Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA (Antwort zu Drs. 21/1144)
Text
Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA (Antwort zu Drs. 21/1144)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1476
21. Wahlperiode 04.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Torben Braga, Uwe
Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1144 –
Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der
Leyen, verkündet, enthält das von ihr verhandelte und just abgeschlossene
Handelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von
Amerika u. a. folgende Vereinbarungen (www.welt.de/politik/ausland/article6
8865136eef5fc1b3ffa77db/handelskonflikt-wir-haben-eine-einigung-erzielt-e
u-und-usa-schliessen-zoll-deal.html):
– US-amerikanische Waren werden zollfrei auf dem europäischen Markt
verkauft, während EU-Waren in den USA mit 15 Prozent Zoll belegt
werden.
– Die Zölle für Stahl und Aluminium bleiben bis auf Weiteres bei 50
Prozent, was Deutschlands Industrie besonders betrifft.
– Die EU verpflichtet sich, US-amerikanische Energieträger im Wert von
750 Mrd. US-Dollar zu kaufen und zusätzlich 600 Mrd. in die Wirtschaft
der USA zu investieren.
– Hinzu kommt noch die Verpflichtung aufseiten der EU, US-amerikanische
Waffen in unbekannter Höhe zu erwerben.
Es ist nach Auffassung der Fragesteller legitim und erwartbar, dass Staaten
wie die USA bei internationalen Verhandlungen entschlossen ihre nationalen
Interessen vertreten. Erwartungshaltung und Anspruch der Fragesteller wären
es umgekehrt, dass auch die EU mit klaren strategischen Vorgaben,
realistischen Leitplanken und einer Abstimmung mit den Mitgliedstaaten anhand
ihrer nationalen Interessen in solche Verhandlungen eintritt. Nach bisherigem
Kenntnisstand drängt sich ihnen jedoch der Eindruck auf, dass die EU unter
Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen in zentralen Fragen
erhebliche Zugeständnisse gemacht hat, ohne dass diesen irgendwelche erkennbaren
Vorteile für die EU und ihre Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, in
vergleichbarem Umfang gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund ergeben
sich nach ihrer Auffassung wesentliche Fragen, etwa dazu,
– ob und wie in der derzeitigen Lage der EU die nationalen Regierungen die
aufgenommenen Verpflichtungen erfüllen können und werden,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 3. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– mit welchen auch langfristigen Folgen für europäische Integration bzw.
Desintegration gerechnet werden muss, und
– inwieweit Dr. Ursula von der Leyen überhaupt das Recht hatte, über die
deutsche, französische oder italienische Industrie zu verfügen.
1. Mit welchen konkreten Verhandlungszielen ist die EU bzw. die
Kommissionspräsidentin nach Kenntnis der Bundesregierung in die
Verhandlungen mit dem US-Präsidenten im Juli 2025 gegangen, welche dieser Ziele
konnten erreicht werden, und welche nicht (bitte erläutern)?
3. Wurde die Bundesregierung in die Verhandlungen einbezogen, und wenn
nein, warum nicht, und welche Rolle spielte Deutschlands Industrie nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Aushandlung des Abkommens,
wurden deutsche Positionen berücksichtigt, und wenn ja, inwieweit?
Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die EU-Kommission führt die diesbezüglichen Verhandlungen für die EU
durch. Dazu zählt, dass sie mit Blick auf Verhandlungsinhalte und -ziele auf
dynamische Verhandlungssituationen reagiert. Die EU-Mitgliedstaaten werden
in laufende handelspolitische Verhandlungen regelmäßig im Rahmen der dafür
vorgesehenen Verfahren in den einschlägigen EU-Gremien eingebunden.
Sofern zu handelspolitischen Fragen öffentliche Konsultationen der EU erfolgen,
können sich auch EU-Unternehmen und -Wirtschaftsverbände daran beteiligen.
2. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob das
Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EU-Kommissionspräsidentin
bzw. der EU und dem US-Präsidenten bzw. den USA vorteilhaft oder
unvorteilhaft für die deutsche Volkswirtschaft ist, und wenn ja, wie lautet
die Positionierung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 des
Abgeordneten Bernd Schattner auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.
4. Welche Auswirkungen der vereinbarten Zollregelungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure, insbesondere aus der Automobil-
und Maschinenbaubranche, erwartet die Bundesregierung?
Die deutsche und die US-Wirtschaft sind eng verknüpft. Für unsere
Unternehmen sind gute und verlässliche Handelsbeziehungen mit den USA von
besonderer Bedeutung.
Die Bundesregierung beobachtet die Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Exporteure laufend und intensiv. Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit durch
Zollanpassungen in Folge der politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU
und den USA vom 27. Juli 2025 lassen sich aktuell nicht verlässlich beziffern.
5. Welche konkreten Folgen erwartet die Bundesregierung für die gesamte
deutsche Industrie im Falle einer Zollfreiheit für US-Produkte bei
gleichzeitigem Fortbestehen von Zöllen auf EU-Produkte in den USA?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 des
Abgeordneten Bernd Schattner auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls zum
Schutz der deutschen Stahl- und Aluminiumindustrie vor einer
Benachteiligung im transatlantischen Handel vor dem Hintergrund der
vereinbarten Zollregelungen?
Die ausschließliche Zuständigkeit in Handelsfragen liegt bei der Europäischen
Union. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt
des 27. Juli 2025 hat die EU-Kommission hier veröffentlicht. Darin betont die
Europäische Kommission, im transatlantischen Handel von Stahl, Aluminium
und Kupfer Zollquoten basierend auf historischen Handelsströmen einrichten
und die gegenwärtigen Zölle senken zu wollen. Zudem sei es gemeinsames
Anliegen, die Stahl-/Aluminium- und Kupferindustrie vor unfairem Wettbewerb
und Überkapazitäten weltweit zu schützen. Darüber hinaus hat die Europäische
Kommission im „Steel and Metals Action Plan“ angekündigt, zeitnah einen
Vorschlag für eine Anschlussregelung für die EU-Schutzmaßnahmen Stahl
vorlegen zu wollen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission
dabei.
7. Welche Energieträger im Wert von 750 Mrd. US-Dollar sollen von
welchen EU-Mitgliedern in welchem Zeitraum und in welchem Umfang auf
jeweils welcher Entscheidungsgrundlage aus den USA nach Kenntnis
oder Auffassung der Bundesregierung bezogen werden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche konkreten Verpflichtungen ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung für Deutschland im Rahmen der angekündigten US-
Energieimporte in Höhe von 750 Mrd. US-Dollar (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 7 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der genannten Ankündigung handelt es sich um eine politische
Absichtserklärung, wonach die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-Importe
aus dem Energiebereich im Volumen von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen.
Dies soll auch die Umsetzung des Endes der Energieimporte aus Russland bis
2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von Energieträgern
obliegt weiterhin privaten Unternehmen.
Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Umsetzung im
bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung der Plattform
„Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater Nachfrage für eine
gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas geschaffen wurde.
8. Wie entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung, welche
konkreten Investitionsprojekte im Rahmen der angekündigten 600 Mrd. US-
Dollar europäischer Investitionen in den USA gefördert werden sollen,
und beabsichtigt die Bundesregierung dabei, Investitionen deutscher
Unternehmen in den USA finanziell oder politisch zu unterstützen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welcher prozentuale Anteil an den geplanten europäischen Investitionen
in die US-Wirtschaft (600 Mrd. US-Dollar, vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) soll auf Deutschland entfallen, gemessen am deutschen Anteil
am EU-Haushalt?
14. Wie hoch schätzt oder beziffert die Bundesregierung die Belastung für
den Bundeshaushalt durch direkte oder indirekte Finanzierungen dieser
Investitions- oder Energieabnahmeverpflichtungen sowie durch den
gesamten „Zoll-Deal“?
Die Fragen 8, 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung auf die
Schriftlichen Fragen 86 des Abgeordneten Andreas Mayer auf Bundestagsdrucksache
21/1164 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79
des Abgeordneten Kay Gottschalk auf Bundestagsdrucksache 21/1164 weist die
Bundesregierung darauf hin, dass sich aus nicht näher spezifizierten
Interessenbekundungen von EU-Unternehmen weder direkte Flankierungen von
Unternehmensprojekten ableiten lassen noch Auswirkungen für den Bundes- und/
oder EU-Haushalt ergeben können. Zu Absichtserklärungen im Bereich
Energiebeschaffung als Teil der politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU
und den USA vom 27. Juli 2025 wird zudem auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
9. Hat sich die Bundesregierung zu dem Verhandlungsergebnis der
beabsichtigten 600 Mrd. US-Dollar europäischer Investitionen in die US-
Wirtschaft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) speziell im Hinblick auf
die heute anhaltende Deindustrialisierung in Deutschland und in Europa
eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hinsichtlich Interessensbekundungen in der EU ansässiger Unternehmen zu
möglichen Investitionen in den USA wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 86 des Abgeordneten Andreas Mayer auf
Bundestagsdrucksache 21/1164 und auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Kay Gottschalk auf
Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Laut einer aktuellen Studie des ifo Instituts
deutet der bis zuletzt weitgehend stabile Anteil des Verarbeitenden Gewerbes
an der preisbereinigten gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung auf keinen
Bedeutungsverlust der Industrie und damit auf keine tiefgreifende
Deindustrialisierung in Deutschland hin (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/8/b
eitrag/strukturwandel-verliert-die-industrie-in-deutschland-wirklich-an-bedeutu
ng.html).
10. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie viele industrielle
Arbeitsplätze in Deutschland bei einer Verlagerung von Produktionsstätten
in die USA möglicherweise gefährdet sind, und plant die
Bundesregierung ggf. Gegenmaßnahmen, um einen Abfluss von Kapital und
industrieller Wertschöpfung ins Ausland zu verhindern?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Schätzungen möglicher
Verlagerungen von Produktionsstätten in die USA und davon betroffenen
Arbeitsplätzen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 87 des Abgeordneten Bernd Schattner auf
Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verpflichtung zum
Erwerb von US-amerikanischen Waffen seitens der EU oder einzelner
Mitgliedstaaten im Rahmen des Abkommens (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Inwieweit ist eine solche Verpflichtung mit dem Grundsatz der
nationalen Beschaffungsautonomie vereinbar?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zur Pflicht zum
Kauf US-amerikanischer Rüstungsgüter erarbeitet im Hinblick auf
die europäische Rüstungskooperation und das Ziel auch der
Förderung einer eigenständigen europäischen Verteidigungsindustrie, und
wenn ja, wie lautet diese?
c) Plant die Bundesregierung selbst, im Rahmen dieses Pakets neue
Rüstungsbeschaffungen in den USA zu tätigen?
d) Welche Waffensysteme sollten nach Auffassung der Bundesregierung
ausgehend von ihrer Bedarfsauffassung davon betroffen sein (z. B.
F‑35, Raketenabwehr, Drohnen)?
Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
liegen im Sinne der Fragestellung und im Bezug zur politischen
Grundsatzeinigung der EU mit den USA vom 27. Juli 2025 keine Erkenntnisse vor.
15. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür oder hat sie Kenntnis davon,
dass Deutschland innerhalb der EU aufgrund seiner bisherigen relativen
wirtschaftlichen Stärke überproportional zur Finanzierung
gemeinschaftlicher Verpflichtungen herangezogen werden wird?
Die Bundesregierung versteht die Frage 15 im Kontext der vorliegenden
Kleinen Anfrage dahingehend, ob Deutschland mit der politischen
Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 überproportional
finanziell verpflichtet wird und verweist auf die Antwort zu Frage 16.
16. Welche Position nimmt die Bundesregierung speziell dazu ein, dass die
Bundesrepublik Deutschland faktisch die Hauptlast eines Abkommens
ggf. tragen wird, das weder vom Deutschen Bundestag legitimiert noch
nach Auffassung der Fragesteller im Interesse deutscher Industriepolitik
liegt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 des
Abgeordneten Andreas Mayer auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.
17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass
einseitige Entscheidungen der EU-Kommission ohne ausreichende
Rückbindung an die Mitgliedstaaten das Vertrauen in die europäischen
Institutionen gefährden oder unterminieren?
18. Welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um zukünftig
sicherzustellen, dass für Deutschland wirtschaftspolitisch weitreichende
Entscheidungen der EU-Organe bzw. der EU-Führung im Sinne deutscher
Interessen stärker beeinflusst bzw. überhaupt blockiert werden können?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten, wie in der Antwort zu den
Fragen 1 bis 3 dargestellt, ist aus Sicht der Bundesregierung eine ausreichende
Rückbindung der Entscheidungen der für die EU verhandelnden Europäischen
Kommission grundsätzlich und im konkreten Fall sichergestellt. Die
Bundesregierung wird auch künftig frühzeitig und proaktiv an der politischen
Willensbildung auf europäischer Ebene mitwirken und sich für die Berücksichtigung
auch der deutschen Belange einsetzen, u. a. durch regelmäßigen Austausch mit
den europäischen Institutionen sowie den Vertretern der Mitgliedstaaten und
sonstigen relevanten Stakeholdern.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko einer politischen
Polarisierung innerhalb der EU infolge des Abkommens, und hält die
Bundesregierung es für möglich, dass nationale Regierungen das Abkommen
ablehnen oder dessen Umsetzung behindern könnten?
20. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass dieses Abkommen zu
Spannungen zwischen nationalen Regierungen und der EU-Kommission
führen könnte, und welche langfristigen Auswirkungen des Abkommens
sieht die Bundesregierung auf die politische Integration der EU?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Der Rat hat sich zuletzt am 28. und 29. Juli 2025 im Ausschuss der Ständigen
Vertreter (AStV-2) zur politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU und den
USA vom 27. Juli 2025 ausgetauscht; die entsprechenden Berichte liegen dem
Deutschen Bundestag vor. Wo erforderlich, erfolgt die Umsetzung
entsprechend der in den europäischen Verträgen und Gesetzen vorgegebenen
Verfahren und ist, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, für alle
EU-Mitgliedstaaten bindend. Für die Bundesregierung ist die Wahrung der
Geschlossenheit der EU ein zentrales Anliegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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