Schriftliche Frage 10 von Stefan Keuter (AfD): Welche konkreten außenpolitischen Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode gegenüber Frankreich, Ital…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 10 von Stefan Keuter (AfD): Welche konkreten außenpolitischen Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode gegenüber Frankreich, Ital…
Frage 10 (Stefan Keuter, AfD):
Welche konkreten außenpolitischen Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode gegenüber Frankreich, Italien, Spanien, Polen u. a. ergriffen, um die seit Jahren bekannten, für deutsche Anleger nachteiligen und in der Praxis häufig nicht funktionierenden Verfahren zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuerbeträge oberhalb des nach den Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbaren Höchstbetrags zu reformieren, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz der nach meiner Auffassung fortbestehenden strukturellen Benachteiligung deutscher Steuerzahler bislang keine wirksamen bilateralen oder EU-weiten Maßnahmen durchgesetzt, die eine adäquat umsetzbare, zeitnahe, digitale und rechtssichere Rückerstattung gewährleisten würden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2026:
Bei der Ausgestaltung des Quellensteuererstattungsverfahrens handelt sich um eine Frage des innerstaatlichen Rechts der jeweiligen Staaten, das durch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht berührt wird. Dessen ungeachtet ist es im Interesse der Bundesregierung, dass die Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern effizient ermöglicht wird. Die Bundesregierung befindet sich dafür mit ihren steuerpolitischen Partnern in einem konstruktiven Austausch. Darüber hinaus wurde auf EU-Ebene im Jahr 2024 die sogenannte „FASTER-Richtlinie“ (Richtlinie des Rates über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern vom 10. Dezember 2024 – Richtlinie (EU) 2025/50) verabschiedet. Diese Richtlinie wurde von der Bundesregierung aktiv unterstützt. Sie hat das Ziel, Quellensteuerentlastungsverfahren in der Europäischen Union (EU) für grenzüberschreitend tätige Anlegerinnen und Anleger zu vereinfachen. Die neuen Regelungen wirken EU-weit und sollen ab 1. Januar 2030 in allen EU- Mitgliedstaaten – mithin auch in den von Ihnen beispielhaft aufgezählten – gelten.
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