Schriftliche Frage 70 von Nicole Hess (AfD): Wurde von der Bundesregierung – bezugnehmend auf die anstehenden Reformen im Gesundheitsund Sozialbereich – eine ressortübergreifende kumula…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 70 von Nicole Hess (AfD): Wurde von der Bundesregierung – bezugnehmend auf die anstehenden Reformen im Gesundheitsund Sozialbereich – eine ressortübergreifende kumula…
Frage 70 (Nicole Hess, AfD):
Wurde von der Bundesregierung – bezugnehmend auf die anstehenden Reformen im Gesundheitsund Sozialbereich – eine ressortübergreifende kumulative Belastungsprüfung durchgeführt, inwieweit für Bürger eine Gesamtbelastung entsteht, wenn durch Reformen, Sparzwänge, Beitragserhöhungen, Eigenanteilserhöhungen, Auflagen- Verschärfungen und Zugangsbeschränkungen bei ein und demselben Menschen mehrere Stress- Treiber gleichzeitig zusammentreffen, und wurde im Vorfeld untersucht, wie viele Menschen gleichzeitig Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente, Eingliederungshilfe und Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung beziehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 25. Juni 2026:
Die jeweiligen Problemstellungen, Zielsetzungen und Auswirkungen der einzelnen Reformvorhaben werden in den zugrundeliegenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung ausführlich beschrieben. Auch der finanzielle Aufwand, den Betroffene und Institutionen tragen, wird in den Gesetzentwürfen umfassend dargelegt. Angaben zum gleichzeitigen Bezug der in der Fragestellung genannten Sozialleistungen bzw. Leistungen der Sozialversicherungszweige lassen sich weitestgehend aus den vorliegenden Statistiken entnehmen. Ende des Jahres 2025 bezogen 1.283.860 Personen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hiervon bezogen 170.760 Personen gesetzliche Erwerbsminderungsrenten und 101.020 Personen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII. Am Ende des Jahres 2024 (Daten für 2025 liegen noch nicht vor) bezogen 873.200 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Hiervon bezogen 191.005 Personen gleichzeitig Leistungen nach dem SGB XII und 138.770 Personen gleichzeitig Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ein gleichzeitiger Bezug von Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII wird in der amtlichen Statistik nicht erhoben.
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