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Schriftliche Frage 8 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, ob vor dem Hintergrund der Vorwürfe der Geldwäsche und Finanzkriminalität gegen den Sexualstraftäter Jeffre…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 8 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, ob vor dem Hintergrund der Vorwürfe der Geldwäsche und Finanzkriminalität gegen den Sexualstraftäter Jeffre… Frage 8 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, ob vor dem Hintergrund der Vorwürfe der Geldwäsche und Finanzkriminalität gegen den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein und weiterer Erkenntnisse aus den Epstein-Files zu seinen Geschäftsbeziehungen als Kunde der Deutschen Bank AG und der Versuche, die deutsche Privatbank Sal. Oppenheim (Deutsche Oppenheim Family Office AG) zu kaufen, wohl um Kunden vor den strengen Regelungen der US-Finanzaufsicht abzuschirmen, Konsequenzen zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität zu ziehen sind, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/epst ein-deutsche-bank-100.html; www.tagesschau.de/ investigativ/ndr-wdr/epstein-sal-oppenheim-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 10. März 2026: Die Bundesregierung setzt sich für eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität ein. Bereits die unter deutscher EU- Ratspräsidentschaft verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen vom 4. November 2020 forderten eine Stärkung des EU-Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein, u. a. durch ein einheitliches Regelwerk für die geldwäscherechtlich Verpflichteten und die Errichtung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsichtsbehörde. Mit dem am 31. Mai 2024 verabschiedeten EU-Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Ziele geschaffen. Die ab Juli 2027 unmittelbar anwendbare EU-Geldwäsche-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624) schafft für die geldwäscherechtlich Verpflichteten ein EU-weit einheitliches Regelwerk, insbesondere in Bezug auf das Risikomanagement, die Sorgfalts- und Meldepflichten. Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money-Laundering Authority), die seit Juli 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, wird ab dem Jahr 2028 die direkte Aufsicht über 40 Finanzinstitute in der EU mit einem hohen Risikoprofil übernehmen. Sie wird zudem die nationalen Aufsichtsbehörden und Zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units) koordinieren und unterstützen. Mit der bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzenden EU-Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640) werden die Befugnisse der Aufsichtsbehörden, der Financial Intelligence Units und der Transparenzregister gestärkt. Der Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Legislativpakets wird derzeit im Bundesministerium der Finanzen erarbeitet.

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