Schriftliche Frage 113 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ausnahme nach § 19 Absatz 5 Sat…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 113 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ausnahme nach § 19 Absatz 5 Sat…
Frage 113 (Mayra Vriesema, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ausnahme nach § 19 Absatz 5 Satz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wonach zivilrechtliche Schuldverhältnisse mit besonderem Nähe- oder Vertrauensverhältnis vom Diskriminierungsschutz ausgenommen sind, nicht als Rechtfertigung für Diskriminierungen beim Zugang zu Wohnraum herangezogen wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 11. Juni 2026:
Im Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Regelung hierzu nicht enthalten. Ob weiterer Anpassungsbedarf besteht, wird im Rahmen der Beratungen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu diskutieren sein.
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