Zum Vorschlag der EU-Kommission "Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034"
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Zum Vorschlag der EU-Kommission "Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1308
21. Wahlperiode 19.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Chantal Kopf, Dr. Sandra Detzer, Ayşe Asar, Schahina Gambir,
Claudia Roth, Dr. Ophelia Nick, Boris Mijatović, Agnieszka Brugger, Dr. Anton
Hofreiter, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Göring-Eckardt, Julian Joswig, Lisa
Badum, Dr. Anna Lührmann, Lisa Paus, Katrin Uhlig, Robin Wagener und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zu dem Vorschlag der EU-Kommission „Ein dynamischer EU-Haushalt für die
Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 – 2034“
In den kommenden zwei Jahren verhandeln die EU-Kommission, die
Mitgliedstaaten im Rat und das Europäische Parlament den Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR) ab 2028. Dieser muss Antworten auf historische Herausforderungen
geben: den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die allgemeine
geopolitische Instabilität, die Störungen der globalen Handelsbeziehungen sowie die
Klimakrise und die Transformation der Wirtschaft. Am 16. Juli 2025
präsentierte die Kommission ihren Vorschlag (COM(2025) 570 final), der bis Ende 2027
verhandelt werden soll. Vorgeschlagen sind 1 763 Mrd. Euro, was 1,26 Prozent
des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht, einschließlich der
Kosten für die Rückzahlung der Corona-Hilfen (NGEU = NextGenerationEU).
Der Vorschlag sieht ein einfacheres Ausgabensystem mit mehr Flexibilität
sowie eine Straffung von 52 auf 16 Programme im Rahmen von drei Säulen vor:
1. Nationale und Regionale Partnerschaftspläne, 2. Europäischer
Wettbewerbsfonds und 3. Globales Europa. Zudem hat die EU-Kommission die Einführung
neuer Eigenmittel vorgeschlagen, um die NGEU-Schulden ohne
Haushaltskürzungen abzubauen, aber auch um zusätzliche Einnahmen zu schaffen. Diese
sollen sich ergeben aus Mitteln aus dem Emissionshandelssystem (ETS 1), dem
CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), aus Abgaben für
Elektronikabfälle, einer Tabakverbrauchsteuer und einer Abgabe für Unternehmen mit Sitz in
der EU (bei Umsatz von mindestens 100 Mio. Euro in Europa).
Die Bundesregierung hat in ersten Reaktionen den Vorschlag der EU-
Kommission deutlich kritisiert: Ein umfassender Aufwuchs des EU-Haushalts sei
nicht vermittelbar in Zeiten, in denen alle Mitgliedstaaten erhebliche
Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen Haushalte unternehmen müssten
(www.tagesschau.de/ausland/europa/haushalt-eu-bundesregierung-kritik-10
0 .html). Zudem hat sie die Unternehmensabgabe, Tabakverbrauchsteuern
(www.wiwo.de/dpa/finanzen-klingbeil-vieles-im-eu-haushalt-nicht-zustimmun
gsfaehig/30406732.html) und eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne
(www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/digitalsteuer-reiche-102.html) als neue
Eigenmittel abgelehnt. Alternative neue Eigenmittel hat die Bundesregierung
bislang nicht benannt.
Führende Haushaltspolitiker der Europäischen Volkspartei (EVP) kritisierten,
dass durch den Vorschlag große Teile des Haushalts ohne Beteiligung des
Parlaments verändert werden könnten (https://taz.de/EU-Kommission/!6098353/)
und dass der vorgeschlagene Haushalt nicht ausreiche, um sowohl die NGEU-
Schulden zurückzuzahlen als auch neue (Verteidigung und
Wettbewerbsfähigkeit) wie traditionelle (Landwirtschaft und Kohäsion) Prioritäten zu finanzieren
(www.msn.com/de-de/politik/beh%C3%B6rde/eu-kommission-schl%C3%A4g
t-erh%C3%B6hung-des-eu-haushalts-auf-zwei-billionen-euro-vor/ar-AA1IIIlW
?ocid=BingNewsSerp).
Schon im Juni 2025 hat die Bundesregierung mit einem Positionspapier
gegenüber der EU-Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten Stellung bezogen
(www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Euractiv.pdf). Auch
das Europäische Parlament hat am 7. Mai 2025 mit einer Entschließung
(A10-0076/2025 / 2024/2051(INI)) seine Prioritäten für den nächsten MFR ab
2028 mit den Stimmen der EVP, Fraktion der Progressiven Allianz der
Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), Renew Europe (RENEW)
beschlossen. Es fordert einen Haushalt, der auf geopolitische Herausforderungen
wie den Rückzug der USA, auf den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine, auf wirtschaftliche und soziale Unsicherheiten, globale
Wettbewerbsnachteile sowie die Klima- und Biodiversitätskrise reagiert. Zentral sei die
Finanzierung öffentlicher europäischer Güter mit eindeutigem Mehrwert gegenüber
einer nationalen Finanzierung. Das Parlament verweist auf den Draghi-Bericht
zur Wettbewerbsfähigkeit und fordert eine verstärkte Mobilisierung öffentlicher
und privater Investitionen, höhere Verteidigungsausgaben ohne Kürzung bei
sozialen oder umweltpolitischen Zielen, einen klaren Beitrag zur Klimaneutralität
bis 2050 (inklusive der Unterstützung bei Zielen für 2030 und 2040), direkte
Mittelverwaltung für Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz auf Grundlage
des LIFE-Programms (LIFE = L’Instrument Financier pour l’Environnement)
und neue Finanzierungsinstrumente (inklusive einer gemeinsame
Mittelaufnahme durch EU-Anleihen), auch um auf EU-weite Krisen wie im
Sicherheitsbereich reagieren zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was konkret meint die Bundesregierung damit, wenn in dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und ihrem Positionspapier zum
MFR von einem modernisierten MFR spricht, „der den historischen
Herausforderungen Rechnung trägt und Ausgaben mit europäischem
Mehrwert priorisiert, der dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige
EU Rechnung trägt und sich nicht zuerst am Status quo orientiert“, wo
entspricht der Vorschlag der EU-Kommission diesem Verständnis, und wo
nicht?
2. Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung im nächsten MFR –
neben der Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und der
Wettbewerbsfähigkeit – der Klimaschutz sowie der Schutz der Natur und der Biodiversität?
3. Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der eine
einheitliche Anwendung horizontaler Prioritäten im gesamten EU-Haushalt
sowohl in Bezug auf Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität,
Wasser, Bekämpfung von Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft als auch
in Bezug auf den Grundsatz der Vermeidung erheblicher
Beeinträchtigungen, die Sozialpolitik und die Gleichstellung der Geschlechter vorsieht,
und wenn nein, warum nicht?
4. Teilt sie ebenso, dass es ein allgemeines Ausgabenziel für Klima- und
Umweltziele von mindestens 35 Prozent des Gesamtbetrags der EU-
Haushaltsmittel geben soll, das der Unterstützung der Ziele des
europäischen Grünen Deals dienen soll, wenn ja, wird sie sich auch im Kontext
des Bürokratieabbaus dafür einsetzen, dass dieses Ziel nicht abgeschwächt
wird, und wenn nein, warum nicht?
5. Unterstützt sie den Ansatz der EU-Kommission, die Auszahlung von EU-
Mitteln davon abhängig zu machen, dass Mitgliedstaaten die Charta der
Grundrechte sowie die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Werte
wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einhalten – etwa bei der
Umsetzung nationaler und regionaler Pläne entlang den Empfehlungen der
Rechtsstaatsberichte oder des Wettbewerbsfonds –, und wenn nein, warum
nicht?
6. Hält sie dabei eine stärkere Rolle des Europäischen Parlaments sowie
ausreichende Ressourcen für die EU-Betrugsbekämpfungsbehörden (OLAF,
EU-Staatsanwaltschaft) für erforderlich, um die Kontrolle und
Transparenz im Verfahren zu gewährleisten, und wenn nein, warum nicht?
7. Befürwortet die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, Geld,
das wegen nicht umgesetzter Reformen einbehalten wurde, künftig für
Programme einzusetzen, die gezielt Demokratie, Zivilgesellschaft,
Medienfreiheit und den Kampf gegen Korruption stärken, und wenn nein,
warum nicht?
8. Hält die Bundesregierung die Förderung der Zivilgesellschaft – z. B. von
Vereinen und Nichtregierungsorganisationen [NGOs] – für zentral zur
Stärkung des Pluralismus in unseren Demokratien, wenn ja, wie sollte
diese konkret ausgestaltet sein, wird sie sich dafür einsetzen, dass die
Mittel dafür auch im Rahmen des neuen Instruments AgoraEU mindestens
auf heutigem Niveau – u. a. im bisherigen Programm „Bürgerinnen und
Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ – fortgeführt werden, und
wenn nein, warum nicht?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum
Steuerungsmechanismus für die Umsetzung des nächsten MFR, insbesondere im Hinblick
auf demokratische Kontrolle und Transparenz, teilt sie den Plan der EU-
Kommission, angesichts der größeren Flexibilität im Haushalt durch einen
neuen politischen Steuerungsmechanismus zu gewährleisten, dass das
Europäische Parlament und der Rat Entscheidungshoheit über die
Prioritätensetzung für EU-Programme haben, wenn ja, spricht sie sich für klare
Mitspracherechte des Europäischen Parlaments aus, unterstützt sie dazu
etwa auch eine Umsetzung auf Grundlage Delegierter Rechtsakte anstelle
von Durchführungsrechtsakten, und wenn nein, warum nicht?
10. Unterstützt die Bundesregierung den Ansatz, dass sich der
Steuerungsmechanismus auf einen nach Politikbereichen gegliederten Strategiebericht
stützt, der gemeinsam von Parlament, Rat und Kommission vereinbarte
Prioritäten enthält, wenn ja, wie könnte nach Auffassung der
Bundesregierung eine starke rechtsverbindliche Vereinbarung als Grundlage der
gemeinsamen Prioritätensetzung aussehen, und wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung
erforderlich, um sicherzustellen, dass trotz flexibler Mittelumschichtungen mit
dem nächsten MFR zentrale strategische Ziele in den Bereichen
a) Klimaschutz, Umweltschutz und Biodiversität erreicht werden, setzt
sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein,
wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die
strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen
als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
b) Energiewende, Dekarbonisierung der Industrie und
Forschungsförderung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für
verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese
Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder
erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum
nicht?
c) Förderung der Zivilgesellschaft, Bildung und Soziales erreicht
werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche
Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für
ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche
Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
d) grenzüberschreitender Verkehr, Sicherheit und Katastrophenschutz
sowie Verteidigung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen
für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält
sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische
Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und
wenn nein, warum nicht?
e) nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und Armutsbekämpfung
erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche
Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme
für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie
zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
12. Welche konkreten Ausgaben sind nach Auffassung der Bundesregierung
„Ausgaben mit europäischem Mehrwert“?
13. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass das von der
Kommission vorgeschlagene Gesamt-Volumen mit 1,26 Prozent des BNP der
EU zu hoch sei, angesichts der selbst beschriebenen neuen
Herausforderungen für die EU?
14. Weshalb schließt die Bundesregierung angesichts der herausfordernden
Lage eine Erhöhung des nächsten MFR aus, obwohl auch zur
Bewältigung der Corona-Pandemie mehr Mittel für notwendig erachtet wurden,
das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zum MFR die
derzeitige Obergrenze für Ausgaben in Höhe von 1 Prozent des
Bruttonationaleinkommens der EU-27 für nicht ausreichend zur Bewältigung aktueller
Krisen und Herausforderungen hält und der Haushaltsberichterstatter des
Europäischen Parlaments die Höhe des Kommissionsvorschlags als zu
niedrig erachtet?
15. Was entgegnet die Bundesregierung dem Argument, dass nach Abzug der
Rückzahlung der Schulden aus dem Corona-Wiederaufbauinstrument
(NGEU) und unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung, der
Vorschlag lediglich 0,04 Prozent des BNP der EU über dem des aktuellen
MFR liege, zu dem der zusätzliche Corona-Wiederaufbaufonds noch
addiert werden müsste?
16. Teilt die Bundesregierung die Analyse des Draghi-Reports, dass allein für
den Zeitraum von 2025 bis 2030 jährliche Investitionen von bis zu
800 Mrd. Euro erforderlich seien, um bei Forschung, Innovation und
Infrastruktur nicht den Anschluss zu verlieren, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für den nächsten MFR, und wenn nein,
warum nicht?
17. Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen oder Berechnungen
Dritter vor, die den Umfang der neuen Aufgaben in den Bereichen
Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz, Infrastruktur und
Krisenvorsorge im Zeitraum von 2028 bis 2035 konkretisieren (bitte den Umfang je
Aufgabe in Euro-Beträgen benennen)?
18. Auf Grundlage welcher Berechnung beruht die Aussage der
Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten
Chantal Kopf auf Bundestagsdrucksache 21/512, dass sie den
Reformbedarf primär auf der Ausgabenseite sehe und Bürokratie durch schlankere
Strukturen, weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die
Begünstigten abgebaut werden müsse, vertritt die Bundesregierung die
Auffassung, dass die Finanzierung der gestiegenen Anforderungen an den
MFR ab 2028 vor allem durch mehr Flexibilität zu schaffen sind, wenn ja,
auf Grundlage welcher Berechnung, und welche Maßnahmen befürwortet
sie über die Priorisierung, Umschichtung und den Bürokratieabbau
hinaus?
19. Was genau meint die Bundesregierung damit, wenn sie in ihrem
Positionspapier zum MFR darauf hinweist, dass für eine faire Lastenteilung
weiterhin bestehende und verhältnismäßige Nettobelastungen auch zukünftig
durch Korrekturen auf der Einnahmeseite ausgeglichen werde müssten,
besteht die Bundesregierung weiterhin auf ihren Rabatt, wenn ja, warum,
und wie hoch ist dieser aktuell?
20. Was konkret versteht die Bundesregierung in ihrem MFR-Positionspapier
unter einer „angemessenen nationalen Kofinanzierung angesichts
beschränkter Finanzmittel“ der EU, insbesondere vor dem Hintergrund, dass
anders als Deutschland viele Mitgliedstaaten in ihren nationalen
Haushalten sehr beschränkte finanzielle Spielräume etwa für außerordentliche
Verteidigungsausgaben haben und sich keinen schuldenfinanzierten
Infrastrukturfonds wie Deutschland leisten können?
21. Welche von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eigenmittel unterstützt
die Bundesregierung, welche lehnt sie mit welcher konkreten Begründung
ab, unterstützt sie weiterhin die Einführung einer Finanztransaktionsteuer
auf europäischer Ebene, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, und was hat
die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Abgabe für
Onlineplattformen für digitale Medien ergeben?
22. Welche neuen Eigenmittel schlägt sie stattdessen selbst vor, damit wie im
Koalitionsvertrag gefordert die Rückzahlung der Schulden des Corona-
Wiederaufbaufonds nicht zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts
und seiner Programme führt, und was meinte Bundeskanzler Friedrich
Merz konkret, als er sich in der Sommerpressekonferenz am 18. Juli 2025
offen zeigte für eigene EU-Steuern?
23. Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die
Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein
deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (www.elysee.fr/de/emmanue
l-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)?
24. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments in
seiner Stellungnahme zum MFR, dass es eine klare Trennung zwischen
Schuldentilgung und Programmausgaben und dem Beschluss neuer, echter
Eigenmittelquellen geben solle, die über die bereits vereinbarte
Einführung neuer Eigenmittel hinausgehen, und wenn nein, warum nicht?
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neu eingeführte
Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die
nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug reduziert
werden, und wenn nein, warum nicht?
26. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-
Kommission, neue Flexibilitätsinstrumente einführen zu wollen, die über
die Obergrenze des MFR hinausgehen – wie mit
a) dem Flexibilitätsinstrument, das Unterstützung für neue oder
unerwartete Bedarfe bieten soll, wenn keine anderen Möglichkeiten einer
Flexibilisierung zur Verfügung stehen?
b) dem neuen Kriseninstrument bei drohenden oder akuten schweren
Krisen oder Notlagen, als außerordentlicher und befristeter Mechanismus,
um über EU-Anleihen, die über den nächsten MFR abgesichert
werden sollen, bei drohenden oder akuten Krisen oder Notlagen
zinsgünstige Kredite an die Mitgliedstaaten vergeben zu können, wenn sie dies
befürwortet, was wären nach Ansicht der Bundesregierung konkrete
Beispiele einer solchen Krise oder Notlage – etwa auch der
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine –, könnten im Rahmen eines
solchen Instruments auch gemeinsame Rüstungsgüter beschafft werden,
und teilt sie die Auffassung der EU-Kommission, dass Artikel 122 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine
adäquate Rechtsgrundlage für das Kriseninstrument sei?
c) dem Instrument „Catalyst Europe“, mit dem im Rahmen der Länder-
und Regionalpläne Kredite in Höhe von bis zu 150 Mrd. Euro
vergeben werden können, abgesichert über den MFR, um gemeinsame
europäische Prioritäten etwa in der Verteidigungsindustrie zu
finanzieren?
27. Wird sich die Bundesregierung für eine dauerhafte Lockerung des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes für Verteidigungs- und
Sicherheitsausgaben der Mitgliedstaaten einsetzen, und wenn nein, mit welcher
Begründung hält die Bundesregierung zwar auf nationaler Ebene die dauerhafte
Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigung und bestimmte
sicherheitspolitische Ausgaben oberhalb von 1 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) für gerechtfertigt, nicht aber auf europäischer Ebene?
28. Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im
Rahmen von individuellen nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen
14 Fonds zusammenzuführen und zielgerichtete Investitionen und
Reformen zu vereinbaren?
29. Teilt sie, dass diese Pläne mit den Empfehlungen aus dem Europäischen
Semester und insbesondere mit Rechtsstaatsgarantien („Cash for
Reforms“-Mechanismus) verknüpft werden sollen und bei Nichterfüllung
dieser Vereinbarungen (Milestones) EU-Mittel zurückgehalten werden
können, wenn nein, warum nicht, und welche Ziele im Rahmen eines
solchen „Cash for Reforms“-Mechanismus wären für die Bundesregierung
zentral?
30. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Bundesländer und
Kommunen eng in die Aushandlung und Programmierung der nationalen
und regionalen Reformpläne einbezogen werden, und wird sie sich auch
für die Einbindung der Zivilgesellschaft einsetzen?
31. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung bei einer flexiblen
Umschichtung von Mitteln zwischen bestehenden Ausgabenprogrammen die
Gefahr gebannt werden, dass letztlich zentrale strategische Ziele wie zum
Klimaschutz und zur Artenvielfalt nicht erreicht werden?
32. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge zur Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) und Fischerei, die zwar eine feste Mindestzuweisung für
Einkommensstützung, aber keine solche Mindestzuweisung für
Agrarumweltmaßnahmen vorsieht, für welche konkreten Reformen der GAP setzt
sich die Bundesregierung ein, um das Ziel eines Bio-Anteils von 30
Prozent in der Land- und Lebensmittelwirtschaft zu erreichen, mit welchen
konkreten Reformen der GAP setzt sich die Bundesregierung ein, damit
ein hohes Umweltambitionsniveau erreicht wird, gleiche Umwelt-, Klima-
und Tierschutzstandards in den Mitgliedstaaten gelten und ländliche
Räume gefördert werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
die Direktzahlungen an Konditionalitäten geknüpft wird?
33. Unterstützt sie das Ziel der EU-Kommission, eine Mindestzuweisung von
Mitteln für Kohäsion, Soziales, Fischerei sowie ländliche Entwicklung für
weniger entwickelte Regionen und auch für soziale Ziele zu reservieren,
wenn ja, welche Höhe in Prozent vom EU-Gesamthaushalt hält sie für
angemessen, und wenn nein, warum nicht?
34. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung weniger entwickelte
Regionen bzw. am stärksten benachteiligte Gebiete im Sinne des
Artikels 174 AEUV?
35. Welche konkreten sozialen Maßnahmen auf Ebene der EU unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen des nächsten MFR, um welche konkreten
Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte zu stärken, wie sie es in
ihrem Positionspapier zum MFR anführt, unterstützt sie Investitionen in
Beschäftigung, Qualifikationen, Wohnraum und soziale Inklusion im
Rahmen eines neuen unabhängigen Europäischen Sozialfonds, und wie will
sie die in Deutschland wichtige Rolle der Länder in diesen Bereichen
absichern?
36. Auf welche konkreten europäischen Korridore militärischer Mobilität und
welche konkreten Maßnahmen zur Resilienzsteigerung gegenüber
hybriden Bedrohungen und Angriffen auf kritische Infrastruktur zielt die
Bundesregierung in ihrem Positionspapier zum nächsten MFR ab?
37. Unterstützt die Bundesregierung eine Mindestzuweisung im Rahmen der
nationalen Pläne für Ausgaben und Projekte mit grenzüberschreitendem
Charakter, auch über die Hauptmobilitätskorridore hinaus, und wenn nein,
wie will sie sicherstellen, dass EU-Gelder für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit gesichert oder erhöht werden?
38. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Struktur und
Förderbereiche des von der EU-Kommission vorgeschlagenen
Wettbewerbsfonds, welche Förderbereiche hält sie für besonders wichtig, und
warum?
39. Teilt sie die Feststellung der EU-Kommission in ihrer Mitteilung zum
nächsten MFR, dass, wie im Deal für eine saubere Industrie dargelegt,
Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen müssen,
wenn ja, setzt sie sich für eine entsprechend hohe Mindestzuweisung an
Mitteln für den Politikbereich „Energiewende und Dekarbonisierung der
Industrie“ ein, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
40. Teilt sie die Auffassung, dass der nächste MFR einem umfassenden
Sicherheits- und Wettbewerbsansatz folgen sollte, der gleichermaßen auch
zivile Grundlagenforschung (Horizon Europe), Umweltschutz und
Artenvielfalt (LIFE+-Programm) und die Verwirklichung der transeuropäischen
Netze und der Energie- und Verkehrswende (neue Connecting Europe
Facility – CEF) in der EU fördert, um die vereinbarten Klimaziele
tatsächlich zu erreichen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, und wenn
ja, wird sie dafür Sorge tragen, dass die Förderung entsprechender
Programme mindestens auf gleich hohem Niveau fortgesetzt wird?
41. Trägt der aktuelle Vorschlag der Kommission den in der „Warschauer
Erklärung zu einem zukünftigen F&I-Programm“ der europäischen
Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister vom 11. Mai 2025
(https://polish-presidency.consilium.europa.eu/media/kblnvx34/warsaw-d
eclaration.pdf) dargelegten Grundsätzen aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend Rechnung, bzw. wo sieht sie Änderungsbedarf, und welche
konkreten rechtlichen und operativen Mechanismen sind aus Sicht der
Bundesregierung geeignet, um die in der „Warschauer Erklärung“
dargelegten Prinzipien abzusichern und insbesondere eine Zweckbindung der
für Forschung vorgesehenen Mittel ausschließlich für
wissenschaftsgeleitete Forschung auch bei einer Anbindung an den
Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu gewährleisten, um beispielsweise die Umwidmung für andere,
politische Ad-hoc-Maßnahmen zu verhindern?
42. Welche konkreten gemeinsamen europäischen militärischen
Fähigkeitslücken sollten zuvorderst geschlossen und welche davon wie durch den
Wettbewerbsfonds unterstützt werden?
43. Entspricht der Vorschlag der EU-Kommission der Auffassung der
Bundesregierung, innerhalb des nächsten MFR mehr Verantwortung für
Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen, und wenn nein, mit welchen
konkreten Instrumenten innerhalb des MFR sollten stattdessen ab 2028
die militärischen Fähigkeitslücken geschlossen werden und mit welchen
Instrumenten außerhalb des nächsten MFR?
44. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, dass
eine gemeinsame Mittelaufnahme durch die Ausgabe von EU-Anleihen
eine praktikable Möglichkeit darstelle, um etwa auch auf die anhaltende
Krise im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu reagieren, wenn ja,
welcher Form sollten nach ihrer Ansicht die Anleihen sein, unterstützt sie
dabei auch die Vergabe von Zuschüssen, wenn nein, warum nicht, und
welche Unterschiede sieht sie im Vergleich zur Bewältigung der Corona-
Krise?
45. Für welche konkreten Investitionen mit europäischem Mehrwert setzt die
Bundesregierung das nationale Infrastruktur-Sondervermögen und die
Mittel, die nach Lockerung der nationalen Schuldenbremse für
Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben zur Verfügung stehen, ein (bitte einzelne
Vorhaben bzw. Projekte auflisten)?
46. Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der für die
Unterstützung des Beitrittsprozesses und längerfristigen Wiederaufbaus
der Ukraine Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. Euro vorsieht, die
durch gemeinsame EU-Anleihen finanziert werden und durch den
Handlungsspielraum des EU-Haushalts abgesichert sind, und wenn nein, wie
will sie stattdessen den Finanzbedarf der Ukraine unterstützen?
47. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für regionale
Mindestzuweisungen in der Global Europe Rubrik ein, z. B. für die sogenannten Least
Developed Countries, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
48. Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden Programme im Hinblick
auf ihre Wirksamkeit und Zielerreichung:
a) Global Gateway,
b) Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,
und wie steht die Bundesregierung zu einer Fortführung im nächsten EU-
Haushalt, und bei positiver Bewertung, welche konkreten Ergebnisse und
Wirkungsanalysen stützen diese Bewertung exemplarisch, und bei
negativer Bewertung, was sind aus Sicht der Bundesregierung die Alternativen?
49. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Zusammenlegung der
beiden Instrumente der humanitären Hilfe einerseits und der
Entwicklungszusammenarbeit andererseits im Hinblick auf die Einhaltung der
humanitären Prinzipien und die Vermeidung einer Politisierung von humanitärer
Hilfe, und wie wird sie sich im Rahmen der Verhandlungen zu diesem
Thema einbringen?
Berlin, den 8. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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