Drei Monate nach Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - Auswirkungen und Stand der Umsetzung
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Drei Monate nach Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - Auswirkungen und Stand der Umsetzung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7981
21. Wahlperiode 11.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Drei Monate nach Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems –
Auswirkungen und Stand der Umsetzung
Am 12. Juni 2026 hat in der EU die Anwendung des aus elf
Gesetzgebungsakten bestehenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) begonnen,
dessen Ziel es u. a. ist, irreguläre Migration zu begrenzen (vgl. GEAS-
Anpassungsgesetz auf Bundestagsdrucksache 21/1848, S. 1 f.). Auch wenn die
Umsetzung von GEAS ein Prozess ist, welcher am 12. Juni 2026 noch nicht
abgeschlossen worden sein kann, sind zum einen doch bestimmte
Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um ab diesem Stichtag überhaupt eine sachgerechte
Rechtsanwendung gewährleisten zu können, und sollten zum anderen die
Voraussetzungen für eine umfassende Umsetzung möglichst bald nach dem
Stichtag erreicht werden. Ein Umsetzungsbericht der EU-Kommission vom Mai
2026 zeigt jedoch auf, dass Deutschland in mehreren zentralen Bereichen noch
nicht die Anforderungen erfüllt: So fehlt es zum einen an genügend
Aufnahmeplätzen für das Grenzverfahren an deutschen Flughäfen und zum anderen gibt
es technische Defizite beim Zugriff auf die neue Eurodac-Datenbank sowie
beim Anschluss an das digitale System von Frontex für die effiziente
Bearbeitung von Rückführungen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/warum-deutschl
and-nicht-bereit-fuer-das-neue-eu-asylsystem-ist-200908351.html).
Zentrale Elemente des GEAS sind die in Artikel 42 und Artikel 43 der
Asylverfahrensverordnung (AsylverfahrensVO; Verordnung (EU) 2024/1348) neu
eingeführten beschleunigten Verfahren und Grenzverfahren. Mit ihnen soll eine
beschleunigte Prüfung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive und
deren umgehende Rückführung in ihre Herkunftsstaaten nach Ablehnung ihres
Asylantrages erreicht werden. Ein beschleunigtes Verfahren infolge geringer
Bleibeperspektive greift nach Artikel 42 Absatz 1 j AsylverfahrensVO dann,
wenn „in Bezug auf den der Anteil der Entscheidungen der Asylbehörde, mit
denen internationaler Schutz gewährt wird, nach den neuesten verfügbaren
Eurostat-Daten unionsweit im Jahresdurchschnitt 20 Prozent oder weniger
beträgt […]“. Der für Deutschland nach wie vor wichtige Herkunftsstaat Syrien
befindet sich nicht auf der von der EU veröffentlichten Liste der hiervon
erfassten Staaten (https://ec.europa.eu/eurostat/documents/d/migration-asylum/countr
ies-of-citizenship-with-an-asylum-recognition-rate-of-20-or-lower-1), obwohl
die Gesamtschutzquote für Syrer in Deutschland im Jahr 2025 bei lediglich
2,1 Prozent lag (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen
Asyl, Ausgabe Dezember 2025, S. 3).
Bereits jetzt werden aus Sicht der Fragesteller Bruchstellen bei der Umsetzung
von GEAS und das Fortbestehen der bekannten Defizite im europäischen
Asylsystem deutlich. So ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, welches sie
mit der Einführung von GEAS verknüpfte, nämlich die Kooperation aller
Staaten bei Rücküberstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat, jedenfalls im
Verhältnis zu Italien gescheitert. Trotz einer mit der Bundesregierung getroffenen
Abrede, Überstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland nach Einführung
des GEAS wieder zuzulassen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 39 bis 49 auf Bundestagsdrucksache 21/4403), hält Italien seine
rechtswidrige Weigerung auch nach dem Stichtag aufrecht (www.welt.de/politik/ausland/
article6a58eb5e7a35912eb9adc8e8/asylbewerber-zwoelf-von-zwoelf-migrante
n-abgelehnt-italien-unterlaeuft-neues-eu-asylsystem.html). Teile der
italienischen Regierung begründen dies mit den Aktivitäten unter deutscher Flagge
fahrender bzw. in Deutschland ansässiger Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) im Mittelmeer, welche dort zehntausende Migranten unter dem
Vorwand einer aus Sicht der Fragesteller lediglich inszenierten bzw. jedenfalls
vorsätzlich selbst herbeigeführten Seenot aufgreifen und unter Verstoß gegen die
Pflicht, diese an der nächstgelegenen Küste, welche in der Regel in Nordafrika
liegt, abzusetzen, gezielt nach Italien bringen (www.welt.de/politik/ausland/arti
cle6a89fb6faf88eb77e929d029/migration-salvini-schliesst-ruecknahme-von-as
ylbewerbern-aus-deutschland-bis-auf-weiteres-aus.html).
Ein weiteres Defizit des europäischen Asylsystems ist aus Sicht der
Fragesteller, dass bislang viele Asylbewerber vom Ersteinreiseland an der EU-
Außengrenze nicht in der Eurodac-Datenbank erfasst werden und deshalb bei
Weiterwanderung nach Deutschland nicht oder jedenfalls nur erschwert
ermittelt werden kann, welcher Staat als Land der Ersteinreise für das Asylverfahren
zuständig ist. So waren im Jahr 2025 lediglich 43 Prozent der Erstantragsteller
auf Asyl in Deutschland in Eurodac erfasst (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Zumindest ein Indiz dafür,
dass insoweit noch keine Verbesserung eingetreten ist, liefert nach Auffassung
der Fragesteller die Tatsache, dass in den ersten beiden Monaten seit der
Einführung von GEAS nur 1,5 Prozent der Personen, die beim Versuch der
unerlaubten Einreise nach Deutschland aufgegriffen wurden, in Eurodac registriert
waren (www.welt.de/politik/ausland/article6a8ef1c7518a586e1855925b/migrat
ion-trotz-geas-kommen-die-meisten-migranten-nach-deutschland-ohne-vorher-r
egistriert-worden-zu-sein.html?icid=search.product.onsitesearch).
Drei Monate nach Einführung von GEAS ist es in den Augen der Fragesteller
an der Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und festzuhalten, welche
Verbesserungen tatsächlich eingetreten sind und welche Erwartungen sich bisher
nicht erfüllt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung ca. 3 Monate nach dessen Einführung
den EU-weiten Stand der Umsetzung von GEAS und die Auswirkungen
auf das deutsche Asylsystem?
2. Welche Auswirkungen sind insbesondere im Hinblick auf
a) die Identifizierung und ordnungsgemäße Erfassung von
Asylbewerbern gemäß der Screening-Verordnung,
b) die Zahl der Erstantragsteller auf Asyl in der gesamten EU und
speziell in Deutschland,
c) hinsichtlich des Umfangs der Sekundärmigration nach Deutschland,
d) bezüglich der erfolgreichen Überstellung von Asylbewerbern in
andere Mitgliedstaaten sowie
e) hinsichtlich der erfolgreichen Rückführung von abgelehnten
Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer
ersichtlich?
3. Werden nach Einschätzung und Kenntnis der Bundesregierung die
vorgesehen Grenzverfahren in den Staaten an der Außengrenze der EU von
diesen ordnungsgemäß durchgeführt?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuellen
Kapazitäten für Grenzverfahren in den Staaten an den Außengrenzen der EU und
darüber, inwieweit damit die im Rahmen der GEAS-Reform eingeplanten
Kapazitäten tatsächlich erreicht sind (bitte für jeden Staat an der
Außengrenze gesondert ausführen)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzquote in den
von anderen EU-Staaten durchgeführten Grenzverfahren?
6. Wie viele Grenzverfahren hat Deutschland seit Inkrafttreten von GEAS an
welchen Standorten (Flughäfen) eingeleitet, und wie viele davon sind mit
welchem Ergebnis bereits abgeschlossen worden?
7. Aus welchen Gründen im Sinne des Artikels 43 Absatz 1 Asylverfahrens-
VO wurden die Grenzverfahren jeweils eingeleitet?
8. Welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten der Asylbewerber, für die
seitens Deutschlands ein Grenzverfahren eingeleitet wurde?
9. Wie viele Asylbewerber wurden aus Deutschland nach einer ablehnenden
Entscheidung im Grenzverfahren bereits wieder in ihre Herkunftsländer
zurückgeführt oder sind freiwillig dorthin ausgereist?
10. Welche Kapazitäten gibt es an deutschen Flughäfen zur Durchführung der
Grenzverfahren, und inwieweit ist damit die angestrebte Kapazität jeweils
erreicht?
11. Wie viele Asylbewerber sind aus einem Grenzverfahren in einem anderen
EU-Staat nach Deutschland eingereist?
12. Wie viele Asylbewerber sind aus einem deutschen Grenzverfahren nach
Deutschland eingereist, und wie viele sind in das reguläre Verfahren
überführt worden?
13. Wie viele beschleunige Verfahren hat Deutschland seit Inkrafttreten von
GEAS eingeleitet, und wie viele davon sind mit welchem Ergebnis bereits
abgeschlossen worden?
14. Aus welchen Gründen im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 Asylverfahrens-
VO wurden die beschleunigten Verfahren jeweils eingeleitet?
15. Welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten der Asylbewerber, für die
seitens Deutschlands ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet wurde?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe dafür, dass
syrische Asylbewerber nicht dem beschleunigten Verfahren unterliegen,
obwohl ihre Gesamtschutzquote in Deutschland im Jahr 2025 bei lediglich
2,1 Prozent lag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Mitgliedstaaten hatten so hohe Schutzquoten, dass die EU-weite Schutzquote
über 20 Prozent liegt?
17. In wie vielen Fällen ist ein beschleunigtes Verfahren in Kombination mit
einem Grenzverfahren durch Deutschland seit Inkrafttreten von GEAS
eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren sind mit welchem Ergebnis
bereits abgeschlossen worden?
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – gegebenenfalls in
Kooperation mit den Bundesländern – ergriffen oder geplant, um der Vorgabe
gemäß GEAS, ein Asylverfahren nach sechs Monaten bestandskräftig
abzuschließen (www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/260
612-geas-reform.html?nn=282656), zu entsprechen?
19. In welchem Umfang weicht die durchschnittliche Dauer eines
Asylverfahrens in Deutschland von den Vorgaben des GEAS ab?
20. Hat die Bundesregierung die auch nach dem Start von GEAS
fortbestehende Verweigerung von Italien, Rücküberstellungen gemäß der Asyl-
und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM‑VO) aus Deutschland
zuzulassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auf ihre Rechtmäßigkeit
hin überprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
21. Hat die Bundesregierung Maßnahmen angesichts der verweigerten
Rücküberstellungen ergriffen oder plant sie solche Maßnahmen, was erwartet
sie in dieser Hinsicht von der EU-Kommission als „Hüterin der EU-
Verträge“, und wenn nein, warum nicht?
22. Hat die Bundesregierung insbesondere die Argumentation von Teilen der
italienischen Regierung, dass NGOs die illegale Migration nach Italien
unterstützen bzw. betreiben, welche dafür unter deutscher Flagge fahrende
Schiffe nutzen oder in Deutschland ansässig sind, und daher eine
politische Mitverantwortung Deutschlands für diese illegale Migration bestehe,
welche Italien berechtige, in Ansehung zehntausender von diesen NGOs
nach Italien verbrachter illegaler Migranten Rücküberstellungen aus
Deutschland abzulehnen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auf ihre
politische und rechtliche Stichhaltigkeit überprüft, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
23. Hat die Bundesregierung ihre eigenen rechtlichen und politischen
Möglichkeiten, um ihrerseits gegen das Agieren dieser deutschen NGOs
vorzugehen, geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
24. Sind die von der EU-Kommission festgestellten technischen Defizite
Deutschlands beim Zugriff auf das neue Eurodac-System sowie auf das
digitale System von Frontex (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
inzwischen behoben, und wenn nein, bis wann soll eine uneingeschränkte
Nutzung möglich sein?
25. Zu wie vielen der in Deutschland seit dem 12. Juni 2026 erfassten
Erstantragsteller auf Asyl waren Daten in der neuen Eurodac-Datenbank
vorhanden, und ist insoweit eine Steigerung gegenüber der Zeit vor der
Einführung von GEAS zu beobachten?
26. Wie viele Asylbewerber hat Deutschland selbst seit Einführung von
GEAS gemäß der Screening-Verordnung erfasst?
Berlin, den 10. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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