Schriftliche Frage 27 von Tobias Ebenberger (AfD): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass sich Journalisten und Politiker durch eine kritische Auseinandersetzung mit Black-…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 27 von Tobias Ebenberger (AfD): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass sich Journalisten und Politiker durch eine kritische Auseinandersetzung mit Black-…
Frage 27 (Tobias Ebenberger, AfD):
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass sich Journalisten und Politiker durch eine kritische Auseinandersetzung mit Black- Rock, George Soros, Klaus Schwab oder Bill Gates des Antisemitismus verdächtig machen – vor dem Hintergrund, dass eine Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz diese Namen als „Chiffren für antisemitische Stereotype“ bzw. „antisemitische Codes“ bezeichnet (www.verfass ungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/allg emein/2026-05-antisemitische-codes-und-chiffre n.pdf?__blob=publicationFile&v=9)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026:
Gemäß seines gesetzlichen Auftrags sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und wertet diese aus. Zudem informiert das BfV im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit mit einem breiten Angebot im Internet sowie mit diversen Publikationen über aktuelle Entwicklungen in seinen spezifischen Arbeitsfeldern. Die fragegegenständliche Broschüre dient in diesem Zusammenhang in allgemeiner Form der Sensibilisierung der verdeckten Ausdrucksformen des Antisemitismus und richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal sowie generell an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sie hat aber keinen Handreichungscharakter. Ob tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) im von Ihnen genannten Themenbereich vorliegen, ist stets eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, über die unter Beachtung aller hierfür einschlägigen Rechtsvorschriften zu entscheiden ist.
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