Chancenkarte Deutschland
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Chancenkarte Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/486
21. Wahlperiode 13.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von
Zons, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann, Gerold Otten, Tobias Teich, Gerrit
Huy, Dr. Rainer Rothfuß, Birgit Bessin, Jan Wenzel Schmidt, Edgar Naujok,
Sascha Lensing, Mirco Hanker, Achim Köhler, Rocco Kever, Sven Wendorf, Bernd
Schattner, Dr. Maximilian Krah, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn,
Alexis Leonard Giersch, Manfred Schiller, Christian Douglas, Dr. Christina Baum,
Volker Scheurell, Reinhard Mixl, Kay-Uwe Ziegler, Pierre Lamely, Thomas Fetsch,
Stefan Henze, Hauke Finger und der Fraktion der AfD
Chancenkarte Deutschland
Seit dem 1. Juni 2024 ermöglicht die Chancenkarte gemäß der §§ 20a, 20b des
Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von
Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz bzw. AufenthG) Personen aus
Nicht-EU-Staaten, nach Deutschland einreisen zu können, um sich in
Deutschland eine Arbeit zu suchen (www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthal
t/fachkraefteeinwanderungsgesetz). Mit der Chancenkarte wird die bisherige
Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG ersetzt. Die Chancenkarte berechtigt im
Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis zu einer zweiwöchigen Probearbeit oder
zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche)
(ebd.). Personen mit Chancenkarte dürfen ein Jahr lang in Deutschland bleiben.
Eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu weitere zwei Jahre ist unter
engen Voraussetzungen möglich (ebd.). Die Verlängerung muss bei der örtlichen
Ausländerbehörde beantragt werden. Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem
Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine mindestens
zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes sind
Voraussetzungen für den Erhalt einer Chancenkarte (ebd.). Daneben müssen die
Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (ebd.). Der
Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine
Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen (ebd.).
Die Chancenkarte ist für zwei Personengruppen anwendbar (ebd.):
Personen, welche die volle Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation
nachweisen und daher als „Fachkräfte“ nach § 18 Absatz 3 AufenthG gelten,
wird ein direkter Zugang zur Chancenkarte ermöglicht (ebd.).
Personen, welche nicht als Fachkräfte nach § 18 Absatz 3 AufenthG gelten,
können die Chancenkarte dann erwerben, wenn ein Nachweis einer mindestens
zweijährigen Berufsausbildung, die von dem Staat, in dem sie erworben wurde,
staatlich anerkannt ist, oder eines Hochschulabschlusses, der in dem Staat, in
dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist, vorliegt (ebd.). Zusätzlich muss
der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 oder der
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 erbracht werden (ebd.).
Außerdem ist nachzuweisen, dass eine Mindestpunktzahl von 6 Punkten gem.
§ 20b AufenthG erreicht wird (ebd.).
Seit dem 1. Juni 2024 ist zudem das Kontingent der sog. Westbalkanregelung
von 25 000 auf 50 000 verdoppelt worden (www.bundesregierung.de/breg-de/s
ervice/archiv/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168). Die Regelung
erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus
Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien,
Montenegro und Serbien.
Der Nachzug von Familienangehörigen von Personen mit einer Chancenkarte
ist grundsätzlich möglich. Es besteht, sofern die individuellen Voraussetzungen
erfüllt sind, dem Grunde nach Anspruch unter anderem auf folgende
Sozialleistungen: Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Bürgergeld
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. Leistungen nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (siehe u. a. berlin-hilft.com/2024/0
6/02/fachkraefteeinwanderung-chancenkarte-nach-%C2%A7-20a-%C2%A720
b-aufenthg-ab-01-06-2024/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Juni 2024 bis heute die Chancenkarte beantragt (bitte nach Anzahl,
Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Antragsteller aufschlüsseln)?
2. Wie vielen Personen, die nach § 18 Absatz 3 AufenthG als Fachkraft
gelten, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Chancenkarte bislang
bewilligt (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht, Berufsausbildung,
Studienabschluss mit Angabe der Fachrichtung sowie Angabe akademischer
Titel, und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?
3. Wie vielen Personen, die nicht als Fachkräfte im Sinne von § 18 Absatz 3
AufenthG gelten, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Chancenkarte bislang bewilligt (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und
Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte sowie Angabe der vorhandenen
Berufsausbildung, Studienabschluss mit Angabe Fachrichtung sowie
Angabe, wo der Abschluss erworben wurde, aufschlüsseln)?
4. Wie viele Personen, denen die Chancenkarte bewilligt worden ist, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nach Deutschland eingereist
(bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der
Chancenkarte aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen, denen eine Chancenkarte bewilligt worden ist, haben
nach Kenntnis der Bundesregierung eine unbefristete Beschäftigung
erhalten (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitstelle, nach Branche und Alter,
Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?
6. Wie viele Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, haben
nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 20a Absatz 4 Satz 2 AufenthG
eine Chancenkarte beantragt, und wie vielen dieser Personen ist die
Chancenkarte bewilligt bzw. abgelehnt worden (bitte nach Alter, Geschlecht
und Herkunftsland der Antragsteller aufschlüsseln)?
7. Wie viele Personen, die eine Chancenkarte beantragt haben, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung Sozialleistungen im Sinne der
Vorbemerkung der Fragesteller beantragt bzw. bezogen bzw. beziehen diese
Sozialleistungen (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland der
Personen, Angabe, ob der Antrag auf Erteilung einer Chancenkarte
bewilligt oder abgelehnt worden ist, Angabe, welche Sozialleistung gewährt
wurde bzw. wird, Höhe der geleisteten Sozialleistung aufschlüsseln)?
8. Wie viele Personen, deren Antrag auf Gewährung einer Chancenkarte
durch die zuständige Behörde bzw. Stelle abgelehnt worden ist, halten
sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell und auf welcher
Rechtsgrundlage in Deutschland auf (bitte nach Alter, Geschlecht und
Herkunftsland der Personen sowie Datum der Einreise und Datum der Entscheidung
der Behörde bzw. Stelle aufschlüsseln)?
9. Wie viele Widerspruchsverfahren und wie viele gerichtliche Verfahren
gegen die ablehnenden Entscheidungen der Ausgangsbehörde bzw. Stelle
auf Gewährung einer Chancenkarte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell anhängig und welche rechtskräftig entscheiden?
10. Wie viele Personen, deren Ehepartnern oder Verwandten die Bewilligung
einer Chancenkarte gewährt worden ist, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bis heute im Zuge eines Familiennachzuges nach Deutschland
eingereist, und wie viele dieser Personen halten sich aktuell noch in
Deutschland auf (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland
sowie Verwandtschaftsgrad bzw. Angabe, ob es sich um den Ehepartner
handelt, Datum der Einreise, Datum der Ausreise aufschlüsseln)?
11. Erhält die Chancenkarte GmbH staatliche Fördermittel oder sonstige
Zuwendungen des Bundes (chancenkarte.com/de/impressum/), und wenn ja,
in welcher Höhe, von wem, seit wann, und welcher Zuwendungszweck
liegt vor?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der Chancenkarte, und
sollte die Chancenkarte beibehalten werden?
13. Ist eine Evaluierung der Chancenkarte von der Bundesregierung geplant,
und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
14. Aus welchen Gründen ist eine Verdopplung des Aufnahmekontingents bei
der Westbalkanregelung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
vorgenommen worden?
Berlin, den 3. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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