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Schriftliche Frage 115 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie viele Personen im Erwerbsminderungsrentenbezug nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) waren zuletzt parallel über die Grundsiche…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 115 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie viele Personen im Erwerbsminderungsrentenbezug nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) waren zuletzt parallel über die Grundsiche… Frage 115 (Sarah Vollath, Die Linke): Wie viele Personen im Erwerbsminderungsrentenbezug nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) waren zuletzt parallel über die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII abgesichert (bitte nach Geschlecht, voller und teilweiser Erwerbsminderung und Ost- und Westbundesländern aufschlüsseln), und hat die Bundesregierung Kenntnisse über Leistungsberechtigte, die die ihnen zustehende Grundsicherung nicht in Anspruch nehmen (bitte Anzahl und wesentliche Gründe für die Nichtinanspruchnahme angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. Januar 2026: Renten wegen Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Leistungsberechtigt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind neben Personen, welche die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben, Personen, die gemäß § 41 Absatz 3 SGB XII dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Personen im Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind dementsprechend nicht leistungsberechtigt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Dezember 2024 bezogen 176.975 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit einem angerechneten Einkommen aus einer Rente wegen Erwerbsminderung. Davon waren 99.955 Personen männlich und 77.020 Personen weiblich. Die erfragten Zahlen pro Bundesland können folgender Tabelle entnommen werden. Bundesland Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger der Grundsicherung bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen aus einer Rente wegen Erwerbsminderung am Ende des Jahres 2024 Schleswig-Holstein  8.340 Hamburg  8.275 Niedersachsen 19.280 Bremen  2.605 Nordrhein-Westfalen 39.980 Hessen 15.015 Rheinland-Pfalz  7.570 Baden-Württemberg 13.520 Bayern 15.530 Saarland  3.040 Berlin 17.920 Brandenburg  6.370 Mecklenburg-Vorpommern  5.590 Sachsen  5.975 Sachsen-Anhalt  4.290 Thüringen  3.675 Die Bundesstatistik zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistungsstatistik. Es werden ausschließlich statistische Daten in Bezug auf die tatsächliche Leistungsgewährung erhoben. Zu Leistungsberechtigten, die die ihnen zustehende Grundsicherung nicht in Anspruch nehmen, wird auf die Ausführungen im Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung verwiesen (Bundestagsdrucksache 21/3250, S. 151 ff.).

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