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1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. bis 31. Januar 2025 in Straßburg, Frankreich

dip / drucksache 22.04.2025 · WP 21 · 21/31 · Unterrichtung · Original ↗

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1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. bis 31. Januar 2025 in Straßburg, Frankreich [Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. bis 31. Januar 2025 in Straßburg, Frankreich Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende der deutschen Delegation ......................................... 2 2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 6 3.1 Überblick ............................................................................................. 6 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 7 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 15 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder ...................... 17 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 18 7 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 66 Deutscher Bundestag Drucksache 21/31 21. Wahlperiode 22.04.2025 1 Teilnehmende der deutschen Delegation Die 1. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) wurde vom 27. bis 31. Januar 2025 veranstaltet. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil: Abgeordneter Frank Schwabe (SPD), Delegationsleiter Abgeordneter Axel Schäfer (SPD) Abgeordnete Dr. Malte Kaufmann (AfD) Abgeordneter Dr. Harald Weyel (AfD) Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) 2 Tagesordnung der Sitzungswoche Montag, 27. Januar 2025 1. Eröffnung der Sitzungswoche 1.1. Bericht des Präsidenten 1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben 1.3. Wahl des Präsidenten der Versammlung 1.4. Wahl eines Vizepräsidenten der Versammlung 1.5. Anträge zur Aktualitäts- und Dringlichkeitsdebatten 1.5.1. Dringlichkeitsdebatte: Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens über den Schutz des Rechtsanwaltsberufs 1.5.2. Dringlichkeitsdebatte: Die dringende Notwendigkeit freier und fairer Wahlen in Belarus 1.5.3. Dringlichkeitsdebatte: Europäisches Engagement für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine 1.6. Annahme der Tagesordnung 1.7. Zustimmung des Protokolls der Sitzung des Ständigen Ausschusses (Luxemburg, 29. November 2024 2. Gemeinsame Debatte 2.1. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses Berichterstatter für das Präsidium: Herr Pablo Hispan (Spanien, EPP/CD) 2.2. Beobachtung der Parlamentswahlen in Georgien (26. Oktober 2024) Berichterstatter für das Präsidium: Herr Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) 2.3. Tätigkeitsbericht der Monitoringverfahren (Januar-Dezember 2024) Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) 3. Ansprache, Seiner Allheiligkeit des Ökumenischen Patriarchen, Bartholomäus I. 4. Kommunikation mit dem Ministerkomitee, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Handel von Luxemburg, Vorsitz im Ministerkomitee, Xavier Bettel 5. Gemeinsame Debatte (Fortsetzung) 5.1. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses 5.2. Beobachtung der Parlamentswahlen in Georgien (26. Oktober 2024) 5.3. Tätigkeitsbericht der Monitoringverfahren (Januar-Dezember 2024) Dienstag, 28. Januar 2025 6. Wahlgang: Wahlen eines Richters für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf Andorra, Armenien und Slowenien 7. Debatte: Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD) Stellungnahme von Marko Bošnjak, Präsident des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 8. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset 9. Debatte: Die unbedingte und dringende Notwendigkeit, die humanitäre Krise für Frauen, Kinder und die Geiseln in Gaza zu beenden Berichterstatterin für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Saskia Kluit (Niederlande, SOC) 10. Debatte: Was private Militärfirmen, Söldner und ausländische Kämpfer für die Menschenrechte bedeuten Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Andrea Orlando (Italien, SOC) Mittwoch, 29. Januar 2025 11. Debatte: Multiperspektivität in der Erinnerungs- und Geschichtsbildung für demokratiepolitisches Engagement Berichterstatterin für den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Luz Martinez Seijo (Spanien, SOC) 12. Gedenken an den 80. Jahrestag der Befreiung des Lagers Auschwitz-Birkenau 13. Ansprache 13.1. Luc Frieden, Ministerpräsident von Luxemburg 14. Debatte: Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) Stellungnahme für den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten: Petra Bayr (Österreich, SOC) 15. Debatte: Einwanderung: eine der Antworten auf die alternde Bevölkerung in Europa Berichterstatterin für den Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Kate Osamor (Großbritannien, SOC) Donnerstag, 30. Januar 2025 16. Dringlichkeitsdebatte: Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens über den Schutz des Rechtsanwaltsberufs Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD) Stellungnahme von Der Rt. Hon Lord Hermer KC, Generalbundesanwalt für England und Wales und Generalanwalt für Nordirland 17. Dringlichkeitsdebatte: Die dringende Notwendigkeit von freien und fairen Wahlen in Belarus Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Ryszard Petru (Polen, ALDE) 18. Dringlichkeitsdebatte: Europäisches Engagement für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Miapetra Kumpula-Natri (Finnland, SOC) 19. Debatte: Frauen in der Wirtschaft: Beschäftigung, Unternehmertum und geschlechtergerechte Haushaltsplanung Berichterstatterin für den Ausschuss für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung: Sena Nur Çelik Kanat (Türkei, fraktionslos) 20. Debatte: Die öffentliche Regulierung des Rechts auf freie Meinungsäußerung auf digitalen Plattformen Berichterstatterin für den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Valentia Grippo (Italien, ALDE) Freitag, 31. Januar 2025 21. Debatte: „Long Covid“ und der Zugang zum Recht auf Gesundheit Berichterstatterin für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Carmen Leyte (Spanien, EPP/CD) 22. Debatte: Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters Berichterstatterin für den Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Andrea Eder-Gitschthaler (Österreich, EPP/CD) 23. Freie Debatte 24. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung) 25. Konstituierung des Ständigen Ausschusses 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche 3.1 Überblick Ein Schwerpunkt der Sitzungswoche lag auf der aktuellen Lage in Georgien. Eine PVER-Delegation hatte gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen, u. a. OSZE PV und EP, die Parlamentswahlen im Oktober 2024 beobachtet. Obwohl kein systematischer Wahlbetrug festgestellt wurde, habe es unfaire Wahlbedingungen, Druck auf die Zivilgesellschaft und Unregelmäßigkeiten gegeben. Es sei fraglich, ob die Wahlergebnisse den tatsächlichen Wählerwillen widerspiegeln. Aufgrund der demokratischen Rückschritte Georgiens und der sich verschlechternden Menschenrechtslage seit den Parlamentswahlen wurden die Beglaubigungsschreiben der georgischen Delegation, auf der nur Vertreter der Regierungsparteien standen, unter Bedingungen bis zur April- Sitzungswoche akkreditiert. Neben der Freilassung aller politischen Gefangenen und einem sofortigen Ende der Polizeigewalt gegen Demonstranten forderte die PVER unter anderem einen inklusiven politischen Prozess unter Beteiligung der Opposition und Zivilgesellschaft, die Organisation von neuen, wirklich demokratischen Parlamentswahlen, die Rücknahme des Gesetzes über ausländische Einflussnahme sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Europarat. Des Weiteren wurden die Teilnahmerechte der georgischen Delegation eingeschränkt. So wurde die Delegation zum Beispiel aus bestimmten Ausschüssen und Gremien sowie aus Wahlbeobachtungsmissionen ausgeschlossen. Die „Akkreditierung auf Probe“ wurde mit 114 Ja-Stimmen, 13 Nein- Stimmen und sieben Enthaltungen verabschiedet. Im Anschluss an die Abstimmung verkündete die georgische Delegation ihren Rückzug aus der PVER. Tea Tsulukiani (Partei: Georgischer Traum) kritisierte die „unfairen und unberechtigten Bedingungen“ als einen Eingriff in die Souveränität Georgiens.1 Parlamentspräsident Shalva Papuashvil (Partei: Georgischer Traum) kündigte an, die georgische Delegation werde ihre Mitgliedschaft so lange aussetzen bis die Versammlung zu ihren „ursprünglichen Werten“ zurückkehre. Ebenso wie im Fall von Aserbaidschan, das im Januar 2024 ausgeschlossen wurde, besteht die Mitgliedschaft von Georgien im Ministerkomitee und anderen Gremien des Europarates ungeachtet dessen fort. Weiterer Höhepunkt war die Debatte über die Präsidentenwahlen in Belarus. Laut der staatlichen Nachrichtenagentur wurde Präsident Alexander Lukaschenko mit ca. 87 % der Stimmen zum siebten Mal wiedergewählt. Die PVER forderte die Mitgliedstaaten auf, die Legitimität von Lukaschenko als belarussischen Präsidenten nicht anzuerkennen, stärkere Sanktionen gegen das Regime und die Unterstützung von Belarussen im Exil auszuweiten. Auf der Grundlage der PVER-Entschließung 2530 (2024) vom Januar 2024 nahm zum ersten Mal in der Geschichte der Versammlung eine Delegation aus belarussischen Oppositionellen an der Sitzungswoche teil. Die sechsköpfige PVER-Delegation setzt sich aus Vertretern des Koordinierungsrats zusammen, der u. a. von Swetlana Tichanowskaja gegründet wurde. Sie wird fortan an Ausschüssen und Netzwerken teilnehmen. Des Weiteren diskutierte die PVER über die humanitäre Krise für Frauen, Kinder und die Geiseln in Gaza. Die Versammlung verurteilte die terroristischen Attacken der Hamas auf Israel und die anschließende Militäroperation Israels mit über 46.000 Toten aufs Schärfte. Das dreistufige Waffenstillstandsabkommen sei begrüßenswert und ein erster Schritt zu einem dauerhaften Frieden. Zudem forderte die PVER Israel auf, das Verbot des UN- Palästinenserhilfswerks UNRWA umgehend und ohne Bedingungen zurückzunehmen. Ferner skizierte die PVER Grundprinzipien für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Friedensverhandlungen müssten das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine, die Prinzipien des internationalen Rechts, einschließlich des Rechts auf nationale Souveränität und territoriale Integrität sowie das Recht des Opfers der Aggression auf Reparation oder Kompensation für verursachten Schäden, berücksichtigen. Die politische, ökonomische und militärische Unterstützung sei für die Ukraine essenziell, damit diese aus einer starken Position zukünftige Friedensverhandlungen bestreiten könne („Frieden durch Stärke“). In einer weiteren Debatte hatte die PVER über die Notwendigkeit einer erneuerten, regelbasierten internationalen Ordnung einzusetzen diskutiert. Um auf die zunehmenden Bedrohungen für die regelbasierten internationalen Ordnung zu reagieren, müsse es ein kollektives Bekenntnis zu internationalen Rechtstandards geben, eine Reform multilateraler Institutionen und ein Engagement mit dem Globalen Süden. Ferner müsse die PVER ihre Zusammenarbeit mit der UN und der EU ausbauen. 1 Siehe https://oc-media.org/georgia-suspends-participation-in-council-of-europe-parliamentary-assembly/, zuletzt abgerufen am 03.02.2025. Anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung von Ausschwitz-Birkenau schilderte der Vorsitzender des Beirats von Yad Vashem und jüngste Überlebender des KZ Buchenwalds, Oberrabbiner Israel Meir Lau, seine Erlebnisse. Er beantwortete zudem Fragen von Schülern einer Sekundarschule. Zuvor hatte die PVER über die Bedeutung von Geschichtsunterricht und Demokratiebildung in Schulen diskutiert. Der im Mai 2024 neu gewählte Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Marko Bošnjak (Slowenien), wies in seiner Ansprache auf die zentrale Rolle der PVER bei der Umsetzung der EGMR- Urteile hin. Die PVER sei der „politische Motor“ des Europarates. Er hoffe, die Herrschaft des Rechts werde in diesem Jahr über die Herrschaft der Gewalt siegen, um im Sinne der Gründungsväter des Europarates das Völkerrecht über die Macht der Waffen zu stellen und die Macht des Rechts über das Recht der Mächtigen. In der Sitzungswoche stimmte die PVER dem Entwurf einer Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs zu. Das Übereinkommen fordert den Schutz von Anwälten, damit diese ihren Beruf ohne Angst vor Diskriminierung oder Einmischung ausüben können, und etabliert Standards für Rechtsanwaltsvereinigungen. Die PVER wählte Canòlic Mingorance Cairat zur Richterin am EGMR für Andorra und Vasilka Sancin zur Richterin am EGMR für Slowenien. Der Armenier Vahe Grigoryan wurde ebenfalls zum EGMR-Richter gewählt. Der Ministerpräsident von Luxemburg, Luc Frieden, und der Außenminister von Luxemburg, Xavier Bettel, präsentierten die Prioritäten des luxemburgischen Vorsitzes. Neben der anhaltenden Unterstützung für die Ukraine und einer Stärkung des EGMR wolle Luxemburg das Zusammenleben in diversitätsgeprägten Gesellschaften stärken sowie Kultur und Sport als Mittel zur Förderung der Menschenrechte in den Fokus stellen. Luxemburg hat von November 2024 bis Mai 2025 den sechsmonatigen Vorsitz im Ministerkomitee inne. Der ökumenische Patriarch, Bartholomäus I., forderte die politischen und religiösen Führungen zur Zusammenarbeit für eine besser Welt, in der alle Religionen und Ethnien geachtet werden und die Vielfalt der Natur geschützt werde. In der heutigen globalen Gemeinschaft teile man gemeinsame Werte über nationale, politische, religiöse, ethnische und kulturelle Grenzen hinweg. Das ökumenische Patriarchat sei ein Beweis für die Koexistenz von unterschiedlichen Kulturen und Glaubensrichtungen in Frieden und Solidarität. Die Bedeutung von Religion für Gesellschaften wurde auch in einem Side event des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) und luxemburgischen Delegationsleiters, Gusty Grass (ALDE), deutlich. Die Veranstaltung rief zur Einrichtung einer Plattform für den interreligiösen und interkonviktionellen Dialog im Europarat auf. Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU) veranstaltete gemeinsam mit der ukrainischen Abgeordneten Yevheniaa Kravchuk ein Side event über die Jugendarbeit in der Ukraine in Kriegszeiten. Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos (Griechenland, EPP/CD), wurde ohne Gegenkandidaten einstimmig für ein zweites Amtsjahr wiedergewählt. Abgeordneter Christian Petry (SPD) wurde zum Vorsitzenden des Unterausschusses Europapreis wiedergewählt. Abgeordneter Max Lucks (Bündnis 90/ Die Grünen) wurde zum Berichterstatter für Jugend im Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie ernannt. 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen Gemeinsame Debatte: „Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses“, „Beobachtung der Parlamentswahlen in Georgien (26. Oktober 2024)“ und „Tätigkeitsbericht der Monitoringverfahren (Januar-Dezember 2024)“ Der Berichterstatter für das Präsidium der PVER, Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD), eröffnete die Debatte. Er verurteilte die gewaltsame Unterdrückung der Demonstrationen in Georgien und forderte die georgische Regierung auf, Reformen zur Stärkung der Demokratie umzusetzen und die Menschenrechte der Bevölkerung besser zu schützen. Der Leiter der PVER-Wahlbeobachtungsmission, Iulian Bulai (Rumänien, ALDE), erklärte, dass die georgischen Parlamentswahlen im Oktober 2024 gemeinsam von Mitgliedern der parlamentarischen Versammlungen der NATO sowie der OSZE, ODIHR, dem Europäischen Parlament und der PVER, beobachtet worden seien. Die Delegation habe erhebliche Wahlmanipulationen und Verletzungen des Wahlgeheimnisses festgestellt. Im Anschluss an die Wahl forderte die Delegation die georgische Regierung auf, das nationale Wahlrecht zu reformieren und Neuwahlen durchzuführen. Zanda Kalniņa-Lukaševiča (Lettland, EPP/CD) stellte den aktuellen Bericht des Monitoringausschusses vor, welcher die Einhaltung der Rechte und die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten des Europarates überprüft. Der Monitoringausschuss sehe eine dramatische Verschlechterung in Georgien. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) stimmte dem Bericht des Delegierten Bulai über systematische und verbreitete Wahlmanipulationen in Georgien zu. Er sei besorgt darüber, dass sich Georgien politisch immer weiter aus dem Europarat zurückziehe und eines Tages, ähnlich wie Aserbaidschan, deren Abgeordnete dieses Mal keine Beglaubigungsschreiben eingereicht haben, nicht mehr an den Sitzungen der PVER teilnehme. Zsolt Németh (Ungarn, EC/DA) betonte wie wichtig es sei, einen Dialog mit Georgien aufrechtzuerhalten. Dieser Dialog dürfe nicht an einer Anfechtung der Akkreditierung der georgischen Delegation zur PVER scheitern. Abschließend bat er um mehr Verständnis für die aktuelle Situation in Georgien. Georgien sei geopolitisch als Nachbar Russlands in einer schwierigen Lage. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) lobte den Bericht des Abgeordneten Bulai. Die Situation in Georgien habe sich nach den Wahlen verschlechtert. Die PVER müsse sich fragen, wie sie auf die Verletzungen der Demonstrationsfreiheit und auf die Gewalt reagiere. Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) widersprach der Feststellung, es habe Wahlmanipulationen gegeben. Es habe zwar vereinzelte Ungereimtheiten gegeben, das Wahlergebnis von 54 % für die Regierungspartei „Georgischer Traum“ sei jedoch korrekt. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die PVER das Wahlergebnis nicht anerkenne, bloß weil man mit der Regierungspartei inhaltlich nicht übereinstimme. Dies würde der Glaubwürdigkeit der PVER schaden. Tekke Panman (Niederlande, EPP/CD) betonte wie wichtig es sei, die georgische Regierung für ihren repressiven Umgang mit den Demonstranten, welche gegen das Wahlergebnis protestierten, zu verurteilen. Die georgische Regierung missachte durch die Wahlmanipulationen die Demokratie und Chancengleichheit. Didier Marie (Frankreich, SOC), der an der Wahlbeobachtungsmission teilgenommen hatte, teilte den Eindruck der Wahlmanipulationen. Es sei daher schwierig, der Akkreditierung der georgischen PVER-Delegation zuzustimmen. Die PVER müsse Druck auf die georgische Regierung ausüben, um Neuwahlen zu erreichen, ohne dabei die Mitgliedschaft Georgiens in der PVER zu gefährden. Claude Kern (Frankreich, ALDE) zeigte sich über das georgische Gesetz über ausländische Agenten besorgt. Dieses sei mit europäischen Demokratie- und Menschenrechtsstandards unvereinbar. Edite Estrela (Portugal, SOC) stimmte der Kritik an den Parlamentswahlen in Georgien zu und forderte eine klare Haltung gegenüber der georgischen Regierung. Man müsse signalisieren, man stehe an der Seite derer, die für Demokratie und Grundfreiheiten kämpften. Jan Filip Libicki (Polen, EPP/CD) forderte Unterstützung für die demokratischen Kräfte in Georgien. Der russische Einfluss auf die Gesellschaft spalte die georgische Bevölkerung. Um diese Spaltung zu überwinden, müssten die demokratischen Kräfte unterstützt werden. Tea Tsulukiani (fraktionslos), PVER-Mitglied aus Georgien, erklärte, es habe keine Wahlfälschung gegeben. Die digitale Stimmabgabe sei sicher gewesen. Zudem warf sie der Opposition vor, die Arbeit zu verweigern, obwohl man sich Staatsgelder habe auszahlen lassen. Cristophe Brico (Monaco, EPP/CD) berichtete als Mitglied der Wahlbeobachtungsmission von staatlichen Einschüchterungen bei der Wahl, die auf Videoaufnahmen vor Wahllokalen sichtbar seien. Er kritisierte besonders, dass die georgische Regierung in den letzten zwei Monaten neue Gesetze zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingeführt habe. Ansprache Seiner Allheiligkeit, des Ökumenischen Patriarchen, Bartholomäus I. Der Patriarch gratulierte dem PVER-Präsidenten Theodoros Rousopoulos zu dessen Wiederwahl. Es sei ein besonderes Privileg am 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz vor der PVER zu sprechen. Der Glaube sei für eine freie, friedliche und gerechte Welt wichtig. Kirchen und religiöse Gemeinschaften spielten bei der Mobilisierung von Institutionen und Gesellschaften eine wichtige Rolle. Im Glauben gäbe es ein Gefühl der gemeinsamen Sorge und Verantwortung. Die Kirchen müssten sich der eigenen Vergangenheit bewusst sein, um mutig und kritisch über Gegenwartsthemen, wie zum Beispiel Religionsfreiheit, Menschenrechte und Umweltschutz, zu reden. Die orthodoxe Kirche habe interreligiöse Gespräche ins Leben gerufen, um Brücken zwischen Kulturen und Ethnien zu bauen. Der Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Berufe und aus unterschiedlichen Herkünften sei besonders wichtig. Dieser Dialog müsse vom Geist des Optimismus, der Hoffnung sowie der Toleranz und Achtung vor unterschiedlichen Traditionen und Kulturen getragen sein. Ein wesentliches Anliegen sei auch der Umweltschutz. Das Bewusstsein der Menschen für einen respektvollen Umgang mit der Natur müsse geschärft werden. Internationale Konflikte wirkten sich auf die Umwelt aus, wie die Umweltschäden in der Ukraine zeigten. In Krisengebieten stellten Glaubensgemeinschaften einen wichtigen Ort für Zusammenkünfte und die Seelsorge der Menschen dar. In einer immer stärker vernetzen Welt müssten die Ressourcen des Planeten in der globalen Gemeinschaft geteilt werden. Wenn man zusammenarbeite, könne man den kommenden Generationen eine Welt hinterlassen, in der alle Religionen und Ethnien sich gleichermaßen respektierten und die Vielfalt der Natur geschützt werde. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) erkundigte sich nach der Rolle der Kirche bei der Unterstützung von Geflüchteten. Die Kirche setzte sich für das Menschenrecht auf Asyl ein, so Bartholomäus I. Die Hauptursachen für Vertreibung, wie zum Beispiel politische Instabilität und wirtschaftliche Ungleichheit, müssten bekämpft werden. Zsolt Németh (Ungarn, EC/DA) fragte, wie die christliche Minderheit im Nahen Osten besser geschützt werden könne. Der ökumenische Patriarch wies auf die Notlage der Christen im Nahen Osten hin. Diese erfordere eine koordinierte Reaktion der internationalen Organisationen, einschließlich umfassender Schutzpläne und eines kontinuierlichen interreligiösen Dialogs. Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) erkundigte sich nach der Meinung des Patriarchen zur Künstlichen Intelligenz (KI). Technischer Fortschritt müsse immer dem Wohle aller dienen, so der Patriarch. Die Auswirkungen von KI auf die Gesellschaft müssten untersucht werden. Nina Kasimati (Griechenland, UEL) fragte nach der Beziehung der Kirchen untereinander. Der Patriarch antwortete, dass der Austausch zwischen der orthodoxen und der katholischen Kirche besonders intensiv sei, da man ein gemeinsames theologischen Erbe habe. Debatte „Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung“ Die Berichterstatterin Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD) erklärte, dass die europäische Einheit von Nationalismus untergraben werde. Sie forderte ein Bekenntnis zu den europäischen Grundwerten, der Demokratie, den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit und der Freiheit des Einzelnen. Der seit Juli 2024 amtierende EGMR-Präsident, Marko Bošnjak (Slowenien), wies auf das kommende 75-jährige Jubiläum der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) hin. Die EMRK sei ein „lebendiges Instrument“, dass sich an moderne Herausforderungen anpasse. Der Gerichtshof als Durchsetzungsmechanismus spiele eine entscheidende Rolle beim Schutz der europäischen Grundwerte. Der EGMR sei derzeit das einzige Gericht, das Russland für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung ziehen könne. Es brauche jedoch mehr Unterstützung bei der Durchsetzung der Urteile. Hierfür sei eine Zusammenarbeit mit den Institutionen des Europarates entscheidend. Jelysaweta Jasko (Ukraine, EPP/CD) betonte den dringenden Bedarf einer Neuausrichtung der internationalen Ordnung. Einige internationale Organisationen seien wegen des Angriffskriegs in der Ukraine nicht in der Lage ihre Aufgaben zu erfüllen. Dabei spielten internationale Organisationen eine wichtige humanitäre Schutzrolle in Krisengebieten. Die aktuellen Entschädigungsmechanismen, wie sie auch von der PVER beschlossen wurden, gäben Hoffnung auf Gerechtigkeit. Serhii Soboliev (Ukraine, EPP/ CD) kritisierte, die NATO erfülle ihren Zweck nicht mehr. Die Vereinten Nationen (VN) seien ein Spielzeug in den Händen der fünf Vetomächte. Zsoth Németh (Ungarn, EC/DA) lobte die US-Regierung für ihren Einsatz für die Grundwerte der VN-Charta, insbesondere der Rechtstaatlichkeit und Souveränität der Staaten. Es sei geopolitisch wichtig, dass Europa sich mit dem globalen Süden verbünde. Mónika Bartos (Ungarn, EC/DA) forderte eine Anpassung des UN-Sicherheitsrats. Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE) trug vor, dass der Angriff Russlands auf die Ukraine ein Angriff auf die Grundprinzipien der UN und des Europarates darstelle. Sie kritisierte die Teilnahme des UN-Generalsekretärs am Gipfel der BRICS-Staaten in Russland. Russland müsse für das Verbrechen der Aggression vor einem Sondertribunal zur Verantwortung gezogen werden. Zudem müsse die UN-Mitgliedschaft Russlands überprüft werden. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) forderte ebenfalls eine Reform des UN-Sicherheitsrats, insbesondere des dortigen Rechts auf Veto. Europa müsse in Krisenzeiten unabhängig von den USA auf politische Entwicklungen reagieren können. Alexis Tsipras (Griechenland, UEL) kritisierte eine Doppelmoral. Während der russische Angriffskrieg in der Ukraine verurteilt werde, werde das Handeln Israels in Palästina nicht kritisiert. Es brauche eine „Europäische Allianz der Demokratie und Gerechtigkeit“ bestehend aus Regierungen, zivilen Bewegungen und Bürgern, um die gemeinsamen Werte zu vertreten. Marietta Karamanli (Frankreich, SOC) berichtete von einer Delegationsreise zu den Vereinten Nationen im November 2024, in der über Friedenssicherung, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte diskutiert wurde. Es brauche eine „demokratische Offensive“, um den Multilateralismus zu verteidigen. Die Gremien der UN müssten inklusiver werden und mehr Regionen abbilden. Didier Marie (Frankreich, SOC) drückte Besorgnis über die Funktionsfähigkeit der UN aus. Er forderte eine stärkere Repräsentation Afrikas im Sicherheitsrat. Sollte die US-Regierung aus dem Pariser Klimaabkommen oder der Weltgesundheitsorganisation austreten, brauche es ein deutliches europäisches Signal. Christophe Chaillou (Frankreich, SOC) zeigte sich ebenfalls über die US-Regierung und die Machtverhältnisse in der UN besorgt. Er lobte den EGMR für die Anerkennung des Rechts auf Klimaschutz. Petra Bayr (Österreich, SOC) betonte die Relevanz von internationalen Gerichten für die internationale Ordnung. Die Staaten müssten jedoch eine effektivere Umsetzung der Urteile sicherstellen. Hayk Mamijanyan (Armenien, EPP/CD) erklärte, dass die Weltordnung auf Werten und Regeln basieren müsse und nicht auf geopolitischem Interesse, wie beispielsweise dem Ölhandel. Victoria Tiblom (Schweden, EC/DA) begründete die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten Ordnung, mit dem Versagen der internationalen Organisationen, insbesondere dem UN-Sicherheitsrat, den internationalen Frieden zu wahren. Für Yunus Emre (Türkei, SOC) stelle der Anstieg an antidemokratischen Bewegungen und Extremismus innerhalb Europas ein großes Problem für die internationalen Beziehungen dar. Alain Milon (Frankreich, EPP/CD) bezeichnete China, Indien und Brasilien als neue Supermächte. Die internationale Ordnung müsse dies auch abbilden. Er appellierte an die Mitgliedstaten des Europarates, sich für die eigenen Grundwerte verstärkt einzusetzen und die EGMR-Urteile konsequent umzusetzen. Meryem Göka (Türkei, fraktionslos) forderte ebenfalls eine Reform der internationalen Organisationen. Insbesondere der UN-Sicherheitsrat müsse demokratischer und inklusiver werden. Piero Fassino (Italien, SOC) erklärte, der Europarat müsse sich in seiner Zusammenarbeit mit den UN für Demokratie, Freiheit und globale Grundwerte, einsetzen. Iva Dimic (Slowenien, EPP/CD) ergänzte, dass zur Friedenssicherung auch die regionalen diplomatischen Kanäle genutzt werden müssten. Namık Tan (Türkei, SOC) betonte, dass die UN und der Europarat reformiert werden müssten, um unparteiisch und fair zu arbeiten. Oleksii Goncharenko (Ukraine, EC/DA) erklärte, eine regelbasierte Ordnung existiere nicht mehr. Um Europas Werte zu schützen, brauche es eine gemeinsame Armee. Aus Sicht von George Loucaides (Zypern, UEL) sei eine Reform des UN-Sicherheitsrats nur wirkungsvoll, wenn auch das Vetorecht geändert werde. Dabei müsse insbesondere der Globale Süden stärker berücksichtigt werden. Stéphane Bergeron (Kanada) und Mustafa Canbey (Türkei, fraktionslos) beklagten die Doppelstandards des Westens. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) bezeichnete die bestehende regelbasierte Ordnung als gescheitert. Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, EC/DA) nannte China eine Bedrohung für den Westen. Dieser Bedrohung könne nur mit Hilfe der USA etwas entgegengesetzt werden. Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) appellierte an die Mitgliedsstaaten, sich für eine Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einzusetzen. James Maccleary (Vereinigtes Königreich, ALDE) forderte die konsequentere Ahndung von internationalen Vertragsverletzungen. Dunja Simonović Bratić (Serbien, SOC) kritisierte das Beitrittsverfahren Kosovos zum Europarat. Der Kosovo werde von der UN nicht als souveräner Staat anerkannt. Arusyak Julhakyan (Armenien, EPP/CD) forderte eine Stärkung der Durchsetzungsmechanismen im internationalen Recht. Olena Khomenko (Ukraine, EC/DA) warb für mehr militärische und hybride Zusammenarbeit in Europa. Christiana Erotokritou (Zypern, SOC) warb ebenfalls für stärkere internationale Durchsetzungsmechanismen, um Menschenrechtsverletzungen und dem Klimawandel wirksam zu begegnen. Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD) appellierte an die Mitglieder der PVER, dem internationalen Recht eine humanitäre Ausrichtung für das 21. Jahrhundert zu geben. Kenia López Rabadán (Mexiko) wünschte sich eine partnerschaftliche Beziehung mit der PVER. Mexiko stehe durch die Deportationen von Millionen Mexikanern aus den USA vor großen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Debatte „Die unbedingte und dringende Notwendigkeit, die humanitäre Krise für Frauen, Kinder und die Geiseln in Gaza zu beenden“ Die Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Saskia Kluit (Niederlande, SOC), erklärte, die PVER dürfe nicht schweigen, wenn Kinder in Gaza ihr Leben verlieren. Das humanitäre Völkerrecht müsse in Gaza beachtet werden. Dazu gehöre auch, dass Israel das Verbot des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zurücknehme. Gusty Graas (Luxembourg, ALDE) mahnte, die Freilassung aller Geiseln sowie die Einhaltung des aktuellen Waffenstillstands seien für eine nachhaltige Friedenslösung entscheidend. Langfristig könne der Frieden nur durch eine Zwei- Staaten-Lösung gewahrt werden. Anne Stambach-Terrenoir (Frankreich, UEL) und Emmanuel Fernandes (Frankreich, UEL) forderten die internationale Gemeinschaft auf, den Genozidvorwürfen gegen Israel nachzugehen und humanitäre Hilfe in Gaza zu ermöglichen. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) forderte, den Fokus auf die humanitäre Lage in Gaza zu legen. Die Menschen würden unter einer gravierenden medizinischen Notlage und Versorgungskrise leiden. Auch wenn sowohl Hamas als auch Israel für die Blockade der Hilfslieferungen verantwortlich seien, müsse insbesondere Israel zur Verbesserung der humanitären Lage beitragen. Wichtig sei eine Zukunftsperspektive für die Menschen in Gaza, damit diese dortbleiben und ihr Land wieder aufbauen könnten. Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) kritisierte die Darstellung der Situation in Gaza. Insbesondere die Angaben der Hamas über Opferzahlen seien keine glaubwürdige Grundlage. Paweł Jabłoński (Polen, EC/DA) brachte vor, dass es keine Rechtfertigung für die Einschränkung humanitärer Hilfe gebe. Der Zugang zu Wasser, Nahrung, Medizin und Elektrizität sei ein Menschenrecht und müsse unverzüglich gewährleistet werden. Bernard Sabella (Palästina) mahnte, die humanitäre Situation dürfe nicht politisiert werden. Sowohl die humanitäre Lage als auch der politische Konflikt müssten angegangen werden, um nachhaltigen Frieden zwischen Israel und Palästina zu schaffe. Meirav Ben Ari (Israel) kritisierte den Bericht als einseitig und beschämend. Der Bericht verschweige sowohl die humanitären Hilfsgüter, die Israel täglich nach Gaza liefere, als auch das Leid der israelischen Zivilisten unter den täglichen Angriffen der Hamas. Gökçe Gökçen (Türkei, SOC) verlangte mehr Beachtung für die Urteile des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Israel. Der Konflikt habe nicht am 7. Oktober 2023 begonnen, sondern tiefere historische Wurzeln. Joseph Beppe Fenech Adami (Malta, EPP/CD) rief die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihre humanitäre Hilfe sofort auszubauen und eine medizinische Versorgung der Opfer sicherzustellen. Fiona O’Loughlin (Irland, ALDE) und Joseph O’Reilly (Irland, EPP/CD) forderten einen massiven Ausbau der humanitären Hilfe in Gaza. Sie forderten eine Zwei-Staaten-Lösung, um eine dauerhafte Friedenslösung zu erreichen. Aysu Bankoğlu (Türkei, SOC) und Mehmet Akalin (Türkei, ALDE) erklärten, dass humanitäre Hilfe ungehindert nach Gaza geliefert werden müsse. Um weiteren Konflikte vorzubeugen, sei die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung notwendig. Theo Bovens (Niederlande, EPP/CD) betonte, dass der Schutz der Schwachen und Unschuldigen gemäß dem internationalen Recht immer oberste Priorität haben müsse. Alfred Heer (Schweiz, ALDE) bekräftigte Israels Recht auf Selbstverteidigung und forderte die Freilassung der Geiseln, um diesen „Albtraum zu beenden. Aus seiner Sicht sei der Berichtsentwurf einseitig. Auch Niklaus-Samuel Gugger (Schweiz, EPP/CD) kritisierte den Berichtsentwurf als einseitig. Dieser beruhe auf Angaben der Hamas und spiegele die Bedrohung der jüdischen Gemeinschaft nicht ausreichend wider. Edite Estrela (Portugal, SOC) appellierte an die internationale Gemeinschaft sicherzustellen, dass die Arbeit von UNRWA nicht behindert werde. Für einen nachhaltigen Frieden müssten über einen Waffenstillstand hinaus, die zentralen Probleme, wie die Vertreibung oder das Rest auf Selbstbestimmung der Palästinenser, geklärt werden. George Loucaides (Zypern, UEL) forderte alle Parteien zu mehr Respekt des internationalen Rechts auf und sprach sich für eine Zwei-Staaten-Lösung aus. Margo Greenwood (Kanada) mahnte, der Waffenstillstand müsse unbedingt eingehalten werden, um humanitäre Hilfe weiterhin zu gewährleisten. Aurora Floridia (Italien, SOC) sprach sich für den Bericht aus, da dieser eine klare Botschaft enthalte, dass die PVER zu dem Grundprinzip der Menschenwürde stehe. Lord Leslie Griffiths (Vereinigtes Königreich, SOC) verlangte eine Präsenz der internationalen Gemeinschaft vor Ort in Gaza, um eine objektive Berichterstattung zu ermöglichen. Meryem Göka (Türkei, fraktionslos) erklärte, es dürfe keine Doppelstandards in Bezug auf Menschenrechte geben. Es müsse sichergestellt werden, dass das Leid der Palästinenser ende und diese Wiedergutmachung erhielten. Nicole Duranton (Frankreich, ALDE) warb für eine Zwei-Staaten-Lösung. Außerdem müsse Israel seine Siedlungspolitik im Westjordanland und Ost-Jerusalem beenden. Piero Fassino (Italien, SOC) forderte alle Parteien auf, das Waffenstillstandsabkommen vollständig umzusetzen, die Freilassung der Geiseln und den freien Zugang für humanitäre Hilfe. Nerea Ahedo (Spanien, ALDE) verurteilte die israelische Blockade von UNRWA. Luz Martinez Seijo (Spanien, SOC) mahnte, einen Waffenstillstand nicht mit Frieden gleichzusetzen und forderte eine umfassende Friedenslösung. Gören Bölük (Türkei, fraktionslos) nannte einen eigenen palästinensischen Staat die einzige Garantie für einen dauerhaften Frieden. Boaz Bismuth (Israel) bekräftigte das Selbstverteidigungsrecht Israels. Ein Waffenstillstand sei so lange inakzeptabel, wie die Hammas die Kontrolle über Gaza innehabe. Zudem kritisierte er UNWRA, denen vorgeworfen werde, mit der Terrororganisation der Hamas zusammenzuarbeiten. Valérie Piller Carrard (Schweiz, SOC) sprach sich für eine Zwei-Staaten-Lösung aus. Armağan Candan (Vertreter der zypriotischen türkischen Gemeinschaft) mahnte, beide, Israel und Palästina, sollten sich die Lehren der Holocaust-Überlebenden zu Herzen nehmen. Die Berichterstatterin Saskia Kluit (Niederlande, SOC) forderte abschließend erneut die Wahrung der humanitären Regeln des Völkerrechts. Gleichzeitig brauche es eine langfristige Lösung für einen Wiederaufbau in Gaza. Der Vize-Vorsitzende des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Armen Gevorgyan (Armenien, EC/DA) forderte alle Parteien zu einem respektvollen Umgang miteinander und dem Respekt des humanitären Völkerrechts auf. Debatte „Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen“ Die Berichterstatterin des Monitoringausschusses, Zanda Kalniņa-Lukaševiča (Lettland, EPP/CD), bezeichnete die Parlamentswahlen im Oktober 2024 als Rückschritt in der Demokratie Georgiens. Die georgische Delegation solle unter bestimmten klaren Bedingungen, wie zum Beispiel geplanter Neuwahlen, bis zur April-Sitzungswoche akkreditiert werden. Gleichzeitig würden die Rechte der georgischen Delegation eingeschränkt, zum Beispiel werde die Benennung von Berichterstattern oder die Mitgliedschaft in bestimmten Ausschüssen ausgesetzt. Sollte die georgische Regierung den Bedingungen nicht nachkommen, müsse die PVER die Akkreditierung der georgischen Delegation in der April-Sitzungswoche entziehen. Petra Bayr (Österreich, SOC) stellte den Bericht des stellungnehmenden Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten vor. Die vorgeschlagene eingeschränkte Akkreditierung unter den konkreten Bedingungen sei nach der Geschäftsordnung der PVER rechtmäßig. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) lobte den Bericht der PVER-Delegierten Kalniņa-Lukaševiča. Der Europarat habe die Hauptaufgabe Länder auf dem Weg zu mehr Demokratie, mehr Menschenrechte und mehr Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Georgien gehe derzeit in die entgegengesetzte Richtung zu weniger Europa. Die Akkreditierung unter Einschränkungen und Bedingungen sei die allerletzte Warnung für die georgische Regierung, den Forderungen der PVER nachzukommen und Neuwahlen zu organisieren sowie politische Gefangene freizulassen. Die PVER sei bereit zu handeln. Die PVER schließe nicht die Türe, sondern sende eine sehr klare und ernsthafte Warnung. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) pflichtete der Forderung nach Neuwahlen als Bedingung bei. Die georgische Regierung habe dadurch bis April Zeit, den autoritären Kurs Georgiens zu stoppen. Für Elisabetta Gardini (Italien, EC/DA) sei die beste Lösung nicht die Türe zu schließen, sondern Georgien einen Weg anzubieten. Es läge an der georgischen Regierung das Land in einen Prozess der Reformen und demokratischen Konsolidierung zu bringen. Erik-Niiles Kross (Estland, ALDE) unterstützte den Vorschlag des Monitoringausschusses. Das Signal an die georgische Bevölkerung, die auf eine Botschaft warten und an das georgische Regime seien die Forderung nach einem Ende der Polizeigewalt, der Freilassung aller politischer Gefangener und der Ankündigung von neuen Parlamentswahlen unter internationaler Beobachtung in einer freien und fairen Umgebung. George Loucaides (Zypern, UEL) drückte tiefe Besorgnis über die Lage in Georgien aus und begrüßte die konstruktiven Empfehlungen des Monitoringausschusses. Die georgische Delegation müsse eng mit den Berichterstattern des Europarates zusammenarbeiten, um alle Forderungen umzusetzen. Er befürwortete eine vorläufige Akkreditierung der georgischen Delegation bis zur April-Sitzungswoche. Edmunds Cepurītis (Lettland, SOC) unterstützte den Vorschlag, die georgische Delegation nur mit Einschränkungen zu akkreditieren, bis die in dem Bericht (Dok. 16104) gestellten Bedingungen erfüllt seien. Linda Hofstand Helleland (Norwegen, EPP/CD) betonte die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung der demokratischen Opposition in Georgien durch den Europarat. Givi Mikanadze (Georgien, fraktionslos) widersprach der Empfehlung, die Akkreditierung der georgischen Delegation an die Ankündigung von Neuwahlen zu knüpfen. Diese Forderung sei eine direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten Georgiens und bedrohe die Souveränität Georgiens. Die Wahlbeobachtermission der OSZE habe die gute Organisation der Wahlen bestätigt. Es gebe keine Beweise für Wahlbetrug. Eine Akkreditierung ohne Bedingungen würde dem wahren Wunsch der georgischen Bevölkerung und den Grundwerten der PVER entsprechen. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) nannte die Einflussnahme Russlands die wahre Bedrohung für Georgiens Souveränität. Sie sehe eine Parallele zwischen der Situation in Georgien und den Protesten in der Ukraine nach der Abkehr des damaligen ukrainischen Präsidenten, Wiktor Janukowytsch, im Jahr 2013 von der EU. Aus ihrer Sicht sende die PVER mit der konditionalen Akkreditierung zwar ein starkes Signal, gehe jedoch nicht weit genug. Lord Don Touhig (Vereinigtes Königreich, SOC) erklärte, dass er nach Gesprächen mit Vertretern der georgischen Opposition zu dem Schluss gekommen sei, dass der georgischen Delegation die Akkreditierung verweigert werden müsse. Er appellierte an die PVER, seinem Änderungsantrag zur Entschließung 2585 (2025) zuzustimmen, der die Ablehnung der Akkreditierung fordere. Tea Tsulukiani (Georgien, fraktionslos) sagte, dass einige Bedingungen, an die die Akkreditierung geknüpft werden solle, für die Delegation problematisch seien, zum Beispiel die Forderung nach Neuwahlen. Die Regierungspartei „Georgischer Traum“ und ihre 1,1 Millionen Wähler stünden für Frieden. Die Regierung sei nicht pro-Russisch. So habe sie vier Verfahren gegen Russland vor dem EGMR gewonnen. Die georgische Regierung können nicht angeklagt werden demokratische Rückschritte vorzunehmen, nur weil einem die Wiederwahl des Georgischen Traums nicht gefalle. Perran Moon (Vereinigtes Königreich, SOC) argumentierte für eine Ablehnung der Akkreditierung der georgischen Delegation. Gustaf Göthberg (Schweden, EPP/CD) erklärte, die Regierungspartei „Georgischer Traum“ habe sich die Wahl mithilfe des Milliardärs und Parteigründers, Bidsina Iwanischwili, gekauft. Er befürwortete daher die Akkreditierung nur unter der Bedingung der Planung von Neuwahlen. Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE) und Yuriy Kamelchuk (Ukraine, EPP/CD) betonten wie wichtig es sei, die georgische Delegation nur mit eingeschränkten Rechten zu akkreditieren, bis demokratiefeindliche Gesetze aufgehoben, politische Gefangene freigelassen und Neuwahlen angekündigt seien. Piero Fassino (Italien, SOC) bezeichnete die vorgeschlagene Akkreditierung unter Bedingungen als guten Kompromiss zwischen den Werten der PVER und der georgischen Regierung. Eine Nicht-Akkreditierung würde Georgien in die Hände von Russland treiben. José María Sánchez García (Spanien, EC/DA) nannte die Diskussion der PVER widersprüchlich, da sie über die Wahlen in Georgien und nicht über die Beglaubigungsschreiben der Delegation an sich diskutiere. Sie kritisierte das Verhalten der georgischen Präsidentin, Salome Surabischwili, als undemokratisch. Es sei nicht die Aufgabe der PVER, sich in nationale Parteipolitik einzumischen. Der Vize-Präsident des Monitoringausschusses, Mogens Jensen (Dänemark, SOC), unterstützte eine Akkreditierung mit Bedingungen, um den Dialog mit Georgien aufrechtzuerhalten. Dringlichkeitsdebatte „Die dringende Notwendigkeit freier und fairer Wahlen in Belarus“ Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos, (Griechenland, EPP/CD) begrüßte zu Beginn die erstmalige Teilnahme einer Delegation der belarussischen Opposition an einer PVER-Sitzungswoche. Der Berichterstatter, Ryszard Petru (Polen, ALDE), betonte zunächst, Belarus sei zwar geographisch Teil von Europa, jedoch durch die autokratische Regierung Lukaschenkos politisch weit entfernt. Für die Menschen in Belarus seien echte, freie und faire Wahlen wünschenswert. Unter der Regierung Lukaschenkos sei diese jedoch unmöglich. Solange Lukaschenko im Amt sei, könnten Wahlen in Belarus nicht als legitim und glaubwürdig anerkannt werden. Er hoffe für die Zukunft auf einen politischen Wandel zu einer freien und demokratischen Gesellschaft in Belarus. Die Delegationsleiterin der belarussischen Opposition in der PVER, Anzhelika Melnikava sagte, es sei ihr eine große Ehre, die belarussische Opposition in der PVER zu vertreten. Die Präsidentschaftswahlen von Lukaschenko im Januar 2025 sei weder fair noch frei abgelaufen. Es gebe 1.200 politische Gefangene in Belarus. Sie appellierte an die PVER, die Wiederwahl Lukaschenkos nicht anzuerkennen. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) erklärte im Namen der ALDE-Fraktion die Unterstützung für den Entschließungsentwurf. Es sei wichtig zu benennen, dass Belarus unter der Kontrolle Russlands stehe. Lukaschenko habe die Souveränität von Belarus aufgegeben, um mit der Hilfe Russlands seinen persönlichen Machterhalt zu sichern. Lukaschenko habe etliche Verbrechen begangen, wie zum Beispiel die Verschleppung von über 2.000 ukrainischen Kindern in Umerziehungslager in Belarus. Sie befürwortete die Mitgliedschaft der belarussischen Opposition im Europarat. Paul Gavan (Irland, UEL) bezeichnete den Bericht als klaren und eindeutigen Appell nach freien Wahlen in Belarus. Die Wahl Lukaschenkos sei weder frei noch fair abgelaufen. Die Verfassungsänderungen im Jahr 2022, hätten nur dem Zweck gedient, Lukaschenko eine Präsidentschaft auf Lebenszeit zu ermöglichen. Bisera Kostadinovska-Stojchevska (Nord-Mazedonien, SOC) stimmte den Vorrednern in ihrer Einschätzung der Wahlen zu. Sie wies auf die Kritik der Venedig-Kommission an der Verfassungsänderung hin. Diese verstoße laut der Kommission gegen internationale Prinzipien. Sie verurteilte den Umgang Lukaschenkos mit regierungskritischen Medien, die unter dem Vorwand von Extremismusvorwürfen zunehmenden Repressionen ausgesetzt seien. Ingjerd Schie Schou (Norwegen, SOC) lobte zunächst die Teilnahme der belarussischen Opposition an der PVER. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der belarussischen Demokratiebewegung. Die Wahl Lukaschenkos sei als „schändlich“ zu bezeichnen, da sie von massiven Repressionen gegenüber der Bevölkerung und Menschenrechtsverletzungen begleitet worden sei. Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, die Präsidentschaftswahlen in Belarus nicht anzuerkennen und die demokratischen Kräfte unter der Führung von Swetlana Tichanowskaja zu unterstützen. Oleksii Goncharenko (Ukraine, EC/DA) wies auf die Stationierung von russischen nuklearen Waffen und Raketen in Belarus hin. Dies sei eine Gefahr für Europa. Er rief zur Unterstützung von belarussischen oppositionellen Kräften auf, wie zum Beispiel dem Kastus-Kalinouski-Regiment, einer Einheit freiwilliger belarussischer Kämpfer in der ukrainischen Armee. Petra Bayr (Österreich, SOC) betonte die zentrale Bedeutung von fairen und freien Wahlen in einem Rechtsstaat. Sie kritisierte, dass selbsternannte Wahlbeobachter, die die dem Einflussbereich Putins zuzuordnen seien, die Wahlen in Belarus begleitet und gelobt hätten. Darunter sei auch der ehemalige FPÖ-Politiker, Dietrich Kops, gewesen. Sie wies auf die schwierige Lage der Frauen in Belarus hin. Ein Bericht des UN- Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau habe schwere Menschenrechtsverletzungen, wie zum Beispiel Verurteilungen zu Zwangsarbeit ab elf Jahren oder menschenunwürdige Haftbedingungen für Frauen, festgestellt. Auch Saara-Sofia Sirén (Finnland, EPP/CD) kritisierte, dass die Wahlen in Belarus weder frei noch fair gewesen seien. Zudem sei die Opposition zunehmend Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie kritisierte auch die Situation von belarussischen Staatsangehörigen im Exil. Pawel Jabłoński (Polen, EC/DA) dankte der belarussischen Delegation für ihren Mut und ihren Einsatz für die Demokratie, den sie trotz Verfolgung, Repressalien und erzwungenem Exil aufnähmen. Lukaschenko sei kein gewählter Präsident, sondern ein Diktator. Es sei wichtig, sowohl die belarussische Zivilgesellschaft in ihrem Widerstand zu unterstützen als auch die Verbrechen der belarussischen Regierung zu verfolgen. Claude Kern (Frankreich, ALDE) bezeichnete die Wahlen ebenfalls als illegitim und unvereinbar mit demokratischen Standards. Mit über 1.200 politischen Gefangenen sei die Regierung Lukaschenkos eines der repressivsten Regime weltweit. Belarus werde von Russland als Werkzeug zur Kriegsführung gegen die Ukraine und zur Destabilisierung Polens genutzt. Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) begrüßte die Teilnahme von demokratischen Kräften aus Belarus in der PVER. Lukaschenko führe durch die Schleusung von illegalen Migranten nach Polen, Litauen und Lettland einen hybriden Angriff auf Europa. Er warnte vor den Schulschließungen in Belarus, die zur Unterdrückung der belarussischen Kultur und Bildung führten. Zingeris forderte die Mitgliedstaaten auf, sich - ebenso wie Litauen - an der rechtlichen Aufklärung der Verbrechen Lukaschenkos zu beteiligen. Abschließend bedankte sich der Berichterstatter Ryszard Petru (Polen, ALDE) bei der belarussischen Delegation. Es sei wichtig, die Debatten zu Belarus und Russland zu trennen. Die Situation in Belarus sei zwar stark durch Russland beeinflusst, jedoch gebe es ein eigenständiges Demokratieproblem in Belarus. Zuletzt forderte er diplomatischen Druck auf die Regierung in Belarus auszuüben, die Verhängung von Sanktionen und mehr Unterstützung für die belarussische Zivilgesellschaft bei ihrem Kampf für freie und faire Wahlen. Debatte „Europäisches Engagement für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine“ Die Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Miapetra Kumpula- Natri (Finnland, SOC), appellierte an die europäischen Staats- und Regierungschefs, die Ukraine politisch, wirtschaftlich und militärisch zu unterstützen. Friedensverhandlungen dürften die Souveränität der Ukraine nicht schwächen. Zudem müsse Russland vor einem internationalen Sondertribunal zur Rechenschaft gezogen werden. Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos, begrüßte anschließend ehemalige ukrainische Kriegsgefangene auf der Besuchertribüne und erinnerte an das Leid der Ukrainer seit dem Kriegsbeginn vor drei Jahren. Paul Gavan (Irland, UEL) kritisierte, dass der Berichtsentwurf nicht klar einen sofortigen Waffenstillstand fordere. Er sprach sich vehement gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aus. Diplomatie sei der einzige Weg für eine friedliche Lösung. Piero Fassino (Italien, SOC) bezeichnete die militärische Unterstützung für die Ukraine als notwendig für einen nachhaltigen und gerechten Frieden. Ohne einen Rückgewinn der annektierten Gebiete sei ein Frieden für die Ukraine ein „ungerechter Frieden“. Er warnte vor einer koreanischen Lösung mit einem Waffenstillstand entlang der facto Trennlinie. Dies sei keine Friedenslösung, sondern Vorzeichen für zukünftigen Konflikt. Richard Keen (Vereinigtes Königreich, (EC/DA) erklärte, die Ukraine müsse weiter militärisch und wirtschaftlich unterstützt werden, um sich gegen Russland durchzusetzen. Die Souveränität der Ukraine müsse gewahrt werden. Sal Brinton (Vereinigtes Königreich, ALDE) forderte die PVER auf, militärische und humanitäre Hilfe an die Ukraine zu leisten. Frieden wäre erst möglich, wenn die besetzten Gebiete zurückerobert seien und Putin vor Gericht stehe. Die Soldaten in den Mitgliedstaaten würden von den Ukrainern die Praxis der Kriegsführung im 21. Jahrhundert lernen. Rostyslav Tistyk (Ukraine, EC/DA) verlangte, die Täter von Kriegsverbrechen vor internationalen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen. Zudem brauche es schärfere Sanktionen gegen Russland. Er forderte von der Europäischen Union Fortschritte beim Beitrittsprozess der Ukraine. Lesia Vasylenko (Ukraine, ALDE) appellierte an die europäischen Regierungen sich geschlossen hinter die Ukraine zu stellen. Frieden bedeute Frieden durch einen Sieg der Ukraine. Die Berichterstatterin Miapetra Kumpula-Natri (Finnland, SOC) unterstrich zum Abschluss der Debatte die Notwendigkeit die Ukraine militärisch zu unterstützen. In diesem Fall müsse die PVER als ein Haus des Friedens sich mit militärischer Unterstützung auseinandersetzen. Die Ukraine müsse stolz ihre eigene Zukunft bestimmen können und diese auf dem demokratischen Willen aufbauen können. Der Vorsitzende des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Bertrand Bouyx (Frankreich, ALDE), stimmte der Forderung nach wirtschaftlicher, humanitärer und militärischer Unterstützung für die Ukraine zu. Der Europarat müsse gleichzeitig Maßnahmen ergreifen, um Russland vor einem Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft zu ziehen. Berlin, den 10. April 2025 Frank Schwabe Delegationsleiter 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder2 Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen. Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (Committee on Political Affairs and Democracy) 1. Armin Laschet 2. Dr. Volker Ullrich 3. Max Lucks 4. Michael Georg Link – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Axel Schäfer 2. Fabian Funke 3. Nicole Höchst 4. Sevim Dağdelen Ausschuss für Recht und Menschenrechte (Committee on Legal Affairs and Human Rights) 1. Josip Juratovic 2. Knut Abraham 3. Boris Mijatović 4. Norbert Kleinwächter – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Christian Petry 2. Dr. Johann David Wadephul 3. Konstantin Kuhle 4. Dr. Malte Kaufmann Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development) 1. Christian Petry 2. Heike Engelhardt 3. Prof. Dr. Harald Weyel 4. Andrej Hunko 1. Martina Stamm-Fibich 2. Dr. Franziska Kersten 3. Katrin Staffler 4. Catarina dos Santos-Wintz Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene (Committee on Migration, Refugees and Displaced Persons) 1. Fabian Funke 2. Catarina dos Santos-Wintz 3. Julian Pahlke 4. Konstantin Kuhle 1. Dr. Katja Leikert 2. Filiz Polat 3. Dr. Christoph Hoffmann 4. Dr. Malte Kaufmann Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien (Committee on Culture, Science, Education and Media) 1. Axel Schäfer 2. Michael Hennrich 3. Gyde Jensen 4. Nicole Höchst 1. Dr. Franziska Kersten 2. Julia Klöckner 3. Jürgen Hardt 4. Tabea Rößner Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (Committee on Equality and Non- Discrimination) 1. Gabriela Heinrich 2. Derya Türk-Nachbaur 3. Katrin Staffler 4. Filiz Polat 1. Heike Engelhardt 2. Merle Spellerberg 3. Max Lucks 4. Gyde Jensen 2 Stand: 1. Sitzungswoche 2025. Besondere Ausschüsse Ordentliche Mitglieder Fraktion Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangen Verpflichtungen (Monitoringausschuss) Committee on the Honouring of Obligations and Commitments by Member States of the Council of Europe (Monitoring Committee) – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) – Axel Schäfer – Nicole Höchst UEL SOC SOC EC/DA Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten (Committee on Rules of Procedure, Immunities and Institutional Affairs) – Frank Schwabe (ex-officio) – Andrej Hunko (ex-officio) – Heike Engelhardt (Ausschussvorsitzende) Max Lucks SOC UEL SOC SOC Ausschuss für die Wahl der Richter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Committee on the election of judges to the European Court of Human Rights) – Dr. Volker Ullrich – Frank Schwabe (stellvertretendes Mitglied für die Fraktion) EPP/CD SOC 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder3 Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) „Stärkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung: ein Gebot der Stunde für die Konsolidierung und Entwicklung demokratischer Gesellschaften“ Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (ernannt am 27.01.2025) Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD) „Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung“ Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung) (ernannt am 20.06.2023) Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) „Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption im Europarat“ Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten (ernannt am: 27.01.2021) Abgeordneter Axel Schäfer (SPD) „Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen durch Serbien“ Monitoringausschuss, Ko-Berichterstatter: Thibaut François (Frankreich, EC/DA) (ernannt am: 14.12.2022) 3 Stand: 1. Sitzungswoche 2025. 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen Nummer Titel Seite Stellungnahme 304 (2025) Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs (Dok. 16102) 19 Empfehlung 2288 (2025) Entschließung 2581 (2025) Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung (Dok. 16087) 21 23 Empfehlung 2289 (2025) Entschließung 2583 (2025) Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein Aufruf zu einer umfassenden Regulierung (Dok. 16092) 26 27 Empfehlung 2290 (2025) Entschließung 2584 (2025) Multiperspektivität im Gedenken und im Geschichtsunterricht: Instrumente für die Demokratiebildung (Dok. 16090) 30 31 Empfehlung 2291 (2025) Entschließung 2592 (2025) Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters (Dok. 16091) 33 34 Entschließung 2580 (2025) Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar-Dezember 2024) (Dok. 16086) 37 Entschließung 2582 (2025) Die unbedingte und dringende Notwendigkeit, die humanitäre Krise für Frauen, Kinder und die Geiseln in Gaza zu beenden (Dok. 16093) 42 Entschließung 2585 (2025) Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen (Dok. 16104) 44 Entschließung 2586 (2025) Einwanderung: eine der Antworten auf die alternde Bevölkerung in Europa (Dok. 16072) 47 Entschließung 2587 (2025) Die dringende Notwendigkeit freier und fairer Wahlen in Belarus (Dok. 16105) 50 Entschließung 2588 (2025) Europäisches Engagement für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine (Dok. 16106) 53 Entschließung 2589 (2025) Frauen in der Wirtschaft: Beschäftigung, Unternehmertum und geschlechtergerechte Haushaltsplanung (Dok. 16068) 57 Stellungnahme 304 (2025) Stellungnahme zum Entwurf eines Übereinkommens zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs4 1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt nachdrücklich die Fertigstellung des Entwurfs des Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs (im Folgenden „Übereinkommensentwurf“) durch den Sachverständigenausschuss für den Schutz von Rechtsanwälten (CJ-AV) und den Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ). 2. Sie teilt die Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Rechtsanwälte aufgrund ihres besonderen Status eine zentrale Stellung in der Rechtspflege einnehmen, da sie als Vermittler zwischen Einzelpersonen, der Öffentlichkeit und den Gerichten fungieren. Sie spielen daher eine Schlüsselrolle dabei, sicherzustellen, dass die Gerichte, deren Aufgabe in einem demokratischen Rechtsstaat von grundlegender Bedeutung ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit genießen. Damit die Öffentlichkeit Vertrauen in die Rechtspflege haben kann, muss sie jedoch auch Vertrauen in die Fähigkeit der Rechtsberufe haben, für eine wirksame Vertretung und die notwendige rechtliche Unterstützung und Hilfe zu sorgen. Rechtsanwälte sind wichtige Akteure im Justizwesen, die an dessen Funktionieren und der Verteidigung einer Partei unmittelbar beteiligt sind. 3. Die Versammlung hat Rechtsanwälte stets als Verteidiger der Menschenrechte betrachtet und mit zunehmender Besorgnis die steigende Zahl von Fällen beobachtet, in denen Rechtsanwälte allein deshalb zur Zielscheibe von Angriffen wurden, weil sie ihre beruflichen Pflichten ausübten. 4. Die Versammlung verweist auf ihre umfangreichen Arbeiten zum Schutz von Rechtsanwälten, die beim Schutz von Menschenrechten eine zentrale Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, sowie bei der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit, darunter die Entschließungen 1660 (2009) „Die Lage von Menschenrechtsaktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates“, 1685 (2009) „Mutmaßlicher politisch motivierter Missbrauch des Strafjustizsystems in Mitgliedstaaten des Europarates“, 1891 (2012) „Die Lage von Menschenrechtsaktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates“, 2095 (2016) „Die Stärkung des Schutzes und der Rolle von Menschenrechtsaktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates“, 2348 (2020) „Die für Rechtsanwälte geltenden Grundsätze und Garantien“, 2513 (2023) „Pegasus und ähnliche Spähsoftware und geheime staatliche Überwachung“ und die damit zusammenhängenden Empfehlungen sowie insbesondere Empfehlung 2121 (2018) „Die Ausarbeitung eines Europäischen Übereinkommens über den Beruf des Rechtsanwalts“. 5. Die Versammlung vertrat insbesondere die Ansicht, dass die Schikanen, Drohungen und Angriffe gegen Rechtsanwälte zeigten, dass der rechtliche Status der Empfehlung Nr. R(2000)21 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die freie Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gestärkt werden muss, indem ihre Bestimmungen in ein rechtsverbindliches Instrument mit einem wirksamen Kontrollmechanismus überführt werden. Die Versammlung forderte das Ministerkomitee deshalb auf, auf der Grundlage der in der Empfehlung Nr. R(2000)21 festgelegten Standards ein Übereinkommen über den Rechtsanwaltsberuf zu entwerfen und zu verabschieden und dabei die bestehenden nicht rechtsverbindlichen Regelungen zu berücksichtigen sowie die Garantien in Bezug auf grundlegende Fragen wie den Zugang zu einem Rechtsanwalt und den Zugang von Rechtsanwälten zu ihren Mandanten, das Anwaltsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant zu stärken. 6. Die Versammlung stellt mit Genugtuung fest, dass der Übereinkommensentwurf darauf abzielt, einen geregelten Rechtsschutz für den Beruf des Rechtsanwalts und das Recht auf Ausübung des Berufs ohne Angst vor Diskriminierung, unzulässiger Behinderung oder Einmischung oder Angriffen, Drohungen, Schikanen und Einschüchterung einzuführen. In ihm werden die beruflichen Rechte von Rechtsanwälten festgelegt und die relevanten Aspekte ihrer Meinungsfreiheit sowie bestimmte Schutzmaßnahmen konkretisiert. Trotz des Bestehens anderer internationaler Rechtsinstrumente, die ähnliche Ziele verfolgen, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention (ETS Nr. 5), die Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte, die Empfehlung Nr. R(2000)21 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die freie Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und die Resolution 44/9 des Menschenrechtsrates der Vereinten 4 Debatte der Versammlung vom 30. Januar 2025 (7. Sitzung) (siehe Dok. 16102, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Vladimir Vardanyan). Von der Versammlung am 30. Januar 2025 (7. Sitzung) verabschiedeter Text. Nationen über die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, der Geschworenen und der Beisitzer sowie über die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte, wird der Übereinkommensentwurf das erste internationale Vertragswerk zu diesem Thema darstellen. 7. Nach seiner Verabschiedung und seinem Inkrafttreten wird das Übereinkommen auch allen Nichtmitgliedstaaten des Europarates auf Einladung des Ministerkomitees zum Beitritt offenstehen. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die globale Reichweite des Übereinkommens die Stellung des Europarates als führende internationale Organisation für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit weiter stärken wird. 8. Die Versammlung ist sich bewusst, dass der Übereinkommensentwurf unter Berücksichtigung der großen Vielfalt der Rechtssysteme und Arten der Organisation des Rechtsberufs in den Mitgliedstaaten des Europarates und darüber hinaus ausgearbeitet wurde. Sie würdigt den partizipativen Entwurfsprozess, an dem Behördenvertreter, Experten und praktizierende Juristen beteiligt waren und zu dem auch nichtstaatliche Organisationen, darunter mehrere Berufsverbände von Rechtsanwälten, Beiträge leisteten. 9. Die Versammlung begrüßt, dass ihre in der Empfehlung 2121 (2018) enthaltenen Vorschläge im gesamten Text des Übereinkommensentwurfs weitgehend berücksichtigt wurden. Sie hält es für besonders wichtig, dass die wichtigsten Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs (Artikel 6, 7 und Artikel 9 Absatz 3) nicht nur für Rechtsanwälte gelten, die nach nationalem Recht zur Ausübung des Berufs befugt sind, sondern auch für Personen, denen die Qualifikation als Rechtsanwalt oder die Zulassung verweigert oder entzogen wurde, sowie für Personen, die von internationalen Gerichten und Gremien als befugt erachtet werden, in Verfahren, mit denen sie befasst sind, tätig zu werden (Artikel 2 Absatz 3). Dies gilt für Personen, die zwar keine zugelassenen Rechtsanwälte sind, aber Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und/oder anderen einschlägigen Instanzen vertreten, wie z. B. Vertreter nichtstaatlicher Organisationen und Wissenschaftler. Durch diesen erweiterten Geltungsbereich wird die Wirksamkeit der im Übereinkommensentwurf vorgesehenen Garantien gesteigert, insbesondere in Fällen, in denen nationale Behörden versuchen könnten, diese durch den Missbrauch rechtmäßiger Verfahren zu umgehen. Der Übereinkommensentwurf erfüllt nicht nur die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und in anderen einschlägigen internationalen Dokumenten festgelegten Standards, sondern entwickelt sie auch weiter, indem er neue, höhere Standards festlegt und damit einen echten Mehrwert für den Schutz der Rechte von Rechtsanwälten schafft. 10. Die Versammlung begrüßt außerdem, dass im Übereinkommensentwurf (Artikel 4) Rechtsnormen für die Arbeitsweise von Berufsverbänden von Rechtsanwälten als unabhängige, selbstverwaltete Organe festgelegt werden. 11. Die Versammlung stellt mit besonderer Genugtuung fest, dass der Übereinkommensentwurf einen soliden Mechanismus zur Überwachung seiner Umsetzung (Artikel 10) vorsieht und dass dieser mit angemessenen Instrumenten ausstattet wird, um ein wirksames Verfahren zu gewährleisten. Die Versammlung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sie über die Umsetzung des Übereinkommens (Artikel 15) und die Ergebnisse der im Eilverfahren durchgeführten Untersuchungen (Artikel 13 Absatz 3) informiert wird. Dies wird für die weitere Arbeit der Versammlung zur Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit einen wertvollen Beitrag leisten. 12. Die Versammlung bedauert, dass der Übereinkommensentwurf keine spezifischen Bestimmungen über den Einsatz geheimer Überwachung, einschließlich Spähsoftware wie Pegasus, gegen Rechtsanwälte enthält. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe (b) des Übereinkommensentwurfs verpflichtet die Parteien zwar dazu, sicherzustellen, dass Rechtsanwälte vertraulich mit ihren Mandanten oder potenziellen Mandanten kommunizieren können, doch reichen seine allgemeinen Bestimmungen möglicherweise nicht aus, um das Risiko auszuschließen, das der Einsatz moderner Instrumente zur geheimen Überwachung für das Recht der ungestörten Ausübung des Rechtsanwaltsberufs darstellt. Unter Verweis auf ihre Empfehlung 2258 (2023) „Pegasus und ähnliche Spähsoftware und geheime staatliche Überwachung“ schlägt die Versammlung vor, spezifische Bestimmungen zu diesem Thema in ein künftiges Übereinkommen des Europarates über den Erwerb, die Nutzung, den Verkauf und den Export von Spähsoftware aufzunehmen. 13. Die Versammlung fordert die künftige Expertengruppe für den Schutz des Rechtsanwaltsberufs (GRAVO) auf, mit ihren zuständigen Ausschüssen einen regelmäßigen gegenseitigen Informationsaustausch über alle Fragen im Zusammenhang mit der Situation von Rechtsanwälten und ihrer Rolle bei der Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu führen. 14. Die Versammlung stellt fest, dass der CJ-AV zwar ausdrücklich der Ansicht war, dass keine der Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs einem Vorbehalt unterliegen sollte, jedoch kein diesbezügliches Verbot eingeführt wurde. Folglich könnte der Übereinkommensentwurf – in seiner derzeitigen Fassung – gemäß dem Völkergewohnheitsrecht (wie in Artikel 19 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge dargelegt) bei Unterzeichnung, Ratifizierung, Annahme, Genehmigung oder Beitritt Vorbehalten unterliegen, was im Widerspruch zur klaren Absicht des CJ-AV stünde, die in seinem Bericht über die 8. Sitzung (13.–15. Mai 2024) (Dokument CJ-AV(2024)08) zum Ausdruck gebracht wurde. 15. Die Versammlung stimmt dem CJ-AV zu, dass keine der Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs einem Vorbehalt unterliegen sollte, und stellt fest, dass nur die vollständige Umsetzung des Übereinkommensentwurfs es ermöglichen wird, seinen Zweck zu erfüllen. Sie schlägt daher folgende Änderung des Übereinkommensentwurfs vor: 15.1. Kapitel V soll um folgenden Artikel ergänzt werden: „Vorbehalte zu den Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nicht zulässig.“ 16. Angesichts dessen, dass der Übereinkommensentwurf größtenteils die Vorschläge der Versammlung aus ihren früheren Empfehlungen widerspiegelt, ist die Versammlung der Auffassung, dass der Entwurf des Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs so bald wie möglich vom Ministerkomitee angenommen und zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt werden kann. Empfehlung 2288 (2025)5 Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung 1. Die Parlamentarische Versammlung richtet die Aufmerksamkeit des Ministerkomitees auf ihre Entschließung 2581 (2025) 2Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung2, in der sie eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Herausforderungen für die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene regelbasierte internationale Ordnung vornimmt. Die Wende hin zur Multipolarität, bei der sich Gruppen von Ländern mit divergierenden Ansätzen und Visionen in Bezug auf Werte, ordnungspolitische Systeme und die internationale Ordnung selbst zusammenschließen, geht einher mit einer raschen Zunahme von Autoritarismus, Nationalismus, Isolationismus, Unilateralismus und reiner Machtpolitik. Dieses Phänomen zeigt sich an dem fortwährenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine, der einen gravierenden und eklatanten Verstoß gegen die regelbasierte internationale Ordnung darstellt. Die Zahl der Konflikte in der Welt steht derzeit auf ihrem höchsten Stand seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelingt es aufgrund der unvereinbaren Standpunkte und Interessen seiner ständigen Mitglieder nur schwer, seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gerecht zu werden. 2. Dieser von globaler Instabilität und Unsicherheit geprägte Kontext ist umso beunruhigender, als die Welt über die Wahrung des Weltfriedens hinaus vor einer Reihe andersartiger und miteinander verknüpfter Herausforderungen steht, die nur durch gemeinsames Handeln angegangen werden können, angefangen beim Klimawandel und der Umweltzerstörung über Massenmigration, wachsende Ungleichheit, globale Gesundheitsrisiken, Nahrungsmittel- und Energiekrisen, Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bis hin zum Aufstieg der künstlichen Intelligenz und zu ihren Auswirkungen auf alle Aspekte der Gesellschaft sowie zur Erforschung des Weltraums. 3. Die Versammlung unterstützt nachdrücklich die Erneuerung des multilateralen Systems der globalen Ordnungspolitik, das auch weiterhin auf der Achtung des Völkerrechts und der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen beruhen sollte. Die Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen, die diese universellen Werte und Grundsätze teilen, wird unerlässlich dafür sein, den Multilateralismus zu wahren und sicherzustellen, dass die künftigen gewaltigen Herausforderungen zum Wohle der Menschheit bewältigt werden können. 4. Der 1949 als Friedensprojekt gegründete Europarat hat einen herausragenden Beitrag zur Stärkung des regelbasierten Multilateralismus geleistet, indem er Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gefördert und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums beigetragen hat, und zwar durch 5 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16087, Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Dora Bakoyannis). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) angenommener Text. die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), ihre Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und mehr als 200 weitere Übereinkommen. Durch die Stärkung demokratischer Standards, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit trägt der Europarat zur demokratischen Sicherheit und zur Förderung des Weltfriedens im Sinne der Charta der Vereinten Nationen bei. 5. Aus diesen Gründen fordert die Versammlung entschieden eine Stärkung der Partnerschaft zwischen dem Europarat und den Vereinten Nationen, und zwar in Übereinstimmung mit dem Standpunkt, den die Staats- und Regierungsoberhäupter des Europarates auf ihrem vierten Gipfeltreffen in Reykjavík im Jahr 2023 vertraten, als sie sich verpflichteten, „die Rolle des Europarates in der sich wandelnden multilateralen Architektur Europas und in der globalen Ordnungspolitik zu stärken, indem wir seine externe Dimension durch seine Verbindungsbüros und durch ein neues, auf seine zentralen Werte gestütztes Engagement gegenüber den Demokratien in der Welt und in seiner südlichen Nachbarschaft ausbauen“. 6. Die Versammlung verweist auf ihre Empfehlung 1367 (1998) „Die Reform der Vereinten Nationen“, in der sie dem Ministerkomitee bereits empfohlen hatte, „anzuerkennen, dass der Europarat eine regionale Einrichtung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen ist, aufgrund seines Beitrags zur demokratischen Sicherheit in Europa und seines Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen“, und „praktische Möglichkeiten zu untersuchen, die der Europarat, einschließlich der Parlamentarischen Versammlung, hinsichtlich einer wirksamen Präsenz bei den Sitzungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York hat“. Im derzeitigen internationalen Kontext haben diese Empfehlungen noch größere Relevanz. 7. In Anbetracht dieser Erwägungen fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, 7.1. geeignete Schritte zu unternehmen, um angesichts der Rolle, die der Europarat bei der Gewährleistung der demokratischen Sicherheit spielt, seine Anerkennung des als Regionalorganisation im Sinne von Kapitel VIII Artikel 52 der Charta der Vereinten Nationen zu erwirken; 7.2. die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Organen des Europarates und der Vereinten Nationen zu stärken, insbesondere in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, ihre jeweilige Arbeit im Bereich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie Fragen wie Umweltschutz, Nutzen und Risiken neuer Technologien und künstlicher Intelligenz, die Rolle der Jugend und Geschlechtergleichstellung; 7.3. eine Aktualisierung der Vereinbarung von 1971 über die Zusammenarbeit und die Verbindung zwischen den Sekretariaten der Vereinten Nationen und des Europarates zu erwägen, um den potenziellen Bereichen für Synergien und Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen in Anbetracht der derzeitigen Herausforderungen besser Rechnung zu tragen. 8. Schließlich bekräftigt die Versammlung ihre Empfehlungen 1659 (2004) „Die Stärkung der Vereinten Nationen“ und 2150 (2019) „Die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, in denen sie das Ministerkomitee ersuchte, Modalitäten für die Einrichtung einer Vertretung des Europarates am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York zu finden. Sie unterstützt daher nachdrücklich den Vorschlag des Generalsekretärs des Europarates, am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York ein Verbindungsbüro des Europarates einzurichten, und legt dem Ministerkomitee eindringlich nahe, unverzüglich die erforderlichen Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Entschließung 2581 (2025)6 Die Notwendigkeit einer erneuerten regelbasierten internationalen Ordnung 1. Im Jahr 1945 beschlossen die Staats- und Regierungsoberhäupter der Welt in dem Bestreben, nachfolgende Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die Vereinten Nationen zu gründen, um die Achtung des Völkerrechts zu gewährleisten, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard zu fördern. Seitdem bilden die Vereinten Nationen 6 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16087, Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Dora Bakoyannis). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2288 (2025). den Eckpfeiler des multilateralen Systems der globalen Ordnungspolitik, zu dem eine Reihe anderer internationaler Organisationen und informeller Foren mit besonderen Mandaten und unterschiedlicher geografischer Reichweite hinzukam. 2. Der 1949 als Friedensprojekt gegründete Europarat hat einen herausragenden Beitrag zur Stärkung des regelbasierten Multilateralismus geleistet, indem er Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gefördert und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums beigetragen hat, und zwar durch die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die im Zuge ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem „lebendigen Instrument“ und einem „Verfassungsinstrument der europäischen öffentlichen Ordnung“ geworden ist, und mehr als 200 weitere Übereinkommen. 3. Der 1949 als Friedensprojekt gegründete Europarat hat einen herausragenden Beitrag zur Stärkung des regelbasierten Multilateralismus geleistet, indem er Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gefördert und zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums beigetragen hat, und zwar durch die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die im Zuge ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem „lebendigen Instrument“ und einem „Verfassungsinstrument der europäischen öffentlichen Ordnung“ geworden ist, und mehr als 200 weitere Übereinkommen. 4. Die Zahl der Konflikte in der Welt steht derzeit auf ihrem höchsten Stand seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelingt es aufgrund der unvereinbaren Standpunkte und Interessen seiner ständigen Mitglieder nur schwer, seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gerecht zu werden. 5. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine stellte die brutalste Verletzung der regelbasierten internationalen Ordnung in der jüngeren Geschichte dar: Die Russische Föderation versuchte, die Grenzen des Hoheitsgebiets eines benachbarten souveränen Staates zu verändern, griff auf Gewalt gegen Zivilisten als Kriegsinstrument zurück und drohte mit dem Einsatz von Atomwaffen. Solche Handlungen stellen einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen dar und unterstreichen die Notwendigkeit, über umfassende Rechenschaftsmechanismen zu verfügen und Feindseligkeiten unverzüglich einzustellen. 6. Die Versammlung bekräftigt erneut, dass der Gebietserwerb mittels Gewaltanwendung in keinem Fall als rechtmäßig erachtet wird, und fordert alle Staaten auf, auf jegliche Handlungen zu verzichten, die als völkerrechtswidrige Legitimation der Beschlagnahme oder Annexion von Gebieten aufgefasst werden könnten. 7. Darüber hinaus hat sich die internationale Gemeinschaft als unfähig erwiesen, die Eskalation der Gewalt im Nahen Osten zu unterbinden, die mit einem abscheulichen Terroranschlag der Hamas und anderer Milizen gegen Israel am 7. Oktober 2023 begann und sich mittlerweile zu einem bedeutenden regionalen Konflikt mit mehr als 40,000 Toten und einer humanitären Krise apokalyptischen Ausmaßes in Gaza ausgeweitet hat. 8. Zudem gibt der Ausgang der Präsidentschaftswahlen 2024 in den Vereinigten Staaten Anlass zu großer Sorge hinsichtlich der Ausrichtung der US-amerikanischen Außenpolitik und ihrer möglichen Auswirkungen auf das multilaterale System. 9. Dieser von globaler Instabilität und Unsicherheit geprägte Kontext ist umso beunruhigender, als die Welt über die Wahrung des Weltfriedens hinaus vor einer Reihe andersartiger und miteinander verknüpfter Herausforderungen steht, die nur durch gemeinsames Handeln angegangen werden können, angefangen beim Klimawandel und der Umweltzerstörung über Massenmigration, wachsende Ungleichheit, globale Gesundheitsrisiken, Nahrungsmittel- und Energiekrisen, Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bis hin zum Aufstieg der künstlichen Intelligenz und zu ihren Auswirkungen auf alle Aspekte der Gesellschaft und zur Erforschung des Weltraums. 10. Um den Bedrohungen für die europäische Lebensweise entgegenzuwirken, die Demokratie, die Menschenrechte und den Rechtsstaat zu schützen und die Stellung Europas in der Welt zu bewahren, sollten die Mitgliedstaaten des Europarates eine offene, regelbasierte und dem Realismus verhaftete internationale Ordnung anstelle eines immer weiter schrumpfenden Kreises „gleichgesinnter“ Länder anstreben. Gleichzeitig sollten sie dafür sorgen, dass Staaten, die sich an Akten der Aggression oder gravierenden Völkerrechtsverletzungen beteiligen, rechenschaftspflichtig gehalten werden und nicht von unverdienten diplomatischen oder wirtschaftlichen Privilegien profitieren. 11. Die Parlamentarische Versammlung ist fest davon überzeugt, dass ein neuerliches Bekenntnis zum Völkerrecht und zur Reform des multilateralen Systems der globalen Ordnungspolitik vonnöten ist, um diese Herausforderungen wirksam anzugehen. Die Fähigkeit, den destabilisierenden Kräften zu widerstehen, die das Völkerrecht durch das Recht des Stärkeren ersetzen wollen, und die Fähigkeit, die regelbasierte internationale Ordnung zu erneuern und zu stärken, werden nicht nur die Resilienz der Demokratien, sondern die der Welt insgesamt bestimmen. 12. In Anbetracht dieser Erwägungen begrüßt die Versammlung die Annahme der Resolution A/RES/79/1 „Der Zukunftspakt“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 22. September 2024, in der die internationale Gemeinschaft ihre Entschlossenheit bekundet, die regelbasierte internationale Ordnung zu reformieren, um den vor uns liegenden gravierenden Herausforderungen gerecht zu werden. Die Versammlung fordert daher alle Staaten nachdrücklich auf, die 56 im Zukunftspakt dargelegten Maßnahmen durchzuführen und insbesondere 12.1. die strikte Achtung des Völkerrechts einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, sowie der Resolutionen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu gewährleisten; 12.2. das Mandat des Internationalen Gerichtshofs zu wahren und seine Entscheidungen zu befolgen; 12.3. von der Androhung oder Anwendung von Gewalt oder von Angriffshandlungen abzusehen und die Souveränität und territoriale Unversehrtheit aller Staaten innerhalb international anerkannter Grenzen zu achten; 12.4. sich zu verpflichten, das multilaterale System und seine Institutionen durch einen inklusiven Ansatz zu reformieren, um Folgendes zu gewährleisten: 12.4.1. eine Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch eine Erhöhung seiner Mitgliederzahl mit dem Ziel, seine Repräsentativität zu steigern und unter- und nicht repräsentierten Regionen wie Afrika, Lateinamerika und der Karibik sowie dem asiatisch-pazifischen Raum einer stärkere Rolle zu übertragen, durch eine Überarbeitung seiner Arbeitsmethoden und durch eine erneute Prüfung des Anwendungsbereichs des Vetorechts und seiner Nutzung durch ständige Mitglieder zur Vermeidung jeglichen Missbrauchs; 12.4.2. eine Wiederbelebung der Arbeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die mit größeren Befugnissen in Angelegenheiten, die die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffen, ausgestattet werden sollte, insbesondere wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht zu einem gemeinsamen Standpunkt gelangt, auch in Fällen, in denen ein ständiges Mitglied sein Vetorecht geltend macht, um sich vor der Rechenschaftspflicht zu schützen; 12.4.3. eine Reform der internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen, einschließlich des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank, mit dem Ziel, Entwicklungsländern eine stärkere Vertretung und mehr Stimmrechte in ihren Entscheidungsgremien sowie leichteren Zugang zu Finanzmitteln und Krediten zu gewähren und nachhaltige Wege zu ihrer Umschuldung zu finden; 12.5. die Maßnahmen zur Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Umweltzerstörung sowie der globalen Steuerung der künstlichen Intelligenz deutlich zu verstärken. 13. Die Versammlung fordert darüber hinaus alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, nachdrücklich auf, unverzüglich dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten und in vollem Umfang mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und die Länder, die bereits beigetreten sind, seine Anweisungen zu befolgen, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression. 14. Die Versammlung erinnert daran, dass die Staats- und Regierungschefs des Europarates auf ihrem vierten Gipfeltreffen in Reykjavík im Jahr 2023 ihre Verpflichtung bekräftigten, „die Rolle des Europarates in der sich wandelnden multilateralen Architektur Europas und in der globalen Ordnungspolitik zu stärken, indem wir seine externe Dimension durch seine Verbindungsbüros und durch ein neues, auf seine zentralen Werte gestütztes Engagement gegenüber den Demokratien in der Welt und in seiner südlichen Nachbarschaft ausbauen“. 15. In Übereinstimmung mit der Erklärung von Reykjavík fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf, 15.1. einen Dialog mit Ländern aus dem globalen Süden zu führen und von allen verfügbaren institutionellen und diplomatischen Kanälen Gebrauch zu machen, um eine möglichst große Beteiligung an den erweiterten Teilabkommen des Europarates zu gewährleisten; 15.2. eine größere Rolle des Europarates als Partner der Vereinten Nationen bei der Stärkung eines regelbasierten Multilateralismus und in Angelegenheiten, die die demokratische Sicherheit, die Wahrung des Friedens und den Schutz der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaats betreffen, zu unterstützen, unter anderem durch die Anerkennung des Europarates als Regionalorganisation im Sinne von Kapitel VIII Artikel 52 der Charta der Vereinten Nationen; 15.3. die strategische Partnerschaft zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sowie die Zusammenarbeit des Europarates mit anderen multilateralen Organisationen in Europa und darüber hinaus zu stärken. 16. Die Versammlung würdigt die außerordentlichen Errungenschaften, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch seine Rechtsprechung vorzuweisen hat, darunter seinen wichtigen Beitrag zum Völkerrecht als einer der Grundlagen des Multilateralismus. Um eine einheitliche Auslegung und Entwicklung des Völkerrechts zu fördern, ersucht sie den Gerichtshof, seine bilateralen und multilateralen Beziehungen und seinen Dialog mit dem Internationalen Gerichtshof, den verschiedenen Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen sowie mit regionalen Gerichtshöfen für Menschenrechte, etwa dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, zu stärken. 17. im Hinblick auf die Stärkung der Führungsrolle Europas auf internationaler Ebene fordert die Versammlung ferner die Mitgliedstaaten des Europarates, die auch Mitglieder der Europäischen Union sind, nachdrücklich auf, 17.1. die politische und wirtschaftliche Integration der Europäischen Union auf der Grundlage der einschlägigen Normen und Instrumente des Europarates in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit energischer voranzutreiben; 17.2. konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des 2022 angenommenen Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung der Europäischen Union und der 2024 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur Sicherheit und Verteidigung der EU zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Europäische Union ihre physischen Grenzen, ihre Bürger, ihre Sicherheit und ihre Grundwerte erfolgreich gegen militärische ebenso wie hybride Bedrohungen verteidigen kann, indem sie ihre Abhängigkeit von außereuropäischen Verbündeten verringert und die Fähigkeit Europas stärkt, jeglicher Aggression gegen ihre Mitgliedstaaten oder Partnerländer entgegenzutreten; 17.3. den Erweiterungsprozess der Europäischen Union zu beschleunigen und sich dabei gezielt zu bemühen, Spannungen und Streitigkeiten zu entschärfen, der Einmischung böswilliger Dritter entgegenzuwirken, die demokratische Sicherheit Europas zu stärken und international geschlossen aufzutreten. 18. Die Versammlung begrüßt die erneut bekräftigte Entschlossenheit der Europäischen Union, wie in Artikel 6 (2) des Vertrags über die Europäische Union verankert der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten und ihr Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschließlich der effektiven und zeitnahen Umsetzung seiner Urteile wie in den Prioritäten der Europäischen Union für die Zusammenarbeit mit dem Europarat 2025-2026 festgelegt. 19. Überzeugt von der Bedeutung der parlamentarischen Diplomatie und der Notwendigkeit, die Parlamente stärker in die Gestaltung der internationalen Beziehungen und die Unterstützung des Multilateralismus einzubinden, begrüßt die Versammlung die Maßnahme 55 des Zukunftspakts, in der die Staats- und Regierungschefs der Welt anerkennen, „wie wichtig die Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit den nationalen Parlamenten und maßgeblichen Interessenträgern unter Wahrung des zwischenstaatlichen Charakters der Organisation ist“. Daher beschließt die Versammlung, 19.1. ihre regelmäßigen Kontakte mit den Institutionen und Organisationen der Vereinten Nationen fortzuführen und die Einbindung nationaler Parlamentarier in die Arbeit der Vereinten Nationen und die Umsetzung ihres Auftrags zu fördern; 19.2. ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten zu verbessern, vor allem den Ländern, die unmittelbar bedroht werden oder unter Aggressionen leiden, insbesondere in Bereichen wie Außenbeziehungen, demokratische Sicherheit, Vertrauensaufbau und Konfliktprävention; 19.3. weiterhin als inklusive und repräsentative, über die Mitgliedschaft im Europarat hinausreichende Plattform für den parlamentarischen Dialog zu fungieren; 19.4. den Dialog mit anderen internationalen parlamentarischen Versammlungen, etwa dem Europäischen Parlament, der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Parlamentarischen Versammlung der Nordatlantikvertrags-Organisation sowie der Interparlamentarischen Union, zu stärken; 19.5. die Wirksamkeit ihrer Kooperationsvereinbarungen mit anderen internationalen parlamentarischen Versammlungen oder Organisationen zu überprüfen und bei Bedarf zu steigern. Empfehlung 2289 (2025)7 Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein Aufruf zu einer umfassenden Regulierung 1. Unter Verweis auf ihre Entschließung 2583 (2025) „Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein Aufruf zu einer umfassenden Regulierung“ bekräftigt die Parlamentarische Versammlung ihre Besorgnis über die Aushöhlung der staatlichen Autorität, den Verlust der demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht sowie die Straflosigkeit der für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen, die auf den zunehmenden Einsatz von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSUs) zurückzuführen sind, einschließlich solcher, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Europarates registriert oder tätig sind. 2. Die Versammlung ist der Auffassung, dass aufgrund der zahlreichen Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen, die von PMSUs begangen werden, eine stärkere Regulierung dieser Branche erforderlich ist. Obwohl ihr Einsatz legitimen Zwecken dienen kann, wie der Gewährleistung von Sicherheit und Bereitstellung und Fachwissen für internationale Organisationen und humanitäre Hilfskräfte, könnten einige Staaten darauf erpicht sein, ihre Dienste schlicht dazu zu nutzen, um ihre Beteiligung an militärischen Operationen zu vertuschen, indem sie sich auf eine glaubhafte Abstreitbarkeit berufen, und um zu verhindern, dass die Opfer von Übergriffen eine Entschädigung erhalten und vor Gericht gehen. 3. Ungeachtet der Tatsache, dass Fragen der Landesverteidigung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Europarates fallen, stellt die Versammlung fest, dass die kaum regulierte Tätigkeit von PMSUs erhebliche Risiken für die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte birgt. Daher fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, bis zum Abschluss der Arbeiten der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen, die den Inhalt eines internationalen Regelungsrahmens zur Regulierung, Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit von PMSUs ausarbeiten soll, zu prüfen, inwieweit die Erarbeitung eines Übereinkommens des Europarates durchführbar wäre, das den Einsatz privater Militär- und Sicherheitsunternehmen regelt und die Rechenschaftspflicht, die Wiedergutmachung für die Opfer und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen gewährleistet. 4. Die Versammlung ist der Auffassung, dass ein solcher rechtsverbindlicher regionaler Rahmen zumindest Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung, Registrierung und Kontrolle von PMSUs regeln und die Einführung wirksamer Rechtsbehelfe für die Opfer möglicher Menschenrechtsverletzungen sowie die Entwicklung von Schulungsprogrammen zur Verhinderung solcher Verstöße vorsehen sollte. Die Initiative zur Schaffung eines rechtsverbindlichen regionalen Rahmens würde die laufenden Bemühungen innerhalb der Vereinten Nationen ergänzen, indem sie ein solides regionales Rahmenwerk etabliert, das auf die spezifischen Herausforderungen der Mitgliedstaaten zugeschnitten ist. PMSUs könnten in einer Grauzone operieren, in der die Menschenrechte wirkungslos bleiben, weil der Staat seine Verwicklung glaubhaft abstreiten kann. Da PMSUs bereits auf dem europäischen Kontinent Unheil anrichten, sollte der Europarat das Vertrauen in seine Rolle als Verfechter demokratischer Werte und der Menschenrechte stärken und gleichzeitig 7 Versammlungsdebatte am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16092, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Andrea Orlando). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) angenommener Text. eine Vorbildfunktion einnehmen, die das Vertrauen in multilaterale Mechanismen und die Rechtsstaatlichkeit fördert. 5. Abschließend empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee, 5.1. im Namen des Europarates das Montreux-Dokument über einschlägige völkerrechtliche Verpflichtungen und bewährte Verfahren für Staaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von PMSUs in bewaffneten Konflikten zu billigen; 5.2. bis zum Abschluss eines Übereinkommens einen Empfehlungsentwurf an die Mitgliedstaaten zu erarbeiten, der sich auf die Begrenzung der von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren für die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit konzentriert; 5.3. den politischen Dialog mit den Vereinten Nationen im Einklang mit der Erklärung von Reykjavik zu intensivieren, indem dafür gesorgt wird, dass der Europarat an der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, die den Inhalt eines internationalen Regelungsrahmens zur Regulierung, Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausarbeiten soll, mitwirkt. Entschließung 2583 (2025)8 Bewältigung der von Söldnern und privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgehenden Gefahren für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit: ein Aufruf zu einer umfassenden Regulierung 1. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts, insbesondere im Zuge des internationalen Kampfes gegen den Terrorismus, sind nichtstaatliche Akteure, wie private Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSUs), Söldner und ausländische Kämpfer, zunehmend in militärische Operationen verwickelt. Obwohl diese Akteure klar voneinander zu unterscheiden sind und insbesondere der Einsatz von PMSUs oft legitimen Zielen dienen kann, stellt die Parlamentarische Versammlung mit Besorgnis fest, dass es kaum internationale Regelungen für ihre Tätigkeit gibt, was sich negativ auf die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auswirkt. 2. Nach der großangelegten Invasion der Ukraine durch die Russische Föderation am 24. Februar 2022 führten russische private Militärunternehmen, deren bloße Existenz nach russischem Recht verboten ist, wie die Wagner-Gruppe und Redut, zahlreiche Folterungen und außergerichtliche Hinrichtungen, darunter Massenhinrichtungen, an ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilpersonen durch und verübten gezielte Angriffe auf die zivile Infrastruktur. Im Einklang mit ihren früheren Entschließungen, insbesondere der Entschließung 2556 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“, ist die Versammlung der Ansicht, dass die Russische Föderation aufgrund ihrer festgestellten Verbindungen zu der Gruppe sowie der finanziellen und operativen Unterstützung, die die Wagner-Gruppe während ihrer Beteiligung am Krieg erhielt, darunter der Einsatz von begnadigten Straftätern als Kämpfer und die Koordination mit den regulären Streitkräften vor Ort, die volle internationale Verantwortung für ihre Handlungen trägt. Sie stellt ferner fest, dass diese sogenannten „russischen privaten Militärunternehmen“ von den PMSUs unterschieden werden sollten, die in ihren Heimatstaaten registriert sind und im Rahmen der dort geltenden Gesetze operieren. 3. Die Versammlung weist die Aussagen hochrangiger Vertreter der Russischen Föderation, in denen Mitglieder der Internationalen Legion zur Verteidigung der Ukraine als „Söldner“ bezeichnet werden, entschieden zurück. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die Mitglieder der Internationalen Legion zur Verteidigung der Ukraine nach dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht eindeutig als Mitglieder der Streitkräfte der Ukraine anzusehen sind und den vollen rechtlichen und humanitären Schutz genießen, der rechtmäßigen Kombattanten gewährt wird. Die Versammlung bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. 8 Versammlungsdebatte am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) (siehe Dok. 16092, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Andrea Orlando). Von der Versammlung am 28. Januar 2025 (3. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2289 (2025). 4. Die Versammlung bekräftigt ihre in ihrer Empfehlung 1858 (2009) „Private Militär- und Sicherheitsfirmen und die Erosion des staatlichen Gewaltmonopols“ geäußerte Besorgnis über die Aushöhlung der staatlichen Autorität, den Verlust der demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht sowie die Straflosigkeit der für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen, die auf die zunehmende Beteiligung von PMSUs zurückzuführen sind. Sie wies ferner auf mögliche Interessenkonflikte hin, wenn PMSUs von einer Verlängerung von Konflikten profitieren, um ihre Gewinne zu steigern. 5. Ungeachtet der Annahme des Montreux-Dokuments über einschlägige völkerrechtliche Verpflichtungen und bewährte Verfahren für Staaten im Zusammenhang mit dem Einsatz privater Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten, das die rechtlichen Verpflichtungen nach dem geltenden Völkerrecht zusammenfasst und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit den Aktivitäten von PMSUs aufzeigt, und der Einrichtung einer offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, die mit der Ausarbeitung eines internationalen Regulierungsrahmens für PMSUs beauftragt ist, stellt die Versammlung mit Besorgnis fest, dass es in dieser Angelegenheit nach wie vor nur wenige Regulierungsmaßnahmen gibt. 6. Trotz wiederholter Vorwürfe wegen gravierender Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts und wegen von PMSU-Mitarbeitern begangener Verbrechen können die Opfer aufgrund der bestehenden Regulierungslücke oft keine Wiedergutmachung erlangen oder vor Gericht gehen. Einige Staaten setzen PMSUs bewusst ein, um ihre Beteiligung an Konflikten zu verschleiern. Der Einsatz von PMSUs ermöglicht es Staaten, Militäroperationen ohne das gleiche Maß an öffentlicher Kontrolle oder Genehmigungsverfahren durchzuführen, wie es für den Einsatz regulärer Streitkräfte erforderlich ist, wodurch eine der wesentlichen demokratischen Kontrollen für den Einsatz von Gewalt entfällt. Da PMSUs als Privatunternehmen tätig sind, entziehen sich ihre Aktivitäten oft der öffentlichen Kontrolle und unterliegen nicht derselben Befehlskette und denselben Disziplinarverfahren wie reguläre Streitkräfte. In sensiblen Politikbereichen besteht daher die Gefahr, dass Unternehmensinteressen über das Gemeinwohl gestellt werden. 7. In Staaten mit mangelnder institutioneller Stabilität kann der Einsatz von PMSUs die staatliche Autorität weiter untergraben und zur Schwächung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Staatsführung beitragen. 8. Die Versammlung teilt die Besorgnis der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über den Einsatz von Söldnern, dass Verstöße durch Söldner und mit Söldnern in Verbindung stehende Akteure an Umfang und Intensität zunehmen, während eine Rechenschaftspflicht zumeist ausbleibt. 9. Die Versammlung nimmt auch die zunehmende Beteiligung von PMSUs an humanitären Missionen zur Kenntnis, die für die Sicherheit von nichtstaatlichen und internationalen Organisationen sorgen. Durch die zunehmenden Sicherheitsrisiken in Konfliktgebieten und die begrenzte Fähigkeit einiger Staaten, humanitären Hilfskräften angemessenen Schutz zu bieten, steigt die Nachfrage nach privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen, die ihren Kunden Zugang zu speziellem Fachwissen, Flexibilität und eine rasche Einsatzfähigkeit bieten. Gleichwohl verschwimmt durch die Beteiligung von PMSUs an humanitären Missionen die Grenze zwischen militärischen und humanitären Akteuren. Dies kann sich negativ auf die wahrgenommene Neutralität und Unabhängigkeit der humanitären Arbeit auswirken und das Vertrauen der lokalen Gemeinschaften untergraben. 10. Die Versammlung stellt fest, dass die bestehenden Regeln des Völkergewohnheitsrechts über die Verantwortlichkeit der Staaten, wie sie in den Artikeln der Völkerrechtskommission über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen kodifiziert sind, eine hohe Schwelle für die Zurechnung von Handlungen nichtstaatlicher Akteure an die Staaten selbst festlegen und verlangen, dass der Staat die „effektive Kontrolle“ über den nichtstaatlichen Akteur ausüben muss. 11. Um diese Probleme zu lösen, bedarf es solider internationaler und nationaler Regelwerke, die sicherstellen, dass die Aktivitäten von PMSUs mit den demokratischen Grundsätzen in Einklang stehen und die Menschenrechte respektieren. Die Versammlung bekräftigt deshalb, dass nur ein rechtsverbindliches Instrument den Staaten eine geeignete Richtschnur für den Umgang mit der PMSU-Branche bieten und das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und der Aushöhlung der Demokratie durch die unregulierte Tätigkeit solcher Unternehmen begrenzen kann. Bis zur Einführung eines solchen Instruments erinnert die Versammlung die Staaten an ihre bestehenden positiven Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen im Zusammenhang mit der Zulassung, Beauftragung, dem Einsatz und der Entsendung von PMSUs. 12. Die Versammlung ist der Auffassung, dass nach den internationalen Menschenrechtsnormen folgende Mindestanforderungen an die Staaten gestellt werden sollten, wenn sie PMSUs zulassen, beauftragen, einsetzen oder entsenden: 12.1. Einführung von Rechtsvorschriften zur Regulierung von PMSUs, einschließlich Kriterien für ihre Zulassung und Registrierung, und von Kontrollmechanismen sowie Schaffung klarer Rechenschaftsmechanismen für PMSUs und ihre Mitarbeiter bei Menschenrechtsverletzungen; 12.2. Verpflichtung der PMSUs zur Einhaltung internationaler Standards für Wirtschaft und Menschenrechte, wie z. B. der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der ISO-Norm 26000:2010 (Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung); 12.3. Überprüfung, Schulung, Anleitung und Überwachung der Mitarbeiter von PMSUs, insbesondere bei der Beauftragung von Dienstleistungen, die die Anwendung von Zwangsmaßnahmen beinhalten, wie Kampfeinsätze, Bewachung oder Transport von Gefangenen und Verhöre; 12.4. Verpflichtung, vor der Genehmigung von PMSU-Einsätzen eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte durchzuführen; 12.5. Schaffung eines wirksamen Rechtsrahmens, der eine rasche, transparente und unparteiische Untersuchung aller Vorwürfe hinsichtlich von PMSUs begangener Menschenrechtsverletzungen ermöglicht, wenn diese PMSUs in dem betreffenden Staat registriert sind, in seinem Hoheitsgebiet oder in einem Gebiet unter der Hoheitsgewalt dieses Staates tätig sind oder von diesem Staat beschäftigt werden, sowie die Gewährung geeigneter Rechtsmittel für alle Opfer; 12.6. Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen, um die gerichtliche Zuständigkeit bei Straftaten zu begründen, die von ihren Staatsangehörigen begangen werden, die Teil des in anderen Staaten eingesetzten PMSU-Personals sind, unabhängig davon, ob diese PMSUs in dem betreffenden Staat registriert oder von ihm beschäftigt sind oder in einem von diesem Staat kontrollierten Gebiet tätig sind; 12.7. Verpflichtung der PMSUs, eine ausreichend hohe Versicherung abzuschließen, um Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die von diesen Unternehmen begangen wurden, angemessen zu entschädigen; 12.8. Bereitstellung angemessener und regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen für PMSU- Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts; 12.9. Verpflichtung der PMSUs, interne Richtlinien zum Schutz der Menschenrechte und Mechanismen zu deren Einhaltung festzulegen; 12.10. Veröffentlichung von Informationen über die öffentliche Auftragsvergabe für PMSU- Dienstleistungen sowie über Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen und deren Folgen, um die externe Kontrolle zu erleichtern; 12.11. Verpflichtung der in ihrem Hoheitsgebiet registrierten oder tätigen PMSUs, sich an den Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister zu halten und das Montreux-Dokument zu unterstützen. 13. Die Versammlung fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates, die dies noch nicht getan haben, auf, 13.1. das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern zu ratifizieren; 13.2. das Montreux-Dokument zu billigen; 13.3. die offene zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen aktiv zu leiten und zu koordinieren, indem sie einen konkreten Zeitplan und Zusagen vorschlagen, um die Entwicklung und Verabschiedung eines internationalen Regelungsrahmens für die Regulierung, Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit von PMSUs zu beschleunigen, einen menschenrechtsorientierten Ansatz in der Frage der PMSUs zu fördern und ein verbindliches Instrument auszuarbeiten, das darauf abzielt, die Beziehungen von Staaten zu PMSUs zu regeln und Mindeststandards für die Tätigkeit dieser Unternehmen im Einklang mit der vorliegenden Entschließung festzulegen. 14. Die Versammlung fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates auf, 14.1. die offene zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen aktiv zu leiten und zu koordinieren, indem sie einen konkreten Zeitplan und Zusagen vorschlagen, um die Entwicklung und Verabschiedung eines internationalen Regelungsrahmens zur Regulierung, Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit von PMSUs zu beschleunigen; 14.2. einen menschenrechtsorientierten Ansatz in der Frage der PMSUs zu fördern; 14.3. ein verbindliches Instrument auszuarbeiten, das darauf abzielt, die Beziehungen von Staaten zu PMSUs zu regeln und Mindeststandards für die Tätigkeit dieser Unternehmen im Einklang mit der vorliegenden Entschließung festzulegen. Empfehlung 2290 (2025)9 Multiperspektivität im Gedenken und im Geschichtsunterricht: Instrumente für die Demokratiebildung 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2584 (2025) „Multiperspektivität im Gedenken und im Geschichtsunterricht: Instrumente für die Demokratiebildung“ und unterstreicht, dass der Geschichtsunterricht entscheidend dazu beiträgt, eine demokratische Debatte zu ermöglichen und den Pluralismus und die demokratischen Werte in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten und zu stärken. Darüber hinaus können Multiperspektivität und der angemessene Umgang mit kontroversen und sensiblen Fragen im Geschichtsunterricht ein wirkungsvolles Mittel sein, um Frieden und Versöhnung in der Gesellschaft zu fördern. Indem sie etwas über schwierige Fragen der Geschichte aus der Sicht der Menschenrechte und der Demokratie lernen und dabei interaktive und kooperative Lernmethoden nutzen, erwerben junge Menschen Vertrauen und Kompetenzen, um komplexe und umstrittene historische Ereignisse, die ihre Gemeinschaften und Gesellschaften betreffen, von einem multiperspektivischen und differenzierten Standpunkt aus zu diskutieren. 2. Die Versammlung begrüßt die politische Dynamik, die durch die Ständige Konferenz der Bildungsminister 2023 zur Erneuerung des bürgerlichen Bildungsauftrags ausgelöst wurde, und unterstreicht, dass die Leitlinien des Europarates und der Referenzrahmen zu Kompetenzen für eine demokratische Kultur hervorragende Instrumente sind, die in den Mitgliedstaaten als Teil der neuen Bildungsstrategie 2024-2030 des Europarates „Vorrang für Lernende Bildung für die demokratischen Gesellschaften von heute und morgen“ und des Europäischen Raums für politische Bildung weiter gefördert und auf breiter Basis umgesetzt werden sollten. 3. Die Versammlung ist der Ansicht, dass Demokratiebildung sowohl als ein eigenständiges Pflichtfach als auch als ein wesentlicher Bestandteil anderer relevanter Fächer wie des Geschichtsunterrichts in allen Phasen der Schulbildung (Grundschule, Sekundarschulbildung und Hochschulbildung) sowie der Berufsausbildung und der außerschulischen Bildung Teil der Schullehrpläne sein sollte. Partnerschaften zwischen schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen z. B. Gedenkstätten, Museen, Archive, der audiovisuelle Sektor, die Zivilgesellschaft sowie Künstlerinnen und Künstler - können wertvolle Gelegenheiten für Lehrende und Lernende bieten, um gemeinsam Geschichtsunterricht zu entwickeln und außerhalb eines offiziellen Rahmens Kompetenzen für eine demokratische Kultur anzuwenden. 4. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee folglich, 4.1. die verschiedenen Aktivitäten des Europarates im Hinblick auf den Geschichtsunterricht zu fördern und dabei Synergien zwischen den verschiedenen Bereichen des zwischenstaatlichen Programms und der Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa zu gewährleisten, sowie alle Mitgliedstaaten, die es noch nicht getan haben, aufzurufen, der Beobachtungsstelle beizutreten; 4.2. die Schaffung weiterer Beziehungen und Querverbindungen zwischen den Aktivitäten des Europarates für Kultur, kulturelles Erbe, Bildung und Jugend zu fördern; 4.3. den Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ihrer Bildungsprogramme und bei der Integration der Leitgrundsätze für den Geschichtsunterricht und des Referenzrahmens der Kompetenzen für eine demokratische Kultur in die nationalen schulischen Lehrpläne Hilfe und Unterstützung zu bieten. 9 Versammlungsdebatte am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16090, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Luz Martínez Seijo). Von der Versammlung am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) verabschiedeter Text. Entschließung 2584 (2025)10 Multiperspektivität im Gedenken und im Geschichtsunterricht: Instrumente für die Demokratiebildung 1. Die Bedeutung des Geschichtsunterrichts wurde von den Europaratsgipfeln der Staats- und Regierungschefs 1993, 1997 und 2005 bestätigt, und seine Relevanz für Demokratiebildung und Stabilität wird im Motto der Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa „Geschichte unterrichten, Demokratie verankern“ richtig wiedergegeben. Ein gut konzipierter Geschichtsunterricht trägt wesentlicher dazu bei, ein tiefgreifenderes und differenzierteres Verständnis über die Vergangenheit zu erhalten und es dafür zu nutzen, die Gegenwart kritisch zu bewerten, da dies die Fähigkeit entwickelt, zwischen Fakten, Erinnerungen, Interpretationen und Sichtweisen zu unterscheiden sowie Geschichtsklitterung und Propaganda zu erkennen und zu analysieren. 2. In einer Zeit, in der historische Narrative in immer stärkerem Maße verzerrt werden, um Aggressionen zu rechtfertigen - insbesondere im Kontext des anhaltenden Kriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine - spielt ein kritischer, evidenzbasierter Geschichtsunterricht bei der Bekämpfung von Falschinformationen eine entscheidende Rolle. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2558 (2024) und Empfehlung 2280 (2024) „Die Bekämpfung des Auslöschens von kultureller Identität in Kriegs- und Friedenszeiten“ und unterstreicht die Gefahren der Politisierung von Geschichte sowie die große Rolle des Geschichtsunterrichts beim Aufbau von Resilienz gegen den Missbrauch von Narrativen, die Aggression, Menschenrechtsverletzungen und territoriale Ansprüche rechtfertigen. 3. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die Aufnahme sensibler und umstrittener Teile der Geschichte in die schulischen Lehrpläne, die Berücksichtigung multipler Perspektiven sowie die Analyse historischer Quellen zur Stärkung der politischen Kultur innerhalb einer Gesellschaft und Förderung der Achtung unterschiedlicher Meinungen sowie von Pluralismus, Toleranz und Diversität beitragen kann. Schülerinnen und Schüler aus dem Klassenzimmer zu holen, damit sie vor Ort aus erster Hand historische Stätten und Orte des Gedenkens erleben können, sollte Teil dieses Prozesses sein. Die Versammlung ist der festen Überzeugung, dass der Geschichtsunterricht ein wichtiger Teil der Menschenrechtsbildung und eine Grundlage für die Entwicklung der Demokratiebildung junger Menschen sein sollte. 4. Die Erteilung eines qualitativ hochwertigen Geschichtsunterrichts an den Schulen kann aufgrund überladener Lehrpläne, traditioneller Unterrichtsmethoden und in vielen Fällen aufgrund eines stark zentralisierten Bildungssystems eine große Herausforderung sein. Für Geschichtslehrkräfte ist es unter Umständen schwierig, mehrere nebeneinander bestehende Sichtweisen zu behandeln, es könnte ihnen an einer geeigneten Ausbildung fehlen, und obwohl sie über profunde Fachkenntnisse verfügen, steht ihnen häufig nur wenig Zeit zur Verfügung, um mit den Schülerinnen und Schülern den allgemeinen historischen Kontext zu behandeln, und sie haben begrenzten Zugang zu Unterrichtsmaterialien und finanziellen Mitteln. Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung von Lehrkräften in vielen Ländern nicht die Entwicklung von Kompetenzen zur Vermittlung von Demokratiebildung. 5. Die Versammlung misst dem vom Europarat entwickelten Referenzrahmen zu Kompetenzen für eine demokratische Kultur großen Wert bei und begrüßt die politische Dynamik, die durch die Ständige Konferenz der Bildungsminister 2023 zur Erneuerung des bürgerlichen Bildungsauftrags ausgelöst wurde. Die Bildungsstrategie 2024-2030 „Vorrang für Lernende Bildung für die demokratischen Gesellschaften von heute und morgen“ verfolgt das Ziel, einen Europäischen Raum für politische Bildung zu schaffen, um sich über bewährte Verfahren auszutauschen und die existierenden Instrumente und Werkzeuge des Europarates umzusetzen. 6. Die Bildungssysteme müssen sich an gesellschaftliche Veränderungen anpassen und mit neuen Lehrplänen und interaktiven Methoden auf neue Anforderungen reagieren - nicht nur, um neue berufliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch um effektiv auf die zunehmende Diversität der Gesellschaften zu reagieren. Sie sollten darüber hinaus zur Bekämpfung der Erosion demokratischer Werte insbesondere unter jungen Menschen in Europa beitragen. Aus diesen Gründen sollte Demokratiebildung als eigenständiges Pflichtfach unterrichtet und in allen Phasen der Schulbildung (Grundschule, Sekundarschulbildung und Hochschulbildung) 10 Versammlungsdebatte am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16090, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Luz Martínez Seijo). Von der Versammlung am 29. Januar 2025 (5. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2290 (2025). in andere relevante Fächer wie den Geschichtsunterricht integriert werden, und sie sollte Teil der Berufsausbildung und der außerschulischen Bildung sein. 7. In Anbetracht all dieser Überlegungen ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf, eine strategische Prüfung ihrer Politik vorzunehmen mit dem Ziel, die Leitlinien des Europarates und den Referenzrahmen zu Kompetenzen für eine demokratische Kultur in ihre Bildungspolitik zu integrieren und insbesondere 7.1. im Hinblick auf die Lehrpläne 7.1.1. Demokratiebildung als eigenständiges Pflichtfach einzuführen und Kompetenzen für eine demokratische Kultur in andere relevante Fächer wie den Geschichtsunterricht in allen Phasen der Schulbildung zu integrieren; 7.1.2. mehr Flexibilität in den Geschichtslehrplänen zu bieten, um Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, neben einem chronologischen und wissensbasierten Unterricht einen auf die Lernenden konzentrierten und kompetenzbasierten Ansatz zu entwickeln; 7.1.3. ausreichend Raum und Zeit zu lassen, um die Komplexitäten und Folgen der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts richtig einzuordnen und zu versuchen, das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für die Herausforderungen der heutigen Zeit zu vertiefen, auch im Hinblick auf sensible Themen der Geschichte und das Gedenken; 7.1.4. in die Geschichtslehrpläne die Betrachtung der verschiedenen Ausprägungen totalitärer Regime sowie anderer gewalttätiger ideologischer Bewegungen, die Europa im 20. und 21. Jahrhundert heimgesucht haben, zu integrieren, und zwar als schwere Menschenrechtsverletzungen, unter denen die Menschen in Europa gelitten haben, mit besonderem Schwerpunkt auf der Art und Weise, wie verzerrte historische Interpretationen genutzt werden können, um gegenwärtig Akte der Aggression zu rechtfertigen; 7.2. im Hinblick auf die Methoden 7.2.1. kritisches Denken durch die Vermittlung von Wissen zu der Frage, wie historische Quellen zu bewerten sind und wie fundierte Urteile gebildet werden können, anzuregen; 7.2.2. eine menschenrechtsbasierte Analyse historischer Ereignisse, Multiperspektivität im Geschichtsunterricht sowie eine kritische Betrachtung unterschiedlicher Standpunkte zu entwickeln; 7.2.3. unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede und vielfältigen Identitäten der Lernenden in einer Klasse interaktive pädagogische Maßnahmen und kooperatives Lernen in kleinen Gruppen zu fördern; 7.3. im Hinblick auf Maßnahmen zur Schaffung eines unterstützenden und stimulierenden Umfelds für Lehrende und Lernende 7.3.1. Kompetenzen für eine demokratische Kultur in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte zu integrieren, die Möglichkeiten für Lehrkräfte für den beruflichen Austausch und berufliche Entwicklung zu multiplizieren und unterschiedlichste Unterrichtsmaterialien sowie Leitlinien - darunter die Leitlinien des Europarates - in lokalen Sprachen anzubieten; 7.3.2. freien Zugang zu virtuellen Lernumfeldern und offenen Bildungsressourcen zu garantieren; 7.3.3. kooperative Lernprojekte zu fördern, um beispielsweise Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern sowie den Überlebenden totalitärer Regime und gewalttätiger ideologischer Bewegungen oder den Opfern terroristischer Gruppen sowie eine grenzüberschreitende Vernetzung und Kooperation auf dem Gebiet der Demokratiebildung und des Geschichtsunterrichts zu erleichtern; 7.4. kooperative Lernprojekte zu fördern, um beispielsweise Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern sowie den Überlebenden totalitärer Regime und gewalttätiger ideologischer Bewegungen oder den Opfern terroristischer Gruppen sowie eine grenzüberschreitende Vernetzung und Kooperation auf dem Gebiet der Demokratiebildung und des Geschichtsunterrichts zu erleichtern; 7.4.1. Partnerschaften zwischen Schulen, Kultureinrichtungen und anderen maßgeblichen Akteuren wie Gedenkstätten, Museen, Archiven, der Zivilgesellschaft sowie Künstlerinnen und Künstlern und den Vereinigungen von Opfern terroristischer Gruppen zu erleichtern, um gemeinsam Geschichtsunterricht zu entwickeln; dies erfordert Zeit und finanzielle Mittel für Besuche und gemeinsame Projekte sowie Fortbildungsmaßnahmen und Unterrichtsmodule für Lehrkräfte, damit sie den breiteren historischen Kontext vorbereiten können, in dem diese angesiedelt sind; 7.4.2. Museen und Gedenkstätten finanzielle Mittel und Autonomie zu gewähren, damit sie sich zu „sicheren Räumen des Lernens für die Demokratie“ entwickeln und Bildungsprojekte auf der Grundlage einer fundierten wissenschaftlichen Forschung, einer menschenrechtsbasierten Analyse und multipler Perspektiven mitgestalten, unter anderem mit dem Ziel, den generationenübergreifenden Dialog innerhalb von Gemeinschaften zu fördern und ihren Besucherinnen und Besuchern neue Perspektiven zu eröffnen und ein differenzierteres Verständnis über die Vergangenheit zu ermöglichen. Empfehlung 2291 (2025)11 Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters 1. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2592 (2025) „Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters“ beglückwünscht die Parlamentarische Versammlung das Ministerkomitee zur Annahme der Empfehlung CM/Rec(2014)2 an die Mitgliedsstaaten über die Förderung der Menschenrechte älterer Menschen. 2. Die Versammlung begrüßt die Überarbeitung des Kurses zur Diskriminierungsbekämpfung im Rahmen des Menschenrechtsausbildungsprogramms des Europarates für Juristen (HELP) und fordert das Ministerkomitee auf, die Aufnahme eines Moduls über altersbedingte Diskriminierung in Betracht zu ziehen. 3. Zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte älterer Menschen und zur Beseitigung der Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, auch im Bereich der Gesundheitsfürsorge, sowie zur Bekämpfung von Stereotypen, Vorurteilen und Voreingenommenheit gegenüber älteren Menschen, die einer solchen Diskriminierung zugrunde liegen, fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, 3.1. wie 2019 beschlossen die Umsetzung der Empfehlung CM/Rec(2014)2 laufend zu überprüfen, insbesondere mit dem Ziel, bestehende Lücken in diesem Bereich zu ermitteln und zu beheben, und in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob ein spezifisches Rechtsinstrument auf europäischer Ebene, das einen Rahmen für den Schutz der Menschenrechte älterer Menschen bieten würde, wünschenswert und durchführbar wäre; 3.2. die Ausarbeitung einer Empfehlung zur Verhinderung und Bekämpfung von Altersdiskriminierung in Erwägung zu ziehen und dabei einen ähnlichen Ansatz zu verfolgen wie in der Empfehlung CM/Rec(2019)1 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Sexismus; 3.3. bei den laufenden Diskussionen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Ausarbeitung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments zu den Rechten älterer Menschen vertreten zu sein und sich aktiv daran zu beteiligen. Entschließung 2592 (2025)12 Die Überwindung der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters 1. Menschenrechte sollten nicht mit zunehmendem Alter verwehrt oder eingeschränkt werden. Wie in internationalen Menschenrechtsübereinkommen festgelegt, sind sie universell und müssen daher für alle gleichermaßen gelten. Ältere Menschen sollten über die Rechte, die Mittel und die Einrichtungen verfügen, die es 11 Versammlungsdebatte am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) (siehe Dok. 16091, Bericht des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Berichterstatterin: Andrea Eder-Gitschthaler). Von der Versammlung am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) angenommener Text. 12 Versammlungsdebatte am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) (siehe Dok. 16091, Bericht des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Berichterstatterin: Andrea Eder-Gitschthaler). Von der Versammlung am 31. Januar 2025 (9. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2291 (2025). ihnen ermöglichen, nach den Grundsätzen der Autonomie, Gleichheit, Unabhängigkeit, Teilhabe und Achtung der Würde jedes Menschen vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu bleiben. 2. Altersdiskriminierung definiert als Stereotypen, Vorurteile und diskriminierende Praktiken aufgrund des Alters – verstärkt die Wahrnehmung, dass Ungleichheiten und die Diskriminierung älterer Menschen natürlich oder unvermeidlich sind, was nicht der Fall ist. Ältere Menschen sind mit einem Diskurs konfrontiert, der die Aufmerksamkeit auf die Folgen einer demografischen Verschiebung hin zu einer älteren Bevölkerung, die wachsende „Belastung“, die sie darstellen, und die „hohen Kosten“ zur Gewährleistung ihrer Gleichberechtigung bei den Menschenrechten lenkt. 3. Altersbedingte Diskriminierung ist genauso schädlich wie jede andere Form der Diskriminierung. Ältere Menschen erleben altersbedingte Diskriminierung in allen Lebensbereichen, insbesondere am Arbeitsplatz sowie beim Zugang zu Dienstleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung. 4. Ein weniger strenger rechtlicher Schutz vor und als Reaktion auf altersbedingte Diskriminierung im Vergleich zu anderen Ursachen der Diskriminierung ist nicht gerechtfertigt, weshalb hier Abhilfe geschaffen werden sollte. Neben strengen Rechtsvorschriften, die Diskriminierung aufgrund des Alters in allen Lebensbereichen verbieten, sollte eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen werden, um Altersdiskriminierung in der Gesellschaft zu bekämpfen. 5. Ältere Menschen bilden keine homogene Gruppe, und es ist wichtig, einen intersektionalen Ansatz zu verfolgen, um die Alters- und anderweitige Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, zu verhindern und zu bekämpfen. 6. Die negative Darstellung von Alter und Altern in der Gesellschaft muss bekämpft und korrigiert werden, um altersbezogenen Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Altersdiskriminierung als gesellschaftlich akzeptiertes Phänomen sollte auf verschiedenen Wegen bekämpft werden, darunter durch Sensibilisierungsmaßnahmen, verbesserte Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen, Bildung, Generationenbegegnungen sowie Forschung und Datenerhebung zu ihren Erscheinungsformen und Auswirkungen, einschließlich einer Analyse der intersektionalen Diskriminierung, von der ältere Menschen betroffen sind (z. B. Migrantinnen und Migranten, LGBTI-Personen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Angehörige ethnischer Minderheiten usw.). 7. Die Parlamentarische Versammlung betont die Notwendigkeit, das Unterziel 10,2 der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, das darauf abzielt, bis 2030 alle Menschen zu Selbstbestimmung zu befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion „unabhängig von Alter“ und anderen Merkmalen zu fördern. Neben dem Nachhaltigkeitsziel 10 (Ungleichheiten verringern) sind auch andere Nachhaltigkeitsziele für ältere Menschen relevant: Nachhaltigkeitsziel 3 (ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern), Nachhaltigkeitsziel 1 (Armut beenden), Nachhaltigkeitsziel 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen) und Nachhaltigkeitsziel 8 (menschenwürdige Arbeit für alle fördern). 8. Die Versammlung begrüßt den Pakt für die Zukunft, der im September 2024 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, und dessen Aufruf zur Förderung der Solidarität, des Dialogs und des Engagements zwischen den Generationen, auch mit und unter Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen, bei politischen Prozessen und der Entscheidungsfindung. 9. Die Versammlung verweist auf die Empfehlung CM/Rec(2014)2 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Förderung der Menschenrechte älterer Menschen und auf einen Bericht aus dem Jahr 2019 über deren Umsetzung, in dem weitere Anstrengungen zur Bekämpfung altersbedingter Diskriminierung empfohlen werden. 10. Die Versammlung verweist ferner auf ihre Entschließung 2168 (2017) und Empfehlung 2104 (2017) „Menschenrechte älterer Menschen und ihre umfassende Pflege“, die Entschließung 2510 (2023) „Die digitale Kluft schließen: den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Technologien fördern“, die Entschließung 1793 (2011) „Förderung des aktiven Alterns – Nutzen ziehen aus dem Arbeitspotenzial älterer Menschen“ und die Empfehlung 1796 (2007) „Die Lage älterer Menschen in Europa“. Sie verweist außerdem auf die Entschließung 504 (2024) und Empfehlung 517 (2024) des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates „Alternde Gemeinschaften – Sicherstellung des Zugangs zu einer hochwertigen Sozialfürsorge für ältere Menschen”. 11. Die Versammlung würdigt die Vorreiterrolle des Europarates, da die Europäische Sozialcharta (SEV Nr. 35), die 1996 überarbeitet wurde (SEV Nr. 163), und insbesondere ihr Artikel 23 „Das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz“ das erste Menschenrechtsübereinkommen ist, das konkret die Rechte älterer Menschen schützt und die Vertragsstaaten verpflichtet, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen altersbedingte Diskriminierung in allen Bereichen bekämpft wird. In der Charta heißt es, dass diese Rechtsvorschriften Bereiche wie den Zugang zu Waren, Einrichtungen und Dienstleistungen, einschließlich Versicherungs- und Bankprodukten, abdecken sollten. In einer Erklärung aus dem Jahr 2023 wies der Europäische Ausschuss für soziale Rechte darauf hin, dass die Charta eine Verpflichtung zur Identifizierung und Beseitigung von altersdiskriminierenden Einstellungen sowie von Gesetzen, politischen und sonstigen Maßnahmen verlangt, die Altersdiskriminierung erkennen lassen oder verstärken. Ebenfalls im Jahr 2023 veröffentlichte der Europarat eine umfassende Studie über die Anwendung der Europäischen Sozialcharta bei der Bekämpfung von Altersdiskriminierung gegenüber älteren Menschen, um sicherzustellen, dass die Charta in diesem Kampf weiterhin eine Vorreiterrolle spielt. 12. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die für Gleichstellungsfragen zuständigen nationalen Stellen die Prävention und Bekämpfung der Diskriminierung älterer Menschen in ihr Mandat und ihre Tätigkeit aufnehmen und mit den dafür erforderlichen Mitteln ausgestattet werden sollten. 13. Die Versammlung fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates sowie die Staaten, deren Parlament bei der Versammlung Beobachterstatus oder den Status „Partner für Demokratie“ genießt, auf, 13.1. im Hinblick auf das allgemeine Vorgehen 13.1.1. einen menschenrechtsorientierten Ansatz zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung gegenüber älteren Menschen anzuwenden und sie stärker als Inhaber von Rechten anzusehen, um ihre Gleichstellung, Würde, Autonomie und Teilhabe in allen Lebensabschnitten zu garantieren; 13.1.2. dementsprechend spezifische Maßnahmen zur Vorbeugung von Altersdiskriminierung und zur Bekämpfung von Stereotypen gegenüber älteren Menschen durch Bildungs-, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, zu denen auch Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen (1. Oktober) gehören könnten; 13.1.3. Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Bekämpfung von Altersdiskriminierung einsetzen, zu unterstützen und zu finanzieren; 13.1.4. Möglichkeiten für generationenübergreifende Solidarität und Partnerschaften sowie Aktivitäten zur Begegnung jüngerer und älterer Generationen zum Wohle aller zu schaffen und dabei die Weisheit, Erfahrung und Talente der älteren Generation als gesellschaftliches Kapital zu nutzen; 13.2. im Hinblick auf Gesetze und politische Maßnahmen 13.2.1. die Rechtsvorschriften dahingehend zu überarbeiten, dass sie ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters enthalten, und alle Gesetze mit direkt oder indirekt diskriminierender Wirkung zu ändern oder aufzuheben; 13.2.2. dafür zu sorgen, dass mit den Gesetzen und politischen Maßnahmen zur Gleichstellung und gegen Diskriminierung der strukturellen Diskriminierung sowie der Mehrfachdiskriminierung und intersektionalen Diskriminierung gegenüber älteren Menschen in allen Lebensbereichen begegnet wird, insbesondere in Bezug auf Autonomie (Rechtsfähigkeit), selbstbestimmtes Leben, Beschäftigung, politische Vertretung, Zugang zur Justiz, zu Waren und Dienstleistungen, zur Gesundheitsfürsorge, zu Wohnraum und zu einer qualitativ hochwertigen Pflege; 13.2.3. Artikel 23 der Europäischen Sozialcharta zu akzeptieren, falls dies noch nicht geschehen ist; 13.2.4. dafür zu sorgen, dass Instanzen und Verfahren zur Kontrolle und Durchsetzung der Gesetze und politischen Maßnahmen gegen Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters vorhanden sind; 13.2.5. die Einsetzung eines/einer unabhängigen Beauftragten und/oder eines Ministers/einer Ministerin für die Rechte älterer Menschen zu erwägen; 13.3. im Hinblick auf die Sozial- und Gesundheitsfürsorge 13.3.1. dafür zu sorgen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Alters in die Gesundheitsfürsorge und andere öffentliche Maßnahmen und Programme aufgenommen wird; 13.3.2. dafür zu sorgen, dass implizite und explizite Voreingenommenheit und Altersdiskriminierung bei der Konzeption, Entwicklung, Nutzung und Bewertung von Technologien der künstlichen Intelligenz im Bereich der Gesundheits- und Sozialfürsorge beseitigt werden; 13.3.3. den Wissensstand und die Kompetenzen von Fachkräften der Gesundheits- und Sozialfürsorge in Bezug auf die Perspektive, die Erfahrungen und die Bedürfnisse verschiedener Gruppen älterer Menschen, einschließlich Frauen, LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten sowie Migrantinnen und Migranten, zu fördern und auszubauen; 13.3.4. den Zugang zu bezahlbarer und qualitativ hochwertiger Pflege zu gewähren; 13.4. im Hinblick auf den Zugang zu Informationen, Rechtsmitteln und Gerichten 13.4.1. dafür zu sorgen, dass ältere Menschen über umfassende und leicht zugängliche Informationen über ihre Rechte und Rechtsbehelfsverfahren verfügen; 13.4.2. geeignete Rechtsbehelfsverfahren einzurichten und den Zugang älterer Menschen zur Justiz zu unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung von kostenlosem Rechtsbeistand und geeigneten rechtlichen Verfahren; 13.4.3. die Arbeit der Gleichbehandlungsstellen zu unterstützen und sicherzustellen, dass diese in der Lage sind, Beschwerden über Diskriminierung von älteren Menschen aufgrund ihres Alters entgegenzunehmen und vorzutragen; 13.4.4. das Bewusstsein für diese Art von Diskriminierung zu schärfen und Schulungen für das damit befasste Personal anzubieten, zum Beispiel durch das Menschenrechtsausbildungsprogramm des Europarates für Juristen (HELP); 13.5. im Hinblick auf die Datenerhebung und Forschung als Instrument zur Bewertung der Lage und als Grundlage für die Politikgestaltung 13.5.1. die Methoden der Datenerhebung zu überprüfen, um jegliche altersbedingte Voreingenommenheit zu beseitigen, und gleichstellungsrelevante Daten zu erheben, die nach verschiedenen Altersuntergruppen sowie nach weiteren Merkmalen ohne Altersgrenzen aufgeschlüsselt sind, wie z. B. biologisches und soziales Geschlecht, Behinderung, ethnische Minderheit, Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, was eine Analyse der Altersdiskriminierung als eigenständiges Phänomen sowie ihrer Wechselwirkung mit anderen Faktoren ermöglicht; 13.5.2. quantitative und qualitative Untersuchungen zur intersektionalen Diskriminierung älterer Menschen, einschließlich Frauen, LGBTI-Personen, Migrantinnen und Migranten, Angehörigen ethnischer Minderheiten oder Menschen mit Behinderungen, durchzuführen; 13.6. im Hinblick auf die Digitalisierung und den Zugang zu Waren und Dienstleistungen 13.6.1. die digitale Kluft, von der ältere Menschen betroffen sein können, zu bekämpfen, indem ein allgemeiner und erschwinglicher Zugang zu den einschlägigen Instrumenten und Technologien sowie ein gezielter Kompetenzaufbau und die Stärkung der Eigenverantwortung älterer Mitglieder der Gesellschaft gewährleistet werden, um ihnen im Einklang mit dem Globalen Digitalpakt der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine sinnvolle und sichere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und digitalen Dienste zu ermöglichen; 13.6.2. dafür zu sorgen, dass öffentliche Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf finanzielle und andere wesentliche Unterstützungsleistungen, sowohl online als auch offline zugänglich sind; 13.6.3. dafür zu sorgen, dass implizite und explizite Voreingenommenheit und Altersdiskriminierung bei der Konzeption und Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz für öffentliche Güter und Dienstleistungen erkannt und vermieden werden; 13.7. im Hinblick auf die Beteiligung älterer Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen 13.7.1. die erforderlichen und geeigneten Methoden und Verfahren einzuführen, die es älteren Menschen ermöglichen, ihre volle Rechtsfähigkeit, Autonomie und Mitsprache in allen Angelegenheiten, die sie als Einzelpersonen betreffen, auszuüben; 13.7.2. sich aktiv um die Einbeziehung älterer Menschen und der sie vertretenden Organisationen zu bemühen, wenn rechtliche und politische Maßnahmen, die sie und ihre Rechte betreffen, erwogen und überarbeitet werden. 14. Die Versammlung unterstützt die Dekade der Vereinten Nationen für gesundes Altern (2021–2030) und legt den Mitgliedstaaten des Europarates nahe, mit spezifischen Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, um bis zum Ende des Jahrzehnts spürbare Fortschritte zu erzielen. Sie fordert daher die Mitgliedstaaten auf, auf die Beseitigung von Altersdiskriminierung hinzuarbeiten und sich aktiv an der Globalen Kampagne zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung zu beteiligen. Die Versammlung unterstützt darüber hinaus die Überlegungen zur Erarbeitung eines Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte älterer Menschen. Entschließung 2580 (2025)13 Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar-Dezember 2024) 1. Die Parlamentarische Versammlung erkennt die Arbeit an, die der Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss) bei der Erfüllung seines Mandats geleistet hat, das in der (geänderten Fassung von) Entschließung 1115 (1997) „Die Einsetzung eines Versammlungsausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss)“ festgelegt wurde. Insbesondere begrüßt sie die Maßnahmen des Ausschusses zur Begleitung der zehn einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegenden Länder (Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Republik Moldau, Polen, Serbien, Türkei, Ukraine und Ungarn) bei ihren Bemühungen um die vollständige Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen, die sie mit dem Beitritt zum Europarat eingegangen sind. Sie begrüßt außerdem die Bemühungen der vier Länder, die an einem Post-Monitoring-Dialog beteiligt sind (Albanien, Bulgarien, Montenegro und Nordmazedonien), sowie der Länder, die einer regelmäßigen Überwachung ihrer mit einer Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen unterliegen (Griechenland, Niederlande, Schweden und Spanien). 2. Die Versammlung nimmt die 2024 durchgeführten Informationsbesuche und die Feststellungen der jeweiligen Ko-Berichterstatter in Bezug auf Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, die Republik Moldau, Polen, die Türkei und Ungarn zur Kenntnis. 3. Die Versammlung begrüßt die positiven Entwicklungen und die im Berichtszeitraum erzielten Fortschritte in den Ländern, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen oder an einem Post- Monitoring-Dialog beteiligt sind. Sie bringt ihre Besorgnis über einige negative Entwicklungen und verbleibende Defizite zum Ausdruck und fordert all diese Länder nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die uneingeschränkte Einhaltung ihrer mit der Mitgliedschaft und dem Beitritt verbundenen Verpflichtungen gegenüber dem Europarat zu verstärken. Die Versammlung ist bereit und entschlossen, in dieser Hinsicht mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen. 4. Hinsichtlich der Länder, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen, 4.1. lobt die Versammlung in Bezug auf Armenien unter Verweis auf ihre Entschließung 2560 (2024) das kontinuierliche Engagement des Landes für seine demokratische Entwicklung, obwohl es mit erheblichen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert ist. Sie begrüßt den inklusiven Charakter und die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, das zur Reform des Wahlgesetzes geführt hat, und ist der Auffassung, dass das Ziel, wirklich demokratische Wahlen durchzuführen, die das Vertrauen des armenischen Volkes genießen, weitgehend erreicht wurde. Die Versammlung bedauert, 13 Debatte der Versammlung vom 27. Januar 2025 (2. Sitzung) (siehe Dok. 16086, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Berichterstatterin: Zanda Kalniņa- Lukaševica). Von der Versammlung am 27. Januar 2025 (2. Sitzung) verabschiedeter Text. dass das politische Klima nach wie vor äußerst polarisiert und konfrontativ ist, und fordert alle Beteiligten auf, das Verhältnis zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Opposition zu verbessern. Die Versammlung fordert die Behörden auf, die Umsetzung von Reformen im Justizsystem und in den Bereichen Medien und Meinungsfreiheit fortzusetzen; 4.2. ist die Versammlung in Bezug auf Aserbaidschan unter Verweis auf ihre Entschließung 2527 (2024) „Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Aserbaidschans aus sachlichen Gründen“ weiterhin ernsthaft besorgt über die weitere Verschlechterung der Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Land. Sie ist nach wie vor besorgt über das anhaltend harte Vorgehen gegen politische und zivilgesellschaftliche Aktivisten, Medienvertreter und andere Regierungskritiker. Sie fordert die Behörden auf, Vergeltungsmaßnahmen einzustellen und alle Personen, die aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen inhaftiert sind, unverzüglich freizulassen. Sie fordert die Regierung auf, das Gesetz über politische Parteien, das Mediengesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften über nichtstaatliche Organisationen im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu ändern. Die Versammlung bedauert auch nachdrücklich die Weigerung der Behörden, mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zusammenzuarbeiten, und fordert sie auf, die Kooperation mit diesem Gremium unverzüglich wieder aufzunehmen. Darüber hinaus bedauert die Versammlung, dass keine Einladung zur Beobachtung der vorgezogenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2024 ergangen ist. Sie stellt mit Bedauern fest, dass diese Wahlen internationalen Beobachtern zufolge nicht den internationalen Standards für demokratische Wahlen entsprachen und unter verstärkten Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durchgeführt wurden. Sie verurteilt ferner aufs Schärfste und hält es für inakzeptabel, dass das aserbaidschanische Außenministerium am 26. August 2024 die 76 Mitglieder der Versammlung, die für die Entschließung 2527 (2024) gestimmt hatten, zu unerwünschten Personen erklärt hat. Sie fordert die Behörden auf, diese Ächtung unverzüglich aufzuheben und mit den Organen des Europarates – insbesondere dem Ministerkomitee, dem Generalsekretär und der Versammlung selbst – einen konstruktiven Dialog über alle noch offenen Fragen aufzunehmen. Unter Verweis auf ihre Entschließung 2517 (2023) und Empfehlung 2260 (2023) „Die humanitäre Lage in Berg-Karabach“ und die Entschließung 2560 (2024) zur „Die Einhaltung der von Armenien eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen“ verfolgt die Versammlung weiterhin die Lage der inhaftierten Vertreter Berg-Karabachs und aller armenischen Kriegsgefangenen, die derzeit in Aserbaidschan festgehalten werden, und wiederholt ihre Aufforderung an Aserbaidschan, diese Personen freizulassen; 4.3. bekräftigt die Versammlung in Bezug auf Bosnien und Herzegowina unter Verweis auf die Entschließung 2574 (2024) ihre Zufriedenheit über das Tempo der Reformen seit 2022. Die Versammlung wiederholt ihre Aufforderung an Bosnien und Herzegowina, seine Beitrittsverpflichtung zu erfüllen und eine Verfassungsreform im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS Nr. 5) zu verabschieden. Sie fordert die Regierung nachdrücklich auf, das ordnungsgemäße Funktionieren des Verfassungsgerichts zu gewährleisten und den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft zu reformieren. Sie bekräftigt ihre Forderung, alle Formen von Segregation und Diskriminierung im Bildungswesen zu beseitigen, und legt die Einführung eines gemeinsamen Kernlehrplans für Geschichte nahe, wobei die Ehrung von Personen, die wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt wurden, in den Lehrplänen verboten werden soll; 4.4. bringt die Versammlung in Bezug auf Georgien ihre tiefe Besorgnis über die jüngsten Rückschritte des Landes im Bereich der Demokratie zum A

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