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Frauenhauskoordinierung e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Frauenhauskoordinierung e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) sucht durch direkte Anschreiben und Positionspapiere den Kontakt zu Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Das Thema Gewaltschutz für Frauen und ihre Kinder steht dabei im Mittelpunkt. Zudem werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Es werden Stellungnahmen veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: Zivilrecht; Digitalisierung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Cybersicherheit; Rechtspolitik; Datenschutz und Informationssicherheit; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Opferschutz; Geschlechterpolitik; Öffentliches Recht; Familienpolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Strafrecht; Asyl und Flüchtlingsschutz; Migration; Kriminalitätsbekämpfung; Menschenrechte; Sonstige Interessenbereiche; Internetpolitik Regelungsvorhaben: - Gewalthilfegesetz, Verbesserung der Finanzierung von Hilfsdiensten im Gewaltschutz: Verbesserung und auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen. - Reform des Kindschaftsrechts, Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht, Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, KiMoG: Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) - Änderungen im Familienverfahrensrecht: Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt - Melderecht, Schutz der Anschrift von Frauenhäusern: Vermeidung der Klaradresse von Frauenhäusern im Melderegister und Ausweisdokumenten - Strafverschärfung Mordmerkmale, Fußfessel: Verschärfung des Straftatbestandes § 211 StGB - Mord - durch Merkmal "körperliche Überlegenheit" und Einführung einer Fußfessel bei Gewalt an Frauen - Gesetz gegen digitale Gewalt: Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt - nicht nur auf der Ebene der Rechtsverfolgung, sondern auch im materiellen Recht - Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen: Verschärfung der Strafandrohung bei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetzes; Einführung einer Deeskalationshaft - Einführung eines elektronischen Überwachungssystem, kurz Fußfessel: Durch Anlegen einer sog. Fußfessel bei Tätern häuslicher Gewalt sollen Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz verhindert bzw. sanktioniert werden. - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufent-haltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes durch ganzheitliche Maßnahmen - Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung: Erweiterung der Straftatbestände zur Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung, insbesondere Delikte, die bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zum Tragen kommen. Dazu Kinderschutz. Verbunden mit besserer Vergütung der Begleitung. - Zeugnisverweigerungsrecht: Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf Sozialarbeiter*innen: Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf Sozialarbeiter*innen und ehrenamtliche Rechtsberatung in der Strafprozessordnung (§ 53 StPO) - Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz: Die Strukturreform des Kinder- und Jugendhilferechts hat konkrete Auswirkungen auf von häuslicher Gewalt betroffener Kinder, insbesondere bei der Beschränkung der Einzelfallhilfe. Die Neuregelungen beim begleiteten Umgang sind für Fälle häuslicher Gewalt unvollständig. Die Familienberatung wird nicht entsprechend der Istanbul-Konvention neu geregelt. - Bundeshaushalt 2027: Sicherung der Finanzierung von Gewaltschutz und Bekämpfung des Menschenhandels: Frauenhauskoordinierung setzt sich dafür ein, dass die im Plan 17 des Bundeshaushalts 2027 vorgesehenen Mittel für Gewaltschutz und -prävention nicht gekürzt, sondern mindestens tarif- und inflationsgerecht erhöht werden. Ziel ist die langfristige Sicherung der bundesweiten fachlichen Vernetzungs- und Koordinierungsstrukturen, die zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, zum Schutz Betroffener sowie zur fachpolitischen Weiterentwicklung des Hilfesystems beitragen.

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