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Schriftliche Frage 20 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts (https://vgko. just iz . r l p.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgeri…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 20 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts (https://vgko. just iz . r l p.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgeri… Frage 20 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts (https://vgko. just iz . r l p.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verw altungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2 026_VOE_3_K_650-25_KO_Urteil_vom_27.04.2 026.pdf) umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Vorbereitung eines Endes der stationären Binnengrenzkontrollen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht, und teilt die Bundesregierung die Aussagen des Bundesministers des Innern, die Grenzkontrollen trotz dieses Gerichtsurteils fortzuführen (www.zeit.de/news/2 026-04/28/dobrindt-kuendigt-berufung-gegen-urte il-zu-grenzkontrolle-an)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Mai 2026: Das Bundesministerium des Innern nimmt das erstinstanzliche Urteil in der Einzelfallentscheidung beim Verwaltungsgericht Koblenz zur Kenntnis. Das Bundesministerium des Innern wird die Entscheidungsbegründung sorgfältig auswerten und Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Da sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auf einen Einzelfall bezieht, geht eine generelle Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen mit dem Urteil nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt. Über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und erforderlichenfalls deren Verlängerung entscheidet das Bundesministerium des Innern auf Grundlage des einschlägigen Rechtsrahmens.

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