Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (Antwort zu Drs. 21/2140)
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Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (Antwort zu Drs. 21/2140)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2667
21. Wahlperiode 06.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Lisa Badum, Dr. Jan-
Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/2140 –
Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2025 verkündete der Präsident der Weltbank (WB), Ajay Banga, nach
einem Treffen des Verwaltungsrates, dass die WB ihr langjähriges Verbot der
Finanzierung von Atomkraftprojekten beendet, um die Laufzeit bestehender
Atomkraftwerke (AKW) zu verlängern und auch kleine modulare Reaktoren
(SMR) zu fördern. Aus der Antwort des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf die Schriftliche Frage 161
des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues auf Bundestagsdrucksache
21/747 ging hervor, dass dieser Entscheidung keine formale Beschlussfassung
der Anteilseigner vorausging. Ohne eine solche Grundsatzentscheidung hat
Deutschland als viertgrößter Anteilseigner im Rahmen von konkreten
Vergabeentscheidungen nach wie vor großen Einfluss darauf, inwieweit die
Ankündigung Ajay Bangas letztlich umgesetzt wird. Abseits dieses
Vergabeprozesses können Finanzmittel der WB auch indirekt über Tochterunternehmen der
WB (z. B. die International Finance Corporation (IFC)) fließen. Auch an
dieser Stelle hat Deutschland Einfluss darauf, ob im Rahmen einer
Neuausrichtung der WB die Ausschlussliste verändert wird, welche bisher eine
Finanzierung von Atomkraftprojekten ausschließt.
Auch die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) setzt für den Oktober 2025
kurzfristig eine neue Grundsatzentscheidung über die Förderfähigkeit von
Atomkraft an. Untypischerweise soll diese Neuorientierung außerhalb der
Jahrestagung der ADB erfolgen (www.ft.com/content/27f869c5-17a8-4d57-bb76-
f9ac9ea13697).
Mit vielen Entwicklungsbanken, u. a. WB und ADB, unterhält die deutsche
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als international tätige
Entwicklungsbank enge Beziehungen und tritt häufig als bilateraler Kofinanzier auf (www.k
fw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsban
k/Aufgaben-und-Ziele/Unsere-Kooperationspartner/).
Ein weltweiter Ausbau von Atomkraft durch Entwicklungsbanken und unter
Verwendung deutscher Steuergelder ist insbesondere vor dem Hintergrund des
Ziels einer möglichst schnellen und kostengünstigen globalen
Emissionsneutralität kritisch zu sehen. Solar- und Windenergie sind mittlerweile eindeutig
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die kostengünstigsten, schnellsten und die am besten skalierbaren Optionen
für den Zubau von Stromerzeugungskapazitäten (34 US-Dollar/MWh und
43 US-Dollar/MWh für Wind- und Solarenergie im globalen Durchschnitt
gegenüber mehr als 200 US-Dollar/MWh für Atomkraft, www.un.org/sites/un2.
un.org/files/un-energy-transition-report_2025.pdf). Zudem stellen AKW eine
sehr zentralisierte Form der Energiegewinnung dar. Gerade in ländlichen
Gebieten, die noch über kein ausgebautes Stromnetz verfügen, ist eine dezentrale
Stromversorgung mittels erneuerbarer Energien deutlich schneller und
kosteneffizienter zu erreichen. Gleichzeitig kommen AKW im Kampf gegen die
Klimakrise mit jahrzehntelangen Planungs- und Bauzeiten deutlich zu spät und
verzögern den Ausstieg aus fossilen Energieträgern (www.worldnuclearreport.
org/The-World-Nuclear-Industry-Status-Report-2024-HTML).
Die Finanzierungskapazitäten der Entwicklungsbanken sind begrenzt. Die
Atomfinanzierung durch Entwicklungsbanken läuft damit Gefahr, die
ökonomischen Vorteile der vier- bis siebenfach kostengünstigeren erneuerbaren
Energien zu unterwandern und so deren Ausbau zu verzögern. Für
Atomprojekte und ihre Anteilseigner ergibt sich aus dieser Konkurrenzsituation
wiederum ein hohes finanzielles Risiko. Das gilt insbesondere für bereits hoch
verschuldete Entwicklungsländer, aber auch für die beteiligten
Entwicklungsbanken. Der Verweis auf Armutsbekämpfung als Grund für den Wiedereinstieg
der WB in die Finanzierung von Atomprojekten ist damit nicht
nachvollziehbar.
Abhilfe bei diesen strukturellen Problemen des Atomsektors schaffen auch
nicht die sogenannten Small Modular Reactors (SMRs). Mit dieser
Bezeichnung sind meist kleinere Ausführungen konventioneller Reaktortechnologien
gemeint, manchmal aber auch lediglich auf dem Papier existierende
experimentelle Konzepte, für deren Umsetzbarkeit noch belastbare
Kostenkalkulationen und Zeitpläne fehlen. Alle vier weltweit aktuell als SMR bezeichneten
Projekte hatten beziehungsweise haben mit massiven Verzögerungen zu
kämpfen. Die Stromgestehungskosten liegen außerdem in der Tendenz über
AKW herkömmlicher Bauweise (https://ieefa.org/sites/default/files/2024-05/S
MRs Still Too Expensive Too Slow Too Risky_May 2024.pdf und www.base.
bund.de/shareddocs/downloads/de/berichte/kt/gutachten-small-modular-reacto
rs.html).
Ein verstärkter Neubau von AKW schafft auch langfristige geopolitische
Abhängigkeiten. Die Nehmerländer bleiben technologisch, für den Betrieb der
AKW und den notwendigen Brennstoff auf die Lieferstaaten und ihre
Monopole angewiesen. Beispielsweise dominiert der russische Staatskonzern
Rosatom wichtige Abschnitte der globalen nuklearen Lieferkette. Auch Europa
schafft es nicht, sich aus diesen Abhängigkeiten zu lösen (www.arte.tv/de/vide
os/115068-000-A/die-nuklearfalle-putins-deals-mit-dem-westen/). Als
weltweit größter Exporteur von Atomtechnologie und Kernbrennstoff nutzt
Russland seine Dominanz im globalen Atomgeschäft als Werkzeug zur Schaffung
strategischer Abhängigkeiten (www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/pu
blikationen/atomkraft/atomkraft_Uranatlas_Faktenblatt_Russland_2022.pdf).
Schon beim Betrieb von AKW ergeben sich außerdem Sicherheitsrisiken, die
in Krisen- und Kriegsgebieten verstärkt werden. In Ländern wie Mali, Burkina
Faso oder Niger, in denen AKW-Neubauten unter Federführung Russlands
diskutiert werden, regieren derzeit volatile Militärjuntas und gewaltvolle
Konflikte. Darüber hinaus ist die sichere Entsorgung von Atommüll weltweit ein
ungelöstes Problem, das zwangsläufig mit jedem multilateral finanzierten
Atomprojekt mitgeliefert wird. Radioaktive Stoffe wie Plutonium und Uran
bleiben für Hunderttausende von Jahren gefährlich für Mensch und Umwelt.
Die Endlagerfrage ist in fast allen Ländern mit Atomkraftwerken ungelöst und
mit horrenden Kosten verbunden.
Während einige Kabinettsmitglieder die Nutzung und Finanzierung von
Atomkraft aus oben genannten Gründen nach wie vor kritisch sehen (www.tag
esschau.de/inland/innenpolitik/atomkraft-eu-schneider-100.html), haben
andere Teile der Bundesregierung kürzlich eine 180-Grad-Wende auf EU-
Ebene angekündigt (www.handelsblatt.com/politik/international/kernkraft-deu
tschland-und-frankreich-legen-streit-um-atomenergie-bei/100151554.html).
Angesichts der anstehenden Entscheidungen über die Förderung der
Hochrisikotechnologie Atomkraft bei multilateralen Entwicklungsbanken mit
Deutschland als Anteilseigner ist diese unklare Haltung der Bundesregierung nach
Ansicht der Fragestellenden nicht hinnehmbar.
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der durch den Präsidenten
der Weltbank angekündigten Aufhebung des Ausschlusses der
Finanzierung von Atomkraft (z. T. ausgewiesen in bisherigen Verträgen unter
„Excluded Expenditure“), und wie begründet sie diese Position?
Die Bundesregierung sieht eine Finanzierung von Kernenergievorhaben durch
die Weltbank kritisch, da die Nutzung von Kernenergie aus hiesiger Sicht keine
wirtschaftlich und sicherheitstechnisch sinnvolle Alternative zum Auf- und
Ausbau der Energieversorgung mit Erneuerbarer Energie in Weltbank-
Partnerländern darstellt. Diese Position vertritt die Bundesregierung in den dafür
vorgesehenen Gremien und Foren der Weltbank.
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Aufhebung
dieses Finanzierungsausschlusses in anderen regionalen
Entwicklungsbanken, z. B. Asian Development Bank, African Development Bank und
European Bank for Reconstruction and Development (falls die Antwort
für verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte nach
den einzelnen Entwicklungsbanken mit differenzierter Begründung
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt in keiner der regionalen Entwicklungsbanken
die Aufhebung des Finanzierungsausschlusses bzw. Öffnungsbemühungen für
Atomkraft. Gleichwohl respektiert die Bundesregierung unterschiedliche
Entscheidungen hinsichtlich des Energiemixes und unterschiedlicher Technologien
zur Erreichung der Klimaneutralität. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse
bedarf es allerdings einer Unterstützung Deutschlands für eine Öffnung zu
Nuklear voraussichtlich nicht.
3. Wird die Bundesregierung in Zukunft bei Abstimmungen in den
Verwaltungsräten der Weltbank und regionaler Entwicklungsbanken zu
Projekten zur Finanzierung oder Unterstützung von Atomkraft zustimmen, und
wenn ja, wie begründet sie ihre Position (falls die Antwort für
verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte wieder nach den
einzelnen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)?
a) Von welchen Kriterien hängt eine eventuelle Zustimmung der
direkten wie indirekten Finanzierung zum Bau von kleineren
experimentellen (SMR) wie großen Atomkraftwerken ab?
b) Unter welchen Umständen wird die Bundesregierung einer
Finanzierung nicht zustimmen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend der oben genannten Position ist die Zustimmung zu Projekten zur
Finanzierung von Atomkraft, die der Förderung, insbesondere der Finanzierung
des Baus von SMR und Atomkraftwerken dient, oder nicht sicherheitsgerichtet
sind, aktuell nicht vorgesehen.
c) Wie wird die Bundesregierung die Einbindung der Zivilgesellschaft im
Vorfeld von Entscheidungen über Veränderungen der
Energiestrategien der Entwicklungsbanken sicherstellen?
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit der Zivilgesellschaft zu
verschiedenen die Entwicklungsbanken betreffenden Themen aus. Dabei werden
auch mögliche Veränderungen der Energiestrategien der Banken angesprochen.
4. Wie steht die Bundesregierung zur Ankündigung der Asian Development
Bank, dass auch Grundsatzänderungen bei den Prinzipien der
Fördermittelvergabe entgegen bisheriger Praxis auf Zwischentreffen vereinbart
werden?
Die Statuten der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) regeln die
Zuständigkeiten und Beteiligungen der Anteilseigner und des Managements. Die
Abstimmung und das Votum zu einschlägigen Strategien wird letztinstanzlich vom
hierfür durch die Gouverneure mandatierten Exekutivdirektorium verantwortet,
die auf Weisung ihrer Hauptstädte abstimmen. Insofern liegt hier kein
Abweichen von gängiger Praxis vor.
5. Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen aus der
Zivilgesellschaft nach Konsultationen über die Aufhebung des Ausschlusses der
Finanzierung von Atomkraftwerken (https://foejapan.org/en/issue/2025090
1/25595/)?
Das zitierte Papier ist in erster Linie ein Aufruf, Atomkraft in keiner Form zu
unterstützen. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die Einbeziehung
der Zivilgesellschaft zur o. g. Frage.
6. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen des Verwaltungsrats der
Weltbank oder internationaler Gremien wie beispielsweise der Vereinten
Nationen für eine Fokussierung der Finanzhilfen auf erneuerbare
Energien einzusetzen und die finanziellen, zeitlichen und nuklearen Risiken
der Atomkraft hervorzuheben, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
welche konkreten diplomatischen Initiativen sind dafür geplant?
Ja, die Bundesregierung setzt sich bei den multilateralen Entwicklungsbanken
für eine klare Ausrichtung an den Zielen des Pariser Klimaabkommens und
einen Fokus auf erneuerbare Energien sowie den bei COP29 unterzeichneten
globalen Energiezielen (Verdreifachung der installierten Erneuerbaren Energien
bis 2030; Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzverbesserung; Abkehr
von Fossilen) ein. Die Risiken von Atomkraft werden klar benannt. In den
Banken findet dies vornehmlich über die deutsche Vertretung in den
Exekutivdirektorien statt. Hinzu kommen hochrangige Gespräche von Mitgliedern der
Bundesregierung mit dem jeweiligen Management sowie Gespräche innerhalb der
EU und mit gleichgesinnten Staaten (sog. Like-minded).
7. Inwiefern werden bei der Entscheidung über mögliche
Finanzierungsanfragen an Entwicklungsbanken die erheblichen Kosten von
Atomkraftprojekten für die Nehmerländer und die Endverbrauchenden
miteinbezogen, und wie werden die negativen Folgen der möglichen erhöhten
Verschuldungslage bei den Nehmerländern aufgrund der hohen
Anfangsinvestitionen und der hohen Stromgestehungskosten bewertet?
Die Bundesregierung argumentiert in ihrer grundsätzlichen Ablehnung der
Förderung von Nuklearenergie durch die multilateralen Entwicklungsbanken auf
Basis vorliegender Erkenntnisse und Analysen. Dazu gehören neben dem
Risiko der Proliferation radioaktiven Materials, dem Risiko von Unfällen sowie der
ungelösten Endlagerfrage insbesondere die hohen Kosten und mögliche Folgen
für die Verschuldungslage der Partnerländer.
8. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Finanzierungsanteil
der Entwicklungsbanken an den Gesamtkosten eines Atomkraftprojekts
stark zu limitieren, um das erhebliche Finanzierungsrisiko aufseiten der
betreffenden Entwicklungsbank zu begrenzen, und wie begründet sie ihre
Position?
Ja. In ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung verweist die Bundesregierung
insbesondere auf die fehlende Wirtschaftlichkeit von Nuklearenergie.
9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der immensen
Bauzeiten den potenziellen Beitrag von AKW-Neubauten zum Ziel der
Weltbank, in den nächsten fünf Jahren 300 Millionen Menschen in
Subsahara-Afrika Zugang zur Stromversorgung zu verschaffen?
In der Mission 300 verfolgt die Weltbank gemeinsam mit der Afrikanischen
Entwicklungsbank (AfDB) das Ziel, bis zum Jahr 2030 300 Millionen
Menschen in Afrika, die bisher keinen bzw. kaum Zugang zu moderner
Energieversorgung hatten, mit zuverlässiger, erschwinglicher und nachhaltiger Energie zu
versorgen. Atomkraft erfüllt aus Sicht der Bundesregierung keine dieser
Bedingungen und könnte auch nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch deutsche
Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar energiepolitische
Abhängigkeiten der Nehmerländer von Russland oder russischen Konzernen der
gesamten nuklearen Wertschöpfungskette gefördert werden?
11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche
Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar an Russland, russische Konzerne
oder Atomprojekte mit russischer Beteiligung fließen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt weder über die bilaterale noch die
multilaterale Zusammenarbeit die Finanzierung von Atomenergie in Partnerländern und
wirkt dadurch der Schaffung der genannten potentiellen Abhängigkeiten und
Finanzflüsse an Russland bzw. Projekte mit russischer Beteiligung entgegen.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) weiterhin an ihre eigenen Ausschlusskriterien hält
und sich auch nicht bei kofinanzierten Projekten mit der Weltbank und
der ADB an Atomkraftprojekten beteiligt (www.kfw.de/PDF/Download-
Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf)?
Bei Einführung der Ausschlussliste in 2019 hat die KfW die zuständigen
Ressorts konsultiert und sie abschließend dem Verwaltungsrat zur Kenntnis
gegeben.
Für direkte Finanzierungen prüft die KfW seither, ob der
Finanzierungsgegenstand durch die Ausschlussliste ausgeschlossen ist, und lehnt die Finanzierung
gegebenenfalls ab. Bei indirekten Finanzierungen über Finanzintermediäre ist
die Einhaltung der Ausschlussliste vertraglich vereinbart.
Bei Kofinanzierungen mit internationalen Entwicklungsbanken wie der
Weltbank, der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) oder anderen Institutionen
schließt die KfW Entwicklungsbank stets einen eigenen Darlehens- oder
Zuschussvertrag mit dem Empfänger ab, in dem alle Kriterien der
Finanzierbarkeit geregelt sind – analog zu einer alleinigen Finanzierung. Dies gilt auch,
wenn eine multilaterale Bank formell federführend bei einer
Gemeinschaftsfinanzierung ist. Auch dann behält sich KfW das Recht vor, die Finanzierung bei
fehlender Förderfähigkeit abzulehnen.
13. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die abschließende Klärung
technischer, finanzieller und sozialer Aspekte der Endlagerung
radioaktiver Abfälle in den Nehmerländern als Voraussetzung für die
Finanzierung von Atomkraftprojekten?
a) Gilt laut Bundesregierung für durch Deutschland geförderte Projekte
das Verursacherprinzip im Hinblick auf die unbeschränkte Haftung
für die Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle durch den
Betreiber der Kraftwerke?
b) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für Deutschland
daraus ergeben?
c) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für die Hersteller
oder die liefernden Staaten ergeben?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Die Zustimmung zur Finanzierung von Atomkraft in jeglicher Form ist aktuell
nicht vorgesehen. Die Fragen 3a bis 3c stellen sich insofern nicht. Unabhängig
davon werden die Risiken von Atomkraft von der Bundesregierung klar
benannt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken im Zusammenhang mit
der Nichtverbreitung von Atomwaffen und der möglichen militärischen
Nutzung von spaltbarem Material, insbesondere im Zusammenhang mit
Nehmerländern, die bislang Atomkraft weder militärisch noch zivil
genutzt haben?
Die Bundesregierung stellt das Recht von Mitgliedstaaten des Nuklearen
Nichtverbreitungsvertrags (NVV) zur friedlichen Nutzung von Kernenergie nicht in
Frage. Gemäß Artikel 3 Nummer 1 des NVV müssen
Nichtnuklearwaffenstaaten mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) eine
Vereinbarung über technische Sicherungsmaßnahmen („safeguards“) abschließen, die
die ausschließlich friedliche Nutzung von Kerntechnologien sicherstellt.
Maßgebliche Richtschnur für diese Vereinbarungen ist das Safeguards-System der
IAEO, auf das der NVV verweist und so der dynamischen Fortentwicklung
dieses Überprüfungs- und Verifikationssystems Rechnung trägt.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der weltweiten
Verbreitung von Atomtechnologie durch multilaterale Entwicklungsbanken
im Hinblick auf die Zunahme von konventionellen, asymmetrischen und
hybriden Kriegen und die Gefahr, dass Atomanlagen zu Zielen von
Angriffen werden können?
Die Festlegung von Maßnahmen gegen kriegerische Handlungen liegt in der
alleinigen Verantwortung des Staates, in dem sich die Nuklearanlagen befinden.
Über Programme und Veröffentlichungen der IAEO wird den IAEO-
Mitgliedstaaten kritisches Know-how zum Schutz von zivilen Nuklearanlagen zur
Verfügung gestellt. Die konkreten Maßnahmen unterliegen den
Geheimschutzbestimmungen des jeweiligen Landes und sind ausländischen Stellen in der Regel
nicht bekannt. Eine Bewertung der getroffenen Maßnahmen durch die
Bundesregierung ist daher in der Regel nicht möglich.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken beim Betrieb
von potenziellen AKW in politisch fragilen und kriegsgeplagten Staaten
wie Burkina Faso, Mali oder Niger?
Die Standards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) gelten
weltweit, auch in Burkina Faso, Mali und Niger. Nach Kenntnis der
Bundesregierung findet zwischen diesen Staaten und der IAEO ein regelmäßiger
Austausch statt.
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Finanzierung
von Uranförderung durch multilaterale Entwicklungsbanken, auch im
Hinblick auf die massiven umwelt- und gesundheitlichen Schäden, die
rund um die Uranminen in Arlit im Niger bestehen, und welche
Maßnahmen zum Gesundheits-, Bevölkerungs-, und Umweltschutz werden dort
laut Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?
Der Bundesregierung ist keine laufende finanzielle Förderung des Uranabbaus
in Niger über multilaterale Entwicklungsbanken bekannt. Die Bundesregierung
finanziert selbst keine Vorhaben in diesem Sektor in Niger. Verantwortlich für
erforderliche Schutzmaßnahmen ist Niger selbst, dazu hat die Bundesregierung
keine Kenntnisse.
18. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur indirekten Finanzierung
von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (bitte nach
Finanzierung durch Finanzintermediäre (Banken und Investitionsfonds),
Policy Based Lending, Technische und Finanzielle Zusammenarbeit
aufschlüsseln)?
a) Falls die Bundesregierung einer indirekten Finanzierung von
Atomkraft zustimmt, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Umwelt- und Sozialstandards dieser Banken auch bei der Finanzierung
durch diese Finanzinstrumente effektiv eingehalten werden?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in der Antwort zu
Frage 3 genannten Kriterien auch in den indirekten
Finanzierungsmodellen eingehalten werden?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zustimmung zur Finanzierung von Atomkraft in jeglicher Form ist aktuell
nicht vorgesehen. Die Fragen 18a und 18b stellen sich insofern nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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