FE-Netz e.V. - Deutsche Vereinigung von Familien nach Eizell- und Embryonenspende
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FE-Netz e.V. - Deutsche Vereinigung von Familien nach Eizell- und Embryonenspende
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Hauptziel des Vereins ist, die betroffenen Familien zu vernetzen, ihnen Orientierung zu geben und das Thema Eizellspende sichtbarer zu machen. Das geschieht durch Organisation und Durchführung von internen und öffentlichen Informations- und Vernetzungsveranstaltungen (wie z.B. regelmäßigen Familienwochenenden, Regionalgruppen betroffener Familien und Fachtagungen), die dem Austausch über Best-Practice-Ansätze zur altersgerechten Aufklärung von Kindern über ihre genetische Herkunft dienen und deren Erkenntnisse in die politische Argumentation einfließen.
Politisches Engagement durch: Erarbeitung und Einreichung von fachlichen Stellungnahmen, Positionspapieren und rechtlichen Analysen zu aktuellen Gesetzesvorhaben im Bereich des Familien-, Kindschafts- und Abstammungsrechts (insbesondere zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und dem Embryonenschutzgesetz) an das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Gesundheit sowie an die Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Durchführung von Fachgesprächen und Informationsaustauschen mit Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern des Deutschen Bundestages, Mitgliedern der relevanten Bundestagsausschüsse (insbesondere des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, um die psychosoziale und rechtliche Realität von Familien nach Eizell- und Embryonenspende zu vermitteln.
Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen, Fachforen und Diskussionsrunden zu den Themenbereichen Reproduktionsmedizin, Bioethik und Kindschaftsrecht.
Alle Tätigkeiten werden von den Vorstandsmitgliedern und Vertretern des Vereins rein ehrenamtlich und ohne finanzielle Gegenleistung erbracht.“
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstige Interessenbereiche; Rechtspolitik; Kinder- und Jugendpolitik; EU-Gesetzgebung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Diversitätspolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Religion/Weltanschauung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts; Reform des Abstammungsrechts; Reform des Embryonenschutzgesetzes: Die Interessenvertretung betrifft das Gesetzgebungsvorhaben zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG). Das konkrete Ziel der Einflussnahme ist die Verankerung einer expliziten gesetzlichen Bereichsausnahme für Eizell- und Embryonenspenderinnen und -spender im Rahmen des neu zu regelnden Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Elternteils (§ 1691 BGB-E), um unkalkulierbare Umgangsansprüche gegenüber den bestehenden Familien auszuschließen. Zudem wird die gesetzliche Anerkennung eines eigenen, rechtssicheren Status für die Drittpartei-Reproduktion im BGB sowie die Schaffung staatlich regulierter Registerlösungen zur Absicherung des Rechts des Kindes auf Herkunftskenntnis bezweckt.
Relationen
Keine Relationen.