Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
Text
Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Arbeit des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter und seiner Landesverbände ist von folgenden Grundsätzen getragen:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. An der rechtsprechenden Gewalt nehmen ehrenamtliche Richterinnen und Richter* als Vertreter des Volkes teil.
Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter erhöht die Unabhängigkeit der Gerichte, trägt zur Lebensnähe, Plausibilität, Transparenz und Akzeptanz von Verfahren und Entscheidung bei. Insbesondere die Sachkunde ehrenamtlicher Richter im Wirtschafts- und Arbeitsleben fördert die Qualität der Tatsachenfeststellungen und die Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten.
Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter und die Landesverbände fördern den Gedanken der Beteiligung durch
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Information vorschlagender Organisationen und Mobilisierung geeigneter Bewerber,
Fortbildung der Amtsinhaber und rechtspolitische Initiativen.
- Der Verband arbeitet ehrenamtlich und unabhängig.
- Er vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Rechtspolitik, in der Praxis der Amtsausübung sowie gegen Benachteiligungen aufgrund ihres staatsbürgerlichen Ehrenamtes in Deutschland und in Europa.
* Ehrenamtliche Richter sind die Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit, die Richter in Handelssachen und Landwirtschaftsrichter in der Zivilgerichtsbarkeit sowie die ehrenamtlichen Richter in der Arbeits-, Sozial-, Finanz– und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Europäische Vereinigung: 2009 fand das erste Treffen in Helsinki statt. 2010 hat der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zu einem Symposion nach Berlin eingeladen. Dort wurde vereinbart, eine "Europäische Charta der ehrenamtlichen Richter" zu erarbeiten. Am 11. Mai 2012 wurde in Brüssel unter der Schirmherrschaft der damaligen Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Justizkommissarin Viviane Recing in einem Festakt die Charta verabschiedet. Vertreterinnen und Vertreter von 17 Organisationen ehrenamtlicher Richter aus 14 europäischen Ländern unterzeicneten die Charta. Seit wird am 11. Mai jährlich der "Europäische Tag der ehrenamtlichen Richter" begangen. Im August 2012 gründeten Organisationen von ehrenamtlichen Richtern aus acht europäischen Ländern eine eigene Vereinigung auf europäischer Ebene: European Network of Associations of Lay Judges (ENALJ).
Interessenbereiche: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Rechtspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Zivilrecht
Relationen
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