1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. bis 31. Januar 2025 in Straßburg, Frankreich
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1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. bis 31. Januar 2025 in Straßburg, Frankreich
[Unterrichtung
durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates
1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
vom 27. bis 31. Januar 2025 in Straßburg, Frankreich
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende der deutschen Delegation ......................................... 2
2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 6
3.1 Überblick ............................................................................................. 6
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 7
4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 15
5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder ...................... 17
6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 18
7 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 66
Deutscher Bundestag Drucksache 21/31
21. Wahlperiode 22.04.2025
1 Teilnehmende der deutschen Delegation
Die 1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) wurde vom 27. bis
31. Januar 2025 veranstaltet. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil:
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD), Delegationsleiter
Abgeordneter Axel Schäfer (SPD)
Abgeordnete Dr. Malte Kaufmann (AfD)
Abgeordneter Dr. Harald Weyel (AfD)
Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW)
2 Tagesordnung der Sitzungswoche
Montag, 27. Januar 2025
1. Eröffnung der Sitzungswoche
1.1. Bericht des Präsidenten
1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben
1.3. Wahl des Präsidenten der Versammlung
1.4. Wahl eines Vizepräsidenten der Versammlung
1.5. Anträge zur Aktualitäts- und Dringlichkeitsdebatten
1.5.1. Dringlichkeitsdebatte: Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens über den
Schutz des Rechtsanwaltsberufs
1.5.2. Dringlichkeitsdebatte: Die dringende Notwendigkeit freier und fairer Wahlen in Belarus
1.5.3. Dringlichkeitsdebatte: Europäisches Engagement für einen gerechten und dauerhaften
Frieden in der Ukraine
1.6. Annahme der Tagesordnung
1.7. Zustimmung des Protokolls der Sitzung des Ständigen Ausschusses
(Luxemburg, 29. November 2024
2. Gemeinsame Debatte
2.1. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
Berichterstatter für das Präsidium: Herr Pablo Hispan (Spanien, EPP/CD)
2.2. Beobachtung der Parlamentswahlen in Georgien (26. Oktober 2024)
Berichterstatter für das Präsidium: Herr Iulian Bulai (Rumänien, ALDE)
2.3. Tätigkeitsbericht der Monitoringverfahren (Januar-Dezember 2024)
Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD)
3. Ansprache, Seiner Allheiligkeit des Ökumenischen Patriarchen, Bartholomäus I.
4. Kommunikation mit dem Ministerkomitee, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Handel von
Luxemburg, Vorsitz im Ministerkomitee, Xavier Bettel
5. Gemeinsame Debatte (Fortsetzung)
5.1. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
5.2. Beobachtung der Parlamentswahlen in Georgien (26. Oktober 2024)
5.3. Tätigkeitsbericht der Monitoringverfahren (Januar-Dezember 2024)
Dienstag, 28. Januar 2025
6. Wahlgang: Wahlen eines Richters für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug
auf Andorra, Armenien und Slowenien
7. Debatte: Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung
Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD)
Stellungnahme von Marko Bošnjak, Präsident des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
8. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset
9. Debatte: Die unbedingte und dringende Notwendigkeit, die humanitäre Krise für Frauen, Kinder
und die Geiseln in Gaza zu beenden
Berichterstatterin für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Saskia Kluit (Niederlande, SOC)
10. Debatte: Was private Militärfirmen, Söldner und ausländische Kämpfer für die Menschenrechte
bedeuten
Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Andrea Orlando (Italien, SOC)
Mittwoch, 29. Januar 2025
11. Debatte: Multiperspektivität in der Erinnerungs- und Geschichtsbildung für demokratiepolitisches
Engagement
Berichterstatterin für den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Luz Martinez Seijo
(Spanien, SOC)
12. Gedenken an den 80. Jahrestag der Befreiung des Lagers Auschwitz-Birkenau
13. Ansprache
13.1. Luc Frieden, Ministerpräsident von Luxemburg
14. Debatte: Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen
Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen
Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD)
Stellungnahme für den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten:
Petra Bayr (Österreich, SOC)
15. Debatte: Einwanderung: eine der Antworten auf die alternde Bevölkerung in Europa
Berichterstatterin für den Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Kate Osamor
(Großbritannien, SOC)
Donnerstag, 30. Januar 2025
16. Dringlichkeitsdebatte: Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens über den Schutz des
Rechtsanwaltsberufs
Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte:
Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD)
Stellungnahme von Der Rt. Hon Lord Hermer KC, Generalbundesanwalt für England und Wales und
Generalanwalt für Nordirland
17. Dringlichkeitsdebatte: Die dringende Notwendigkeit von freien und fairen Wahlen in Belarus
Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Ryszard Petru (Polen, ALDE)
18. Dringlichkeitsdebatte: Europäisches Engagement für einen gerechten und dauerhaften Frieden in
der Ukraine
Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Miapetra Kumpula-Natri (Finnland, SOC)
19. Debatte: Frauen in der Wirtschaft: Beschäftigung, Unternehmertum und geschlechtergerechte
Haushaltsplanung
Berichterstatterin für den Ausschuss für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung:
Sena Nur Çelik Kanat (Türkei, fraktionslos)
20. Debatte: Die öffentliche Regulierung des Rechts auf freie Meinungsäußerung auf digitalen
Plattformen
Berichterstatterin für den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien:
Valentia Grippo (Italien, ALDE)
Freitag, 31. Januar 2025
21. Debatte: „Long Covid“ und der Zugang zum Recht auf Gesundheit
Berichterstatterin für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Carmen Leyte (Spanien, EPP/CD)
22. Debatte: Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters
Berichterstatterin für den Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung:
Andrea Eder-Gitschthaler (Österreich, EPP/CD)
23. Freie Debatte
24. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung)
25. Konstituierung des Ständigen Ausschusses
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche
3.1 Überblick
Ein Schwerpunkt der Sitzungswoche lag auf der aktuellen Lage in Georgien. Eine PVER-Delegation hatte
gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen, u. a. OSZE PV und EP, die Parlamentswahlen im Oktober
2024 beobachtet. Obwohl kein systematischer Wahlbetrug festgestellt wurde, habe es unfaire Wahlbedingungen,
Druck auf die Zivilgesellschaft und Unregelmäßigkeiten gegeben. Es sei fraglich, ob die Wahlergebnisse den
tatsächlichen Wählerwillen widerspiegeln. Aufgrund der demokratischen Rückschritte Georgiens und der sich
verschlechternden Menschenrechtslage seit den Parlamentswahlen wurden die Beglaubigungsschreiben der
georgischen Delegation, auf der nur Vertreter der Regierungsparteien standen, unter Bedingungen bis zur April-
Sitzungswoche akkreditiert. Neben der Freilassung aller politischen Gefangenen und einem sofortigen Ende der
Polizeigewalt gegen Demonstranten forderte die PVER unter anderem einen inklusiven politischen Prozess unter
Beteiligung der Opposition und Zivilgesellschaft, die Organisation von neuen, wirklich demokratischen
Parlamentswahlen, die Rücknahme des Gesetzes über ausländische Einflussnahme sowie eine verstärkte
Zusammenarbeit mit dem Europarat. Des Weiteren wurden die Teilnahmerechte der georgischen Delegation
eingeschränkt. So wurde die Delegation zum Beispiel aus bestimmten Ausschüssen und Gremien sowie aus
Wahlbeobachtungsmissionen ausgeschlossen. Die „Akkreditierung auf Probe“ wurde mit 114 Ja-Stimmen, 13 Nein-
Stimmen und sieben Enthaltungen verabschiedet. Im Anschluss an die Abstimmung verkündete die georgische
Delegation ihren Rückzug aus der PVER. Tea Tsulukiani (Partei: Georgischer Traum) kritisierte die „unfairen
und unberechtigten Bedingungen“ als einen Eingriff in die Souveränität Georgiens.1 Parlamentspräsident Shalva
Papuashvil (Partei: Georgischer Traum) kündigte an, die georgische Delegation werde ihre Mitgliedschaft so
lange aussetzen bis die Versammlung zu ihren „ursprünglichen Werten“ zurückkehre. Ebenso wie im Fall von
Aserbaidschan, das im Januar 2024 ausgeschlossen wurde, besteht die Mitgliedschaft von Georgien im
Ministerkomitee und anderen Gremien des Europarates ungeachtet dessen fort.
Weiterer Höhepunkt war die Debatte über die Präsidentenwahlen in Belarus. Laut der staatlichen
Nachrichtenagentur wurde Präsident Alexander Lukaschenko mit ca. 87 % der Stimmen zum siebten Mal wiedergewählt. Die
PVER forderte die Mitgliedstaaten auf, die Legitimität von Lukaschenko als belarussischen Präsidenten nicht
anzuerkennen, stärkere Sanktionen gegen das Regime und die Unterstützung von Belarussen im Exil auszuweiten.
Auf der Grundlage der PVER-Entschließung 2530 (2024) vom Januar 2024 nahm zum ersten Mal in der
Geschichte der Versammlung eine Delegation aus belarussischen Oppositionellen an der Sitzungswoche teil. Die
sechsköpfige PVER-Delegation setzt sich aus Vertretern des Koordinierungsrats zusammen, der u. a. von
Swetlana Tichanowskaja gegründet wurde. Sie wird fortan an Ausschüssen und Netzwerken teilnehmen.
Des Weiteren diskutierte die PVER über die humanitäre Krise für Frauen, Kinder und die Geiseln in Gaza. Die
Versammlung verurteilte die terroristischen Attacken der Hamas auf Israel und die anschließende Militäroperation
Israels mit über 46.000 Toten aufs Schärfte. Das dreistufige Waffenstillstandsabkommen sei begrüßenswert und
ein erster Schritt zu einem dauerhaften Frieden. Zudem forderte die PVER Israel auf, das Verbot des UN-
Palästinenserhilfswerks UNRWA umgehend und ohne Bedingungen zurückzunehmen.
Ferner skizierte die PVER Grundprinzipien für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine.
Friedensverhandlungen müssten das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine, die Prinzipien des internationalen Rechts,
einschließlich des Rechts auf nationale Souveränität und territoriale Integrität sowie das Recht des Opfers der
Aggression auf Reparation oder Kompensation für verursachten Schäden, berücksichtigen. Die politische,
ökonomische und militärische Unterstützung sei für die Ukraine essenziell, damit diese aus einer starken Position
zukünftige Friedensverhandlungen bestreiten könne („Frieden durch Stärke“).
In einer weiteren Debatte hatte die PVER über die Notwendigkeit einer erneuerten, regelbasierten
internationalen Ordnung einzusetzen diskutiert. Um auf die zunehmenden Bedrohungen für die regelbasierten
internationalen Ordnung zu reagieren, müsse es ein kollektives Bekenntnis zu internationalen Rechtstandards geben, eine
Reform multilateraler Institutionen und ein Engagement mit dem Globalen Süden. Ferner müsse die PVER ihre
Zusammenarbeit mit der UN und der EU ausbauen.
1 Siehe https://oc-media.org/georgia-suspends-participation-in-council-of-europe-parliamentary-assembly/, zuletzt abgerufen am 03.02.2025.
Anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung von Ausschwitz-Birkenau schilderte der Vorsitzender des Beirats
von Yad Vashem und jüngste Überlebender des KZ Buchenwalds, Oberrabbiner Israel Meir Lau, seine Erlebnisse.
Er beantwortete zudem Fragen von Schülern einer Sekundarschule. Zuvor hatte die PVER über die Bedeutung
von Geschichtsunterricht und Demokratiebildung in Schulen diskutiert.
Der im Mai 2024 neu gewählte Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Marko
Bošnjak (Slowenien), wies in seiner Ansprache auf die zentrale Rolle der PVER bei der Umsetzung der EGMR-
Urteile hin. Die PVER sei der „politische Motor“ des Europarates. Er hoffe, die Herrschaft des Rechts werde in
diesem Jahr über die Herrschaft der Gewalt siegen, um im Sinne der Gründungsväter des Europarates das
Völkerrecht über die Macht der Waffen zu stellen und die Macht des Rechts über das Recht der Mächtigen. In der
Sitzungswoche stimmte die PVER dem Entwurf einer Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs
zu. Das Übereinkommen fordert den Schutz von Anwälten, damit diese ihren Beruf ohne Angst vor
Diskriminierung oder Einmischung ausüben können, und etabliert Standards für Rechtsanwaltsvereinigungen.
Die PVER wählte Canòlic Mingorance Cairat zur Richterin am EGMR für Andorra und Vasilka Sancin zur
Richterin am EGMR für Slowenien. Der Armenier Vahe Grigoryan wurde ebenfalls zum EGMR-Richter
gewählt.
Der Ministerpräsident von Luxemburg, Luc Frieden, und der Außenminister von Luxemburg, Xavier Bettel,
präsentierten die Prioritäten des luxemburgischen Vorsitzes. Neben der anhaltenden Unterstützung für die Ukraine
und einer Stärkung des EGMR wolle Luxemburg das Zusammenleben in diversitätsgeprägten Gesellschaften
stärken sowie Kultur und Sport als Mittel zur Förderung der Menschenrechte in den Fokus stellen. Luxemburg hat
von November 2024 bis Mai 2025 den sechsmonatigen Vorsitz im Ministerkomitee inne.
Der ökumenische Patriarch, Bartholomäus I., forderte die politischen und religiösen Führungen zur
Zusammenarbeit für eine besser Welt, in der alle Religionen und Ethnien geachtet werden und die Vielfalt der Natur
geschützt werde. In der heutigen globalen Gemeinschaft teile man gemeinsame Werte über nationale, politische,
religiöse, ethnische und kulturelle Grenzen hinweg. Das ökumenische Patriarchat sei ein Beweis für die
Koexistenz von unterschiedlichen Kulturen und Glaubensrichtungen in Frieden und Solidarität.
Die Bedeutung von Religion für Gesellschaften wurde auch in einem Side event des Abgeordneten Frank
Schwabe (SPD) und luxemburgischen Delegationsleiters, Gusty Grass (ALDE), deutlich. Die Veranstaltung rief
zur Einrichtung einer Plattform für den interreligiösen und interkonviktionellen Dialog im Europarat auf.
Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU) veranstaltete gemeinsam mit der ukrainischen Abgeordneten Yevheniaa
Kravchuk ein Side event über die Jugendarbeit in der Ukraine in Kriegszeiten.
Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos (Griechenland, EPP/CD), wurde ohne Gegenkandidaten
einstimmig für ein zweites Amtsjahr wiedergewählt.
Abgeordneter Christian Petry (SPD) wurde zum Vorsitzenden des Unterausschusses Europapreis
wiedergewählt. Abgeordneter Max Lucks (Bündnis 90/ Die Grünen) wurde zum Berichterstatter für Jugend im Ausschuss
für Politische Angelegenheiten und Demokratie ernannt.
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen
Gemeinsame Debatte: „Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses“, „Beobachtung
der Parlamentswahlen in Georgien (26. Oktober 2024)“ und „Tätigkeitsbericht der Monitoringverfahren
(Januar-Dezember 2024)“
Der Berichterstatter für das Präsidium der PVER, Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD), eröffnete die Debatte. Er
verurteilte die gewaltsame Unterdrückung der Demonstrationen in Georgien und forderte die georgische
Regierung auf, Reformen zur Stärkung der Demokratie umzusetzen und die Menschenrechte der Bevölkerung besser
zu schützen. Der Leiter der PVER-Wahlbeobachtungsmission, Iulian Bulai (Rumänien, ALDE), erklärte, dass
die georgischen Parlamentswahlen im Oktober 2024 gemeinsam von Mitgliedern der parlamentarischen
Versammlungen der NATO sowie der OSZE, ODIHR, dem Europäischen Parlament und der PVER, beobachtet
worden seien. Die Delegation habe erhebliche Wahlmanipulationen und Verletzungen des Wahlgeheimnisses
festgestellt. Im Anschluss an die Wahl forderte die Delegation die georgische Regierung auf, das nationale Wahlrecht
zu reformieren und Neuwahlen durchzuführen. Zanda Kalniņa-Lukaševiča (Lettland, EPP/CD) stellte den
aktuellen Bericht des Monitoringausschusses vor, welcher die Einhaltung der Rechte und die Verpflichtungen der
Mitgliedstaaten des Europarates überprüft. Der Monitoringausschuss sehe eine dramatische Verschlechterung in
Georgien.
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) stimmte dem Bericht des Delegierten Bulai über systematische und
verbreitete Wahlmanipulationen in Georgien zu. Er sei besorgt darüber, dass sich Georgien politisch immer weiter
aus dem Europarat zurückziehe und eines Tages, ähnlich wie Aserbaidschan, deren Abgeordnete dieses Mal keine
Beglaubigungsschreiben eingereicht haben, nicht mehr an den Sitzungen der PVER teilnehme. Zsolt Németh
(Ungarn, EC/DA) betonte wie wichtig es sei, einen Dialog mit Georgien aufrechtzuerhalten. Dieser Dialog dürfe
nicht an einer Anfechtung der Akkreditierung der georgischen Delegation zur PVER scheitern. Abschließend bat
er um mehr Verständnis für die aktuelle Situation in Georgien. Georgien sei geopolitisch als Nachbar Russlands
in einer schwierigen Lage. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) lobte den Bericht des Abgeordneten Bulai.
Die Situation in Georgien habe sich nach den Wahlen verschlechtert. Die PVER müsse sich fragen, wie sie auf
die Verletzungen der Demonstrationsfreiheit und auf die Gewalt reagiere. Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe
BSW) widersprach der Feststellung, es habe Wahlmanipulationen gegeben. Es habe zwar vereinzelte
Ungereimtheiten gegeben, das Wahlergebnis von 54 % für die Regierungspartei „Georgischer Traum“ sei jedoch korrekt.
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die PVER das Wahlergebnis nicht anerkenne, bloß weil man mit der
Regierungspartei inhaltlich nicht übereinstimme. Dies würde der Glaubwürdigkeit der PVER schaden. Tekke
Panman (Niederlande, EPP/CD) betonte wie wichtig es sei, die georgische Regierung für ihren repressiven
Umgang mit den Demonstranten, welche gegen das Wahlergebnis protestierten, zu verurteilen. Die georgische
Regierung missachte durch die Wahlmanipulationen die Demokratie und Chancengleichheit. Didier Marie
(Frankreich, SOC), der an der Wahlbeobachtungsmission teilgenommen hatte, teilte den Eindruck der
Wahlmanipulationen. Es sei daher schwierig, der Akkreditierung der georgischen PVER-Delegation zuzustimmen. Die PVER
müsse Druck auf die georgische Regierung ausüben, um Neuwahlen zu erreichen, ohne dabei die Mitgliedschaft
Georgiens in der PVER zu gefährden. Claude Kern (Frankreich, ALDE) zeigte sich über das georgische Gesetz
über ausländische Agenten besorgt. Dieses sei mit europäischen Demokratie- und Menschenrechtsstandards
unvereinbar. Edite Estrela (Portugal, SOC) stimmte der Kritik an den Parlamentswahlen in Georgien zu und
forderte eine klare Haltung gegenüber der georgischen Regierung. Man müsse signalisieren, man stehe an der Seite
derer, die für Demokratie und Grundfreiheiten kämpften. Jan Filip Libicki (Polen, EPP/CD) forderte
Unterstützung für die demokratischen Kräfte in Georgien. Der russische Einfluss auf die Gesellschaft spalte die georgische
Bevölkerung. Um diese Spaltung zu überwinden, müssten die demokratischen Kräfte unterstützt werden. Tea
Tsulukiani (fraktionslos), PVER-Mitglied aus Georgien, erklärte, es habe keine Wahlfälschung gegeben. Die
digitale Stimmabgabe sei sicher gewesen. Zudem warf sie der Opposition vor, die Arbeit zu verweigern, obwohl
man sich Staatsgelder habe auszahlen lassen. Cristophe Brico (Monaco, EPP/CD) berichtete als Mitglied der
Wahlbeobachtungsmission von staatlichen Einschüchterungen bei der Wahl, die auf Videoaufnahmen vor
Wahllokalen sichtbar seien. Er kritisierte besonders, dass die georgische Regierung in den letzten zwei Monaten neue
Gesetze zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingeführt habe.
Ansprache Seiner Allheiligkeit, des Ökumenischen Patriarchen, Bartholomäus I.
Der Patriarch gratulierte dem PVER-Präsidenten Theodoros Rousopoulos zu dessen Wiederwahl. Es sei ein
besonderes Privileg am 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz vor der PVER zu sprechen. Der Glaube sei für
eine freie, friedliche und gerechte Welt wichtig. Kirchen und religiöse Gemeinschaften spielten bei der
Mobilisierung von Institutionen und Gesellschaften eine wichtige Rolle. Im Glauben gäbe es ein Gefühl der
gemeinsamen Sorge und Verantwortung. Die Kirchen müssten sich der eigenen Vergangenheit bewusst sein, um mutig und
kritisch über Gegenwartsthemen, wie zum Beispiel Religionsfreiheit, Menschenrechte und Umweltschutz, zu
reden. Die orthodoxe Kirche habe interreligiöse Gespräche ins Leben gerufen, um Brücken zwischen Kulturen und
Ethnien zu bauen. Der Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Berufe und aus unterschiedlichen Herkünften
sei besonders wichtig. Dieser Dialog müsse vom Geist des Optimismus, der Hoffnung sowie der Toleranz und
Achtung vor unterschiedlichen Traditionen und Kulturen getragen sein. Ein wesentliches Anliegen sei auch der
Umweltschutz. Das Bewusstsein der Menschen für einen respektvollen Umgang mit der Natur müsse geschärft
werden. Internationale Konflikte wirkten sich auf die Umwelt aus, wie die Umweltschäden in der Ukraine zeigten.
In Krisengebieten stellten Glaubensgemeinschaften einen wichtigen Ort für Zusammenkünfte und die Seelsorge
der Menschen dar. In einer immer stärker vernetzen Welt müssten die Ressourcen des Planeten in der globalen
Gemeinschaft geteilt werden. Wenn man zusammenarbeite, könne man den kommenden Generationen eine Welt
hinterlassen, in der alle Religionen und Ethnien sich gleichermaßen respektierten und die Vielfalt der Natur
geschützt werde.
Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) erkundigte sich nach der Rolle der Kirche bei der Unterstützung von
Geflüchteten. Die Kirche setzte sich für das Menschenrecht auf Asyl ein, so Bartholomäus I. Die Hauptursachen für
Vertreibung, wie zum Beispiel politische Instabilität und wirtschaftliche Ungleichheit, müssten bekämpft werden.
Zsolt Németh (Ungarn, EC/DA) fragte, wie die christliche Minderheit im Nahen Osten besser geschützt werden
könne. Der ökumenische Patriarch wies auf die Notlage der Christen im Nahen Osten hin. Diese erfordere eine
koordinierte Reaktion der internationalen Organisationen, einschließlich umfassender Schutzpläne und eines
kontinuierlichen interreligiösen Dialogs. Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) erkundigte sich nach der Meinung des
Patriarchen zur Künstlichen Intelligenz (KI). Technischer Fortschritt müsse immer dem Wohle aller dienen, so
der Patriarch. Die Auswirkungen von KI auf die Gesellschaft müssten untersucht werden. Nina Kasimati
(Griechenland, UEL) fragte nach der Beziehung der Kirchen untereinander. Der Patriarch antwortete, dass der
Austausch zwischen der orthodoxen und der katholischen Kirche besonders intensiv sei, da man ein gemeinsames
theologischen Erbe habe.
Debatte „Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung“
Die Berichterstatterin Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD) erklärte, dass die europäische Einheit von
Nationalismus untergraben werde. Sie forderte ein Bekenntnis zu den europäischen Grundwerten, der Demokratie,
den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit und der Freiheit des Einzelnen. Der seit Juli 2024 amtierende
EGMR-Präsident, Marko Bošnjak (Slowenien), wies auf das kommende 75-jährige Jubiläum der Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) hin. Die EMRK sei ein „lebendiges Instrument“,
dass sich an moderne Herausforderungen anpasse. Der Gerichtshof als Durchsetzungsmechanismus spiele eine
entscheidende Rolle beim Schutz der europäischen Grundwerte. Der EGMR sei derzeit das einzige Gericht, das
Russland für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung ziehen könne. Es brauche jedoch mehr
Unterstützung bei der Durchsetzung der Urteile. Hierfür sei eine Zusammenarbeit mit den Institutionen des Europarates
entscheidend.
Jelysaweta Jasko (Ukraine, EPP/CD) betonte den dringenden Bedarf einer Neuausrichtung der internationalen
Ordnung. Einige internationale Organisationen seien wegen des Angriffskriegs in der Ukraine nicht in der Lage
ihre Aufgaben zu erfüllen. Dabei spielten internationale Organisationen eine wichtige humanitäre Schutzrolle in
Krisengebieten. Die aktuellen Entschädigungsmechanismen, wie sie auch von der PVER beschlossen wurden,
gäben Hoffnung auf Gerechtigkeit. Serhii Soboliev (Ukraine, EPP/ CD) kritisierte, die NATO erfülle ihren Zweck
nicht mehr. Die Vereinten Nationen (VN) seien ein Spielzeug in den Händen der fünf Vetomächte. Zsoth Németh
(Ungarn, EC/DA) lobte die US-Regierung für ihren Einsatz für die Grundwerte der VN-Charta, insbesondere der
Rechtstaatlichkeit und Souveränität der Staaten. Es sei geopolitisch wichtig, dass Europa sich mit dem globalen
Süden verbünde. Mónika Bartos (Ungarn, EC/DA) forderte eine Anpassung des UN-Sicherheitsrats. Larysa
Bilozir (Ukraine, ALDE) trug vor, dass der Angriff Russlands auf die Ukraine ein Angriff auf die Grundprinzipien
der UN und des Europarates darstelle. Sie kritisierte die Teilnahme des UN-Generalsekretärs am Gipfel der
BRICS-Staaten in Russland. Russland müsse für das Verbrechen der Aggression vor einem Sondertribunal zur
Verantwortung gezogen werden. Zudem müsse die UN-Mitgliedschaft Russlands überprüft werden. Yevheniia
Kravchuk (Ukraine, ALDE) forderte ebenfalls eine Reform des UN-Sicherheitsrats, insbesondere des dortigen
Rechts auf Veto. Europa müsse in Krisenzeiten unabhängig von den USA auf politische Entwicklungen reagieren
können. Alexis Tsipras (Griechenland, UEL) kritisierte eine Doppelmoral. Während der russische Angriffskrieg
in der Ukraine verurteilt werde, werde das Handeln Israels in Palästina nicht kritisiert. Es brauche eine
„Europäische Allianz der Demokratie und Gerechtigkeit“ bestehend aus Regierungen, zivilen Bewegungen und Bürgern,
um die gemeinsamen Werte zu vertreten. Marietta Karamanli (Frankreich, SOC) berichtete von einer
Delegationsreise zu den Vereinten Nationen im November 2024, in der über Friedenssicherung, Terrorismusbekämpfung
und Menschenrechte diskutiert wurde. Es brauche eine „demokratische Offensive“, um den Multilateralismus zu
verteidigen. Die Gremien der UN müssten inklusiver werden und mehr Regionen abbilden. Didier Marie
(Frankreich, SOC) drückte Besorgnis über die Funktionsfähigkeit der UN aus. Er forderte eine stärkere Repräsentation
Afrikas im Sicherheitsrat. Sollte die US-Regierung aus dem Pariser Klimaabkommen oder der
Weltgesundheitsorganisation austreten, brauche es ein deutliches europäisches Signal. Christophe Chaillou (Frankreich, SOC)
zeigte sich ebenfalls über die US-Regierung und die Machtverhältnisse in der UN besorgt. Er lobte den EGMR
für die Anerkennung des Rechts auf Klimaschutz. Petra Bayr (Österreich, SOC) betonte die Relevanz von
internationalen Gerichten für die internationale Ordnung. Die Staaten müssten jedoch eine effektivere Umsetzung der
Urteile sicherstellen. Hayk Mamijanyan (Armenien, EPP/CD) erklärte, dass die Weltordnung auf Werten und
Regeln basieren müsse und nicht auf geopolitischem Interesse, wie beispielsweise dem Ölhandel. Victoria
Tiblom (Schweden, EC/DA) begründete die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten Ordnung, mit dem
Versagen der internationalen Organisationen, insbesondere dem UN-Sicherheitsrat, den internationalen Frieden
zu wahren. Für Yunus Emre (Türkei, SOC) stelle der Anstieg an antidemokratischen Bewegungen und
Extremismus innerhalb Europas ein großes Problem für die internationalen Beziehungen dar. Alain Milon (Frankreich,
EPP/CD) bezeichnete China, Indien und Brasilien als neue Supermächte. Die internationale Ordnung müsse dies
auch abbilden. Er appellierte an die Mitgliedstaten des Europarates, sich für die eigenen Grundwerte verstärkt
einzusetzen und die EGMR-Urteile konsequent umzusetzen. Meryem Göka (Türkei, fraktionslos) forderte
ebenfalls eine Reform der internationalen Organisationen. Insbesondere der UN-Sicherheitsrat müsse demokratischer
und inklusiver werden. Piero Fassino (Italien, SOC) erklärte, der Europarat müsse sich in seiner Zusammenarbeit
mit den UN für Demokratie, Freiheit und globale Grundwerte, einsetzen. Iva Dimic (Slowenien, EPP/CD)
ergänzte, dass zur Friedenssicherung auch die regionalen diplomatischen Kanäle genutzt werden müssten. Namık
Tan (Türkei, SOC) betonte, dass die UN und der Europarat reformiert werden müssten, um unparteiisch und fair
zu arbeiten. Oleksii Goncharenko (Ukraine, EC/DA) erklärte, eine regelbasierte Ordnung existiere nicht mehr.
Um Europas Werte zu schützen, brauche es eine gemeinsame Armee. Aus Sicht von George Loucaides (Zypern,
UEL) sei eine Reform des UN-Sicherheitsrats nur wirkungsvoll, wenn auch das Vetorecht geändert werde. Dabei
müsse insbesondere der Globale Süden stärker berücksichtigt werden. Stéphane Bergeron (Kanada) und
Mustafa Canbey (Türkei, fraktionslos) beklagten die Doppelstandards des Westens. Christophe Brico (Monaco,
EPP/CD) bezeichnete die bestehende regelbasierte Ordnung als gescheitert. Lord David Blencathra (Vereinigtes
Königreich, EC/DA) nannte China eine Bedrohung für den Westen. Dieser Bedrohung könne nur mit Hilfe der
USA etwas entgegengesetzt werden. Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) appellierte an die
Mitgliedsstaaten, sich für eine Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einzusetzen. James Maccleary (Vereinigtes
Königreich, ALDE) forderte die konsequentere Ahndung von internationalen Vertragsverletzungen. Dunja
Simonović Bratić (Serbien, SOC) kritisierte das Beitrittsverfahren Kosovos zum Europarat. Der Kosovo werde von
der UN nicht als souveräner Staat anerkannt. Arusyak Julhakyan (Armenien, EPP/CD) forderte eine Stärkung
der Durchsetzungsmechanismen im internationalen Recht. Olena Khomenko (Ukraine, EC/DA) warb für mehr
militärische und hybride Zusammenarbeit in Europa. Christiana Erotokritou (Zypern, SOC) warb ebenfalls für
stärkere internationale Durchsetzungsmechanismen, um Menschenrechtsverletzungen und dem Klimawandel
wirksam zu begegnen. Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD) appellierte an die Mitglieder der PVER, dem
internationalen Recht eine humanitäre Ausrichtung für das 21. Jahrhundert zu geben. Kenia López Rabadán
(Mexiko) wünschte sich eine partnerschaftliche Beziehung mit der PVER. Mexiko stehe durch die Deportationen
von Millionen Mexikanern aus den USA vor großen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen.
Debatte „Die unbedingte und dringende Notwendigkeit, die humanitäre Krise für Frauen, Kinder und die
Geiseln in Gaza zu beenden“
Die Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Saskia
Kluit (Niederlande, SOC), erklärte, die PVER dürfe nicht schweigen, wenn Kinder in Gaza ihr Leben verlieren.
Das humanitäre Völkerrecht müsse in Gaza beachtet werden. Dazu gehöre auch, dass Israel das Verbot des
Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zurücknehme. Gusty Graas
(Luxembourg, ALDE) mahnte, die Freilassung aller Geiseln sowie die Einhaltung des aktuellen Waffenstillstands
seien für eine nachhaltige Friedenslösung entscheidend. Langfristig könne der Frieden nur durch eine Zwei-
Staaten-Lösung gewahrt werden. Anne Stambach-Terrenoir (Frankreich, UEL) und Emmanuel Fernandes
(Frankreich, UEL) forderten die internationale Gemeinschaft auf, den Genozidvorwürfen gegen Israel nachzugehen und
humanitäre Hilfe in Gaza zu ermöglichen. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) forderte, den Fokus auf die
humanitäre Lage in Gaza zu legen. Die Menschen würden unter einer gravierenden medizinischen Notlage und
Versorgungskrise leiden. Auch wenn sowohl Hamas als auch Israel für die Blockade der Hilfslieferungen
verantwortlich seien, müsse insbesondere Israel zur Verbesserung der humanitären Lage beitragen. Wichtig sei eine
Zukunftsperspektive für die Menschen in Gaza, damit diese dortbleiben und ihr Land wieder aufbauen könnten.
Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) kritisierte die Darstellung der Situation in Gaza. Insbesondere die
Angaben der Hamas über Opferzahlen seien keine glaubwürdige Grundlage. Paweł Jabłoński (Polen, EC/DA) brachte
vor, dass es keine Rechtfertigung für die Einschränkung humanitärer Hilfe gebe. Der Zugang zu Wasser, Nahrung,
Medizin und Elektrizität sei ein Menschenrecht und müsse unverzüglich gewährleistet werden. Bernard Sabella
(Palästina) mahnte, die humanitäre Situation dürfe nicht politisiert werden. Sowohl die humanitäre Lage als auch
der politische Konflikt müssten angegangen werden, um nachhaltigen Frieden zwischen Israel und Palästina zu
schaffe. Meirav Ben Ari (Israel) kritisierte den Bericht als einseitig und beschämend. Der Bericht verschweige
sowohl die humanitären Hilfsgüter, die Israel täglich nach Gaza liefere, als auch das Leid der israelischen
Zivilisten unter den täglichen Angriffen der Hamas. Gökçe Gökçen (Türkei, SOC) verlangte mehr Beachtung für
die Urteile des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Israel. Der Konflikt
habe nicht am 7. Oktober 2023 begonnen, sondern tiefere historische Wurzeln. Joseph Beppe Fenech Adami
(Malta, EPP/CD) rief die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihre humanitäre Hilfe sofort
auszubauen und eine medizinische Versorgung der Opfer sicherzustellen. Fiona O’Loughlin (Irland, ALDE) und
Joseph O’Reilly (Irland, EPP/CD) forderten einen massiven Ausbau der humanitären Hilfe in Gaza. Sie forderten
eine Zwei-Staaten-Lösung, um eine dauerhafte Friedenslösung zu erreichen. Aysu Bankoğlu (Türkei, SOC) und
Mehmet Akalin (Türkei, ALDE) erklärten, dass humanitäre Hilfe ungehindert nach Gaza geliefert werden müsse.
Um weiteren Konflikte vorzubeugen, sei die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung notwendig. Theo Bovens
(Niederlande, EPP/CD) betonte, dass der Schutz der Schwachen und Unschuldigen gemäß dem internationalen Recht
immer oberste Priorität haben müsse. Alfred Heer (Schweiz, ALDE) bekräftigte Israels Recht auf
Selbstverteidigung und forderte die Freilassung der Geiseln, um diesen „Albtraum zu beenden. Aus seiner Sicht sei der
Berichtsentwurf einseitig. Auch Niklaus-Samuel Gugger (Schweiz, EPP/CD) kritisierte den Berichtsentwurf als
einseitig. Dieser beruhe auf Angaben der Hamas und spiegele die Bedrohung der jüdischen Gemeinschaft nicht
ausreichend wider. Edite Estrela (Portugal, SOC) appellierte an die internationale Gemeinschaft sicherzustellen,
dass die Arbeit von UNRWA nicht behindert werde. Für einen nachhaltigen Frieden müssten über einen
Waffenstillstand hinaus, die zentralen Probleme, wie die Vertreibung oder das Rest auf Selbstbestimmung der
Palästinenser, geklärt werden. George Loucaides (Zypern, UEL) forderte alle Parteien zu mehr Respekt des
internationalen Rechts auf und sprach sich für eine Zwei-Staaten-Lösung aus. Margo Greenwood (Kanada) mahnte, der
Waffenstillstand müsse unbedingt eingehalten werden, um humanitäre Hilfe weiterhin zu gewährleisten. Aurora
Floridia (Italien, SOC) sprach sich für den Bericht aus, da dieser eine klare Botschaft enthalte, dass die PVER zu
dem Grundprinzip der Menschenwürde stehe. Lord Leslie Griffiths (Vereinigtes Königreich, SOC) verlangte
eine Präsenz der internationalen Gemeinschaft vor Ort in Gaza, um eine objektive Berichterstattung zu
ermöglichen. Meryem Göka (Türkei, fraktionslos) erklärte, es dürfe keine Doppelstandards in Bezug auf
Menschenrechte geben. Es müsse sichergestellt werden, dass das Leid der Palästinenser ende und diese Wiedergutmachung
erhielten. Nicole Duranton (Frankreich, ALDE) warb für eine Zwei-Staaten-Lösung. Außerdem müsse Israel
seine Siedlungspolitik im Westjordanland und Ost-Jerusalem beenden. Piero Fassino (Italien, SOC) forderte alle
Parteien auf, das Waffenstillstandsabkommen vollständig umzusetzen, die Freilassung der Geiseln und den freien
Zugang für humanitäre Hilfe. Nerea Ahedo (Spanien, ALDE) verurteilte die israelische Blockade von UNRWA.
Luz Martinez Seijo (Spanien, SOC) mahnte, einen Waffenstillstand nicht mit Frieden gleichzusetzen und
forderte eine umfassende Friedenslösung. Gören Bölük (Türkei, fraktionslos) nannte einen eigenen
palästinensischen Staat die einzige Garantie für einen dauerhaften Frieden. Boaz Bismuth (Israel) bekräftigte das
Selbstverteidigungsrecht Israels. Ein Waffenstillstand sei so lange inakzeptabel, wie die Hammas die Kontrolle über Gaza
innehabe. Zudem kritisierte er UNWRA, denen vorgeworfen werde, mit der Terrororganisation der Hamas
zusammenzuarbeiten. Valérie Piller Carrard (Schweiz, SOC) sprach sich für eine Zwei-Staaten-Lösung aus.
Armağan Candan (Vertreter der zypriotischen türkischen Gemeinschaft) mahnte, beide, Israel und Palästina,
sollten sich die Lehren der Holocaust-Überlebenden zu Herzen nehmen. Die Berichterstatterin Saskia Kluit
(Niederlande, SOC) forderte abschließend erneut die Wahrung der humanitären Regeln des Völkerrechts. Gleichzeitig
brauche es eine langfristige Lösung für einen Wiederaufbau in Gaza. Der Vize-Vorsitzende des Ausschusses für
Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Armen Gevorgyan (Armenien, EC/DA) forderte alle
Parteien zu einem respektvollen Umgang miteinander und dem Respekt des humanitären Völkerrechts auf.
Debatte „Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen
Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen“
Die Berichterstatterin des Monitoringausschusses, Zanda Kalniņa-Lukaševiča (Lettland, EPP/CD), bezeichnete
die Parlamentswahlen im Oktober 2024 als Rückschritt in der Demokratie Georgiens. Die georgische Delegation
solle unter bestimmten klaren Bedingungen, wie zum Beispiel geplanter Neuwahlen, bis zur April-Sitzungswoche
akkreditiert werden. Gleichzeitig würden die Rechte der georgischen Delegation eingeschränkt, zum Beispiel
werde die Benennung von Berichterstattern oder die Mitgliedschaft in bestimmten Ausschüssen ausgesetzt. Sollte
die georgische Regierung den Bedingungen nicht nachkommen, müsse die PVER die Akkreditierung der
georgischen Delegation in der April-Sitzungswoche entziehen. Petra Bayr (Österreich, SOC) stellte den Bericht des
stellungnehmenden Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten vor. Die
vorgeschlagene eingeschränkte Akkreditierung unter den konkreten Bedingungen sei nach der Geschäftsordnung
der PVER rechtmäßig.
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) lobte den Bericht der PVER-Delegierten Kalniņa-Lukaševiča. Der
Europarat habe die Hauptaufgabe Länder auf dem Weg zu mehr Demokratie, mehr Menschenrechte und mehr
Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Georgien gehe derzeit in die entgegengesetzte Richtung zu weniger Europa. Die
Akkreditierung unter Einschränkungen und Bedingungen sei die allerletzte Warnung für die georgische
Regierung, den Forderungen der PVER nachzukommen und Neuwahlen zu organisieren sowie politische Gefangene
freizulassen. Die PVER sei bereit zu handeln. Die PVER schließe nicht die Türe, sondern sende eine sehr klare
und ernsthafte Warnung. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) pflichtete der Forderung nach Neuwahlen als
Bedingung bei. Die georgische Regierung habe dadurch bis April Zeit, den autoritären Kurs Georgiens zu stoppen. Für
Elisabetta Gardini (Italien, EC/DA) sei die beste Lösung nicht die Türe zu schließen, sondern Georgien einen
Weg anzubieten. Es läge an der georgischen Regierung das Land in einen Prozess der Reformen und
demokratischen Konsolidierung zu bringen. Erik-Niiles Kross (Estland, ALDE) unterstützte den Vorschlag des
Monitoringausschusses. Das Signal an die georgische Bevölkerung, die auf eine Botschaft warten und an das georgische
Regime seien die Forderung nach einem Ende der Polizeigewalt, der Freilassung aller politischer Gefangener und
der Ankündigung von neuen Parlamentswahlen unter internationaler Beobachtung in einer freien und fairen
Umgebung. George Loucaides (Zypern, UEL) drückte tiefe Besorgnis über die Lage in Georgien aus und begrüßte
die konstruktiven Empfehlungen des Monitoringausschusses. Die georgische Delegation müsse eng mit den
Berichterstattern des Europarates zusammenarbeiten, um alle Forderungen umzusetzen. Er befürwortete eine
vorläufige Akkreditierung der georgischen Delegation bis zur April-Sitzungswoche. Edmunds Cepurītis (Lettland,
SOC) unterstützte den Vorschlag, die georgische Delegation nur mit Einschränkungen zu akkreditieren, bis die in
dem Bericht (Dok. 16104) gestellten Bedingungen erfüllt seien. Linda Hofstand Helleland (Norwegen, EPP/CD)
betonte die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung der demokratischen Opposition in Georgien durch den
Europarat. Givi Mikanadze (Georgien, fraktionslos) widersprach der Empfehlung, die Akkreditierung der
georgischen Delegation an die Ankündigung von Neuwahlen zu knüpfen. Diese Forderung sei eine direkte
Einmischung in die inneren Angelegenheiten Georgiens und bedrohe die Souveränität Georgiens. Die
Wahlbeobachtermission der OSZE habe die gute Organisation der Wahlen bestätigt. Es gebe keine Beweise für Wahlbetrug. Eine
Akkreditierung ohne Bedingungen würde dem wahren Wunsch der georgischen Bevölkerung und den
Grundwerten der PVER entsprechen. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) nannte die Einflussnahme Russlands die
wahre Bedrohung für Georgiens Souveränität. Sie sehe eine Parallele zwischen der Situation in Georgien und den
Protesten in der Ukraine nach der Abkehr des damaligen ukrainischen Präsidenten, Wiktor Janukowytsch, im Jahr
2013 von der EU. Aus ihrer Sicht sende die PVER mit der konditionalen Akkreditierung zwar ein starkes Signal,
gehe jedoch nicht weit genug. Lord Don Touhig (Vereinigtes Königreich, SOC) erklärte, dass er nach
Gesprächen mit Vertretern der georgischen Opposition zu dem Schluss gekommen sei, dass der georgischen Delegation
die Akkreditierung verweigert werden müsse. Er appellierte an die PVER, seinem Änderungsantrag zur
Entschließung 2585 (2025) zuzustimmen, der die Ablehnung der Akkreditierung fordere. Tea Tsulukiani (Georgien,
fraktionslos) sagte, dass einige Bedingungen, an die die Akkreditierung geknüpft werden solle, für die Delegation
problematisch seien, zum Beispiel die Forderung nach Neuwahlen. Die Regierungspartei „Georgischer Traum“
und ihre 1,1 Millionen Wähler stünden für Frieden. Die Regierung sei nicht pro-Russisch. So habe sie vier
Verfahren gegen Russland vor dem EGMR gewonnen. Die georgische Regierung können nicht angeklagt werden
demokratische Rückschritte vorzunehmen, nur weil einem die Wiederwahl des Georgischen Traums nicht gefalle.
Perran Moon (Vereinigtes Königreich, SOC) argumentierte für eine Ablehnung der Akkreditierung der
georgischen Delegation. Gustaf Göthberg (Schweden, EPP/CD) erklärte, die Regierungspartei „Georgischer Traum“
habe sich die Wahl mithilfe des Milliardärs und Parteigründers, Bidsina Iwanischwili, gekauft. Er befürwortete
daher die Akkreditierung nur unter der Bedingung der Planung von Neuwahlen. Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE)
und Yuriy Kamelchuk (Ukraine, EPP/CD) betonten wie wichtig es sei, die georgische Delegation nur mit
eingeschränkten Rechten zu akkreditieren, bis demokratiefeindliche Gesetze aufgehoben, politische Gefangene
freigelassen und Neuwahlen angekündigt seien. Piero Fassino (Italien, SOC) bezeichnete die vorgeschlagene
Akkreditierung unter Bedingungen als guten Kompromiss zwischen den Werten der PVER und der georgischen
Regierung. Eine Nicht-Akkreditierung würde Georgien in die Hände von Russland treiben. José María Sánchez
García (Spanien, EC/DA) nannte die Diskussion der PVER widersprüchlich, da sie über die Wahlen in Georgien
und nicht über die Beglaubigungsschreiben der Delegation an sich diskutiere. Sie kritisierte das Verhalten der
georgischen Präsidentin, Salome Surabischwili, als undemokratisch. Es sei nicht die Aufgabe der PVER, sich in
nationale Parteipolitik einzumischen. Der Vize-Präsident des Monitoringausschusses, Mogens Jensen
(Dänemark, SOC), unterstützte eine Akkreditierung mit Bedingungen, um den Dialog mit Georgien aufrechtzuerhalten.
Dringlichkeitsdebatte „Die dringende Notwendigkeit freier und fairer Wahlen in Belarus“
Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos, (Griechenland, EPP/CD) begrüßte zu Beginn die erstmalige
Teilnahme einer Delegation der belarussischen Opposition an einer PVER-Sitzungswoche. Der Berichterstatter,
Ryszard Petru (Polen, ALDE), betonte zunächst, Belarus sei zwar geographisch Teil von Europa, jedoch durch die
autokratische Regierung Lukaschenkos politisch weit entfernt. Für die Menschen in Belarus seien echte, freie und
faire Wahlen wünschenswert. Unter der Regierung Lukaschenkos sei diese jedoch unmöglich. Solange
Lukaschenko im Amt sei, könnten Wahlen in Belarus nicht als legitim und glaubwürdig anerkannt werden. Er hoffe
für die Zukunft auf einen politischen Wandel zu einer freien und demokratischen Gesellschaft in Belarus. Die
Delegationsleiterin der belarussischen Opposition in der PVER, Anzhelika Melnikava sagte, es sei ihr eine große
Ehre, die belarussische Opposition in der PVER zu vertreten. Die Präsidentschaftswahlen von Lukaschenko im
Januar 2025 sei weder fair noch frei abgelaufen. Es gebe 1.200 politische Gefangene in Belarus. Sie appellierte
an die PVER, die Wiederwahl Lukaschenkos nicht anzuerkennen. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE)
erklärte im Namen der ALDE-Fraktion die Unterstützung für den Entschließungsentwurf. Es sei wichtig zu
benennen, dass Belarus unter der Kontrolle Russlands stehe. Lukaschenko habe die Souveränität von Belarus
aufgegeben, um mit der Hilfe Russlands seinen persönlichen Machterhalt zu sichern. Lukaschenko habe etliche
Verbrechen begangen, wie zum Beispiel die Verschleppung von über 2.000 ukrainischen Kindern in Umerziehungslager
in Belarus. Sie befürwortete die Mitgliedschaft der belarussischen Opposition im Europarat. Paul Gavan (Irland,
UEL) bezeichnete den Bericht als klaren und eindeutigen Appell nach freien Wahlen in Belarus. Die Wahl
Lukaschenkos sei weder frei noch fair abgelaufen. Die Verfassungsänderungen im Jahr 2022, hätten nur dem Zweck
gedient, Lukaschenko eine Präsidentschaft auf Lebenszeit zu ermöglichen. Bisera Kostadinovska-Stojchevska
(Nord-Mazedonien, SOC) stimmte den Vorrednern in ihrer Einschätzung der Wahlen zu. Sie wies auf die Kritik
der Venedig-Kommission an der Verfassungsänderung hin. Diese verstoße laut der Kommission gegen
internationale Prinzipien. Sie verurteilte den Umgang Lukaschenkos mit regierungskritischen Medien, die unter dem
Vorwand von Extremismusvorwürfen zunehmenden Repressionen ausgesetzt seien. Ingjerd Schie Schou
(Norwegen, SOC) lobte zunächst die Teilnahme der belarussischen Opposition an der PVER. Dies sei ein wichtiger
Schritt zur Unterstützung der belarussischen Demokratiebewegung. Die Wahl Lukaschenkos sei als „schändlich“
zu bezeichnen, da sie von massiven Repressionen gegenüber der Bevölkerung und Menschenrechtsverletzungen
begleitet worden sei. Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, die Präsidentschaftswahlen in Belarus nicht
anzuerkennen und die demokratischen Kräfte unter der Führung von Swetlana Tichanowskaja zu unterstützen. Oleksii
Goncharenko (Ukraine, EC/DA) wies auf die Stationierung von russischen nuklearen Waffen und Raketen in Belarus
hin. Dies sei eine Gefahr für Europa. Er rief zur Unterstützung von belarussischen oppositionellen Kräften auf,
wie zum Beispiel dem Kastus-Kalinouski-Regiment, einer Einheit freiwilliger belarussischer Kämpfer in der
ukrainischen Armee. Petra Bayr (Österreich, SOC) betonte die zentrale Bedeutung von fairen und freien Wahlen
in einem Rechtsstaat. Sie kritisierte, dass selbsternannte Wahlbeobachter, die die dem Einflussbereich Putins
zuzuordnen seien, die Wahlen in Belarus begleitet und gelobt hätten. Darunter sei auch der ehemalige FPÖ-Politiker,
Dietrich Kops, gewesen. Sie wies auf die schwierige Lage der Frauen in Belarus hin. Ein Bericht des UN-
Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau habe schwere Menschenrechtsverletzungen, wie zum
Beispiel Verurteilungen zu Zwangsarbeit ab elf Jahren oder menschenunwürdige Haftbedingungen für Frauen,
festgestellt. Auch Saara-Sofia Sirén (Finnland, EPP/CD) kritisierte, dass die Wahlen in Belarus weder frei noch
fair gewesen seien. Zudem sei die Opposition zunehmend Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie kritisierte
auch die Situation von belarussischen Staatsangehörigen im Exil. Pawel Jabłoński (Polen, EC/DA) dankte der
belarussischen Delegation für ihren Mut und ihren Einsatz für die Demokratie, den sie trotz Verfolgung,
Repressalien und erzwungenem Exil aufnähmen. Lukaschenko sei kein gewählter Präsident, sondern ein Diktator. Es sei
wichtig, sowohl die belarussische Zivilgesellschaft in ihrem Widerstand zu unterstützen als auch die Verbrechen
der belarussischen Regierung zu verfolgen. Claude Kern (Frankreich, ALDE) bezeichnete die Wahlen ebenfalls
als illegitim und unvereinbar mit demokratischen Standards. Mit über 1.200 politischen Gefangenen sei die
Regierung Lukaschenkos eines der repressivsten Regime weltweit. Belarus werde von Russland als Werkzeug zur
Kriegsführung gegen die Ukraine und zur Destabilisierung Polens genutzt. Emanuelis Zingeris (Litauen,
EPP/CD) begrüßte die Teilnahme von demokratischen Kräften aus Belarus in der PVER. Lukaschenko führe
durch die Schleusung von illegalen Migranten nach Polen, Litauen und Lettland einen hybriden Angriff auf
Europa. Er warnte vor den Schulschließungen in Belarus, die zur Unterdrückung der belarussischen Kultur und
Bildung führten. Zingeris forderte die Mitgliedstaaten auf, sich - ebenso wie Litauen - an der rechtlichen Aufklärung
der Verbrechen Lukaschenkos zu beteiligen. Abschließend bedankte sich der Berichterstatter Ryszard Petru
(Polen, ALDE) bei der belarussischen Delegation. Es sei wichtig, die Debatten zu Belarus und Russland zu trennen.
Die Situation in Belarus sei zwar stark durch Russland beeinflusst, jedoch gebe es ein eigenständiges
Demokratieproblem in Belarus. Zuletzt forderte er diplomatischen Druck auf die Regierung in Belarus auszuüben,
die Verhängung von Sanktionen und mehr Unterstützung für die belarussische Zivilgesellschaft bei ihrem Kampf
für freie und faire Wahlen.
Debatte „Europäisches Engagement für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine“
Die Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Miapetra Kumpula-
Natri (Finnland, SOC), appellierte an die europäischen Staats- und Regierungschefs, die Ukraine politisch,
wirtschaftlich und militärisch zu unterstützen. Friedensverhandlungen dürften die Souveränität der Ukraine nicht
schwächen. Zudem müsse Russland vor einem internationalen Sondertribunal zur Rechenschaft gezogen werden.
Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos, begrüßte anschließend ehemalige ukrainische Kriegsgefangene
auf der Besuchertribüne und erinnerte an das Leid der Ukrainer seit dem Kriegsbeginn vor drei Jahren. Paul
Gavan (Irland, UEL) kritisierte, dass der Berichtsentwurf nicht klar einen sofortigen Waffenstillstand fordere. Er
sprach sich vehement gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aus. Diplomatie sei der einzige Weg für eine
friedliche Lösung. Piero Fassino (Italien, SOC) bezeichnete die militärische Unterstützung für die Ukraine als
notwendig für einen nachhaltigen und gerechten Frieden. Ohne einen Rückgewinn der annektierten Gebiete sei
ein Frieden für die Ukraine ein „ungerechter Frieden“. Er warnte vor einer koreanischen Lösung mit einem
Waffenstillstand entlang der facto Trennlinie. Dies sei keine Friedenslösung, sondern Vorzeichen für zukünftigen
Konflikt. Richard Keen (Vereinigtes Königreich, (EC/DA) erklärte, die Ukraine müsse weiter militärisch und
wirtschaftlich unterstützt werden, um sich gegen Russland durchzusetzen. Die Souveränität der Ukraine müsse
gewahrt werden. Sal Brinton (Vereinigtes Königreich, ALDE) forderte die PVER auf, militärische und
humanitäre Hilfe an die Ukraine zu leisten. Frieden wäre erst möglich, wenn die besetzten Gebiete zurückerobert seien
und Putin vor Gericht stehe. Die Soldaten in den Mitgliedstaaten würden von den Ukrainern die Praxis der
Kriegsführung im 21. Jahrhundert lernen. Rostyslav Tistyk (Ukraine, EC/DA) verlangte, die Täter von
Kriegsverbrechen vor internationalen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen. Zudem brauche es schärfere Sanktionen gegen
Russland. Er forderte von der Europäischen Union Fortschritte beim Beitrittsprozess der Ukraine. Lesia
Vasylenko (Ukraine, ALDE) appellierte an die europäischen Regierungen sich geschlossen hinter die Ukraine zu
stellen. Frieden bedeute Frieden durch einen Sieg der Ukraine. Die Berichterstatterin Miapetra Kumpula-Natri
(Finnland, SOC) unterstrich zum Abschluss der Debatte die Notwendigkeit die Ukraine militärisch zu
unterstützen. In diesem Fall müsse die PVER als ein Haus des Friedens sich mit militärischer Unterstützung
auseinandersetzen. Die Ukraine müsse stolz ihre eigene Zukunft bestimmen können und diese auf dem demokratischen Willen
aufbauen können. Der Vorsitzende des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Bertrand
Bouyx (Frankreich, ALDE), stimmte der Forderung nach wirtschaftlicher, humanitärer und militärischer
Unterstützung für die Ukraine zu. Der Europarat müsse gleichzeitig Maßnahmen ergreifen, um Russland vor einem
Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft zu ziehen.
Berlin, den 10. April 2025
Frank Schwabe
Delegationsleiter
4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder2
Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die
deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der
PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen.
Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ausschuss für Politische
Angelegenheiten und
Demokratie
(Committee on Political Affairs
and Democracy)
1. Armin Laschet
2. Dr. Volker Ullrich
3. Max Lucks
4. Michael Georg Link
– Frank Schwabe (ex officio)
– Andrej Hunko (ex officio)
1. Axel Schäfer
2. Fabian Funke
3. Nicole Höchst
4. Sevim Dağdelen
Ausschuss für Recht und
Menschenrechte
(Committee on Legal Affairs and
Human Rights)
1. Josip Juratovic
2. Knut Abraham
3. Boris Mijatović
4. Norbert Kleinwächter
– Frank Schwabe (ex officio)
– Andrej Hunko (ex officio)
1. Christian Petry
2. Dr. Johann David Wadephul
3. Konstantin Kuhle
4. Dr. Malte Kaufmann
Ausschuss für Sozialordnung,
Gesundheit und nachhaltige
Entwicklung
(Committee on Social Affairs,
Health and Sustainable
Development)
1. Christian Petry
2. Heike Engelhardt
3. Prof. Dr. Harald Weyel
4. Andrej Hunko
1. Martina Stamm-Fibich
2. Dr. Franziska Kersten
3. Katrin Staffler
4. Catarina dos Santos-Wintz
Ausschuss für Migration,
Flüchtlinge und Vertriebene
(Committee on Migration,
Refugees and Displaced Persons)
1. Fabian Funke
2. Catarina dos Santos-Wintz
3. Julian Pahlke
4. Konstantin Kuhle
1. Dr. Katja Leikert
2. Filiz Polat
3. Dr. Christoph Hoffmann
4. Dr. Malte Kaufmann
Ausschuss für Kultur,
Wissenschaft, Bildung und
Medien
(Committee on Culture, Science,
Education and Media)
1. Axel Schäfer
2. Michael Hennrich
3. Gyde Jensen
4. Nicole Höchst
1. Dr. Franziska Kersten
2. Julia Klöckner
3. Jürgen Hardt
4. Tabea Rößner
Ausschuss für Gleichstellung
und Nichtdiskriminierung
(Committee on Equality and Non-
Discrimination)
1. Gabriela Heinrich
2. Derya Türk-Nachbaur
3. Katrin Staffler
4. Filiz Polat
1. Heike Engelhardt
2. Merle Spellerberg
3. Max Lucks
4. Gyde Jensen
2 Stand: 1. Sitzungswoche 2025.
Besondere Ausschüsse Ordentliche Mitglieder Fraktion
Ausschuss für die Einhaltung
der von den Mitgliedstaaten des
Europarates eingegangen
Verpflichtungen
(Monitoringausschuss)
Committee on the Honouring of
Obligations and Commitments by
Member States of the Council of
Europe (Monitoring Committee)
– Frank Schwabe (ex officio)
– Andrej Hunko (ex officio)
– Axel Schäfer
– Nicole Höchst
UEL
SOC
SOC
EC/DA
Ausschuss für
Geschäftsordnung, Immunität
und institutionelle
Angelegenheiten
(Committee on Rules of
Procedure, Immunities and
Institutional Affairs)
– Frank Schwabe (ex-officio)
– Andrej Hunko (ex-officio)
– Heike Engelhardt
(Ausschussvorsitzende)
Max Lucks
SOC
UEL
SOC
SOC
Ausschuss für die Wahl der
Richter zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
(Committee on the election of
judges to the European Court of
Human Rights)
– Dr. Volker Ullrich
– Frank Schwabe
(stellvertretendes Mitglied
für die Fraktion)
EPP/CD
SOC
5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder3
Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW)
„Stärkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung: ein Gebot der Stunde für die Konsolidierung und
Entwicklung demokratischer Gesellschaften“
Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie
(ernannt am 27.01.2025)
Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD)
„Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung“
Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung)
(ernannt am 20.06.2023)
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD)
„Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption im Europarat“
Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten
(ernannt am: 27.01.2021)
Abgeordneter Axel Schäfer (SPD)
„Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen durch Serbien“
Monitoringausschuss, Ko-Berichterstatter: Thibaut François (Frankreich, EC/DA)
(ernannt am: 14.12.2022)
3 Stand: 1. Sitzungswoche 2025.
6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen
Nummer Titel Seite
Stellungnahme 304 (2025) Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens zum
Schutz des Rechtsanwaltsberufs (Dok. 16102)
19
Empfehlung 2288 (2025)
Entschließung 2581 (2025)
Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten
internationalen Ordnung (Dok. 16087)
21
23
Empfehlung 2289 (2025)
Entschließung 2583 (2025)
Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und
Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren für die
Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein Aufruf zu
einer umfassenden Regulierung (Dok. 16092)
26
27
Empfehlung 2290 (2025)
Entschließung 2584 (2025)
Multiperspektivität im Gedenken und im
Geschichtsunterricht: Instrumente für die
Demokratiebildung (Dok. 16090)
30
31
Empfehlung 2291 (2025)
Entschließung 2592 (2025)
Die Überwindung der Diskriminierung von älteren
Menschen aufgrund ihres Alters (Dok. 16091)
33
34
Entschließung 2580 (2025) Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung
(Januar-Dezember 2024) (Dok. 16086)
37
Entschließung 2582 (2025) Die unbedingte und dringende Notwendigkeit, die
humanitäre Krise für Frauen, Kinder und die Geiseln in
Gaza zu beenden (Dok. 16093)
42
Entschließung 2585 (2025) Anfechtung der noch nicht bestätigten
Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation
Georgiens aus sachlichen Gründen (Dok. 16104)
44
Entschließung 2586 (2025) Einwanderung: eine der Antworten auf die alternde
Bevölkerung in Europa (Dok. 16072)
47
Entschließung 2587 (2025) Die dringende Notwendigkeit freier und fairer Wahlen in
Belarus (Dok. 16105)
50
Entschließung 2588 (2025) Europäisches Engagement für einen gerechten und
dauerhaften Frieden in der Ukraine (Dok. 16106)
53
Entschließung 2589 (2025) Frauen in der Wirtschaft: Beschäftigung, Unternehmertum
und geschlechtergerechte Haushaltsplanung (Dok. 16068)
57
Stellungnahme 304 (2025)
Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs4
1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt nachdrücklich die Fertigstellung des Entwurfs des
Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs (im Folgenden „Übereinkommensentwurf“)
durch den Sachverständigenausschuss für den Schutz von Rechtsanwälten (CJ-AV) und den Europäischen
Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ).
2. Sie teilt die Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Rechtsanwälte aufgrund
ihres besonderen Status eine zentrale Stellung in der Rechtspflege einnehmen, da sie als Vermittler zwischen
Einzelpersonen, der Öffentlichkeit und den Gerichten fungieren. Sie spielen daher eine Schlüsselrolle
dabei, sicherzustellen, dass die Gerichte, deren Aufgabe in einem demokratischen Rechtsstaat von
grundlegender Bedeutung ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit genießen. Damit die Öffentlichkeit Vertrauen in die
Rechtspflege haben kann, muss sie jedoch auch Vertrauen in die Fähigkeit der Rechtsberufe haben, für
eine wirksame Vertretung und die notwendige rechtliche Unterstützung und Hilfe zu sorgen.
Rechtsanwälte sind wichtige Akteure im Justizwesen, die an dessen Funktionieren und der Verteidigung einer Partei
unmittelbar beteiligt sind.
3. Die Versammlung hat Rechtsanwälte stets als Verteidiger der Menschenrechte betrachtet und mit
zunehmender Besorgnis die steigende Zahl von Fällen beobachtet, in denen Rechtsanwälte allein deshalb zur
Zielscheibe von Angriffen wurden, weil sie ihre beruflichen Pflichten ausübten.
4. Die Versammlung verweist auf ihre umfangreichen Arbeiten zum Schutz von Rechtsanwälten, die beim
Schutz von Menschenrechten eine zentrale Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf das Recht auf ein faires
Gerichtsverfahren, sowie bei der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit, darunter die Entschließungen
1660 (2009) „Die Lage von Menschenrechtsaktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates“, 1685 (2009)
„Mutmaßlicher politisch motivierter Missbrauch des Strafjustizsystems in Mitgliedstaaten des Europarates“,
1891 (2012) „Die Lage von Menschenrechtsaktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates“, 2095 (2016)
„Die Stärkung des Schutzes und der Rolle von Menschenrechtsaktivisten in den Mitgliedstaaten des
Europarates“, 2348 (2020) „Die für Rechtsanwälte geltenden Grundsätze und Garantien“, 2513 (2023) „Pegasus
und ähnliche Spähsoftware und geheime staatliche Überwachung“ und die damit zusammenhängenden
Empfehlungen sowie insbesondere Empfehlung 2121 (2018) „Die Ausarbeitung eines Europäischen
Übereinkommens über den Beruf des Rechtsanwalts“.
5. Die Versammlung vertrat insbesondere die Ansicht, dass die Schikanen, Drohungen und Angriffe gegen
Rechtsanwälte zeigten, dass der rechtliche Status der Empfehlung Nr. R(2000)21 des Ministerkomitees an
die Mitgliedstaaten über die freie Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gestärkt werden muss, indem ihre
Bestimmungen in ein rechtsverbindliches Instrument mit einem wirksamen Kontrollmechanismus überführt
werden. Die Versammlung forderte das Ministerkomitee deshalb auf, auf der Grundlage der in der
Empfehlung Nr. R(2000)21 festgelegten Standards ein Übereinkommen über den Rechtsanwaltsberuf zu entwerfen
und zu verabschieden und dabei die bestehenden nicht rechtsverbindlichen Regelungen zu berücksichtigen
sowie die Garantien in Bezug auf grundlegende Fragen wie den Zugang zu einem Rechtsanwalt und den
Zugang von Rechtsanwälten zu ihren Mandanten, das Anwaltsgeheimnis und die Vertraulichkeit der
Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant zu stärken.
6. Die Versammlung stellt mit Genugtuung fest, dass der Übereinkommensentwurf darauf abzielt, einen
geregelten Rechtsschutz für den Beruf des Rechtsanwalts und das Recht auf Ausübung des Berufs ohne Angst
vor Diskriminierung, unzulässiger Behinderung oder Einmischung oder Angriffen, Drohungen, Schikanen
und Einschüchterung einzuführen. In ihm werden die beruflichen Rechte von Rechtsanwälten festgelegt und
die relevanten Aspekte ihrer Meinungsfreiheit sowie bestimmte Schutzmaßnahmen konkretisiert. Trotz des
Bestehens anderer internationaler Rechtsinstrumente, die ähnliche Ziele verfolgen, darunter die Europäische
Menschenrechtskonvention (ETS Nr. 5), die Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle
der Rechtsanwälte, die Empfehlung Nr. R(2000)21 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die
freie Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und die Resolution 44/9 des Menschenrechtsrates der Vereinten
4 Debatte der Versammlung vom 30. Januar 2025 (7. Sitzung) (siehe Dok. 16102, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Vladimir Vardanyan). Von der Versammlung am 30. Januar 2025 (7. Sitzung) verabschiedeter Text.
Nationen über die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, der Geschworenen und der Beisitzer
sowie über die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte, wird der Übereinkommensentwurf das erste internationale
Vertragswerk zu diesem Thema darstellen.
7. Nach seiner Verabschiedung und seinem Inkrafttreten wird das Übereinkommen auch allen
Nichtmitgliedstaaten des Europarates auf Einladung des Ministerkomitees zum Beitritt offenstehen. Die Versammlung ist
der Auffassung, dass die globale Reichweite des Übereinkommens die Stellung des Europarates als führende
internationale Organisation für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit
weiter stärken wird.
8. Die Versammlung ist sich bewusst, dass der Übereinkommensentwurf unter Berücksichtigung der großen
Vielfalt der Rechtssysteme und Arten der Organisation des Rechtsberufs in den Mitgliedstaaten des
Europarates und darüber hinaus ausgearbeitet wurde. Sie würdigt den partizipativen Entwurfsprozess, an dem
Behördenvertreter, Experten und praktizierende Juristen beteiligt waren und zu dem auch nichtstaatliche
Organisationen, darunter mehrere Berufsverbände von Rechtsanwälten, Beiträge leisteten.
9. Die Versammlung begrüßt, dass ihre in der Empfehlung 2121 (2018) enthaltenen Vorschläge im gesamten
Text des Übereinkommensentwurfs weitgehend berücksichtigt wurden. Sie hält es für besonders wichtig,
dass die wichtigsten Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs (Artikel 6, 7 und Artikel 9 Absatz 3)
nicht nur für Rechtsanwälte gelten, die nach nationalem Recht zur Ausübung des Berufs befugt sind, sondern
auch für Personen, denen die Qualifikation als Rechtsanwalt oder die Zulassung verweigert oder entzogen
wurde, sowie für Personen, die von internationalen Gerichten und Gremien als befugt erachtet werden, in
Verfahren, mit denen sie befasst sind, tätig zu werden (Artikel 2 Absatz 3). Dies gilt für Personen, die zwar
keine zugelassenen Rechtsanwälte sind, aber Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und/oder anderen einschlägigen Instanzen
vertreten, wie z. B. Vertreter nichtstaatlicher Organisationen und Wissenschaftler. Durch diesen erweiterten
Geltungsbereich wird die Wirksamkeit der im Übereinkommensentwurf vorgesehenen Garantien gesteigert,
insbesondere in Fällen, in denen nationale Behörden versuchen könnten, diese durch den Missbrauch
rechtmäßiger Verfahren zu umgehen. Der Übereinkommensentwurf erfüllt nicht nur die in der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und in anderen einschlägigen internationalen
Dokumenten festgelegten Standards, sondern entwickelt sie auch weiter, indem er neue, höhere Standards festlegt und
damit einen echten Mehrwert für den Schutz der Rechte von Rechtsanwälten schafft.
10. Die Versammlung begrüßt außerdem, dass im Übereinkommensentwurf (Artikel 4) Rechtsnormen für die
Arbeitsweise von Berufsverbänden von Rechtsanwälten als unabhängige, selbstverwaltete Organe festgelegt
werden.
11. Die Versammlung stellt mit besonderer Genugtuung fest, dass der Übereinkommensentwurf einen soliden
Mechanismus zur Überwachung seiner Umsetzung (Artikel 10) vorsieht und dass dieser mit angemessenen
Instrumenten ausstattet wird, um ein wirksames Verfahren zu gewährleisten. Die Versammlung nimmt
erfreut zur Kenntnis, dass sie über die Umsetzung des Übereinkommens (Artikel 15) und die Ergebnisse der
im Eilverfahren durchgeführten Untersuchungen (Artikel 13 Absatz 3) informiert wird. Dies wird für die
weitere Arbeit der Versammlung zur Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit einen
wertvollen Beitrag leisten.
12. Die Versammlung bedauert, dass der Übereinkommensentwurf keine spezifischen Bestimmungen über den
Einsatz geheimer Überwachung, einschließlich Spähsoftware wie Pegasus, gegen Rechtsanwälte enthält.
Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe (b) des Übereinkommensentwurfs verpflichtet die Parteien zwar dazu,
sicherzustellen, dass Rechtsanwälte vertraulich mit ihren Mandanten oder potenziellen Mandanten kommunizieren
können, doch reichen seine allgemeinen Bestimmungen möglicherweise nicht aus, um das Risiko
auszuschließen, das der Einsatz moderner Instrumente zur geheimen Überwachung für das Recht der ungestörten
Ausübung des Rechtsanwaltsberufs darstellt. Unter Verweis auf ihre Empfehlung 2258 (2023) „Pegasus und
ähnliche Spähsoftware und geheime staatliche Überwachung“ schlägt die Versammlung vor, spezifische
Bestimmungen zu diesem Thema in ein künftiges Übereinkommen des Europarates über den Erwerb, die
Nutzung, den Verkauf und den Export von Spähsoftware aufzunehmen.
13. Die Versammlung fordert die künftige Expertengruppe für den Schutz des Rechtsanwaltsberufs (GRAVO)
auf, mit ihren zuständigen Ausschüssen einen regelmäßigen gegenseitigen Informationsaustausch über alle
Fragen im Zusammenhang mit der Situation von Rechtsanwälten und ihrer Rolle bei der Wahrung der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu führen.
14. Die Versammlung stellt fest, dass der CJ-AV zwar ausdrücklich der Ansicht war, dass keine der
Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs einem Vorbehalt unterliegen sollte, jedoch kein diesbezügliches Verbot
eingeführt wurde. Folglich könnte der Übereinkommensentwurf – in seiner derzeitigen Fassung – gemäß
dem Völkergewohnheitsrecht (wie in Artikel 19 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
dargelegt) bei Unterzeichnung, Ratifizierung, Annahme, Genehmigung oder Beitritt Vorbehalten
unterliegen, was im Widerspruch zur klaren Absicht des CJ-AV stünde, die in seinem Bericht über die 8. Sitzung
(13.–15. Mai 2024) (Dokument CJ-AV(2024)08) zum Ausdruck gebracht wurde.
15. Die Versammlung stimmt dem CJ-AV zu, dass keine der Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs
einem Vorbehalt unterliegen sollte, und stellt fest, dass nur die vollständige Umsetzung des
Übereinkommensentwurfs es ermöglichen wird, seinen Zweck zu erfüllen. Sie schlägt daher folgende Änderung des
Übereinkommensentwurfs vor:
15.1. Kapitel V soll um folgenden Artikel ergänzt werden: „Vorbehalte zu den Bestimmungen dieses
Übereinkommens sind nicht zulässig.“
16. Angesichts dessen, dass der Übereinkommensentwurf größtenteils die Vorschläge der Versammlung aus
ihren früheren Empfehlungen widerspiegelt, ist die Versammlung der Auffassung, dass der Entwurf des
Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs so bald wie möglich vom
Ministerkomitee angenommen und zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt werden kann.
Empfehlung 2288 (2025)5
Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung
1. Die Parlamentarische Versammlung richtet die Aufmerksamkeit des Ministerkomitees auf ihre
Entschließung 2581 (2025) 2Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung2, in der sie
eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Herausforderungen für die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene
regelbasierte internationale Ordnung vornimmt. Die Wende hin zur Multipolarität, bei der sich Gruppen von
Ländern mit divergierenden Ansätzen und Visionen in Bezug auf Werte, ordnungspolitische Systeme und
die internationale Ordnung selbst zusammenschließen, geht einher mit einer raschen Zunahme von
Autoritarismus, Nationalismus, Isolationismus, Unilateralismus und reiner Machtpolitik. Dieses Phänomen zeigt
sich an dem fortwährenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine, der einen
gravierenden und eklatanten Verstoß gegen die regelbasierte internationale Ordnung darstellt. Die Zahl der
Konflikte in der Welt steht derzeit auf ihrem höchsten Stand seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, und dem
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelingt es aufgrund der unvereinbaren Standpunkte und Interessen
seiner ständigen Mitglieder nur schwer, seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und
der internationalen Sicherheit gerecht zu werden.
2. Dieser von globaler Instabilität und Unsicherheit geprägte Kontext ist umso beunruhigender, als die Welt
über die Wahrung des Weltfriedens hinaus vor einer Reihe andersartiger und miteinander verknüpfter
Herausforderungen steht, die nur durch gemeinsames Handeln angegangen werden können, angefangen beim
Klimawandel und der Umweltzerstörung über Massenmigration, wachsende Ungleichheit, globale
Gesundheitsrisiken, Nahrungsmittel- und Energiekrisen, Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bis hin zum
Aufstieg der künstlichen Intelligenz und zu ihren Auswirkungen auf alle Aspekte der Gesellschaft sowie zur
Erforschung des Weltraums.
3. Die Versammlung unterstützt nachdrücklich die Erneuerung des multilateralen Systems der globalen
Ordnungspolitik, das auch weiterhin auf der Achtung des Völkerrechts und der Grundsätze der Charta der
Vereinten Nationen beruhen sollte. Die Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen, die diese
universellen Werte und Grundsätze teilen, wird unerlässlich dafür sein, den Multilateralismus zu wahren und
sicherzustellen, dass die künftigen gewaltigen Herausforderungen zum Wohle der Menschheit bewältigt
werden können.
4. Der 1949 als Friedensprojekt gegründete Europarat hat einen herausragenden Beitrag zur Stärkung des
regelbasierten Multilateralismus geleistet, indem er Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
gefördert und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums beigetragen hat, und zwar durch
5 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16087, Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten
und Demokratie, Berichterstatterin: Dora Bakoyannis). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) angenommener Text.
die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), ihre Auslegung durch den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte und mehr als 200 weitere Übereinkommen. Durch die Stärkung demokratischer
Standards, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit trägt der Europarat zur
demokratischen Sicherheit und zur Förderung des Weltfriedens im Sinne der Charta der Vereinten Nationen
bei.
5. Aus diesen Gründen fordert die Versammlung entschieden eine Stärkung der Partnerschaft zwischen dem
Europarat und den Vereinten Nationen, und zwar in Übereinstimmung mit dem Standpunkt, den die Staats-
und Regierungsoberhäupter des Europarates auf ihrem vierten Gipfeltreffen in Reykjavík im Jahr 2023
vertraten, als sie sich verpflichteten, „die Rolle des Europarates in der sich wandelnden multilateralen
Architektur Europas und in der globalen Ordnungspolitik zu stärken, indem wir seine externe Dimension durch
seine Verbindungsbüros und durch ein neues, auf seine zentralen Werte gestütztes Engagement gegenüber
den Demokratien in der Welt und in seiner südlichen Nachbarschaft ausbauen“.
6. Die Versammlung verweist auf ihre Empfehlung 1367 (1998) „Die Reform der Vereinten Nationen“, in der
sie dem Ministerkomitee bereits empfohlen hatte, „anzuerkennen, dass der Europarat eine regionale
Einrichtung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen ist, aufgrund seines Beitrags zur demokratischen
Sicherheit in Europa und seines Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen“, und
„praktische Möglichkeiten zu untersuchen, die der Europarat, einschließlich der Parlamentarischen
Versammlung, hinsichtlich einer wirksamen Präsenz bei den Sitzungen der Generalversammlung der Vereinten
Nationen in New York hat“. Im derzeitigen internationalen Kontext haben diese Empfehlungen noch größere
Relevanz.
7. In Anbetracht dieser Erwägungen fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf,
7.1. geeignete Schritte zu unternehmen, um angesichts der Rolle, die der Europarat bei der Gewährleistung
der demokratischen Sicherheit spielt, seine Anerkennung des als Regionalorganisation im Sinne von
Kapitel VIII Artikel 52 der Charta der Vereinten Nationen zu erwirken;
7.2. die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Organen des Europarates und der Vereinten Nationen
zu stärken, insbesondere in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, ihre
jeweilige Arbeit im Bereich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie Fragen wie
Umweltschutz, Nutzen und Risiken neuer Technologien und künstlicher Intelligenz, die Rolle der
Jugend und Geschlechtergleichstellung;
7.3. eine Aktualisierung der Vereinbarung von 1971 über die Zusammenarbeit und die Verbindung
zwischen den Sekretariaten der Vereinten Nationen und des Europarates zu erwägen, um den potenziellen
Bereichen für Synergien und Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen in Anbetracht der
derzeitigen Herausforderungen besser Rechnung zu tragen.
8. Schließlich bekräftigt die Versammlung ihre Empfehlungen 1659 (2004) „Die Stärkung der Vereinten
Nationen“ und 2150 (2019) „Die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen bei der Umsetzung
der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, in denen sie das Ministerkomitee ersuchte, Modalitäten für
die Einrichtung einer Vertretung des Europarates am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York zu
finden. Sie unterstützt daher nachdrücklich den Vorschlag des Generalsekretärs des Europarates, am
Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York ein Verbindungsbüro des Europarates einzurichten, und legt dem
Ministerkomitee eindringlich nahe, unverzüglich die erforderlichen Schritte in diese Richtung zu
unternehmen.
Entschließung 2581 (2025)6
Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung
1. Im Jahr 1945 beschlossen die Staats- und Regierungsoberhäupter der Welt in dem Bestreben, nachfolgende
Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die Vereinten Nationen zu gründen, um die Achtung
des Völkerrechts zu gewährleisten, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und den
sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard zu fördern. Seitdem bilden die Vereinten Nationen
6 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16087, Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten
und Demokratie, Berichterstatterin: Dora Bakoyannis). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) verabschiedeter Text.
Siehe auch Empfehlung 2288 (2025).
den Eckpfeiler des multilateralen Systems der globalen Ordnungspolitik, zu dem eine Reihe anderer
internationaler Organisationen und informeller Foren mit besonderen Mandaten und unterschiedlicher
geografischer Reichweite hinzukam.
2. Der 1949 als Friedensprojekt gegründete Europarat hat einen herausragenden Beitrag zur Stärkung des
regelbasierten Multilateralismus geleistet, indem er Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
gefördert und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums beigetragen hat, und zwar durch
die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die im Zuge ihrer Auslegung durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem „lebendigen Instrument“ und einem
„Verfassungsinstrument der europäischen öffentlichen Ordnung“ geworden ist, und mehr als 200 weitere Übereinkommen.
3. Der 1949 als Friedensprojekt gegründete Europarat hat einen herausragenden Beitrag zur Stärkung des
regelbasierten Multilateralismus geleistet, indem er Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
gefördert und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums beigetragen hat, und zwar durch
die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die im Zuge ihrer Auslegung durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem „lebendigen Instrument“ und einem
„Verfassungsinstrument der europäischen öffentlichen Ordnung“ geworden ist, und mehr als 200 weitere Übereinkommen.
4. Die Zahl der Konflikte in der Welt steht derzeit auf ihrem höchsten Stand seit dem Ende des Zweiten
Weltkriegs, und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelingt es aufgrund der unvereinbaren Standpunkte
und Interessen seiner ständigen Mitglieder nur schwer, seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gerecht zu werden.
5. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine stellte die brutalste Verletzung der
regelbasierten internationalen Ordnung in der jüngeren Geschichte dar: Die Russische Föderation versuchte, die
Grenzen des Hoheitsgebiets eines benachbarten souveränen Staates zu verändern, griff auf Gewalt gegen
Zivilisten als Kriegsinstrument zurück und drohte mit dem Einsatz von Atomwaffen. Solche Handlungen
stellen einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen dar und unterstreichen die
Notwendigkeit, über umfassende Rechenschaftsmechanismen zu verfügen und Feindseligkeiten unverzüglich
einzustellen.
6. Die Versammlung bekräftigt erneut, dass der Gebietserwerb mittels Gewaltanwendung in keinem Fall als
rechtmäßig erachtet wird, und fordert alle Staaten auf, auf jegliche Handlungen zu verzichten, die als
völkerrechtswidrige Legitimation der Beschlagnahme oder Annexion von Gebieten aufgefasst werden könnten.
7. Darüber hinaus hat sich die internationale Gemeinschaft als unfähig erwiesen, die Eskalation der Gewalt im
Nahen Osten zu unterbinden, die mit einem abscheulichen Terroranschlag der Hamas und anderer Milizen
gegen Israel am 7. Oktober 2023 begann und sich mittlerweile zu einem bedeutenden regionalen Konflikt
mit mehr als 40,000 Toten und einer humanitären Krise apokalyptischen Ausmaßes in Gaza ausgeweitet hat.
8. Zudem gibt der Ausgang der Präsidentschaftswahlen 2024 in den Vereinigten Staaten Anlass zu großer Sorge
hinsichtlich der Ausrichtung der US-amerikanischen Außenpolitik und ihrer möglichen Auswirkungen auf
das multilaterale System.
9. Dieser von globaler Instabilität und Unsicherheit geprägte Kontext ist umso beunruhigender, als die Welt
über die Wahrung des Weltfriedens hinaus vor einer Reihe andersartiger und miteinander verknüpfter
Herausforderungen steht, die nur durch gemeinsames Handeln angegangen werden können, angefangen beim
Klimawandel und der Umweltzerstörung über Massenmigration, wachsende Ungleichheit, globale
Gesundheitsrisiken, Nahrungsmittel- und Energiekrisen, Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bis hin zum
Aufstieg der künstlichen Intelligenz und zu ihren Auswirkungen auf alle Aspekte der Gesellschaft und zur
Erforschung des Weltraums.
10. Um den Bedrohungen für die europäische Lebensweise entgegenzuwirken, die Demokratie, die
Menschenrechte und den Rechtsstaat zu schützen und die Stellung Europas in der Welt zu bewahren, sollten die
Mitgliedstaaten des Europarates eine offene, regelbasierte und dem Realismus verhaftete internationale Ordnung
anstelle eines immer weiter schrumpfenden Kreises „gleichgesinnter“ Länder anstreben. Gleichzeitig sollten
sie dafür sorgen, dass Staaten, die sich an Akten der Aggression oder gravierenden Völkerrechtsverletzungen
beteiligen, rechenschaftspflichtig gehalten werden und nicht von unverdienten diplomatischen oder
wirtschaftlichen Privilegien profitieren.
11. Die Parlamentarische Versammlung ist fest davon überzeugt, dass ein neuerliches Bekenntnis zum
Völkerrecht und zur Reform des multilateralen Systems der globalen Ordnungspolitik vonnöten ist, um diese
Herausforderungen wirksam anzugehen. Die Fähigkeit, den destabilisierenden Kräften zu widerstehen, die das
Völkerrecht durch das Recht des Stärkeren ersetzen wollen, und die Fähigkeit, die regelbasierte
internationale Ordnung zu erneuern und zu stärken, werden nicht nur die Resilienz der Demokratien, sondern die der
Welt insgesamt bestimmen.
12. In Anbetracht dieser Erwägungen begrüßt die Versammlung die Annahme der Resolution A/RES/79/1 „Der
Zukunftspakt“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 22. September 2024, in der die
internationale Gemeinschaft ihre Entschlossenheit bekundet, die regelbasierte internationale Ordnung zu
reformieren, um den vor uns liegenden gravierenden Herausforderungen gerecht zu werden. Die Versammlung
fordert daher alle Staaten nachdrücklich auf, die 56 im Zukunftspakt dargelegten Maßnahmen durchzuführen
und insbesondere
12.1. die strikte Achtung des Völkerrechts einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, der
internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, sowie der Resolutionen des
Sicherheitsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu gewährleisten;
12.2. das Mandat des Internationalen Gerichtshofs zu wahren und seine Entscheidungen zu befolgen;
12.3. von der Androhung oder Anwendung von Gewalt oder von Angriffshandlungen abzusehen und die
Souveränität und territoriale Unversehrtheit aller Staaten innerhalb international anerkannter Grenzen
zu achten;
12.4. sich zu verpflichten, das multilaterale System und seine Institutionen durch einen inklusiven Ansatz
zu reformieren, um Folgendes zu gewährleisten:
12.4.1. eine Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch eine Erhöhung seiner
Mitgliederzahl mit dem Ziel, seine Repräsentativität zu steigern und unter- und nicht repräsentierten
Regionen wie Afrika, Lateinamerika und der Karibik sowie dem asiatisch-pazifischen Raum
einer stärkere Rolle zu übertragen, durch eine Überarbeitung seiner Arbeitsmethoden und
durch eine erneute Prüfung des Anwendungsbereichs des Vetorechts und seiner Nutzung
durch ständige Mitglieder zur Vermeidung jeglichen Missbrauchs;
12.4.2. eine Wiederbelebung der Arbeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die mit
größeren Befugnissen in Angelegenheiten, die die Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit betreffen, ausgestattet werden sollte, insbesondere wenn der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht zu einem gemeinsamen Standpunkt gelangt, auch in
Fällen, in denen ein ständiges Mitglied sein Vetorecht geltend macht, um sich vor der
Rechenschaftspflicht zu schützen;
12.4.3. eine Reform der internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen, einschließlich des
Internationalen Währungsfonds und der Weltbank, mit dem Ziel, Entwicklungsländern eine
stärkere Vertretung und mehr Stimmrechte in ihren Entscheidungsgremien sowie leichteren
Zugang zu Finanzmitteln und Krediten zu gewähren und nachhaltige Wege zu ihrer
Umschuldung zu finden;
12.5. die Maßnahmen zur Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem
Klimawandel und der Umweltzerstörung sowie der globalen Steuerung der künstlichen Intelligenz
deutlich zu verstärken.
13. Die Versammlung fordert darüber hinaus alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, nachdrücklich auf,
unverzüglich dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten und in vollem Umfang mit dem
Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und die Länder, die bereits beigetreten sind, seine Anweisungen
zu befolgen, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression.
14. Die Versammlung erinnert daran, dass die Staats- und Regierungschefs des Europarates auf ihrem vierten
Gipfeltreffen in Reykjavík im Jahr 2023 ihre Verpflichtung bekräftigten, „die Rolle des Europarates in der
sich wandelnden multilateralen Architektur Europas und in der globalen Ordnungspolitik zu stärken, indem
wir seine externe Dimension durch seine Verbindungsbüros und durch ein neues, auf seine zentralen Werte
gestütztes Engagement gegenüber den Demokratien in der Welt und in seiner südlichen Nachbarschaft
ausbauen“.
15. In Übereinstimmung mit der Erklärung von Reykjavík fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des
Europarates auf,
15.1. einen Dialog mit Ländern aus dem globalen Süden zu führen und von allen verfügbaren
institutionellen und diplomatischen Kanälen Gebrauch zu machen, um eine möglichst große Beteiligung an den
erweiterten Teilabkommen des Europarates zu gewährleisten;
15.2. eine größere Rolle des Europarates als Partner der Vereinten Nationen bei der Stärkung eines
regelbasierten Multilateralismus und in Angelegenheiten, die die demokratische Sicherheit, die Wahrung
des Friedens und den Schutz der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaats betreffen, zu
unterstützen, unter anderem durch die Anerkennung des Europarates als Regionalorganisation im
Sinne von Kapitel VIII Artikel 52 der Charta der Vereinten Nationen;
15.3. die strategische Partnerschaft zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sowie die
Zusammenarbeit des Europarates mit anderen multilateralen Organisationen in Europa und darüber
hinaus zu stärken.
16. Die Versammlung würdigt die außerordentlichen Errungenschaften, die der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte durch seine Rechtsprechung vorzuweisen hat, darunter seinen wichtigen Beitrag zum
Völkerrecht als einer der Grundlagen des Multilateralismus. Um eine einheitliche Auslegung und Entwicklung
des Völkerrechts zu fördern, ersucht sie den Gerichtshof, seine bilateralen und multilateralen Beziehungen
und seinen Dialog mit dem Internationalen Gerichtshof, den verschiedenen Menschenrechtsmechanismen
der Vereinten Nationen sowie mit regionalen Gerichtshöfen für Menschenrechte, etwa dem
Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte
der Völker, zu stärken.
17. im Hinblick auf die Stärkung der Führungsrolle Europas auf internationaler Ebene fordert die Versammlung
ferner die Mitgliedstaaten des Europarates, die auch Mitglieder der Europäischen Union sind, nachdrücklich
auf,
17.1. die politische und wirtschaftliche Integration der Europäischen Union auf der Grundlage der
einschlägigen Normen und Instrumente des Europarates in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit energischer voranzutreiben;
17.2. konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des 2022 angenommenen Strategischen Kompasses für
Sicherheit und Verteidigung der Europäischen Union und der 2024 angenommenen Schlussfolgerungen des
Rates zur Sicherheit und Verteidigung der EU zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Europäische
Union ihre physischen Grenzen, ihre Bürger, ihre Sicherheit und ihre Grundwerte erfolgreich gegen
militärische ebenso wie hybride Bedrohungen verteidigen kann, indem sie ihre Abhängigkeit von
außereuropäischen Verbündeten verringert und die Fähigkeit Europas stärkt, jeglicher Aggression gegen
ihre Mitgliedstaaten oder Partnerländer entgegenzutreten;
17.3. den Erweiterungsprozess der Europäischen Union zu beschleunigen und sich dabei gezielt zu
bemühen, Spannungen und Streitigkeiten zu entschärfen, der Einmischung böswilliger Dritter
entgegenzuwirken, die demokratische Sicherheit Europas zu stärken und international geschlossen aufzutreten.
18. Die Versammlung begrüßt die erneut bekräftigte Entschlossenheit der Europäischen Union, wie in Artikel 6
(2) des Vertrags über die Europäische Union verankert der Europäischen Menschenrechtskonvention
beizutreten und ihr Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte einschließlich der effektiven und zeitnahen Umsetzung seiner Urteile wie in den
Prioritäten der Europäischen Union für die Zusammenarbeit mit dem Europarat 2025-2026 festgelegt.
19. Überzeugt von der Bedeutung der parlamentarischen Diplomatie und der Notwendigkeit, die Parlamente
stärker in die Gestaltung der internationalen Beziehungen und die Unterstützung des Multilateralismus
einzubinden, begrüßt die Versammlung die Maßnahme 55 des Zukunftspakts, in der die Staats- und
Regierungschefs der Welt anerkennen, „wie wichtig die Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit den nationalen
Parlamenten und maßgeblichen Interessenträgern unter Wahrung des zwischenstaatlichen Charakters der
Organisation ist“. Daher beschließt die Versammlung,
19.1. ihre regelmäßigen Kontakte mit den Institutionen und Organisationen der Vereinten Nationen
fortzuführen und die Einbindung nationaler Parlamentarier in die Arbeit der Vereinten Nationen und die
Umsetzung ihres Auftrags zu fördern;
19.2. ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten zu verbessern, vor allem den
Ländern, die unmittelbar bedroht werden oder unter Aggressionen leiden, insbesondere in Bereichen
wie Außenbeziehungen, demokratische Sicherheit, Vertrauensaufbau und Konfliktprävention;
19.3. weiterhin als inklusive und repräsentative, über die Mitgliedschaft im Europarat hinausreichende
Plattform für den parlamentarischen Dialog zu fungieren;
19.4. den Dialog mit anderen internationalen parlamentarischen Versammlungen, etwa dem Europäischen
Parlament, der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa, der Parlamentarischen Versammlung der Nordatlantikvertrags-Organisation sowie der
Interparlamentarischen Union, zu stärken;
19.5. die Wirksamkeit ihrer Kooperationsvereinbarungen mit anderen internationalen parlamentarischen
Versammlungen oder Organisationen zu überprüfen und bei Bedarf zu steigern.
Empfehlung 2289 (2025)7
Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren
für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein Aufruf zu einer umfassenden Regulierung
1. Unter Verweis auf ihre Entschließung 2583 (2025) „Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und
Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein
Aufruf zu einer umfassenden Regulierung“ bekräftigt die Parlamentarische Versammlung ihre Besorgnis über
die Aushöhlung der staatlichen Autorität, den Verlust der demokratischen Kontrolle und
Rechenschaftspflicht sowie die Straflosigkeit der für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen, die auf den
zunehmenden Einsatz von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSUs) zurückzuführen sind,
einschließlich solcher, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Europarates registriert oder tätig sind.
2. Die Versammlung ist der Auffassung, dass aufgrund der zahlreichen Berichte über gravierende
Menschenrechtsverletzungen, die von PMSUs begangen werden, eine stärkere Regulierung dieser Branche erforderlich
ist. Obwohl ihr Einsatz legitimen Zwecken dienen kann, wie der Gewährleistung von Sicherheit und
Bereitstellung und Fachwissen für internationale Organisationen und humanitäre Hilfskräfte, könnten einige
Staaten darauf erpicht sein, ihre Dienste schlicht dazu zu nutzen, um ihre Beteiligung an militärischen
Operationen zu vertuschen, indem sie sich auf eine glaubhafte Abstreitbarkeit berufen, und um zu verhindern, dass
die Opfer von Übergriffen eine Entschädigung erhalten und vor Gericht gehen.
3. Ungeachtet der Tatsache, dass Fragen der Landesverteidigung nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Europarates fallen, stellt die Versammlung fest, dass die kaum regulierte Tätigkeit von PMSUs erhebliche Risiken
für die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte birgt. Daher fordert die Versammlung das
Ministerkomitee auf, bis zum Abschluss der Arbeiten der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der
Vereinten Nationen, die den Inhalt eines internationalen Regelungsrahmens zur Regulierung, Überwachung
und Kontrolle der Tätigkeit von PMSUs ausarbeiten soll, zu prüfen, inwieweit die Erarbeitung eines
Übereinkommens des Europarates durchführbar wäre, das den Einsatz privater Militär- und
Sicherheitsunternehmen regelt und die Rechenschaftspflicht, die Wiedergutmachung für die Opfer und die Einhaltung
internationaler Menschenrechtsnormen gewährleistet.
4. Die Versammlung ist der Auffassung, dass ein solcher rechtsverbindlicher regionaler Rahmen zumindest
Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung, Registrierung und Kontrolle von PMSUs regeln und die
Einführung wirksamer Rechtsbehelfe für die Opfer möglicher Menschenrechtsverletzungen sowie die
Entwicklung von Schulungsprogrammen zur Verhinderung solcher Verstöße vorsehen sollte. Die Initiative zur
Schaffung eines rechtsverbindlichen regionalen Rahmens würde die laufenden Bemühungen innerhalb der
Vereinten Nationen ergänzen, indem sie ein solides regionales Rahmenwerk etabliert, das auf die
spezifischen Herausforderungen der Mitgliedstaaten zugeschnitten ist. PMSUs könnten in einer Grauzone
operieren, in der die Menschenrechte wirkungslos bleiben, weil der Staat seine Verwicklung glaubhaft abstreiten
kann. Da PMSUs bereits auf dem europäischen Kontinent Unheil anrichten, sollte der Europarat das
Vertrauen in seine Rolle als Verfechter demokratischer Werte und der Menschenrechte stärken und gleichzeitig
7 Versammlungsdebatte am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16092, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Andrea Orlando). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) angenommener Text.
eine Vorbildfunktion einnehmen, die das Vertrauen in multilaterale Mechanismen und die
Rechtsstaatlichkeit fördert.
5. Abschließend empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee,
5.1. im Namen des Europarates das Montreux-Dokument über einschlägige völkerrechtliche
Verpflichtungen und bewährte Verfahren für Staaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von PMSUs in
bewaffneten Konflikten zu billigen;
5.2. bis zum Abschluss eines Übereinkommens einen Empfehlungsentwurf an die Mitgliedstaaten zu
erarbeiten, der sich auf die Begrenzung der von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden
Gefahren für die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit konzentriert;
5.3. den politischen Dialog mit den Vereinten Nationen im Einklang mit der Erklärung von Reykjavik zu
intensivieren, indem dafür gesorgt wird, dass der Europarat an der offenen zwischenstaatlichen
Arbeitsgruppe, die den Inhalt eines internationalen Regelungsrahmens zur Regulierung, Überwachung und
Kontrolle der Tätigkeit von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausarbeiten soll, mitwirkt.
Entschließung 2583 (2025)8
Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren
für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein Aufruf zu einer umfassenden Regulierung
1. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts, insbesondere im Zuge des internationalen Kampfes gegen den
Terrorismus, sind nichtstaatliche Akteure, wie private Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSUs), Söldner und
ausländische Kämpfer, zunehmend in militärische Operationen verwickelt. Obwohl diese Akteure klar
voneinander zu unterscheiden sind und insbesondere der Einsatz von PMSUs oft legitimen Zielen dienen kann,
stellt die Parlamentarische Versammlung mit Besorgnis fest, dass es kaum internationale Regelungen für
ihre Tätigkeit gibt, was sich negativ auf die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit auswirkt.
2. Nach der großangelegten Invasion der Ukraine durch die Russische Föderation am 24. Februar 2022 führten
russische private Militärunternehmen, deren bloße Existenz nach russischem Recht verboten ist, wie die
Wagner-Gruppe und Redut, zahlreiche Folterungen und außergerichtliche Hinrichtungen, darunter
Massenhinrichtungen, an ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilpersonen durch und verübten gezielte Angriffe
auf die zivile Infrastruktur. Im Einklang mit ihren früheren Entschließungen, insbesondere der Entschließung
2556 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die
Ukraine“, ist die Versammlung der Ansicht, dass die Russische Föderation aufgrund ihrer festgestellten
Verbindungen zu der Gruppe sowie der finanziellen und operativen Unterstützung, die die Wagner-Gruppe
während ihrer Beteiligung am Krieg erhielt, darunter der Einsatz von begnadigten Straftätern als Kämpfer und
die Koordination mit den regulären Streitkräften vor Ort, die volle internationale Verantwortung für ihre
Handlungen trägt. Sie stellt ferner fest, dass diese sogenannten „russischen privaten Militärunternehmen“
von den PMSUs unterschieden werden sollten, die in ihren Heimatstaaten registriert sind und im Rahmen
der dort geltenden Gesetze operieren.
3. Die Versammlung weist die Aussagen hochrangiger Vertreter der Russischen Föderation, in denen
Mitglieder der Internationalen Legion zur Verteidigung der Ukraine als „Söldner“ bezeichnet werden, entschieden
zurück. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die Mitglieder der Internationalen Legion zur Verteidigung
der Ukraine nach dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht eindeutig als Mitglieder der
Streitkräfte der Ukraine anzusehen sind und den vollen rechtlichen und humanitären Schutz genießen, der
rechtmäßigen Kombattanten gewährt wird. Die Versammlung bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für
die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international
anerkannten Grenzen.
8 Versammlungsdebatte am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16092, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Andrea Orlando). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung
2289 (2025).
4. Die Versammlung bekräftigt ihre in ihrer Empfehlung 1858 (2009) „Private Militär- und Sicherheitsfirmen
und die Erosion des staatlichen Gewaltmonopols“ geäußerte Besorgnis über die Aushöhlung der staatlichen
Autorität, den Verlust der demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht sowie die Straflosigkeit der
für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen, die auf die zunehmende Beteiligung von PMSUs
zurückzuführen sind. Sie wies ferner auf mögliche Interessenkonflikte hin, wenn PMSUs von einer
Verlängerung von Konflikten profitieren, um ihre Gewinne zu steigern.
5. Ungeachtet der Annahme des Montreux-Dokuments über einschlägige völkerrechtliche Verpflichtungen und
bewährte Verfahren für Staaten im Zusammenhang mit dem Einsatz privater Militär- und
Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten, das die rechtlichen Verpflichtungen nach dem geltenden Völkerrecht
zusammenfasst und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit den Aktivitäten von PMSUs aufzeigt, und
der Einrichtung einer offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe durch den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen, die mit der Ausarbeitung eines internationalen Regulierungsrahmens für PMSUs beauftragt
ist, stellt die Versammlung mit Besorgnis fest, dass es in dieser Angelegenheit nach wie vor nur wenige
Regulierungsmaßnahmen gibt.
6. Trotz wiederholter Vorwürfe wegen gravierender Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären
Völkerrechts und wegen von PMSU-Mitarbeitern begangener Verbrechen können die Opfer aufgrund der
bestehenden Regulierungslücke oft keine Wiedergutmachung erlangen oder vor Gericht gehen. Einige
Staaten setzen PMSUs bewusst ein, um ihre Beteiligung an Konflikten zu verschleiern. Der Einsatz von PMSUs
ermöglicht es Staaten, Militäroperationen ohne das gleiche Maß an öffentlicher Kontrolle oder
Genehmigungsverfahren durchzuführen, wie es für den Einsatz regulärer Streitkräfte erforderlich ist, wodurch eine
der wesentlichen demokratischen Kontrollen für den Einsatz von Gewalt entfällt. Da PMSUs als
Privatunternehmen tätig sind, entziehen sich ihre Aktivitäten oft der öffentlichen Kontrolle und unterliegen nicht
derselben Befehlskette und denselben Disziplinarverfahren wie reguläre Streitkräfte. In sensiblen
Politikbereichen besteht daher die Gefahr, dass Unternehmensinteressen über das Gemeinwohl gestellt werden.
7. In Staaten mit mangelnder institutioneller Stabilität kann der Einsatz von PMSUs die staatliche Autorität
weiter untergraben und zur Schwächung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Staatsführung
beitragen.
8. Die Versammlung teilt die Besorgnis der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über den Einsatz von
Söldnern, dass Verstöße durch Söldner und mit Söldnern in Verbindung stehende Akteure an Umfang und
Intensität zunehmen, während eine Rechenschaftspflicht zumeist ausbleibt.
9. Die Versammlung nimmt auch die zunehmende Beteiligung von PMSUs an humanitären Missionen zur
Kenntnis, die für die Sicherheit von nichtstaatlichen und internationalen Organisationen sorgen. Durch die
zunehmenden Sicherheitsrisiken in Konfliktgebieten und die begrenzte Fähigkeit einiger Staaten,
humanitären Hilfskräften angemessenen Schutz zu bieten, steigt die Nachfrage nach privaten Militär- und
Sicherheitsunternehmen, die ihren Kunden Zugang zu speziellem Fachwissen, Flexibilität und eine rasche
Einsatzfähigkeit bieten. Gleichwohl verschwimmt durch die Beteiligung von PMSUs an humanitären Missionen die
Grenze zwischen militärischen und humanitären Akteuren. Dies kann sich negativ auf die wahrgenommene
Neutralität und Unabhängigkeit der humanitären Arbeit auswirken und das Vertrauen der lokalen
Gemeinschaften untergraben.
10. Die Versammlung stellt fest, dass die bestehenden Regeln des Völkergewohnheitsrechts über die
Verantwortlichkeit der Staaten, wie sie in den Artikeln der Völkerrechtskommission über die Verantwortlichkeit
der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen kodifiziert sind, eine hohe Schwelle für die Zurechnung von
Handlungen nichtstaatlicher Akteure an die Staaten selbst festlegen und verlangen, dass der Staat die
„effektive Kontrolle“ über den nichtstaatlichen Akteur ausüben muss.
11. Um diese Probleme zu lösen, bedarf es solider internationaler und nationaler Regelwerke, die sicherstellen,
dass die Aktivitäten von PMSUs mit den demokratischen Grundsätzen in Einklang stehen und die
Menschenrechte respektieren. Die Versammlung bekräftigt deshalb, dass nur ein rechtsverbindliches Instrument
den Staaten eine geeignete Richtschnur für den Umgang mit der PMSU-Branche bieten und das Risiko von
Menschenrechtsverletzungen und der Aushöhlung der Demokratie durch die unregulierte Tätigkeit solcher
Unternehmen begrenzen kann. Bis zur Einführung eines solchen Instruments erinnert die Versammlung die
Staaten an ihre bestehenden positiven Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen im
Zusammenhang mit der Zulassung, Beauftragung, dem Einsatz und der Entsendung von PMSUs.
12. Die Versammlung ist der Auffassung, dass nach den internationalen Menschenrechtsnormen folgende
Mindestanforderungen an die Staaten gestellt werden sollten, wenn sie PMSUs zulassen, beauftragen, einsetzen
oder entsenden:
12.1. Einführung von Rechtsvorschriften zur Regulierung von PMSUs, einschließlich Kriterien für ihre
Zulassung und Registrierung, und von Kontrollmechanismen sowie Schaffung klarer
Rechenschaftsmechanismen für PMSUs und ihre Mitarbeiter bei Menschenrechtsverletzungen;
12.2. Verpflichtung der PMSUs zur Einhaltung internationaler Standards für Wirtschaft und
Menschenrechte, wie z. B. der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und
der ISO-Norm 26000:2010 (Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung);
12.3. Überprüfung, Schulung, Anleitung und Überwachung der Mitarbeiter von PMSUs, insbesondere bei
der Beauftragung von Dienstleistungen, die die Anwendung von Zwangsmaßnahmen beinhalten, wie
Kampfeinsätze, Bewachung oder Transport von Gefangenen und Verhöre;
12.4. Verpflichtung, vor der Genehmigung von PMSU-Einsätzen eine Folgenabschätzung in Bezug auf die
Menschenrechte durchzuführen;
12.5. Schaffung eines wirksamen Rechtsrahmens, der eine rasche, transparente und unparteiische
Untersuchung aller Vorwürfe hinsichtlich von PMSUs begangener Menschenrechtsverletzungen ermöglicht,
wenn diese PMSUs in dem betreffenden Staat registriert sind, in seinem Hoheitsgebiet oder in einem
Gebiet unter der Hoheitsgewalt dieses Staates tätig sind oder von diesem Staat beschäftigt werden,
sowie die Gewährung geeigneter Rechtsmittel für alle Opfer;
12.6. Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen, um die gerichtliche Zuständigkeit bei Straftaten zu
begründen, die von ihren Staatsangehörigen begangen werden, die Teil des in anderen Staaten
eingesetzten PMSU-Personals sind, unabhängig davon, ob diese PMSUs in dem betreffenden Staat
registriert oder von ihm beschäftigt sind oder in einem von diesem Staat kontrollierten Gebiet tätig sind;
12.7. Verpflichtung der PMSUs, eine ausreichend hohe Versicherung abzuschließen, um Opfer von
Menschenrechtsverletzungen, die von diesen Unternehmen begangen wurden, angemessen zu
entschädigen;
12.8. Bereitstellung angemessener und regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen für PMSU-
Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären
Völkerrechts;
12.9. Verpflichtung der PMSUs, interne Richtlinien zum Schutz der Menschenrechte und Mechanismen zu
deren Einhaltung festzulegen;
12.10. Veröffentlichung von Informationen über die öffentliche Auftragsvergabe für PMSU-
Dienstleistungen sowie über Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen und deren Folgen, um die externe
Kontrolle zu erleichtern;
12.11. Verpflichtung der in ihrem Hoheitsgebiet registrierten oder tätigen PMSUs, sich an den
Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister zu halten und das Montreux-Dokument zu
unterstützen.
13. Die Versammlung fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates, die dies noch nicht getan
haben, auf,
13.1. das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Anwerbung, den Einsatz, die
Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern zu ratifizieren;
13.2. das Montreux-Dokument zu billigen;
13.3. die offene zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen aktiv zu leiten und zu
koordinieren, indem sie einen konkreten Zeitplan und Zusagen vorschlagen, um die Entwicklung und
Verabschiedung eines internationalen Regelungsrahmens für die Regulierung, Überwachung und Kontrolle
der Tätigkeit von PMSUs zu beschleunigen, einen menschenrechtsorientierten Ansatz in der Frage
der PMSUs zu fördern und ein verbindliches Instrument auszuarbeiten, das darauf abzielt, die
Beziehungen von Staaten zu PMSUs zu regeln und Mindeststandards für die Tätigkeit dieser Unternehmen
im Einklang mit der vorliegenden Entschließung festzulegen.
14. Die Versammlung fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates auf,
14.1. die offene zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen aktiv zu leiten und zu
koordinieren, indem sie einen konkreten Zeitplan und Zusagen vorschlagen, um die Entwicklung und
Verabschiedung eines internationalen Regelungsrahmens zur Regulierung, Überwachung und Kontrolle der
Tätigkeit von PMSUs zu beschleunigen;
14.2. einen menschenrechtsorientierten Ansatz in der Frage der PMSUs zu fördern;
14.3. ein verbindliches Instrument auszuarbeiten, das darauf abzielt, die Beziehungen von Staaten zu
PMSUs zu regeln und Mindeststandards für die Tätigkeit dieser Unternehmen im Einklang mit der
vorliegenden Entschließung festzulegen.
Empfehlung 2290 (2025)9
Multiperspektivität im Gedenken und im Geschichtsunterricht: Instrumente für die Demokratiebildung
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2584 (2025) „Multiperspektivität im
Gedenken und im Geschichtsunterricht: Instrumente für die Demokratiebildung“ und unterstreicht, dass der
Geschichtsunterricht entscheidend dazu beiträgt, eine demokratische Debatte zu ermöglichen und den
Pluralismus und die demokratischen Werte in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten und zu stärken. Darüber
hinaus können Multiperspektivität und der angemessene Umgang mit kontroversen und sensiblen Fragen im
Geschichtsunterricht ein wirkungsvolles Mittel sein, um Frieden und Versöhnung in der Gesellschaft zu
fördern. Indem sie etwas über schwierige Fragen der Geschichte aus der Sicht der Menschenrechte und der
Demokratie lernen und dabei interaktive und kooperative Lernmethoden nutzen, erwerben junge Menschen
Vertrauen und Kompetenzen, um komplexe und umstrittene historische Ereignisse, die ihre Gemeinschaften
und Gesellschaften betreffen, von einem multiperspektivischen und differenzierten Standpunkt aus zu
diskutieren.
2. Die Versammlung begrüßt die politische Dynamik, die durch die Ständige Konferenz der Bildungsminister
2023 zur Erneuerung des bürgerlichen Bildungsauftrags ausgelöst wurde, und unterstreicht, dass die
Leitlinien des Europarates und der Referenzrahmen zu Kompetenzen für eine demokratische Kultur hervorragende
Instrumente sind, die in den Mitgliedstaaten als Teil der neuen Bildungsstrategie 2024-2030 des Europarates
„Vorrang für Lernende Bildung für die demokratischen Gesellschaften von heute und morgen“ und des
Europäischen Raums für politische Bildung weiter gefördert und auf breiter Basis umgesetzt werden sollten.
3. Die Versammlung ist der Ansicht, dass Demokratiebildung sowohl als ein eigenständiges Pflichtfach als
auch als ein wesentlicher Bestandteil anderer relevanter Fächer wie des Geschichtsunterrichts in allen Phasen
der Schulbildung (Grundschule, Sekundarschulbildung und Hochschulbildung) sowie der Berufsausbildung
und der außerschulischen Bildung Teil der Schullehrpläne sein sollte. Partnerschaften zwischen schulischen
und außerschulischen Bildungseinrichtungen z. B. Gedenkstätten, Museen, Archive, der audiovisuelle
Sektor, die Zivilgesellschaft sowie Künstlerinnen und Künstler - können wertvolle Gelegenheiten für Lehrende
und Lernende bieten, um gemeinsam Geschichtsunterricht zu entwickeln und außerhalb eines offiziellen
Rahmens Kompetenzen für eine demokratische Kultur anzuwenden.
4. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee folglich,
4.1. die verschiedenen Aktivitäten des Europarates im Hinblick auf den Geschichtsunterricht zu fördern und
dabei Synergien zwischen den verschiedenen Bereichen des zwischenstaatlichen Programms und der
Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa zu gewährleisten, sowie alle
Mitgliedstaaten, die es noch nicht getan haben, aufzurufen, der Beobachtungsstelle beizutreten;
4.2. die Schaffung weiterer Beziehungen und Querverbindungen zwischen den Aktivitäten des Europarates
für Kultur, kulturelles Erbe, Bildung und Jugend zu fördern;
4.3. den Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ihrer Bildungsprogramme und bei der Integration der
Leitgrundsätze für den Geschichtsunterricht und des Referenzrahmens der Kompetenzen für eine
demokratische Kultur in die nationalen schulischen Lehrpläne Hilfe und Unterstützung zu bieten.
9 Versammlungsdebatte am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16090, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Luz Martínez Seijo). Von der Versammlung am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) verabschiedeter Text.
Entschließung 2584 (2025)10
Multiperspektivität im Gedenken und im Geschichtsunterricht: Instrumente für die Demokratiebildung
1. Die Bedeutung des Geschichtsunterrichts wurde von den Europaratsgipfeln der Staats- und Regierungschefs
1993, 1997 und 2005 bestätigt, und seine Relevanz für Demokratiebildung und Stabilität wird im Motto der
Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa „Geschichte unterrichten, Demokratie
verankern“ richtig wiedergegeben. Ein gut konzipierter Geschichtsunterricht trägt wesentlicher dazu bei, ein
tiefgreifenderes und differenzierteres Verständnis über die Vergangenheit zu erhalten und es dafür zu nutzen,
die Gegenwart kritisch zu bewerten, da dies die Fähigkeit entwickelt, zwischen Fakten, Erinnerungen,
Interpretationen und Sichtweisen zu unterscheiden sowie Geschichtsklitterung und Propaganda zu erkennen und
zu analysieren.
2. In einer Zeit, in der historische Narrative in immer stärkerem Maße verzerrt werden, um Aggressionen zu
rechtfertigen - insbesondere im Kontext des anhaltenden Kriegs der Russischen Föderation gegen die
Ukraine - spielt ein kritischer, evidenzbasierter Geschichtsunterricht bei der Bekämpfung von
Falschinformationen eine entscheidende Rolle. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2558
(2024) und Empfehlung 2280 (2024) „Die Bekämpfung des Auslöschens von kultureller Identität in Kriegs-
und Friedenszeiten“ und unterstreicht die Gefahren der Politisierung von Geschichte sowie die große Rolle
des Geschichtsunterrichts beim Aufbau von Resilienz gegen den Missbrauch von Narrativen, die Aggression,
Menschenrechtsverletzungen und territoriale Ansprüche rechtfertigen.
3. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die Aufnahme sensibler und umstrittener Teile der Geschichte in die
schulischen Lehrpläne, die Berücksichtigung multipler Perspektiven sowie die Analyse historischer Quellen
zur Stärkung der politischen Kultur innerhalb einer Gesellschaft und Förderung der Achtung
unterschiedlicher Meinungen sowie von Pluralismus, Toleranz und Diversität beitragen kann. Schülerinnen und Schüler
aus dem Klassenzimmer zu holen, damit sie vor Ort aus erster Hand historische Stätten und Orte des
Gedenkens erleben können, sollte Teil dieses Prozesses sein. Die Versammlung ist der festen Überzeugung, dass
der Geschichtsunterricht ein wichtiger Teil der Menschenrechtsbildung und eine Grundlage für die
Entwicklung der Demokratiebildung junger Menschen sein sollte.
4. Die Erteilung eines qualitativ hochwertigen Geschichtsunterrichts an den Schulen kann aufgrund
überladener Lehrpläne, traditioneller Unterrichtsmethoden und in vielen Fällen aufgrund eines stark zentralisierten
Bildungssystems eine große Herausforderung sein. Für Geschichtslehrkräfte ist es unter Umständen
schwierig, mehrere nebeneinander bestehende Sichtweisen zu behandeln, es könnte ihnen an einer geeigneten
Ausbildung fehlen, und obwohl sie über profunde Fachkenntnisse verfügen, steht ihnen häufig nur wenig Zeit
zur Verfügung, um mit den Schülerinnen und Schülern den allgemeinen historischen Kontext zu behandeln,
und sie haben begrenzten Zugang zu Unterrichtsmaterialien und finanziellen Mitteln. Darüber hinaus
beinhaltet die Ausbildung von Lehrkräften in vielen Ländern nicht die Entwicklung von Kompetenzen zur
Vermittlung von Demokratiebildung.
5. Die Versammlung misst dem vom Europarat entwickelten Referenzrahmen zu Kompetenzen für eine
demokratische Kultur großen Wert bei und begrüßt die politische Dynamik, die durch die Ständige Konferenz der
Bildungsminister 2023 zur Erneuerung des bürgerlichen Bildungsauftrags ausgelöst wurde. Die
Bildungsstrategie 2024-2030 „Vorrang für Lernende Bildung für die demokratischen Gesellschaften von heute und
morgen“ verfolgt das Ziel, einen Europäischen Raum für politische Bildung zu schaffen, um sich über
bewährte Verfahren auszutauschen und die existierenden Instrumente und Werkzeuge des Europarates
umzusetzen.
6. Die Bildungssysteme müssen sich an gesellschaftliche Veränderungen anpassen und mit neuen Lehrplänen
und interaktiven Methoden auf neue Anforderungen reagieren - nicht nur, um neue berufliche Anforderungen
zu erfüllen, sondern auch um effektiv auf die zunehmende Diversität der Gesellschaften zu reagieren. Sie
sollten darüber hinaus zur Bekämpfung der Erosion demokratischer Werte insbesondere unter jungen
Menschen in Europa beitragen. Aus diesen Gründen sollte Demokratiebildung als eigenständiges Pflichtfach
unterrichtet und in allen Phasen der Schulbildung (Grundschule, Sekundarschulbildung und Hochschulbildung)
10 Versammlungsdebatte am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16090, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Luz Martínez Seijo). Von der Versammlung am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe
auch Empfehlung 2290 (2025).
in andere relevante Fächer wie den Geschichtsunterricht integriert werden, und sie sollte Teil der
Berufsausbildung und der außerschulischen Bildung sein.
7. In Anbetracht all dieser Überlegungen ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf, eine
strategische Prüfung ihrer Politik vorzunehmen mit dem Ziel, die Leitlinien des Europarates und den
Referenzrahmen zu Kompetenzen für eine demokratische Kultur in ihre Bildungspolitik zu integrieren und
insbesondere
7.1. im Hinblick auf die Lehrpläne
7.1.1. Demokratiebildung als eigenständiges Pflichtfach einzuführen und Kompetenzen für eine
demokratische Kultur in andere relevante Fächer wie den Geschichtsunterricht in allen Phasen der
Schulbildung zu integrieren;
7.1.2. mehr Flexibilität in den Geschichtslehrplänen zu bieten, um Lehrkräfte in die Lage zu versetzen,
neben einem chronologischen und wissensbasierten Unterricht einen auf die Lernenden
konzentrierten und kompetenzbasierten Ansatz zu entwickeln;
7.1.3. ausreichend Raum und Zeit zu lassen, um die Komplexitäten und Folgen der Geschichte des 19.
und 20. Jahrhunderts richtig einzuordnen und zu versuchen, das Verständnis der Schülerinnen
und Schüler für die Herausforderungen der heutigen Zeit zu vertiefen, auch im Hinblick auf
sensible Themen der Geschichte und das Gedenken;
7.1.4. in die Geschichtslehrpläne die Betrachtung der verschiedenen Ausprägungen totalitärer Regime
sowie anderer gewalttätiger ideologischer Bewegungen, die Europa im 20. und 21. Jahrhundert
heimgesucht haben, zu integrieren, und zwar als schwere Menschenrechtsverletzungen, unter
denen die Menschen in Europa gelitten haben, mit besonderem Schwerpunkt auf der Art und
Weise, wie verzerrte historische Interpretationen genutzt werden können, um gegenwärtig Akte
der Aggression zu rechtfertigen;
7.2. im Hinblick auf die Methoden
7.2.1. kritisches Denken durch die Vermittlung von Wissen zu der Frage, wie historische Quellen zu
bewerten sind und wie fundierte Urteile gebildet werden können, anzuregen;
7.2.2. eine menschenrechtsbasierte Analyse historischer Ereignisse, Multiperspektivität im
Geschichtsunterricht sowie eine kritische Betrachtung unterschiedlicher Standpunkte zu entwickeln;
7.2.3. unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede und vielfältigen Identitäten der Lernenden
in einer Klasse interaktive pädagogische Maßnahmen und kooperatives Lernen in kleinen
Gruppen zu fördern;
7.3. im Hinblick auf Maßnahmen zur Schaffung eines unterstützenden und stimulierenden Umfelds für
Lehrende und Lernende
7.3.1. Kompetenzen für eine demokratische Kultur in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte
zu integrieren, die Möglichkeiten für Lehrkräfte für den beruflichen Austausch und berufliche
Entwicklung zu multiplizieren und unterschiedlichste Unterrichtsmaterialien sowie Leitlinien -
darunter die Leitlinien des Europarates - in lokalen Sprachen anzubieten;
7.3.2. freien Zugang zu virtuellen Lernumfeldern und offenen Bildungsressourcen zu garantieren;
7.3.3. kooperative Lernprojekte zu fördern, um beispielsweise Kontakte zwischen Schülerinnen und
Schülern sowie den Überlebenden totalitärer Regime und gewalttätiger ideologischer
Bewegungen oder den Opfern terroristischer Gruppen sowie eine grenzüberschreitende Vernetzung und
Kooperation auf dem Gebiet der Demokratiebildung und des Geschichtsunterrichts zu
erleichtern;
7.4. kooperative Lernprojekte zu fördern, um beispielsweise Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern
sowie den Überlebenden totalitärer Regime und gewalttätiger ideologischer Bewegungen oder den
Opfern terroristischer Gruppen sowie eine grenzüberschreitende Vernetzung und Kooperation auf dem
Gebiet der Demokratiebildung und des Geschichtsunterrichts zu erleichtern;
7.4.1. Partnerschaften zwischen Schulen, Kultureinrichtungen und anderen maßgeblichen Akteuren
wie Gedenkstätten, Museen, Archiven, der Zivilgesellschaft sowie Künstlerinnen und Künstlern
und den Vereinigungen von Opfern terroristischer Gruppen zu erleichtern, um gemeinsam
Geschichtsunterricht zu entwickeln; dies erfordert Zeit und finanzielle Mittel für Besuche und
gemeinsame Projekte sowie Fortbildungsmaßnahmen und Unterrichtsmodule für Lehrkräfte,
damit sie den breiteren historischen Kontext vorbereiten können, in dem diese angesiedelt sind;
7.4.2. Museen und Gedenkstätten finanzielle Mittel und Autonomie zu gewähren, damit sie sich zu
„sicheren Räumen des Lernens für die Demokratie“ entwickeln und Bildungsprojekte auf der
Grundlage einer fundierten wissenschaftlichen Forschung, einer menschenrechtsbasierten
Analyse und multipler Perspektiven mitgestalten, unter anderem mit dem Ziel, den
generationenübergreifenden Dialog innerhalb von Gemeinschaften zu fördern und ihren Besucherinnen und
Besuchern neue Perspektiven zu eröffnen und ein differenzierteres Verständnis über die
Vergangenheit zu ermöglichen.
Empfehlung 2291 (2025)11
Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters
1. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2592 (2025) „Die Überwindung der Diskriminierung von älteren
Menschen aufgrund ihres Alters“ beglückwünscht die Parlamentarische Versammlung das Ministerkomitee zur
Annahme der Empfehlung CM/Rec(2014)2 an die Mitgliedsstaaten über die Förderung der Menschenrechte
älterer Menschen.
2. Die Versammlung begrüßt die Überarbeitung des Kurses zur Diskriminierungsbekämpfung im Rahmen des
Menschenrechtsausbildungsprogramms des Europarates für Juristen (HELP) und fordert das
Ministerkomitee auf, die Aufnahme eines Moduls über altersbedingte Diskriminierung in Betracht zu ziehen.
3. Zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte älterer Menschen und zur Beseitigung der
Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, auch im Bereich der Gesundheitsfürsorge, sowie zur Bekämpfung von
Stereotypen, Vorurteilen und Voreingenommenheit gegenüber älteren Menschen, die einer solchen
Diskriminierung zugrunde liegen, fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf,
3.1. wie 2019 beschlossen die Umsetzung der Empfehlung CM/Rec(2014)2 laufend zu überprüfen,
insbesondere mit dem Ziel, bestehende Lücken in diesem Bereich zu ermitteln und zu beheben, und in diesem
Zusammenhang zu prüfen, ob ein spezifisches Rechtsinstrument auf europäischer Ebene, das einen
Rahmen für den Schutz der Menschenrechte älterer Menschen bieten würde, wünschenswert und
durchführbar wäre;
3.2. die Ausarbeitung einer Empfehlung zur Verhinderung und Bekämpfung von Altersdiskriminierung in
Erwägung zu ziehen und dabei einen ähnlichen Ansatz zu verfolgen wie in der Empfehlung
CM/Rec(2019)1 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von
Sexismus;
3.3. bei den laufenden Diskussionen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Ausarbeitung
eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments zu den Rechten älterer Menschen vertreten zu
sein und sich aktiv daran zu beteiligen.
Entschließung 2592 (2025)12
Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters
1. Menschenrechte sollten nicht mit zunehmendem Alter verwehrt oder eingeschränkt werden. Wie in
internationalen Menschenrechtsübereinkommen festgelegt, sind sie universell und müssen daher für alle
gleichermaßen gelten. Ältere Menschen sollten über die Rechte, die Mittel und die Einrichtungen verfügen, die es
11 Versammlungsdebatte am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) (siehe Dok. 16091, Bericht des Ausschusses für Gleichstellung und
Nichtdiskriminierung, Berichterstatterin: Andrea Eder-Gitschthaler). Von der Versammlung am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) angenommener Text.
12 Versammlungsdebatte am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) (siehe Dok. 16091, Bericht des Ausschusses für Gleichstellung und
Nichtdiskriminierung, Berichterstatterin: Andrea Eder-Gitschthaler). Von der Versammlung am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) verabschiedeter Text.
Siehe auch Empfehlung 2291 (2025).
ihnen ermöglichen, nach den Grundsätzen der Autonomie, Gleichheit, Unabhängigkeit, Teilhabe und
Achtung der Würde jedes Menschen vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu bleiben.
2. Altersdiskriminierung definiert als Stereotypen, Vorurteile und diskriminierende Praktiken aufgrund des
Alters – verstärkt die Wahrnehmung, dass Ungleichheiten und die Diskriminierung älterer Menschen
natürlich oder unvermeidlich sind, was nicht der Fall ist. Ältere Menschen sind mit einem Diskurs konfrontiert,
der die Aufmerksamkeit auf die Folgen einer demografischen Verschiebung hin zu einer älteren
Bevölkerung, die wachsende „Belastung“, die sie darstellen, und die „hohen Kosten“ zur Gewährleistung ihrer
Gleichberechtigung bei den Menschenrechten lenkt.
3. Altersbedingte Diskriminierung ist genauso schädlich wie jede andere Form der Diskriminierung. Ältere
Menschen erleben altersbedingte Diskriminierung in allen Lebensbereichen, insbesondere am Arbeitsplatz
sowie beim Zugang zu Dienstleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung.
4. Ein weniger strenger rechtlicher Schutz vor und als Reaktion auf altersbedingte Diskriminierung im
Vergleich zu anderen Ursachen der Diskriminierung ist nicht gerechtfertigt, weshalb hier Abhilfe geschaffen
werden sollte. Neben strengen Rechtsvorschriften, die Diskriminierung aufgrund des Alters in allen
Lebensbereichen verbieten, sollte eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen werden, um Altersdiskriminierung in der
Gesellschaft zu bekämpfen.
5. Ältere Menschen bilden keine homogene Gruppe, und es ist wichtig, einen intersektionalen Ansatz zu
verfolgen, um die Alters- und anderweitige Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, zu verhindern und zu
bekämpfen.
6. Die negative Darstellung von Alter und Altern in der Gesellschaft muss bekämpft und korrigiert werden, um
altersbezogenen Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Altersdiskriminierung
als gesellschaftlich akzeptiertes Phänomen sollte auf verschiedenen Wegen bekämpft werden, darunter durch
Sensibilisierungsmaßnahmen, verbesserte Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen, Bildung,
Generationenbegegnungen sowie Forschung und Datenerhebung zu ihren Erscheinungsformen und Auswirkungen,
einschließlich einer Analyse der intersektionalen Diskriminierung, von der ältere Menschen betroffen sind
(z. B. Migrantinnen und Migranten, LGBTI-Personen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Angehörige
ethnischer Minderheiten usw.).
7. Die Parlamentarische Versammlung betont die Notwendigkeit, das Unterziel 10,2 der Ziele der Vereinten
Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, das darauf abzielt, bis 2030 alle Menschen zu
Selbstbestimmung zu befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion „unabhängig von Alter“
und anderen Merkmalen zu fördern. Neben dem Nachhaltigkeitsziel 10 (Ungleichheiten verringern) sind
auch andere Nachhaltigkeitsziele für ältere Menschen relevant: Nachhaltigkeitsziel 3 (ein gesundes Leben
für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern), Nachhaltigkeitsziel 1 (Armut
beenden), Nachhaltigkeitsziel 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen) und Nachhaltigkeitsziel 8
(menschenwürdige Arbeit für alle fördern).
8. Die Versammlung begrüßt den Pakt für die Zukunft, der im September 2024 von der Generalversammlung
der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, und dessen Aufruf zur Förderung der Solidarität, des Dialogs
und des Engagements zwischen den Generationen, auch mit und unter Kindern, Jugendlichen und älteren
Menschen, bei politischen Prozessen und der Entscheidungsfindung.
9. Die Versammlung verweist auf die Empfehlung CM/Rec(2014)2 des Ministerkomitees an die
Mitgliedstaaten zur Förderung der Menschenrechte älterer Menschen und auf einen Bericht aus dem Jahr 2019 über deren
Umsetzung, in dem weitere Anstrengungen zur Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung empfohlen
werden.
10. Die Versammlung verweist ferner auf ihre Entschließung 2168 (2017) und Empfehlung 2104 (2017)
„Menschenrechte älterer Menschen und ihre umfassende Pflege“, die Entschließung 2510 (2023) „Die digitale
Kluft schließen: den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Technologien fördern“, die Entschließung
1793 (2011) „Förderung des aktiven Alterns – Nutzen ziehen aus dem Arbeitspotenzial älterer Menschen“
und die Empfehlung 1796 (2007) „Die Lage älterer Menschen in Europa“. Sie verweist außerdem auf die
Entschließung 504 (2024) und Empfehlung 517 (2024) des Kongresses der Gemeinden und Regionen des
Europarates „Alternde Gemeinschaften – Sicherstellung des Zugangs zu einer hochwertigen Sozialfürsorge
für ältere Menschen”.
11. Die Versammlung würdigt die Vorreiterrolle des Europarates, da die Europäische Sozialcharta (SEV Nr. 35),
die 1996 überarbeitet wurde (SEV Nr. 163), und insbesondere ihr Artikel 23 „Das Recht älterer Menschen
auf sozialen Schutz“ das erste Menschenrechtsübereinkommen ist, das konkret die Rechte älterer Menschen
schützt und die Vertragsstaaten verpflichtet, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen altersbedingte
Diskriminierung in allen Bereichen bekämpft wird. In der Charta heißt es, dass diese Rechtsvorschriften
Bereiche wie den Zugang zu Waren, Einrichtungen und Dienstleistungen, einschließlich Versicherungs- und
Bankprodukten, abdecken sollten. In einer Erklärung aus dem Jahr 2023 wies der Europäische Ausschuss
für soziale Rechte darauf hin, dass die Charta eine Verpflichtung zur Identifizierung und Beseitigung von
altersdiskriminierenden Einstellungen sowie von Gesetzen, politischen und sonstigen Maßnahmen verlangt,
die Altersdiskriminierung erkennen lassen oder verstärken. Ebenfalls im Jahr 2023 veröffentlichte der
Europarat eine umfassende Studie über die Anwendung der Europäischen Sozialcharta bei der Bekämpfung von
Altersdiskriminierung gegenüber älteren Menschen, um sicherzustellen, dass die Charta in diesem Kampf
weiterhin eine Vorreiterrolle spielt.
12. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die für Gleichstellungsfragen zuständigen nationalen Stellen die
Prävention und Bekämpfung der Diskriminierung älterer Menschen in ihr Mandat und ihre Tätigkeit
aufnehmen und mit den dafür erforderlichen Mitteln ausgestattet werden sollten.
13. Die Versammlung fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates sowie die Staaten, deren
Parlament bei der Versammlung Beobachterstatus oder den Status „Partner für Demokratie“ genießt, auf,
13.1. im Hinblick auf das allgemeine Vorgehen
13.1.1. einen menschenrechtsorientierten Ansatz zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung
gegenüber älteren Menschen anzuwenden und sie stärker als Inhaber von Rechten anzusehen, um
ihre Gleichstellung, Würde, Autonomie und Teilhabe in allen Lebensabschnitten zu
garantieren;
13.1.2. dementsprechend spezifische Maßnahmen zur Vorbeugung von Altersdiskriminierung und
zur Bekämpfung von Stereotypen gegenüber älteren Menschen durch Bildungs-,
Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, zu denen auch
Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen (1. Oktober) gehören
könnten;
13.1.3. Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Bekämpfung von Altersdiskriminierung
einsetzen, zu unterstützen und zu finanzieren;
13.1.4. Möglichkeiten für generationenübergreifende Solidarität und Partnerschaften sowie
Aktivitäten zur Begegnung jüngerer und älterer Generationen zum Wohle aller zu schaffen und
dabei die Weisheit, Erfahrung und Talente der älteren Generation als gesellschaftliches
Kapital zu nutzen;
13.2. im Hinblick auf Gesetze und politische Maßnahmen
13.2.1. die Rechtsvorschriften dahingehend zu überarbeiten, dass sie ein ausdrückliches Verbot der
Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters enthalten, und alle Gesetze mit
direkt oder indirekt diskriminierender Wirkung zu ändern oder aufzuheben;
13.2.2. dafür zu sorgen, dass mit den Gesetzen und politischen Maßnahmen zur Gleichstellung und
gegen Diskriminierung der strukturellen Diskriminierung sowie der
Mehrfachdiskriminierung und intersektionalen Diskriminierung gegenüber älteren Menschen in allen
Lebensbereichen begegnet wird, insbesondere in Bezug auf Autonomie (Rechtsfähigkeit),
selbstbestimmtes Leben, Beschäftigung, politische Vertretung, Zugang zur Justiz, zu Waren und
Dienstleistungen, zur Gesundheitsfürsorge, zu Wohnraum und zu einer qualitativ
hochwertigen Pflege;
13.2.3. Artikel 23 der Europäischen Sozialcharta zu akzeptieren, falls dies noch nicht geschehen ist;
13.2.4. dafür zu sorgen, dass Instanzen und Verfahren zur Kontrolle und Durchsetzung der Gesetze
und politischen Maßnahmen gegen Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres
Alters vorhanden sind;
13.2.5. die Einsetzung eines/einer unabhängigen Beauftragten und/oder eines Ministers/einer
Ministerin für die Rechte älterer Menschen zu erwägen;
13.3. im Hinblick auf die Sozial- und Gesundheitsfürsorge
13.3.1. dafür zu sorgen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Alters in die
Gesundheitsfürsorge und andere öffentliche Maßnahmen und Programme aufgenommen wird;
13.3.2. dafür zu sorgen, dass implizite und explizite Voreingenommenheit und Altersdiskriminierung
bei der Konzeption, Entwicklung, Nutzung und Bewertung von Technologien der künstlichen
Intelligenz im Bereich der Gesundheits- und Sozialfürsorge beseitigt werden;
13.3.3. den Wissensstand und die Kompetenzen von Fachkräften der Gesundheits- und
Sozialfürsorge in Bezug auf die Perspektive, die Erfahrungen und die Bedürfnisse verschiedener
Gruppen älterer Menschen, einschließlich Frauen, LGBTI-Personen, Menschen mit
Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten sowie Migrantinnen und Migranten, zu fördern
und auszubauen;
13.3.4. den Zugang zu bezahlbarer und qualitativ hochwertiger Pflege zu gewähren;
13.4. im Hinblick auf den Zugang zu Informationen, Rechtsmitteln und Gerichten
13.4.1. dafür zu sorgen, dass ältere Menschen über umfassende und leicht zugängliche Informationen
über ihre Rechte und Rechtsbehelfsverfahren verfügen;
13.4.2. geeignete Rechtsbehelfsverfahren einzurichten und den Zugang älterer Menschen zur Justiz
zu unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung von kostenlosem Rechtsbeistand und
geeigneten rechtlichen Verfahren;
13.4.3. die Arbeit der Gleichbehandlungsstellen zu unterstützen und sicherzustellen, dass diese in der
Lage sind, Beschwerden über Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters
entgegenzunehmen und vorzutragen;
13.4.4. das Bewusstsein für diese Art von Diskriminierung zu schärfen und Schulungen für das damit
befasste Personal anzubieten, zum Beispiel durch das Menschenrechtsausbildungsprogramm
des Europarates für Juristen (HELP);
13.5. im Hinblick auf die Datenerhebung und Forschung als Instrument zur Bewertung der Lage und als
Grundlage für die Politikgestaltung
13.5.1. die Methoden der Datenerhebung zu überprüfen, um jegliche altersbedingte
Voreingenommenheit zu beseitigen, und gleichstellungsrelevante Daten zu erheben, die nach
verschiedenen Altersuntergruppen sowie nach weiteren Merkmalen ohne Altersgrenzen aufgeschlüsselt
sind, wie z. B. biologisches und soziales Geschlecht, Behinderung, ethnische Minderheit,
Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, was eine Analyse der
Altersdiskriminierung als eigenständiges Phänomen sowie ihrer Wechselwirkung mit
anderen Faktoren ermöglicht;
13.5.2. quantitative und qualitative Untersuchungen zur intersektionalen Diskriminierung älterer
Menschen, einschließlich Frauen, LGBTI-Personen, Migrantinnen und Migranten,
Angehörigen ethnischer Minderheiten oder Menschen mit Behinderungen, durchzuführen;
13.6. im Hinblick auf die Digitalisierung und den Zugang zu Waren und Dienstleistungen
13.6.1. die digitale Kluft, von der ältere Menschen betroffen sein können, zu bekämpfen, indem ein
allgemeiner und erschwinglicher Zugang zu den einschlägigen Instrumenten und
Technologien sowie ein gezielter Kompetenzaufbau und die Stärkung der Eigenverantwortung älterer
Mitglieder der Gesellschaft gewährleistet werden, um ihnen im Einklang mit dem Globalen
Digitalpakt der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine sinnvolle und sichere
Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und digitalen Dienste zu
ermöglichen;
13.6.2. dafür zu sorgen, dass öffentliche Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf finanzielle und
andere wesentliche Unterstützungsleistungen, sowohl online als auch offline zugänglich sind;
13.6.3. dafür zu sorgen, dass implizite und explizite Voreingenommenheit und Altersdiskriminierung
bei der Konzeption und Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz für öffentliche
Güter und Dienstleistungen erkannt und vermieden werden;
13.7. im Hinblick auf die Beteiligung älterer Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen
13.7.1. die erforderlichen und geeigneten Methoden und Verfahren einzuführen, die es älteren
Menschen ermöglichen, ihre volle Rechtsfähigkeit, Autonomie und Mitsprache in allen
Angelegenheiten, die sie als Einzelpersonen betreffen, auszuüben;
13.7.2. sich aktiv um die Einbeziehung älterer Menschen und der sie vertretenden Organisationen zu
bemühen, wenn rechtliche und politische Maßnahmen, die sie und ihre Rechte betreffen,
erwogen und überarbeitet werden.
14. Die Versammlung unterstützt die Dekade der Vereinten Nationen für gesundes Altern (2021–2030) und legt
den Mitgliedstaaten des Europarates nahe, mit spezifischen Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung
vorzugehen, um bis zum Ende des Jahrzehnts spürbare Fortschritte zu erzielen. Sie fordert daher die
Mitgliedstaaten auf, auf die Beseitigung von Altersdiskriminierung hinzuarbeiten und sich aktiv an der Globalen
Kampagne zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung zu beteiligen. Die Versammlung unterstützt darüber
hinaus die Überlegungen zur Erarbeitung eines Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
älterer Menschen.
Entschließung 2580 (2025)13
Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar-Dezember 2024)
1. Die Parlamentarische Versammlung erkennt die Arbeit an, die der Ausschuss für die Einhaltung der von den
Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss) bei der
Erfüllung seines Mandats geleistet hat, das in der (geänderten Fassung von) Entschließung 1115 (1997) „Die
Einsetzung eines Versammlungsausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates
eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss)“ festgelegt wurde. Insbesondere begrüßt sie die
Maßnahmen des Ausschusses zur Begleitung der zehn einem umfassenden Überwachungsverfahren
unterliegenden Länder (Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Republik Moldau,
Polen, Serbien, Türkei, Ukraine und Ungarn) bei ihren Bemühungen um die vollständige Einhaltung der
Pflichten und Verpflichtungen, die sie mit dem Beitritt zum Europarat eingegangen sind. Sie begrüßt außerdem
die Bemühungen der vier Länder, die an einem Post-Monitoring-Dialog beteiligt sind (Albanien, Bulgarien,
Montenegro und Nordmazedonien), sowie der Länder, die einer regelmäßigen Überwachung ihrer mit einer
Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen unterliegen (Griechenland, Niederlande, Schweden und
Spanien).
2. Die Versammlung nimmt die 2024 durchgeführten Informationsbesuche und die Feststellungen der
jeweiligen Ko-Berichterstatter in Bezug auf Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, die Republik Moldau, Polen, die
Türkei und Ungarn zur Kenntnis.
3. Die Versammlung begrüßt die positiven Entwicklungen und die im Berichtszeitraum erzielten Fortschritte
in den Ländern, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen oder an einem Post-
Monitoring-Dialog beteiligt sind. Sie bringt ihre Besorgnis über einige negative Entwicklungen und verbleibende
Defizite zum Ausdruck und fordert all diese Länder nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die
uneingeschränkte Einhaltung ihrer mit der Mitgliedschaft und dem Beitritt verbundenen Verpflichtungen gegenüber
dem Europarat zu verstärken. Die Versammlung ist bereit und entschlossen, in dieser Hinsicht mit den
Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen.
4. Hinsichtlich der Länder, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen,
4.1. lobt die Versammlung in Bezug auf Armenien unter Verweis auf ihre Entschließung 2560 (2024) das
kontinuierliche Engagement des Landes für seine demokratische Entwicklung, obwohl es mit
erheblichen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert ist. Sie begrüßt den inklusiven
Charakter und die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, das zur Reform des Wahlgesetzes geführt hat,
und ist der Auffassung, dass das Ziel, wirklich demokratische Wahlen durchzuführen, die das
Vertrauen des armenischen Volkes genießen, weitgehend erreicht wurde. Die Versammlung bedauert,
13 Debatte der Versammlung vom 27. Januar 2025 (2. Sitzung) (siehe Dok. 16086, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den
Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Berichterstatterin: Zanda Kalniņa-
Lukaševica). Von der Versammlung am 27. Januar 2025 (2. Sitzung) verabschiedeter Text.
dass das politische Klima nach wie vor äußerst polarisiert und konfrontativ ist, und fordert alle
Beteiligten auf, das Verhältnis zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Opposition zu verbessern.
Die Versammlung fordert die Behörden auf, die Umsetzung von Reformen im Justizsystem und in
den Bereichen Medien und Meinungsfreiheit fortzusetzen;
4.2. ist die Versammlung in Bezug auf Aserbaidschan unter Verweis auf ihre Entschließung 2527 (2024)
„Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation
Aserbaidschans aus sachlichen Gründen“ weiterhin ernsthaft besorgt über die weitere
Verschlechterung der Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Land. Sie ist nach
wie vor besorgt über das anhaltend harte Vorgehen gegen politische und zivilgesellschaftliche
Aktivisten, Medienvertreter und andere Regierungskritiker. Sie fordert die Behörden auf,
Vergeltungsmaßnahmen einzustellen und alle Personen, die aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen
inhaftiert sind, unverzüglich freizulassen. Sie fordert die Regierung auf, das Gesetz über politische
Parteien, das Mediengesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften über nichtstaatliche Organisationen
im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht
(Venedig-Kommission) zu ändern. Die Versammlung bedauert auch nachdrücklich die Weigerung der
Behörden, mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zusammenzuarbeiten, und fordert sie auf, die
Kooperation mit diesem Gremium unverzüglich wieder aufzunehmen. Darüber hinaus bedauert die
Versammlung, dass keine Einladung zur Beobachtung der vorgezogenen Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen 2024 ergangen ist. Sie stellt mit Bedauern fest, dass diese Wahlen internationalen Beobachtern
zufolge nicht den internationalen Standards für demokratische Wahlen entsprachen und unter
verstärkten Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durchgeführt
wurden. Sie verurteilt ferner aufs Schärfste und hält es für inakzeptabel, dass das aserbaidschanische
Außenministerium am 26. August 2024 die 76 Mitglieder der Versammlung, die für die
Entschließung 2527 (2024) gestimmt hatten, zu unerwünschten Personen erklärt hat. Sie fordert die Behörden
auf, diese Ächtung unverzüglich aufzuheben und mit den Organen des Europarates – insbesondere
dem Ministerkomitee, dem Generalsekretär und der Versammlung selbst – einen konstruktiven
Dialog über alle noch offenen Fragen aufzunehmen. Unter Verweis auf ihre Entschließung 2517 (2023)
und Empfehlung 2260 (2023) „Die humanitäre Lage in Berg-Karabach“ und die Entschließung 2560
(2024) zur „Die Einhaltung der von Armenien eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen“ verfolgt
die Versammlung weiterhin die Lage der inhaftierten Vertreter Berg-Karabachs und aller armenischen
Kriegsgefangenen, die derzeit in Aserbaidschan festgehalten werden, und wiederholt ihre
Aufforderung an Aserbaidschan, diese Personen freizulassen;
4.3. bekräftigt die Versammlung in Bezug auf Bosnien und Herzegowina unter Verweis auf die
Entschließung 2574 (2024) ihre Zufriedenheit über das Tempo der Reformen seit 2022. Die Versammlung
wiederholt ihre Aufforderung an Bosnien und Herzegowina, seine Beitrittsverpflichtung zu erfüllen
und eine Verfassungsreform im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS
Nr. 5) zu verabschieden. Sie fordert die Regierung nachdrücklich auf, das ordnungsgemäße
Funktionieren des Verfassungsgerichts zu gewährleisten und den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft
zu reformieren. Sie bekräftigt ihre Forderung, alle Formen von Segregation und Diskriminierung im
Bildungswesen zu beseitigen, und legt die Einführung eines gemeinsamen Kernlehrplans für
Geschichte nahe, wobei die Ehrung von Personen, die wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt wurden, in den Lehrplänen verboten werden soll;
4.4. bringt die Versammlung in Bezug auf Georgien ihre tiefe Besorgnis über die jüngsten Rückschritte
des Landes im Bereich der Demokratie zum A
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.