlinie, wurde wie angekündigt ein erster Entwurf erstellt, wird dieser veröffentlicht, und wenn nein, aus welchen Gründen jeweils nicht, vor dem Hintergrund, dass der Umsetzungszeitraum des Aktionsplans bereits im Dezember 2025 endete (www.open-government-deutsch land.de/opengov-de/ogp/aktionsplaene-und-berichte/4-nap/oepp-transpar enzrichtlinie-2225428)? Der Vierte Nationale Aktionsplan ist Ende 2025 abgelaufen. Der Abschlussbericht ist unter https://www.opengovpartnership.org/documents/germany-results- report-2023-2025/ verfügbar. Die Einführung einer ÖPP-Transparenzrichtlinie ist in der laufenden Wahlperiode einer Neubewertung unterzogen worden. Im Ergebnis hat die Bundesregierung von der Einführung der ÖPP-Transparenzrichtlinie Abstand genommen. Dies steht auch im Kontext des von der Bundesregierung verfolgten Ziels eines spürbaren Bürokratierückbaus. Transparenz zu ÖPP wird auch künftig weiterhin mit dem ÖPP- Transparenzbericht der Bundesregierung hergestellt werden. Dieser wird regelmäßig zur Mitte der Wahlperiode erstellt und an den Deutschen Bundestag berichtet und veröffentlicht (zuletzt im Oktober 2023, siehe https://dserver.bundestag.de/btd/20/ 087/2008720.pdf). 20. Wird die Bundesregierung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Vertragsregisters für die Module des Deutschlandfonds sowie für weitere staatlich flankierte Infrastrukturfinanzierungen mit privaten Kapitalgebern vornehmen, und wenn nein, aus welchen rechtlichen und politischen Gründen verzichtet sie trotz der bekannten Transparenzdefizite früherer ÖPP-Modelle darauf? Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. Der Fokus des Deutschlandfonds liegt auf der Mobilisierung privater Investitionen. 21. Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der KfW einerseits und sonstigen Vermögensverwaltern, Private-Equity-, Private-Credit- oder Infrastrukturfondsgesellschaften andererseits in Bezug zum Deutschlandfonds stattgefunden (bitte sämtliche Termine einzeln mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs sowie Titel oder Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und Form der Übermittlung auflisten)? 22. Wie viele Treffen, Termine, Gespräche oder sonstige Austausche im Zeitraum vom 6. bis 12. Juni 2026 im Rahmen der Konferenz Super Return International in Berlin sowie der „Future at the Table“-Veranstaltung am 8. Juni 2026 in Berlin zwischen Mitgliedern der Bundesregierung, Beauftragten der Bundesregierung oder Beschäftigten des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Vertreterinnen und Vertretern von Vermögensverwaltern, Private-Equity-, Private-Credit- oder Infrastrukturfondsgesellschaften mit Bezug zum Deutschlandfonds und der Strategie, privates Kapital für Investitionen in Deutschland zu mobilisieren, statt (bitte jeweils einzeln mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, einladender Person oder Organisation und Gesprächsgegenstand auflisten)? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Vertreterinnen und Vertreter führen fortwährend eine Vielzahl an fachlichen Gesprächen mit verschiedensten Stakeholdern. Eine lückenlose Aufstellung der stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert und Kalender nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel gelöscht. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind. Unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes zu verschiedensten Stakeholdern. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechseln, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Ressort Vertreter: in Datum Teilnehmende BMF BM Klingbeil Stin Schwamberger 16.10.2025 Ca. 40 internationale Unternehmen BMF BM Klingbeil St Meyer 18.12.2025 Deutsche Bank BMF BM Klingbeil Stin Schwamberger 22.01.2026 Silver Lake, Clayton, Dubilier & Rice (CD&R), Olayan Group, EQT Group, KKR, BlackRock, Bain Capital, Ontario Teachers‘ Pension Plan BMF BM Klingbeil Stin Schwamberger 26.01.2026 Deutsche Bank, HV Capital, Deutsche Telekom Capital Ressort Vertreter: in Datum Teilnehmende BMF BM Klingbeil 13.02.2026 Moore Capital Management, Amundi, Goldman Sachs, General Catalyst, New York Life Investments, BlackRock, Orchard Global, Temasek, State Street, Lazard, JPMorgan Chase, Mubadala Investment Company, Pension- Danmark, PGIM, PIMCO BMF BM Klingbeil Stin Schwamberger 20.02.2026 Helaba, DZ Bank, Commerzbank, ING, UBS, Deutsche Bank BMF BM Klingbeil Stin Schwamberger 20.02.2026 Deutsche Bank, EQT, Commerzbank BMF BM Klingbeil St Meyer 07.07.2026 CPP BMF BM Klingbeil, Stin Schwamberger 16.07.2026 Goldman Sachs BMF BM Klingbeil Stin Schwamberger 31.08.2026 Goldman Sachs BMF Stin Schwamberger 17.09.2025 Deutsche Bank BMF Stin Schwamberger 24.09.2025 DekaBank Deutsche Girozentrale, PJT Partners, Goldman Sachs, J.P. Morgan, Standard Chartered, HSBC, ODDO BHF, Rothschild & Co BMF Stin Schwamberger 24.09.2025 La Caisse BMF Stin Schwamberger 16.10.2025 BlackRock BMF Stin Schwamberger 05.11.2025 Union Investment BMF Stin Schwamberger 18.02.2026 ODDO BHF BMF Stin Schwamberger 23.07.2026 BlackRock BMF St Meyer 13.01.2026 Deutsche Bank AG BMF PSt Schrodi 27.04.2026 DWS Group, IFAs & Pools BMF PSt Schrodi 25.09.2025 Immobilien Asset Manager, Projektentwickler, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken, Vermögens- und Anlageberater, Intermediäre sowie Investoren wie z. B. Versicherungen, Pensionskassen und Stiftungen, MdBs, Mitarbeiter aus Ministerien, Verbände BKAmt BK 27.01.2026 Vertreter nationaler und internationaler Konzerne, aus Wissenschaft und öffentlichen Organisationen sowie Politiker BKAmt BK 23.02.2026 Kapitalmarktorientierte Unternehmen BKAmt ChefBK 04.03.2026 Union Investment BKAmt ChefBK 27.04.2026 Deutsche Bank BKAmt StM Dr. Meister 26.01.2026 DWS Group BMWE BM’in Reiche 08.06.2026 KfW, Allianz, versch. Stiftungen, High-Tech Gründerfonds, 468 Capital, HV Capital, Earlybird Venture Capital, UVC Partners, Vsquared, Lakestar, TVM Capital Healthcare BMWE BM’in Reiche 08.06.2026 u. a. Warburg Pincus & Airbus BMWE BM’in Reiche 21.01 2026 u. a. KKR BMWE BM’in Reiche 02.12.2025 u. a. KKR BMWE St Steffen 10.11.2025 BlackRock BMWE St Steffen 09.01.2026 Cerberus Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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