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Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (Antwort zu Drs. 21/2140)

dip / drucksache 06.11.2025 · WP 21 · 21/2667 · Antwort · Original ↗

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Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (Antwort zu Drs. 21/2140) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2667 21. Wahlperiode 06.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Lisa Badum, Dr. Jan- Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2140 – Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2025 verkündete der Präsident der Weltbank (WB), Ajay Banga, nach einem Treffen des Verwaltungsrates, dass die WB ihr langjähriges Verbot der Finanzierung von Atomkraftprojekten beendet, um die Laufzeit bestehender Atomkraftwerke (AKW) zu verlängern und auch kleine modulare Reaktoren (SMR) zu fördern. Aus der Antwort des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf die Schriftliche Frage 161 des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues auf Bundestagsdrucksache 21/747 ging hervor, dass dieser Entscheidung keine formale Beschlussfassung der Anteilseigner vorausging. Ohne eine solche Grundsatzentscheidung hat Deutschland als viertgrößter Anteilseigner im Rahmen von konkreten Vergabeentscheidungen nach wie vor großen Einfluss darauf, inwieweit die Ankündigung Ajay Bangas letztlich umgesetzt wird. Abseits dieses Vergabeprozesses können Finanzmittel der WB auch indirekt über Tochterunternehmen der WB (z. B. die International Finance Corporation (IFC)) fließen. Auch an dieser Stelle hat Deutschland Einfluss darauf, ob im Rahmen einer Neuausrichtung der WB die Ausschlussliste verändert wird, welche bisher eine Finanzierung von Atomkraftprojekten ausschließt. Auch die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) setzt für den Oktober 2025 kurzfristig eine neue Grundsatzentscheidung über die Förderfähigkeit von Atomkraft an. Untypischerweise soll diese Neuorientierung außerhalb der Jahrestagung der ADB erfolgen (www.ft.com/content/27f869c5-17a8-4d57-bb76- f9ac9ea13697). Mit vielen Entwicklungsbanken, u. a. WB und ADB, unterhält die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als international tätige Entwicklungsbank enge Beziehungen und tritt häufig als bilateraler Kofinanzier auf (www.k fw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsban k/Aufgaben-und-Ziele/Unsere-Kooperationspartner/). Ein weltweiter Ausbau von Atomkraft durch Entwicklungsbanken und unter Verwendung deutscher Steuergelder ist insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels einer möglichst schnellen und kostengünstigen globalen Emissionsneutralität kritisch zu sehen. Solar- und Windenergie sind mittlerweile eindeutig Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die kostengünstigsten, schnellsten und die am besten skalierbaren Optionen für den Zubau von Stromerzeugungskapazitäten (34 US-Dollar/MWh und 43 US-Dollar/MWh für Wind- und Solarenergie im globalen Durchschnitt gegenüber mehr als 200 US-Dollar/MWh für Atomkraft, www.un.org/sites/un2. un.org/files/un-energy-transition-report_2025.pdf). Zudem stellen AKW eine sehr zentralisierte Form der Energiegewinnung dar. Gerade in ländlichen Gebieten, die noch über kein ausgebautes Stromnetz verfügen, ist eine dezentrale Stromversorgung mittels erneuerbarer Energien deutlich schneller und kosteneffizienter zu erreichen. Gleichzeitig kommen AKW im Kampf gegen die Klimakrise mit jahrzehntelangen Planungs- und Bauzeiten deutlich zu spät und verzögern den Ausstieg aus fossilen Energieträgern (www.worldnuclearreport. org/The-World-Nuclear-Industry-Status-Report-2024-HTML). Die Finanzierungskapazitäten der Entwicklungsbanken sind begrenzt. Die Atomfinanzierung durch Entwicklungsbanken läuft damit Gefahr, die ökonomischen Vorteile der vier- bis siebenfach kostengünstigeren erneuerbaren Energien zu unterwandern und so deren Ausbau zu verzögern. Für Atomprojekte und ihre Anteilseigner ergibt sich aus dieser Konkurrenzsituation wiederum ein hohes finanzielles Risiko. Das gilt insbesondere für bereits hoch verschuldete Entwicklungsländer, aber auch für die beteiligten Entwicklungsbanken. Der Verweis auf Armutsbekämpfung als Grund für den Wiedereinstieg der WB in die Finanzierung von Atomprojekten ist damit nicht nachvollziehbar. Abhilfe bei diesen strukturellen Problemen des Atomsektors schaffen auch nicht die sogenannten Small Modular Reactors (SMRs). Mit dieser Bezeichnung sind meist kleinere Ausführungen konventioneller Reaktortechnologien gemeint, manchmal aber auch lediglich auf dem Papier existierende experimentelle Konzepte, für deren Umsetzbarkeit noch belastbare Kostenkalkulationen und Zeitpläne fehlen. Alle vier weltweit aktuell als SMR bezeichneten Projekte hatten beziehungsweise haben mit massiven Verzögerungen zu kämpfen. Die Stromgestehungskosten liegen außerdem in der Tendenz über AKW herkömmlicher Bauweise (https://ieefa.org/sites/default/files/2024-05/S MRs Still Too Expensive Too Slow Too Risky_May 2024.pdf und www.base. bund.de/shareddocs/downloads/de/berichte/kt/gutachten-small-modular-reacto rs.html). Ein verstärkter Neubau von AKW schafft auch langfristige geopolitische Abhängigkeiten. Die Nehmerländer bleiben technologisch, für den Betrieb der AKW und den notwendigen Brennstoff auf die Lieferstaaten und ihre Monopole angewiesen. Beispielsweise dominiert der russische Staatskonzern Rosatom wichtige Abschnitte der globalen nuklearen Lieferkette. Auch Europa schafft es nicht, sich aus diesen Abhängigkeiten zu lösen (www.arte.tv/de/vide os/115068-000-A/die-nuklearfalle-putins-deals-mit-dem-westen/). Als weltweit größter Exporteur von Atomtechnologie und Kernbrennstoff nutzt Russland seine Dominanz im globalen Atomgeschäft als Werkzeug zur Schaffung strategischer Abhängigkeiten (www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/pu blikationen/atomkraft/atomkraft_Uranatlas_Faktenblatt_Russland_2022.pdf). Schon beim Betrieb von AKW ergeben sich außerdem Sicherheitsrisiken, die in Krisen- und Kriegsgebieten verstärkt werden. In Ländern wie Mali, Burkina Faso oder Niger, in denen AKW-Neubauten unter Federführung Russlands diskutiert werden, regieren derzeit volatile Militärjuntas und gewaltvolle Konflikte. Darüber hinaus ist die sichere Entsorgung von Atommüll weltweit ein ungelöstes Problem, das zwangsläufig mit jedem multilateral finanzierten Atomprojekt mitgeliefert wird. Radioaktive Stoffe wie Plutonium und Uran bleiben für Hunderttausende von Jahren gefährlich für Mensch und Umwelt. Die Endlagerfrage ist in fast allen Ländern mit Atomkraftwerken ungelöst und mit horrenden Kosten verbunden. Während einige Kabinettsmitglieder die Nutzung und Finanzierung von Atomkraft aus oben genannten Gründen nach wie vor kritisch sehen (www.tag esschau.de/inland/innenpolitik/atomkraft-eu-schneider-100.html), haben andere Teile der Bundesregierung kürzlich eine 180-Grad-Wende auf EU- Ebene angekündigt (www.handelsblatt.com/politik/international/kernkraft-deu tschland-und-frankreich-legen-streit-um-atomenergie-bei/100151554.html). Angesichts der anstehenden Entscheidungen über die Förderung der Hochrisikotechnologie Atomkraft bei multilateralen Entwicklungsbanken mit Deutschland als Anteilseigner ist diese unklare Haltung der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden nicht hinnehmbar.  1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der durch den Präsidenten der Weltbank angekündigten Aufhebung des Ausschlusses der Finanzierung von Atomkraft (z. T. ausgewiesen in bisherigen Verträgen unter „Excluded Expenditure“), und wie begründet sie diese Position? Die Bundesregierung sieht eine Finanzierung von Kernenergievorhaben durch die Weltbank kritisch, da die Nutzung von Kernenergie aus hiesiger Sicht keine wirtschaftlich und sicherheitstechnisch sinnvolle Alternative zum Auf- und Ausbau der Energieversorgung mit Erneuerbarer Energie in Weltbank- Partnerländern darstellt. Diese Position vertritt die Bundesregierung in den dafür vorgesehenen Gremien und Foren der Weltbank.  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Aufhebung dieses Finanzierungsausschlusses in anderen regionalen Entwicklungsbanken, z. B. Asian Development Bank, African Development Bank und European Bank for Reconstruction and Development (falls die Antwort für verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte nach den einzelnen Entwicklungsbanken mit differenzierter Begründung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung unterstützt in keiner der regionalen Entwicklungsbanken die Aufhebung des Finanzierungsausschlusses bzw. Öffnungsbemühungen für Atomkraft. Gleichwohl respektiert die Bundesregierung unterschiedliche Entscheidungen hinsichtlich des Energiemixes und unterschiedlicher Technologien zur Erreichung der Klimaneutralität. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse bedarf es allerdings einer Unterstützung Deutschlands für eine Öffnung zu Nuklear voraussichtlich nicht.  3. Wird die Bundesregierung in Zukunft bei Abstimmungen in den Verwaltungsräten der Weltbank und regionaler Entwicklungsbanken zu Projekten zur Finanzierung oder Unterstützung von Atomkraft zustimmen, und wenn ja, wie begründet sie ihre Position (falls die Antwort für verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte wieder nach den einzelnen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)? a) Von welchen Kriterien hängt eine eventuelle Zustimmung der direkten wie indirekten Finanzierung zum Bau von kleineren experimentellen (SMR) wie großen Atomkraftwerken ab? b) Unter welchen Umständen wird die Bundesregierung einer Finanzierung nicht zustimmen? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Entsprechend der oben genannten Position ist die Zustimmung zu Projekten zur Finanzierung von Atomkraft, die der Förderung, insbesondere der Finanzierung des Baus von SMR und Atomkraftwerken dient, oder nicht sicherheitsgerichtet sind, aktuell nicht vorgesehen. c) Wie wird die Bundesregierung die Einbindung der Zivilgesellschaft im Vorfeld von Entscheidungen über Veränderungen der Energiestrategien der Entwicklungsbanken sicherstellen? Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit der Zivilgesellschaft zu verschiedenen die Entwicklungsbanken betreffenden Themen aus. Dabei werden auch mögliche Veränderungen der Energiestrategien der Banken angesprochen.  4. Wie steht die Bundesregierung zur Ankündigung der Asian Development Bank, dass auch Grundsatzänderungen bei den Prinzipien der Fördermittelvergabe entgegen bisheriger Praxis auf Zwischentreffen vereinbart werden? Die Statuten der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) regeln die Zuständigkeiten und Beteiligungen der Anteilseigner und des Managements. Die Abstimmung und das Votum zu einschlägigen Strategien wird letztinstanzlich vom hierfür durch die Gouverneure mandatierten Exekutivdirektorium verantwortet, die auf Weisung ihrer Hauptstädte abstimmen. Insofern liegt hier kein Abweichen von gängiger Praxis vor.  5. Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach Konsultationen über die Aufhebung des Ausschlusses der Finanzierung von Atomkraftwerken (https://foejapan.org/en/issue/2025090 1/25595/)? Das zitierte Papier ist in erster Linie ein Aufruf, Atomkraft in keiner Form zu unterstützen. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die Einbeziehung der Zivilgesellschaft zur o. g. Frage.  6. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen des Verwaltungsrats der Weltbank oder internationaler Gremien wie beispielsweise der Vereinten Nationen für eine Fokussierung der Finanzhilfen auf erneuerbare Energien einzusetzen und die finanziellen, zeitlichen und nuklearen Risiken der Atomkraft hervorzuheben, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche konkreten diplomatischen Initiativen sind dafür geplant? Ja, die Bundesregierung setzt sich bei den multilateralen Entwicklungsbanken für eine klare Ausrichtung an den Zielen des Pariser Klimaabkommens und einen Fokus auf erneuerbare Energien sowie den bei COP29 unterzeichneten globalen Energiezielen (Verdreifachung der installierten Erneuerbaren Energien bis 2030; Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzverbesserung; Abkehr von Fossilen) ein. Die Risiken von Atomkraft werden klar benannt. In den Banken findet dies vornehmlich über die deutsche Vertretung in den Exekutivdirektorien statt. Hinzu kommen hochrangige Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit dem jeweiligen Management sowie Gespräche innerhalb der EU und mit gleichgesinnten Staaten (sog. Like-minded).  7. Inwiefern werden bei der Entscheidung über mögliche Finanzierungsanfragen an Entwicklungsbanken die erheblichen Kosten von Atomkraftprojekten für die Nehmerländer und die Endverbrauchenden miteinbezogen, und wie werden die negativen Folgen der möglichen erhöhten Verschuldungslage bei den Nehmerländern aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen und der hohen Stromgestehungskosten bewertet? Die Bundesregierung argumentiert in ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Förderung von Nuklearenergie durch die multilateralen Entwicklungsbanken auf Basis vorliegender Erkenntnisse und Analysen. Dazu gehören neben dem Risiko der Proliferation radioaktiven Materials, dem Risiko von Unfällen sowie der ungelösten Endlagerfrage insbesondere die hohen Kosten und mögliche Folgen für die Verschuldungslage der Partnerländer.  8. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Finanzierungsanteil der Entwicklungsbanken an den Gesamtkosten eines Atomkraftprojekts stark zu limitieren, um das erhebliche Finanzierungsrisiko aufseiten der betreffenden Entwicklungsbank zu begrenzen, und wie begründet sie ihre Position? Ja. In ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung verweist die Bundesregierung insbesondere auf die fehlende Wirtschaftlichkeit von Nuklearenergie.  9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der immensen Bauzeiten den potenziellen Beitrag von AKW-Neubauten zum Ziel der Weltbank, in den nächsten fünf Jahren 300 Millionen Menschen in Subsahara-Afrika Zugang zur Stromversorgung zu verschaffen? In der Mission 300 verfolgt die Weltbank gemeinsam mit der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) das Ziel, bis zum Jahr 2030 300 Millionen Menschen in Afrika, die bisher keinen bzw. kaum Zugang zu moderner Energieversorgung hatten, mit zuverlässiger, erschwinglicher und nachhaltiger Energie zu versorgen. Atomkraft erfüllt aus Sicht der Bundesregierung keine dieser Bedingungen und könnte auch nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. 10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch deutsche Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar energiepolitische Abhängigkeiten der Nehmerländer von Russland oder russischen Konzernen der gesamten nuklearen Wertschöpfungskette gefördert werden? 11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar an Russland, russische Konzerne oder Atomprojekte mit russischer Beteiligung fließen? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt weder über die bilaterale noch die multilaterale Zusammenarbeit die Finanzierung von Atomenergie in Partnerländern und wirkt dadurch der Schaffung der genannten potentiellen Abhängigkeiten und Finanzflüsse an Russland bzw. Projekte mit russischer Beteiligung entgegen. 12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin an ihre eigenen Ausschlusskriterien hält und sich auch nicht bei kofinanzierten Projekten mit der Weltbank und der ADB an Atomkraftprojekten beteiligt (www.kfw.de/PDF/Download- Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf)? Bei Einführung der Ausschlussliste in 2019 hat die KfW die zuständigen Ressorts konsultiert und sie abschließend dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben. Für direkte Finanzierungen prüft die KfW seither, ob der Finanzierungsgegenstand durch die Ausschlussliste ausgeschlossen ist, und lehnt die Finanzierung gegebenenfalls ab. Bei indirekten Finanzierungen über Finanzintermediäre ist die Einhaltung der Ausschlussliste vertraglich vereinbart. Bei Kofinanzierungen mit internationalen Entwicklungsbanken wie der Weltbank, der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) oder anderen Institutionen schließt die KfW Entwicklungsbank stets einen eigenen Darlehens- oder Zuschussvertrag mit dem Empfänger ab, in dem alle Kriterien der Finanzierbarkeit geregelt sind – analog zu einer alleinigen Finanzierung. Dies gilt auch, wenn eine multilaterale Bank formell federführend bei einer Gemeinschaftsfinanzierung ist. Auch dann behält sich KfW das Recht vor, die Finanzierung bei fehlender Förderfähigkeit abzulehnen. 13. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die abschließende Klärung technischer, finanzieller und sozialer Aspekte der Endlagerung radioaktiver Abfälle in den Nehmerländern als Voraussetzung für die Finanzierung von Atomkraftprojekten? a) Gilt laut Bundesregierung für durch Deutschland geförderte Projekte das Verursacherprinzip im Hinblick auf die unbeschränkte Haftung für die Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle durch den Betreiber der Kraftwerke? b) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für Deutschland daraus ergeben? c) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für die Hersteller oder die liefernden Staaten ergeben? Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet. Die Zustimmung zur Finanzierung von Atomkraft in jeglicher Form ist aktuell nicht vorgesehen. Die Fragen 3a bis 3c stellen sich insofern nicht. Unabhängig davon werden die Risiken von Atomkraft von der Bundesregierung klar benannt. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Atomwaffen und der möglichen militärischen Nutzung von spaltbarem Material, insbesondere im Zusammenhang mit Nehmerländern, die bislang Atomkraft weder militärisch noch zivil genutzt haben? Die Bundesregierung stellt das Recht von Mitgliedstaaten des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) zur friedlichen Nutzung von Kernenergie nicht in Frage. Gemäß Artikel 3 Nummer 1 des NVV müssen Nichtnuklearwaffenstaaten mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) eine Vereinbarung über technische Sicherungsmaßnahmen („safeguards“) abschließen, die die ausschließlich friedliche Nutzung von Kerntechnologien sicherstellt. Maßgebliche Richtschnur für diese Vereinbarungen ist das Safeguards-System der IAEO, auf das der NVV verweist und so der dynamischen Fortentwicklung dieses Überprüfungs- und Verifikationssystems Rechnung trägt. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der weltweiten Verbreitung von Atomtechnologie durch multilaterale Entwicklungsbanken im Hinblick auf die Zunahme von konventionellen, asymmetrischen und hybriden Kriegen und die Gefahr, dass Atomanlagen zu Zielen von Angriffen werden können? Die Festlegung von Maßnahmen gegen kriegerische Handlungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Staates, in dem sich die Nuklearanlagen befinden. Über Programme und Veröffentlichungen der IAEO wird den IAEO- Mitgliedstaaten kritisches Know-how zum Schutz von zivilen Nuklearanlagen zur Verfügung gestellt. Die konkreten Maßnahmen unterliegen den Geheimschutzbestimmungen des jeweiligen Landes und sind ausländischen Stellen in der Regel nicht bekannt. Eine Bewertung der getroffenen Maßnahmen durch die Bundesregierung ist daher in der Regel nicht möglich. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken beim Betrieb von potenziellen AKW in politisch fragilen und kriegsgeplagten Staaten wie Burkina Faso, Mali oder Niger? Die Standards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) gelten weltweit, auch in Burkina Faso, Mali und Niger. Nach Kenntnis der Bundesregierung findet zwischen diesen Staaten und der IAEO ein regelmäßiger Austausch statt. 17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Finanzierung von Uranförderung durch multilaterale Entwicklungsbanken, auch im Hinblick auf die massiven umwelt- und gesundheitlichen Schäden, die rund um die Uranminen in Arlit im Niger bestehen, und welche Maßnahmen zum Gesundheits-, Bevölkerungs-, und Umweltschutz werden dort laut Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt? Der Bundesregierung ist keine laufende finanzielle Förderung des Uranabbaus in Niger über multilaterale Entwicklungsbanken bekannt. Die Bundesregierung finanziert selbst keine Vorhaben in diesem Sektor in Niger. Verantwortlich für erforderliche Schutzmaßnahmen ist Niger selbst, dazu hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. 18. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur indirekten Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (bitte nach Finanzierung durch Finanzintermediäre (Banken und Investitionsfonds), Policy Based Lending, Technische und Finanzielle Zusammenarbeit aufschlüsseln)? a) Falls die Bundesregierung einer indirekten Finanzierung von Atomkraft zustimmt, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umwelt- und Sozialstandards dieser Banken auch bei der Finanzierung durch diese Finanzinstrumente effektiv eingehalten werden? b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien auch in den indirekten Finanzierungsmodellen eingehalten werden? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Die Zustimmung zur Finanzierung von Atomkraft in jeglicher Form ist aktuell nicht vorgesehen. Die Fragen 18a und 18b stellen sich insofern nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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