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Drei Monate nach Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - Auswirkungen und Stand der Umsetzung

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 21/7981 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Drei Monate nach Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - Auswirkungen und Stand der Umsetzung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7981 21. Wahlperiode 11.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Drei Monate nach Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Auswirkungen und Stand der Umsetzung Am 12. Juni 2026 hat in der EU die Anwendung des aus elf Gesetzgebungsakten bestehenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) begonnen, dessen Ziel es u. a. ist, irreguläre Migration zu begrenzen (vgl. GEAS- Anpassungsgesetz auf Bundestagsdrucksache 21/1848, S. 1 f.). Auch wenn die Umsetzung von GEAS ein Prozess ist, welcher am 12. Juni 2026 noch nicht abgeschlossen worden sein kann, sind zum einen doch bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um ab diesem Stichtag überhaupt eine sachgerechte Rechtsanwendung gewährleisten zu können, und sollten zum anderen die Voraussetzungen für eine umfassende Umsetzung möglichst bald nach dem Stichtag erreicht werden. Ein Umsetzungsbericht der EU-Kommission vom Mai 2026 zeigt jedoch auf, dass Deutschland in mehreren zentralen Bereichen noch nicht die Anforderungen erfüllt: So fehlt es zum einen an genügend Aufnahmeplätzen für das Grenzverfahren an deutschen Flughäfen und zum anderen gibt es technische Defizite beim Zugriff auf die neue Eurodac-Datenbank sowie beim Anschluss an das digitale System von Frontex für die effiziente Bearbeitung von Rückführungen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/warum-deutschl and-nicht-bereit-fuer-das-neue-eu-asylsystem-ist-200908351.html). Zentrale Elemente des GEAS sind die in Artikel 42 und Artikel 43 der Asylverfahrensverordnung (AsylverfahrensVO; Verordnung (EU) 2024/1348) neu eingeführten beschleunigten Verfahren und Grenzverfahren. Mit ihnen soll eine beschleunigte Prüfung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive und deren umgehende Rückführung in ihre Herkunftsstaaten nach Ablehnung ihres Asylantrages erreicht werden. Ein beschleunigtes Verfahren infolge geringer Bleibeperspektive greift nach Artikel 42 Absatz 1 j AsylverfahrensVO dann, wenn „in Bezug auf den der Anteil der Entscheidungen der Asylbehörde, mit denen internationaler Schutz gewährt wird, nach den neuesten verfügbaren Eurostat-Daten unionsweit im Jahresdurchschnitt 20 Prozent oder weniger beträgt […]“. Der für Deutschland nach wie vor wichtige Herkunftsstaat Syrien befindet sich nicht auf der von der EU veröffentlichten Liste der hiervon erfassten Staaten (https://ec.europa.eu/eurostat/documents/d/migration-asylum/countr ies-of-citizenship-with-an-asylum-recognition-rate-of-20-or-lower-1), obwohl die Gesamtschutzquote für Syrer in Deutschland im Jahr 2025 bei lediglich 2,1 Prozent lag (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen Asyl, Ausgabe Dezember 2025, S. 3). Bereits jetzt werden aus Sicht der Fragesteller Bruchstellen bei der Umsetzung von GEAS und das Fortbestehen der bekannten Defizite im europäischen Asylsystem deutlich. So ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, welches sie mit der Einführung von GEAS verknüpfte, nämlich die Kooperation aller Staaten bei Rücküberstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat, jedenfalls im Verhältnis zu Italien gescheitert. Trotz einer mit der Bundesregierung getroffenen Abrede, Überstellungen von Asylbewerbern aus Deutschland nach Einführung des GEAS wieder zuzulassen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39 bis 49 auf Bundestagsdrucksache 21/4403), hält Italien seine rechtswidrige Weigerung auch nach dem Stichtag aufrecht (www.welt.de/politik/ausland/ article6a58eb5e7a35912eb9adc8e8/asylbewerber-zwoelf-von-zwoelf-migrante n-abgelehnt-italien-unterlaeuft-neues-eu-asylsystem.html). Teile der italienischen Regierung begründen dies mit den Aktivitäten unter deutscher Flagge fahrender bzw. in Deutschland ansässiger Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Mittelmeer, welche dort zehntausende Migranten unter dem Vorwand einer aus Sicht der Fragesteller lediglich inszenierten bzw. jedenfalls vorsätzlich selbst herbeigeführten Seenot aufgreifen und unter Verstoß gegen die Pflicht, diese an der nächstgelegenen Küste, welche in der Regel in Nordafrika liegt, abzusetzen, gezielt nach Italien bringen (www.welt.de/politik/ausland/arti cle6a89fb6faf88eb77e929d029/migration-salvini-schliesst-ruecknahme-von-as ylbewerbern-aus-deutschland-bis-auf-weiteres-aus.html). Ein weiteres Defizit des europäischen Asylsystems ist aus Sicht der Fragesteller, dass bislang viele Asylbewerber vom Ersteinreiseland an der EU- Außengrenze nicht in der Eurodac-Datenbank erfasst werden und deshalb bei Weiterwanderung nach Deutschland nicht oder jedenfalls nur erschwert ermittelt werden kann, welcher Staat als Land der Ersteinreise für das Asylverfahren zuständig ist. So waren im Jahr 2025 lediglich 43 Prozent der Erstantragsteller auf Asyl in Deutschland in Eurodac erfasst (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Zumindest ein Indiz dafür, dass insoweit noch keine Verbesserung eingetreten ist, liefert nach Auffassung der Fragesteller die Tatsache, dass in den ersten beiden Monaten seit der Einführung von GEAS nur 1,5 Prozent der Personen, die beim Versuch der unerlaubten Einreise nach Deutschland aufgegriffen wurden, in Eurodac registriert waren (www.welt.de/politik/ausland/article6a8ef1c7518a586e1855925b/migrat ion-trotz-geas-kommen-die-meisten-migranten-nach-deutschland-ohne-vorher-r egistriert-worden-zu-sein.html?icid=search.product.onsitesearch). Drei Monate nach Einführung von GEAS ist es in den Augen der Fragesteller an der Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und festzuhalten, welche Verbesserungen tatsächlich eingetreten sind und welche Erwartungen sich bisher nicht erfüllt haben. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie beurteilt die Bundesregierung ca. 3 Monate nach dessen Einführung den EU-weiten Stand der Umsetzung von GEAS und die Auswirkungen auf das deutsche Asylsystem?  2. Welche Auswirkungen sind insbesondere im Hinblick auf a) die Identifizierung und ordnungsgemäße Erfassung von Asylbewerbern gemäß der Screening-Verordnung, b) die Zahl der Erstantragsteller auf Asyl in der gesamten EU und speziell in Deutschland, c) hinsichtlich des Umfangs der Sekundärmigration nach Deutschland, d) bezüglich der erfolgreichen Überstellung von Asylbewerbern in andere Mitgliedstaaten sowie e) hinsichtlich der erfolgreichen Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer ersichtlich?  3. Werden nach Einschätzung und Kenntnis der Bundesregierung die vorgesehen Grenzverfahren in den Staaten an der Außengrenze der EU von diesen ordnungsgemäß durchgeführt?  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuellen Kapazitäten für Grenzverfahren in den Staaten an den Außengrenzen der EU und darüber, inwieweit damit die im Rahmen der GEAS-Reform eingeplanten Kapazitäten tatsächlich erreicht sind (bitte für jeden Staat an der Außengrenze gesondert ausführen)?  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzquote in den von anderen EU-Staaten durchgeführten Grenzverfahren?  6. Wie viele Grenzverfahren hat Deutschland seit Inkrafttreten von GEAS an welchen Standorten (Flughäfen) eingeleitet, und wie viele davon sind mit welchem Ergebnis bereits abgeschlossen worden?  7. Aus welchen Gründen im Sinne des Artikels 43 Absatz 1 Asylverfahrens- VO wurden die Grenzverfahren jeweils eingeleitet?  8. Welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten der Asylbewerber, für die seitens Deutschlands ein Grenzverfahren eingeleitet wurde?  9. Wie viele Asylbewerber wurden aus Deutschland nach einer ablehnenden Entscheidung im Grenzverfahren bereits wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeführt oder sind freiwillig dorthin ausgereist? 10. Welche Kapazitäten gibt es an deutschen Flughäfen zur Durchführung der Grenzverfahren, und inwieweit ist damit die angestrebte Kapazität jeweils erreicht? 11. Wie viele Asylbewerber sind aus einem Grenzverfahren in einem anderen EU-Staat nach Deutschland eingereist? 12. Wie viele Asylbewerber sind aus einem deutschen Grenzverfahren nach Deutschland eingereist, und wie viele sind in das reguläre Verfahren überführt worden? 13. Wie viele beschleunige Verfahren hat Deutschland seit Inkrafttreten von GEAS eingeleitet, und wie viele davon sind mit welchem Ergebnis bereits abgeschlossen worden? 14. Aus welchen Gründen im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 Asylverfahrens- VO wurden die beschleunigten Verfahren jeweils eingeleitet? 15. Welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten der Asylbewerber, für die seitens Deutschlands ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet wurde? 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe dafür, dass syrische Asylbewerber nicht dem beschleunigten Verfahren unterliegen, obwohl ihre Gesamtschutzquote in Deutschland im Jahr 2025 bei lediglich 2,1 Prozent lag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Mitgliedstaaten hatten so hohe Schutzquoten, dass die EU-weite Schutzquote über 20 Prozent liegt? 17. In wie vielen Fällen ist ein beschleunigtes Verfahren in Kombination mit einem Grenzverfahren durch Deutschland seit Inkrafttreten von GEAS eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren sind mit welchem Ergebnis bereits abgeschlossen worden? 18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – gegebenenfalls in Kooperation mit den Bundesländern – ergriffen oder geplant, um der Vorgabe gemäß GEAS, ein Asylverfahren nach sechs Monaten bestandskräftig abzuschließen (www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/260 612-geas-reform.html?nn=282656), zu entsprechen? 19. In welchem Umfang weicht die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens in Deutschland von den Vorgaben des GEAS ab? 20. Hat die Bundesregierung die auch nach dem Start von GEAS fortbestehende Verweigerung von Italien, Rücküberstellungen gemäß der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM‑VO) aus Deutschland zuzulassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 21. Hat die Bundesregierung Maßnahmen angesichts der verweigerten Rücküberstellungen ergriffen oder plant sie solche Maßnahmen, was erwartet sie in dieser Hinsicht von der EU-Kommission als „Hüterin der EU- Verträge“, und wenn nein, warum nicht? 22. Hat die Bundesregierung insbesondere die Argumentation von Teilen der italienischen Regierung, dass NGOs die illegale Migration nach Italien unterstützen bzw. betreiben, welche dafür unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nutzen oder in Deutschland ansässig sind, und daher eine politische Mitverantwortung Deutschlands für diese illegale Migration bestehe, welche Italien berechtige, in Ansehung zehntausender von diesen NGOs nach Italien verbrachter illegaler Migranten Rücküberstellungen aus Deutschland abzulehnen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auf ihre politische und rechtliche Stichhaltigkeit überprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 23. Hat die Bundesregierung ihre eigenen rechtlichen und politischen Möglichkeiten, um ihrerseits gegen das Agieren dieser deutschen NGOs vorzugehen, geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 24. Sind die von der EU-Kommission festgestellten technischen Defizite Deutschlands beim Zugriff auf das neue Eurodac-System sowie auf das digitale System von Frontex (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) inzwischen behoben, und wenn nein, bis wann soll eine uneingeschränkte Nutzung möglich sein? 25. Zu wie vielen der in Deutschland seit dem 12. Juni 2026 erfassten Erstantragsteller auf Asyl waren Daten in der neuen Eurodac-Datenbank vorhanden, und ist insoweit eine Steigerung gegenüber der Zeit vor der Einführung von GEAS zu beobachten? 26. Wie viele Asylbewerber hat Deutschland selbst seit Einführung von GEAS gemäß der Screening-Verordnung erfasst? Berlin, den 10. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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