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Schriftliche Frage 13 von Andreas Paul (AfD): Welche finanziellen Mittel sind aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (vgl. Bundestagsdrucksache 21/779)…

dip / schriftliche_frage 29.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 13 von Andreas Paul (AfD): Welche finanziellen Mittel sind aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (vgl. Bundestagsdrucksache 21/779)… Frage 13 (Andreas Paul, AfD): Welche finanziellen Mittel sind aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (vgl. Bundestagsdrucksache 21/779) sowie aus hiermit im Zusammenhang stehenden bundesunmittelbar bewirtschafteten Förder- und Investitionsprogrammen (Gesamtvolumen 500 Mrd. Euro, Anteil von 100 Mrd. Euro für Länder und Kommunen sowie 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds) nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für Projekte in der Stadt Oldenburg (Niedersachsen) verausgabt oder verbindlich eingeplant worden, und um welche konkreten Projekte handelt es sich hierbei (bitte die sieben Projekte mit dem jeweils höchsten Mittelansatz nach Förderprogramm, Projektbezeichnung, zuständigem Ressort und Mittelansatz differenziert angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Mai 2026: Eine Beantwortung Ihrer Frage im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht möglich, da das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) eine maßnahmen- und aufgabenbezogene Sichtweise hat und nach fachlichen und nicht nach regionalen oder regionalbezogenen Gesichtspunkten aufgestellt wird. Eine generelle Regionalisierung oder umfassende regionalbezogene Spezifizierung des SVIK, zum Beispiel nach Städten, wird grundsätzlich nicht vorgenommen bzw. ist nicht möglich. Der Bundesregierung liegen daher keine umfassend belastbaren Angaben zu finanziellen Mitteln sowie Förderund Investitionsprogrammen aus dem SVIK für Projekte in der Stadt Oldenburg vor. Zum niedersächsischen Anteil am Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) hat die niedersächsische Landesregierung erst kürzlich Informationen zur Aufteilung der Mittel veröffentlicht.

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