Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governancestrukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds (Antwort zu Drs. 21/7833)
Text
Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governancestrukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds (Antwort zu Drs. 21/7833)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8215
21. Wahlperiode 24.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Schubert, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7833 –
Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governance-Strukturen, Transparenz und
Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben am
18. Dezember 2025 den sogenannten Deutschlandfonds gestartet. Ziel des
Deutschlandfonds ist es laut Bundesregierung und KfW, unter anderem
privates Kapital für Investitionen in Infrastruktur und Transformation zu
mobilisieren (www.kfw.de/%c3%9cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfon
ds.html). Anders als der Name suggeriert, handelt es sich beim
Deutschlandfonds nicht um einen herkömmlichen Fonds, sondern um eine Dachstruktur,
die verschiedene Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente bündelt. Dazu
gehören öffentliche Garantien und Risikoübernahmen für private
Investitionen, Verbriefungen, Beteiligungsoptionen für private Investoren in
kommunale Energieinfrastruktur sowie klassische zinsvergünstigte Kredite im
Auftrag des Staates, die seit jeher zur Kernaufgabe der öffentlichen Förderbank
gehören.
Mit dem Deutschlandfonds verfolgt die Bundesregierung das Ziel, private
Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und für die
Transformation zu mobilisieren. Mit rund 30 Mrd. Euro an staatlichen Mitteln und
Gewährleistungen, sollen bis zu 130 Mrd. Euro an privaten Investitionen in die
Bereiche Industrie und Mittelstand, Start-ups und Scale-ups, aber auch in
Bereiche der öffentlichen Grundversorgung wie den Wohnungsbau und die
kommunale Energieversorgung fließen.
Konkrete Informationen, wie genau diese Hebelwirkung zustande kommt,
welchen Annahmen und Berechnungen sie unterliegt und zu welchen
Konditionen Anreize mit staatlichen Geldern für private Investitionen mithilfe der
verschiedenen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden sollen, haben aus
Sicht der Fragestellenden weder Bundesregierung noch die KfW geliefert.
Zudem ließ die Bundesregierung parlamentarische Fragen zum
Deutschlandfonds aus Sicht der Fragestellenden bisher – über öffentliche verfügbare
Informationen hinaus – größtenteils unbeantwortet (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3173; Antwort auf
die Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/6098; Antwort auf die
Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 21/6244).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Fragestellenden ist es zudem dringend erforderlich die Vor- und
Nachteile bei der Einbindung privater Kapitalgeber für öffentliche
Investitionen sorgfältig zu prüfen und transparent offenzulegen, wie sie gegenüber
Alternativen etwa durch eine rein öffentliche Finanzierung langfristig
abschneiden. Insbesondere in Bereichen der öffentlichen und kritischen
Grundversorgung wie im Energiebereich stellt sich die Frage, warum und zu
welchen Konditionen die Bundesregierung auf private Finanzinvestoren mit
hohen Renditeerwartungen setzt und welche Alternativen sie dafür geprüft hat.
Dass die Bundesregierung grundsätzlich kein Problem mit öffentlichen
Investitionen hat, hat sie aus Sicht der Fragestellenden mit der Bereichsausnahme
für Militärausgaben in der Schuldenbremse und dem Sondervermögen unter
Beweis gestellt. Auch mit dem Deutschlandfonds möchte die Bundesregierung
noch einmal mehr in die Bereiche Sicherheit und Defence Tech mit Garantien,
Risikoübernahmen und Fondsfinanzierungen investieren. Warum sie
ausgerechnet in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge auf private
Finanzinvestoren setzt, ist aus Sicht der Fragestellenden nicht nachvollziehbar.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen
zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte.
Unter dem Dach des Deutschlandfonds werden verschiedene Maßnahmen zur
Privatkapitalmobilisierung für Investitionen in Deutschland gebündelt. Es
handelt sich beim Deutschlandfonds daher weder um einen Staatsfonds noch um
einen Fonds im finanzwirtschaftlichen Sinne. Er vereint unterschiedliche
Finanzierungsinstrumente wie Garantien, Kredite, Eigenkapital und
Verbriefungen. Die einzelnen Maßnahmen des Deutschlandfonds werden durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Die zentralen Investitionsfelder
des Deutschlandfonds sind Energie, Mittelstand und Industrie sowie Start-ups
und Scale-ups. Der Deutschlandfonds setzt da an, wo haushaltsschonend die
Finanzierung von Investitionen ermöglicht wird, die ohne staatliche
Unterstützung nicht bereitgestellt würden. Durch die gewählte Strukturierung erzielt der
Deutschlandfonds eine Hebelwirkung der eingesetzten öffentlichen Mittel (v. a.
Garantien). Der Deutschlandfonds ist dynamisch angelegt. Im Zeitverlauf wird
er schrittweise weiterentwickelt und zusätzliche Bausteine ergänzt.
1. Wie setzen sich die für den Deutschlandfonds vorgesehenen Mittel im
Umfang von rund 30 Mrd. Euro zusammen (bitte getrennt nach
Garantien und Gewährleistungen, Eigenmitteln der KfW, Haushaltsmitteln des
Bundes sowie, falls zutreffend, Mitteln aus Sondervermögen, jeweils in
Euro, unter Angabe von Rechtsgrundlage, Einzelplan und Haushaltstitel
ausweisen)?
2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Mittel auf die
Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds (bitte tabellarisch nach den einzelnen
Finanzierungsinstrumenten, den Finanzierungsrahmen sowie den
veranschlagten und bereits eingesetzten Mitteln in Euro zum Stichtag 31.
August 2026 aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die für den Deutschlandfonds vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 30 Mrd.
Euro basieren auf Schätzungen, die abhängig von der finalen Ausgestaltung der
einzelnen Maßnahmen, vom Hochlauf und der Gesamtlaufzeit der einzelnen
Finanzierungsinstrumente sind.
Der Großteil der bereitgestellten Mittel wird durch Gewährleistungen
(Garantien) abgebildet. Der Schwerpunkt, bezogen auf die Zukunftsfelder des
Deutschlandfonds, liegt bei der Energieinfrastruktur, gefolgt von den Zukunftsfeldern
Mittelstand und Start-ups/Scale-ups.
Die übrigen Mittel verteilen sich auf den Bundeshaushalt
(Verpflichtungsermächtigungen und Barmittel) sowie das ERP-Sondervermögen. Zudem
werden Eigenmittel der KfW bereitgestellt. Die im Bundeshaushalt veranschlagten
Mittel sind entsprechend der Struktur des Deutschlandfonds (vgl.
Vorbemerkung) den jeweiligen einzelnen Instrumenten zugeordnet und sind im
Haushaltsgesetz öffentlich einsehbar.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 hingewiesen.
3. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Hebelwirkung“
konkret, und nach welchen Kriterien wird geprüft, ob es sich bei den
mobilisierten privaten Mitteln um zusätzliche Investitionen handelt oder um
Mitnahmeeffekte bereits geplanter Investitionen?
Mit Hebelwirkung wird die Wirkung der öffentlichen Mittel im
Deutschlandfonds auf die Mobilisierung privaten Kapitals bezeichnet. Die Methodik wird
im Zuge des regulären Reporting zum Deutschlandfonds näher erläutert
werden.
Der Deutschlandfonds soll haushaltsschonend die Finanzierung von
Investitionen ermöglichen und nutzt dazu u. a. das Instrument der Gewährleistungen.
Die Übernahme von Gewährleistungen, insbesondere von Garantien und
Bürgschaften des Bundes, ist an die Erfüllung haushaltsrechtlicher Vorgaben und
Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören neben der volkswirtschaftlichen
Förderungswürdigkeit des jeweiligen Vorhabens, insbesondere auch die
Subsidiarität, d. h. das Fehlen privatwirtschaftlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die
wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene Verteilung von Chancen
und Risiken zwischen Gesellschaftern, Fremdkapitalgebern und der
öffentlichen Hand. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird für jede Maßnahme
individuell geprüft.
4. Auf welchen Erkenntnissen und Annahmen beruht die Zielgröße von
rund 130 Mrd. Euro mobilisierter privater Investitionen (bitte je
Finanzierungsinstrument die Zielgröße der Hebelwirkung und deren
Herleitung angeben), und, sofern die Angabe je Finanzierungsinstrument nicht
möglich ist, bitte angeben, auf welcher Grundlage die Zielgröße von
130 Mrd. Euro ermittelt wurde?
Die für den Deutschlandfonds kommunizierte Zielgröße in Höhe von 130 Mrd.
Euro entspricht dem geschätzten Gesamtinvestitionsvolumen, das durch die
öffentlichen Mittel stimuliert werden soll.
Diese Zielgröße fußt auf Expertenschätzungen und Erfahrungswerten sowie auf
konkreten vertraglichen Vereinbarungen, die für die Finanzierungen vereinbart
werden. Ein gesamthaftes Reporting des Deutschlandfonds wird derzeit
erarbeitet.
5. In welcher Höhe wurde bis zum 31. August 2026 privates Kapital je
Finanzierungsinstrument mobilisiert, und nach welcher Methode wird
die Mobilisierung ermittelt (bitte Definition, Erfassungszeitpunkt und die
Ermittlung der Zusätzlichkeit gegenüber ohnehin geplanten Investitionen
angeben)?
6. Wie viele Finanzierungsanfragen sind seit dem 18. Dezember 2025 je
Finanzierungsinstrument eingegangen, wie viele wurden zugesagt,
abgelehnt oder zurückgezogen (bitte tabellarisch je Finanzierungsinstrument
und Quartal angeben), und aus welchen Gründen wurden Anträge
abgelehnt (bitte nach Ablehnungsgründen und Anzahl differenzieren)?
7. In welcher Höhe hat der Bund beziehungsweise die KfW im Rahmen des
Deutschlandfonds bis zum 31. August 2026 Garantien, Bürgschaften und
sonstige Verbindlichkeiten übernommen (bitte je
Finanzierungsinstrument in Euro und nach Art der Finanzierung angeben)?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Der Deutschlandfonds befindet sich zum genannten Stichtag im Hochlauf; die
Frage nach der Höhe des mobilisierten privaten Kapitals je
Finanzierungsinstrument kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend
beantwortet werden. Eine entsprechende Darstellung wird im geplanten regulären
Reporting erfolgen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 18 hingewiesen.
8. Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026
Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Industrie & Mittelstand
erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument,
Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co‑Investoren bzw.
Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?
a) Wie viele Zusagen zu Bankgarantien und Bankbürgschaften bzw.
Avalfinanzierungen wurden bis zum 31. August 2026 mithilfe des
Absicherungsinstruments für Transformationsindustrien erteilt, in
welchem Volumen, an welche Unternehmen, an welchen
Transformationssektor, und mithilfe welcher beteiligten Co‑Investoren bzw.
Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds (bitte
je Vorhaben Land, Bundesland und Absicherungsvolumen angeben)?
Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet.
Informationen zu einer getätigten Avalfinanzierung sind der Pressemitteilung
auf https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-De
tails_904768.html zu entnehmen.
b) Welche Volumina umfassen die bisherigen Investitionen des
Rohstofffonds (bitte je Vorhaben Beteiligungshöhe der KfW, Anteil der
Bundesmittel und Bundesgarantien, Mitinvestoren und mobilisiertes
Gesamtvolumen angeben), und in welcher Höhe und zu welchen Anteilen
des Bundes und der KfW sollen die Mittel des Rohstofffonds auf
1,5 Mrd. Euro aufgestockt werden?
Der Rohstofffonds hat bislang zwei Finanzierungen (Vulcan Energy, Arafura
Rare Earth) unterzeichnet. Informationen dazu sind den Pressemitteilungen zu
Vulcan Energy auf https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/D
E/Pressemitteilungen/2025/12/20251203-startschuss-fuer-erstes-projekt-des-ro
hstofffonds-australien-und-deutschland-begruessen-investitionen.html sowie zu
Arafura Rare Earth auf https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio
n/DE/Pressemitteilungen/2026/04/20260401-rohstofffonds-beteiligt-sich-am-au
stralischen-nolans-projekt-zur-sicherung-seltener-erden.html zu entnehmen.
Die Aufstockung des Rohstofffonds ist Gegenstand der aktuellen
parlamentarischen Beratungen über den Bundeshaushalt 2027.
c) Welches Volumen hatten die Beteiligungen im Rahmen des
Verbriefungsinstruments bis zum 31. August 2026, inwiefern wurden dabei
Verbriefungstranchen von der KfW Capital erworben, besichert oder
garantiert, wie viele Transaktionen wurden abgeschlossen, welche
Kreditinstitute waren beteiligt, welche Art von Krediten wurden
gebündelt, welche Risikotranchen (First Loss, Mezzanine, Senior) hat
die KfW jeweils übernommen, bzw. für welche Risikotranchen
wurden Garantien von der KfW Capital übernommen, und welcher Anteil
wurde mithilfe von Bundesmitteln finanziert?
In einer Pilottransaktion wurden Leasingforderungen des deutschen
Mittelstands gebündelt. Es handelte sich um vom EIF besicherte Notes der
Klasse A1. Die KfW Capital ist an diesem Instrument nicht beteiligt, da die
Investition über die KfW erfolgt.
Informationen sind der Pressemitteilung auf https://www.kfw.de/%C3%9Cber-
die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_901888.html zu entnehmen.
d) Anhand welcher Prozesse und Prüfungen stellt die KfW bzw. die
Bundesregierung sicher, dass freigesetztes Kapital durch die Bündelung
und den kapitalmarktbasierten Handel von Krediten mithilfe von
Verbriefungen tatsächlich wie suggeriert reinvestiert und beispielsweise in
den Erwerb von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstung fließen
(www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Det
ails_901888.html) und nicht etwa in Form von höheren Dividenden an
Anteilseigner und Anteilseignerinnen ausgeschüttet werden (bitte Titel
und Datum etwaiger Analysen angeben), und falls keine solche
Prüfungen erfolgen, warum verzichtet die KfW bzw. die Bundesregierung
darauf?
Im Rahmen von Verbriefungstransaktionen verpflichten sich die
Finanzierungspartner, freigewordene Mittel gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erneut
zu investieren.
e) Um welche Art Kredite aus welchem Sektor handelt es sich bei den
derzeit in Vorbereitung stehenden Beteiligungen im Rahmen des
Verbriefungsinstruments, und welche Co-Investoren, Fonds, Banken oder
sonstigen Finanzinstitute sind daran beteiligt (www.kfw.de/%C3%9Cb
er-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_90118
5.html)?
Bei weiteren in Vorbereitung befindlichen Verbriefungstransaktionen handelt es
sich um mögliche Finanzierungen für die Zielgruppe Industrie & Mittelstand.
Beteiligte Kreditinstitute sind üblicherweise Geschäftsbanken und
Spezialfinanzierer des deutschen Mittelstands.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt bei den ersten Transaktionen bspw. auf der
Bündelung von Leasingforderungen deutscher Mittelständler sowie klassischen
gewerblichen Mittelstandskrediten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8c hingewiesen.
9. Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026
Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Start-ups & Scale-ups
erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument,
Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw.
Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?
a) Wie verteilen sich die bis zum 31. August 2026 erteilten
Beteiligungs- und Investitionszusagen aus Start-ups & Scale-ups (inklusive
des Finanzierungsinstruments Wachstums- und Innovationskapital)
auf die Bereiche Deep Tech, künstliche Intelligenz, Biotechnologie,
Klimatechnologie, Sicherheits- und Verteidigungstechnologie
einschließlich Dual-Use sowie der Deckung bestehender
Finanzierungsbedarfe im Mittelstand (bitte jeweils Anzahl der Zusagen, die
Gesamthöhe in Euro und den Anteil der zugehörigen Bundesmittel
angeben), und wie werden Finanzierungen zugeordnet, die mehreren
Bereichen zuzurechnen sind?
b) In welche Venture-Capital-Zielfonds wurden im Rahmen des Tech-
Fondsinvest-Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt,
welcher Anteil des Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt, und
mithilfe welcher Prozesse, Berichtspflichten und Prüfungen stellt
KfW Capital sicher, dass die Zielfonds mindestens in dem Umfang
der Investition in junge, in Deutschland ansässige,
technologieorientierte Unternehmen investiert?
c) In welche Venture-Capital-Fonds wurden im Rahmen des WIN‑400-
Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt, welcher Anteil
des Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt, nach welcher
Definition identifiziert die KfW zukunftsweisende
Finanzierungslösungen, und wie verteilen sich die Investitionen auf die
verschiedenen Fokusbereiche Sicherheits- und Verteidigungstechnologien,
Deep Tech, Secondary Fonds, Fonds zur Unternehmensnachfolge
und Transformation des Mittelstands (bitte nach
Investitionsschwerpunkten aufschlüsseln)?
Im Bereich Start-ups und Scale-ups hat KfW Capital seit dem Start des
Deutschlandfonds im Dezember 2025 bis zum 30. Juni 2026 bereits rund
185 Mio. Euro in mehrere Venture-Capital‑(VC‑)Fonds zugesagt.
Aus dem Programm „Scale-up Direct“ wurden Zusagen unter anderem für die
Unternehmen Quantum Systems (Sicherheits- und Verteidigungstechnologie im
Dual‑Use-Kontext), Isar Aerospace (DeepTech/New Space/Dual-Use) und
Proxima Fusion (ClimateTech/DeepTech) getätigt.
Weitere Informationen sind den Pressemitteilungen auf https://www.kfw-capita
l.de/Newsroom/News-Details/202607-Quantum-Systems.html,
https://www.kfw-capital.de/Newsroom/News-Details/20260610-Isar-Aerospac
e.html sowie https://www.kfw-capital.de/Newsroom/News-Details/202607-Pro
xima-Fusion.html zu entnehmen.
Das Programm Tech-Fondsinvest integriert die urspr. Zukunftsfonds-Bausteine
Emerging Manager Facility, Impact Facility und ERP/Zukunftsfonds-
Wachstumsfazilität zu einem zentralen und flexiblen Baustein für Investitionen in
Venture Capital-Fonds. Dadurch werden insb. die Bedarfe deutscher Start-ups
in den Bereichen DeepTech, KI, BioTech, ClimateTech und DefenceTech noch
besser adressiert. Derzeit werden noch letzte vertragliche Anpassungen
umgesetzt.
Die VC-Zielfonds investieren mindestens in dem Umfang, in dem KfW Capital
beteiligt ist, in junge, in Deutschland ansässige, technologieorientierte
Unternehmen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben setzt KfW Capital auf ein
Kontrollsystem, das eine vertragliche Ex-ante-Verankerung (mit Due Diligence
Prüfungen vor Zusagen), ein laufendes quartalsweises Monitoring sowie eine ex-post-
Verwendungsprüfung umfasst.
Das Programm WIN 400 wird vollständig aus Eigenmitteln der KfW
bereitgestellt. Mit WIN 400 sollen innovative Finanzierungslösungen entwickelt
werden, die darauf abzielen, Unternehmen bei der Wachstums- und
Innovationsfinanzierung zu unterstützen, und die dazu beitragen, wertvolles Know-How im
Ökosystem aufzubauen und zu sichern sowie den Wachstums- und
Innovationsfinanzierungsbereich in Deutschland für andere Co-Investoren attraktiver zu
machen.
Für das Programm WIN 400 ist keine starre Gewichtung für die einzelnen
Sektoren vorgesehen, sondern ein flexibler und bedarfsorientierter Einsatz des
Budgets für die Förderung der genannten Fokusbereiche. Das Programm ist am
15. Juli 2026 mit einem Anlagehorizont bis zum Jahr 2029 gestartet. Konkrete
Einzelinvestitionen werden sukzessive im Zuge der Fondsprüfungen (Due
Diligence) finalisiert.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung des Deutschlandfonds zum
1. Halbjahr 2026 auf https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/A
ktuelles/Pressemitteilungen-Details_901185.html entnommen werden.
10. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung gemeinsam mit
der KfW über die Auswahl neuer Programme und
Finanzierungsinstrumente innerhalb des Deutschlandfonds, und inwiefern werden dabei
Kostenvergleiche mit einer unmittelbaren staatlichen Finanzierung sowie die
fiskalischen Risiken für den Bund systematisch berücksichtigt und
dokumentiert?
11. Welche Gremien entscheiden über die Auflage neuer
Finanzierungsinstrumente (bitte Finanzierungsinstrument, die Bezeichnung des
Gremiums, Zusammensetzung, Stimmrechtsverteilung sowie etwaige
Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des Bundes angeben)?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Der Deutschlandfonds wird vom Bund getragen. Die Gesamtkoordination liegt
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und beim
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Entsprechend wird über die
Ausgestaltung des Deutschlandfonds in diesen Ressorts, unter Einbeziehung der KfW,
entschieden. Dies erfolgt nicht in formalisierten, einzelnen Instrumenten
zugeordneten Gremien, sondern im Wege der üblichen Entscheidungsprozesse der
Bundesregierung durch Austausch innerhalb und zwischen den beteiligten
Akteuren auf verschiedenen Ebenen.
Kostenvergleiche mit einer unmittelbaren staatlichen Finanzierung sind für den
Großteil der im Deutschlandfonds finanzierten Maßnahmen nicht relevant, da
die Zielsetzung des Deutschlandfonds die Mobilisierung privater Investitionen
ist.
12. Existieren Kriterienkataloge, Investitionsleitfäden oder vergleichbare
Dokumente für die Auswahl von Vorhaben und Programmen unter dem
Dach des Deutschlandfonds (bitte Titel, Datum, die jeweiligen
Finanzierungsinstrumente und beschließende Gremien angeben) und falls keine
solchen Dokumente existieren, nach welchen schriftlich fixierten
Maßstäben und Prozessen wird über Förderungen bei den jeweiligen
Finanzierungsinstrumenten entschieden?
a) Werden die Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn
ja wo, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 12 und 12a werden zusammen beantwortet.
Aufgrund der Struktur des Deutschlandfonds erfolgen die
Finanzierungsentscheidungen nicht zentralisiert, sondern anhand der Finanzierungskriterien in
den spezifischen Einzelinstrumenten. Die KfW hat über 75 Jahre Erfahrung bei
der diskriminierungsfreien Vergabe von Fördermitteln. Leitend für die Auswahl
und Due Diligence sowie letztlich die Finanzierungsentscheidung sind insb. die
Anlagerichtlinien, Merkblätter und Richtlinien des jeweiligen
Finanzierungsinstruments, die auf der Website der KfW für das jeweilige
Finanzierungsinstrument abrufbar sind.
b) Wurden für die Erstellung der Dokumente externe Berater,
Unternehmen oder Verbände miteinbezogen, und wenn ja, auf welche Art, und
auf Grundlage welcher Auftragskriterien?
Der Bundesregierung ist der Aufbau des Deutschlandfonds im Dialog mit
Stakeholdern ein wichtiges Anliegen, damit das Ziel – die Mobilisierung
privaten Kapitals – erreicht werden kann. Im Rahmen eines partizipativen Prozesses
werden Stakeholder angehört. Die Ausarbeitung der entscheidungsleitenden
Dokumente erfolgt durch die Bundesregierung.
c) Welche Gremien entscheiden über Einzelzusagen (bitte je
Finanzierungsinstrument die Bezeichnung des Gremiums, die
Zusammensetzung sowie etwaige Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des
Bundes angeben)?
Die Frage wird für die Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds
beantwortet, deren Konzeption abgeschlossen ist und die am Markt aktiv sind.
Investitions- und Finanzierungsentscheidungen der Instrumente des
Deutschlandfonds werden innerhalb der jeweiligen Governance des entsprechenden
Instruments getroffen. Hierzu dienen in der Regel die regulären Entscheidungs-
und Prüfprozesse der KfW bzw. der KfW Capital. Der Bundesregierung stehen
im Rahmen der Entscheidungs- und Prüfprozesse je nach Programm
differenzierte Entscheidungs-, Veto-, und Beteiligungsrechte zu.
Finanzierungsinstrument
Entscheidung
insb. durch
Zusammensetzung der
Gremien
Absicherungsinstrument
für
Transformationsindustrien
Entscheidungs- und
Prüfprozesse der KfW;
final: Interministerieller
Ausschuss oder
Lenkungsausschuss
KfW, BMWE und BMF
Verbriefungsinstrumente
der KfW
Entscheidungs- und
Prüfprozesse der KfW
KfW
Rohstofffonds Interministerieller
Ausschuss Rohstofffonds
BMWE, BMF, KfW und
DERA
Finanzierungsinstrument
Entscheidung
insb. durch
Zusammensetzung der
Gremien
Förderkredit Geothermie Entscheidungs- und
Prüfprozesse der KfW;
Voraussetzung ist
positive Vorprüfung durch
Munich Re
KfW, BMWE
Scale-up Direct Entscheidungs- und
Prüfprozesse der KfW
und KfW Capital;
Aufsichtsrat der
KfW Capital
KfW und KfW Capital,
BMF, BMWE,
Marktvertreter in ihrer
Funktion als
Aufsichtsratsmitglieder
Investitionskredit
Energieversorgung
KfW, BMWE, BMF KfW, BMWE, BMF
Konsortialkredit
Energieversorgung
KfW, BMWE, BMF KfW, BMWE, BMF
13. Welche Berichtspflichten bestehen für die KfW gegenüber der
Bundesregierung im Rahmen des Deutschlandfonds (bitte Rechtsgrundlage,
Turnus, Inhalt und Adressat angeben), und welche Berichte wurden seit dem
18. Dezember 2025 schriftlich übermittelt (bitte Datum und Titel der
jeweiligen Berichte angeben)?
Berichtspflichten bestehen innerhalb der jeweiligen Governance-Struktur des
entsprechenden Finanzierungsinstruments des Deutschlandfonds auf Grundlage
der jeweiligen Auftragsschreiben bzw. vertraglichen Vereinbarung zwischen
dem Bund und der KfW. Darüber hinaus wird ein gesamthaftes Reporting des
Deutschlandfonds erarbeitet.
14. Wurden für ausgewiesenen Haushaltsmittel und Garantieübernahmen der
einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den jeweiligen
Investitionen, Förderungen und Risikoübernahmen des Deutschlandfonds
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung
durchgeführt (bitte Datum und Ergebnis angeben), und wenn nein, aus
welchen Gründen wurde hierauf verzichtet?
Die Schaffung einzelner Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds
erfolgt auf Grundlage von Bedarfs- und Marktanalysen sowie von
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit
positivem Ergebnis. Ziel dieses Vorgehens ist es, eine präzise Abstimmung der
Förderinstrumente auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Zielgruppen zu
gewährleisten. Durch die Prüfung wird u. a. sichergestellt, dass die Risikoübernahmen
und Investitionen einen nachhaltigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung
leisten sowie im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit stehen.
15. Wurde bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der
Bundeshaushaltsordnung zu den ausgewiesenen Haushaltsmitteln und
Garantieübernahmen der einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den
jeweiligen Investitionen, Förderungen und Risikoübernahmen des
Deutschlandfonds jeweils eine unmittelbare öffentliche Finanzierung als
Vergleichsvariante geprüft, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde
hierauf verzichtet?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
16. Wurden gemäß den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6787 bis zum 31.
August 2026 Förderwürdigkeitsprüfungen, Subsidiaritätsprüfungen
(insbesondere im Hinblick auf das Fehlen privatwirtschaftlicher
Finanzierungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene
Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Gesellschaftern,
Fremdkapitalgebern und der öffentlichen Hand) sowie
Risikotragfähigkeitsprüfungen für realisierte und abgelehnte Investitionen, Risikoübernahmen
und Beteiligungen für die Programme Industrie & Mittelstand,
Energieversorgungsunternehmen sowie Start-ups & Scale-ups, durchgeführt
(bitte jeweils nach Programm, Finanzierungsinstrumenten sowie nach
Investitionen, Risikoübernahmen und Beteiligungen aufschlüsseln und
durchgeführte Prüfungen, Datum, Titel des jeweiligen Dokuments,
zuständiges Ressort, zuständiges Referat sowie Ergebnis der jeweiligen
Prüfung angeben)?
Die Beantwortung von Fragen zur Förderwürdigkeit, zur Subsidiarität
(insbesondere bezüglich fehlender privatwirtschaftlicher Finanzierung, der
wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der angemessenen Chancen-Risiko-
Verteilung) und zur Risikotragfähigkeit erfolgt im Rahmen der Konzeption der
jeweiligen Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds. Im Zuge der
Konzeption der einzelnen Finanzierungsinstrumente werden maßgebliche Kriterien zur
Förderwürdigkeit sowie die Anforderungen an die Subsidiarität geprüft. Die
Subsidiaritätsprüfung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der
Verfügbarkeit privatwirtschaftlicher Finanzierungsalternativen sowie der Analyse der
wirtschaftlichen Tragfähigkeit der geplanten Maßnahmen. Parallel wird die
Risikotragfähigkeit der jeweiligen Instrumente evaluiert, um eine fundierte
haushalterische Entscheidungsgrundlage für die Implementierung der
Finanzierungsinstrumente zu schaffen und die fiskalischen Risiken zu minimieren.
17. Existieren im Rahmen des Deutschlandfonds verbindliche
Evaluationsmechanismen, mit denen nach einer definierten Frist (z. B. drei oder fünf
Jahre) überprüft wird, ob die garantiebasierte private
Kapitalmobilisierung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Realwirtschaft
tatsächlich günstiger war als eine rein öffentliche Beteiligungslösung?
Der Deutschlandfonds ist im Dezember 2025 gestartet und wird stetig markt-
und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Eine Evaluierung der Einzelinstrumente
erfolgt im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der
Bundeshaushaltsordnung.
18. Welche konkreten Lehren hat die Bundesregierung aus der
Infrastrukturgesellschaftsdebatte des Jahres 2017 zur Neugliederung der
Bundesautobahnverwaltung (vgl. www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2017_05/
509118-509118 ), insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von
Schattenhaushalten, die Sicherstellung parlamentarischer Kontrolle
sowie die Transparenz langfristiger Verpflichtungen, gezogen, und wie
werden diese Lehren bei Fonds- und Sonderkonstruktionen wie dem
Deutschlandfonds praktisch umgesetzt?
Alle im Rahmen des Deutschlandfonds zur Verfügung gestellten Haushaltmittel
sind, ebenso wie der Ermächtigungsrahmen und die Rechtsgrundlagen für die
Inlandsgewährleistungen, im Bundeshaushalt transparent einsehbar. Darüber
hinaus erfolgt eine Unterrichtung bzw. die Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für einzelne Gewährleistungsübernahmen
im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Vorgaben. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 1 und 2 hingewiesen.
19. Welchen Umsetzungsstand hat die vom Bundesministerium der Finanzen
im Rahmen des Vierten Nationalen Aktionsplans Open Government
angekündigte untergesetzliche ÖPP (Öffentlich-private Partnerschaft)-
Transparenzrichtlinie, wurde wie angekündigt ein erster Entwurf erstellt,
wird dieser veröffentlicht, und wenn nein, aus welchen Gründen jeweils
nicht, vor dem Hintergrund, dass der Umsetzungszeitraum des
Aktionsplans bereits im Dezember 2025 endete (www.open-government-deutsch
land.de/opengov-de/ogp/aktionsplaene-und-berichte/4-nap/oepp-transpar
enzrichtlinie-2225428)?
Der Vierte Nationale Aktionsplan ist Ende 2025 abgelaufen. Der
Abschlussbericht ist unter https://www.opengovpartnership.org/documents/germany-results-
report-2023-2025/ verfügbar.
Die Einführung einer ÖPP-Transparenzrichtlinie ist in der laufenden
Wahlperiode einer Neubewertung unterzogen worden. Im Ergebnis hat die
Bundesregierung von der Einführung der ÖPP-Transparenzrichtlinie Abstand
genommen. Dies steht auch im Kontext des von der Bundesregierung verfolgten Ziels
eines spürbaren Bürokratierückbaus.
Transparenz zu ÖPP wird auch künftig weiterhin mit dem ÖPP-
Transparenzbericht der Bundesregierung hergestellt werden. Dieser wird regelmäßig zur Mitte
der Wahlperiode erstellt und an den Deutschen Bundestag berichtet und
veröffentlicht (zuletzt im Oktober 2023, siehe https://dserver.bundestag.de/btd/20/
087/2008720.pdf).
20. Wird die Bundesregierung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen
Vertragsregisters für die Module des Deutschlandfonds sowie für weitere
staatlich flankierte Infrastrukturfinanzierungen mit privaten
Kapitalgebern vornehmen, und wenn nein, aus welchen rechtlichen und politischen
Gründen verzichtet sie trotz der bekannten Transparenzdefizite früherer
ÖPP-Modelle darauf?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
Der Fokus des Deutschlandfonds liegt auf der Mobilisierung privater
Investitionen.
21. Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche
haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der
Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und
Staatssekretären und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der
KfW einerseits und sonstigen Vermögensverwaltern, Private-Equity-,
Private-Credit- oder Infrastrukturfondsgesellschaften andererseits in
Bezug zum Deutschlandfonds stattgefunden (bitte sämtliche Termine
einzeln mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs sowie Titel
oder Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und Form der
Übermittlung auflisten)?
22. Wie viele Treffen, Termine, Gespräche oder sonstige Austausche im
Zeitraum vom 6. bis 12. Juni 2026 im Rahmen der Konferenz Super
Return International in Berlin sowie der „Future at the Table“-Veranstaltung
am 8. Juni 2026 in Berlin zwischen Mitgliedern der Bundesregierung,
Beauftragten der Bundesregierung oder Beschäftigten des
Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der Finanzen und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Vertreterinnen und Vertretern von
Vermögensverwaltern, Private-Equity-, Private-Credit- oder
Infrastrukturfondsgesellschaften mit Bezug zum Deutschlandfonds und der
Strategie, privates Kapital für Investitionen in Deutschland zu mobilisieren,
statt (bitte jeweils einzeln mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, einladender
Person oder Organisation und Gesprächsgegenstand auflisten)?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Vertreterinnen und Vertreter
führen fortwährend eine Vielzahl an fachlichen Gesprächen mit verschiedensten
Stakeholdern. Eine lückenlose Aufstellung der stattgefundenen
Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich
Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert und
Kalender nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel gelöscht.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich
vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und
welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind.
Unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche
Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und des
Bundeskanzleramtes zu verschiedensten Stakeholdern. Eine vollständige und
umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund
fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechseln, auch nicht erstellt
werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene
erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung zu
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174 sowie zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/12332). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Ressort Vertreter: in Datum Teilnehmende
BMF BM Klingbeil
Stin Schwamberger
16.10.2025 Ca. 40 internationale
Unternehmen
BMF BM Klingbeil
St Meyer
18.12.2025 Deutsche Bank
BMF BM Klingbeil
Stin Schwamberger
22.01.2026 Silver Lake, Clayton, Dubilier &
Rice (CD&R), Olayan Group,
EQT Group, KKR, BlackRock,
Bain Capital, Ontario Teachers‘
Pension Plan
BMF BM Klingbeil
Stin Schwamberger
26.01.2026 Deutsche Bank, HV Capital,
Deutsche Telekom Capital
Ressort Vertreter: in Datum Teilnehmende
BMF BM Klingbeil 13.02.2026 Moore Capital Management,
Amundi, Goldman Sachs,
General Catalyst, New York Life
Investments, BlackRock, Orchard
Global, Temasek, State Street,
Lazard, JPMorgan Chase,
Mubadala Investment Company, Pension-
Danmark, PGIM, PIMCO
BMF BM Klingbeil
Stin Schwamberger
20.02.2026 Helaba, DZ Bank, Commerzbank,
ING, UBS, Deutsche Bank
BMF BM Klingbeil
Stin Schwamberger
20.02.2026 Deutsche Bank, EQT,
Commerzbank
BMF BM Klingbeil
St Meyer
07.07.2026 CPP
BMF BM Klingbeil,
Stin Schwamberger
16.07.2026 Goldman Sachs
BMF BM Klingbeil
Stin Schwamberger
31.08.2026 Goldman Sachs
BMF Stin Schwamberger 17.09.2025 Deutsche Bank
BMF Stin Schwamberger 24.09.2025 DekaBank Deutsche
Girozentrale, PJT Partners, Goldman Sachs,
J.P. Morgan, Standard Chartered,
HSBC, ODDO BHF, Rothschild
& Co
BMF Stin Schwamberger 24.09.2025 La Caisse
BMF Stin Schwamberger 16.10.2025 BlackRock
BMF Stin Schwamberger 05.11.2025 Union Investment
BMF Stin Schwamberger 18.02.2026 ODDO BHF
BMF Stin Schwamberger 23.07.2026 BlackRock
BMF St Meyer 13.01.2026 Deutsche Bank AG
BMF PSt Schrodi 27.04.2026 DWS Group, IFAs & Pools
BMF PSt Schrodi 25.09.2025 Immobilien Asset Manager,
Projektentwickler,
Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken,
Vermögens- und Anlageberater,
Intermediäre sowie Investoren wie
z. B. Versicherungen,
Pensionskassen und Stiftungen, MdBs,
Mitarbeiter aus Ministerien,
Verbände
BKAmt BK 27.01.2026 Vertreter nationaler und
internationaler Konzerne, aus
Wissenschaft und öffentlichen
Organisationen sowie Politiker
BKAmt BK 23.02.2026 Kapitalmarktorientierte
Unternehmen
BKAmt ChefBK 04.03.2026 Union Investment
BKAmt ChefBK 27.04.2026 Deutsche Bank
BKAmt StM Dr. Meister 26.01.2026 DWS Group
BMWE BM’in Reiche 08.06.2026 KfW, Allianz, versch. Stiftungen,
High-Tech Gründerfonds, 468
Capital, HV Capital, Earlybird
Venture Capital, UVC Partners,
Vsquared, Lakestar, TVM Capital
Healthcare
BMWE BM’in Reiche 08.06.2026 u. a. Warburg Pincus & Airbus
BMWE BM’in Reiche 21.01 2026 u. a. KKR
BMWE BM’in Reiche 02.12.2025 u. a. KKR
BMWE St Steffen 10.11.2025 BlackRock
BMWE St Steffen 09.01.2026 Cerberus
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governance-Strukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds (Antwort)