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Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA (Antwort zu Drs. 21/1144)

dip / drucksache 04.09.2025 · WP 21 · 21/1476 · Antwort · Original ↗

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Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA (Antwort zu Drs. 21/1144) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1476 21. Wahlperiode 04.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Torben Braga, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1144 – Der sogenannte Zoll-Deal zwischen der EU und den USA V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, verkündet, enthält das von ihr verhandelte und just abgeschlossene Handelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika u. a. folgende Vereinbarungen (www.welt.de/politik/ausland/article6 8865136eef5fc1b3ffa77db/handelskonflikt-wir-haben-eine-einigung-erzielt-e u-und-usa-schliessen-zoll-deal.html): – US-amerikanische Waren werden zollfrei auf dem europäischen Markt verkauft, während EU-Waren in den USA mit 15 Prozent Zoll belegt werden. – Die Zölle für Stahl und Aluminium bleiben bis auf Weiteres bei 50 Prozent, was Deutschlands Industrie besonders betrifft. – Die EU verpflichtet sich, US-amerikanische Energieträger im Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu kaufen und zusätzlich 600 Mrd. in die Wirtschaft der USA zu investieren. – Hinzu kommt noch die Verpflichtung aufseiten der EU, US-amerikanische Waffen in unbekannter Höhe zu erwerben. Es ist nach Auffassung der Fragesteller legitim und erwartbar, dass Staaten wie die USA bei internationalen Verhandlungen entschlossen ihre nationalen Interessen vertreten. Erwartungshaltung und Anspruch der Fragesteller wären es umgekehrt, dass auch die EU mit klaren strategischen Vorgaben, realistischen Leitplanken und einer Abstimmung mit den Mitgliedstaaten anhand ihrer nationalen Interessen in solche Verhandlungen eintritt. Nach bisherigem Kenntnisstand drängt sich ihnen jedoch der Eindruck auf, dass die EU unter Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen in zentralen Fragen erhebliche Zugeständnisse gemacht hat, ohne dass diesen irgendwelche erkennbaren Vorteile für die EU und ihre Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, in vergleichbarem Umfang gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich nach ihrer Auffassung wesentliche Fragen, etwa dazu, – ob und wie in der derzeitigen Lage der EU die nationalen Regierungen die aufgenommenen Verpflichtungen erfüllen können und werden, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – mit welchen auch langfristigen Folgen für europäische Integration bzw. Desintegration gerechnet werden muss, und – inwieweit Dr. Ursula von der Leyen überhaupt das Recht hatte, über die deutsche, französische oder italienische Industrie zu verfügen.  1. Mit welchen konkreten Verhandlungszielen ist die EU bzw. die Kommissionspräsidentin nach Kenntnis der Bundesregierung in die Verhandlungen mit dem US-Präsidenten im Juli 2025 gegangen, welche dieser Ziele konnten erreicht werden, und welche nicht (bitte erläutern)?  3. Wurde die Bundesregierung in die Verhandlungen einbezogen, und wenn nein, warum nicht, und welche Rolle spielte Deutschlands Industrie nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Aushandlung des Abkommens, wurden deutsche Positionen berücksichtigt, und wenn ja, inwieweit? Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die EU-Kommission führt die diesbezüglichen Verhandlungen für die EU durch. Dazu zählt, dass sie mit Blick auf Verhandlungsinhalte und -ziele auf dynamische Verhandlungssituationen reagiert. Die EU-Mitgliedstaaten werden in laufende handelspolitische Verhandlungen regelmäßig im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren in den einschlägigen EU-Gremien eingebunden. Sofern zu handelspolitischen Fragen öffentliche Konsultationen der EU erfolgen, können sich auch EU-Unternehmen und -Wirtschaftsverbände daran beteiligen.  2. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EU-Kommissionspräsidentin bzw. der EU und dem US-Präsidenten bzw. den USA vorteilhaft oder unvorteilhaft für die deutsche Volkswirtschaft ist, und wenn ja, wie lautet die Positionierung? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 des Abgeordneten Bernd Schattner auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.  4. Welche Auswirkungen der vereinbarten Zollregelungen auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure, insbesondere aus der Automobil- und Maschinenbaubranche, erwartet die Bundesregierung? Die deutsche und die US-Wirtschaft sind eng verknüpft. Für unsere Unternehmen sind gute und verlässliche Handelsbeziehungen mit den USA von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung beobachtet die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure laufend und intensiv. Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit durch Zollanpassungen in Folge der politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 lassen sich aktuell nicht verlässlich beziffern.  5. Welche konkreten Folgen erwartet die Bundesregierung für die gesamte deutsche Industrie im Falle einer Zollfreiheit für US-Produkte bei gleichzeitigem Fortbestehen von Zöllen auf EU-Produkte in den USA? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 des Abgeordneten Bernd Schattner auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls zum Schutz der deutschen Stahl- und Aluminiumindustrie vor einer Benachteiligung im transatlantischen Handel vor dem Hintergrund der vereinbarten Zollregelungen? Die ausschließliche Zuständigkeit in Handelsfragen liegt bei der Europäischen Union. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die EU-Kommission hier veröffentlicht. Darin betont die Europäische Kommission, im transatlantischen Handel von Stahl, Aluminium und Kupfer Zollquoten basierend auf historischen Handelsströmen einrichten und die gegenwärtigen Zölle senken zu wollen. Zudem sei es gemeinsames Anliegen, die Stahl-/Aluminium- und Kupferindustrie vor unfairem Wettbewerb und Überkapazitäten weltweit zu schützen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im „Steel and Metals Action Plan“ angekündigt, zeitnah einen Vorschlag für eine Anschlussregelung für die EU-Schutzmaßnahmen Stahl vorlegen zu wollen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission dabei.  7. Welche Energieträger im Wert von 750 Mrd. US-Dollar sollen von welchen EU-Mitgliedern in welchem Zeitraum und in welchem Umfang auf jeweils welcher Entscheidungsgrundlage aus den USA nach Kenntnis oder Auffassung der Bundesregierung bezogen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Welche konkreten Verpflichtungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für Deutschland im Rahmen der angekündigten US- Energieimporte in Höhe von 750 Mrd. US-Dollar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 7 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Bei der genannten Ankündigung handelt es sich um eine politische Absichtserklärung, wonach die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich im Volumen von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen. Dies soll auch die Umsetzung des Endes der Energieimporte aus Russland bis 2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung der Plattform „Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas geschaffen wurde.  8. Wie entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung, welche konkreten Investitionsprojekte im Rahmen der angekündigten 600 Mrd. US- Dollar europäischer Investitionen in den USA gefördert werden sollen, und beabsichtigt die Bundesregierung dabei, Investitionen deutscher Unternehmen in den USA finanziell oder politisch zu unterstützen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Welcher prozentuale Anteil an den geplanten europäischen Investitionen in die US-Wirtschaft (600 Mrd. US-Dollar, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) soll auf Deutschland entfallen, gemessen am deutschen Anteil am EU-Haushalt? 14. Wie hoch schätzt oder beziffert die Bundesregierung die Belastung für den Bundeshaushalt durch direkte oder indirekte Finanzierungen dieser Investitions- oder Energieabnahmeverpflichtungen sowie durch den gesamten „Zoll-Deal“? Die Fragen 8, 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 86 des Abgeordneten Andreas Mayer auf Bundestagsdrucksache 21/1164 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Kay Gottschalk auf Bundestagsdrucksache 21/1164 weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich aus nicht näher spezifizierten Interessenbekundungen von EU-Unternehmen weder direkte Flankierungen von Unternehmensprojekten ableiten lassen noch Auswirkungen für den Bundes- und/ oder EU-Haushalt ergeben können. Zu Absichtserklärungen im Bereich Energiebeschaffung als Teil der politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 wird zudem auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Hat sich die Bundesregierung zu dem Verhandlungsergebnis der beabsichtigten 600 Mrd. US-Dollar europäischer Investitionen in die US- Wirtschaft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) speziell im Hinblick auf die heute anhaltende Deindustrialisierung in Deutschland und in Europa eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Hinsichtlich Interessensbekundungen in der EU ansässiger Unternehmen zu möglichen Investitionen in den USA wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 86 des Abgeordneten Andreas Mayer auf Bundestagsdrucksache 21/1164 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Kay Gottschalk auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Laut einer aktuellen Studie des ifo Instituts deutet der bis zuletzt weitgehend stabile Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der preisbereinigten gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung auf keinen Bedeutungsverlust der Industrie und damit auf keine tiefgreifende Deindustrialisierung in Deutschland hin (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/8/b eitrag/strukturwandel-verliert-die-industrie-in-deutschland-wirklich-an-bedeutu ng.html). 10. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie viele industrielle Arbeitsplätze in Deutschland bei einer Verlagerung von Produktionsstätten in die USA möglicherweise gefährdet sind, und plant die Bundesregierung ggf. Gegenmaßnahmen, um einen Abfluss von Kapital und industrieller Wertschöpfung ins Ausland zu verhindern? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Schätzungen möglicher Verlagerungen von Produktionsstätten in die USA und davon betroffenen Arbeitsplätzen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 des Abgeordneten Bernd Schattner auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verpflichtung zum Erwerb von US-amerikanischen Waffen seitens der EU oder einzelner Mitgliedstaaten im Rahmen des Abkommens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Inwieweit ist eine solche Verpflichtung mit dem Grundsatz der nationalen Beschaffungsautonomie vereinbar? b) Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zur Pflicht zum Kauf US-amerikanischer Rüstungsgüter erarbeitet im Hinblick auf die europäische Rüstungskooperation und das Ziel auch der Förderung einer eigenständigen europäischen Verteidigungsindustrie, und wenn ja, wie lautet diese? c) Plant die Bundesregierung selbst, im Rahmen dieses Pakets neue Rüstungsbeschaffungen in den USA zu tätigen? d) Welche Waffensysteme sollten nach Auffassung der Bundesregierung ausgehend von ihrer Bedarfsauffassung davon betroffen sein (z. B. F‑35, Raketenabwehr, Drohnen)? Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) liegen im Sinne der Fragestellung und im Bezug zur politischen Grundsatzeinigung der EU mit den USA vom 27. Juli 2025 keine Erkenntnisse vor. 15. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür oder hat sie Kenntnis davon, dass Deutschland innerhalb der EU aufgrund seiner bisherigen relativen wirtschaftlichen Stärke überproportional zur Finanzierung gemeinschaftlicher Verpflichtungen herangezogen werden wird? Die Bundesregierung versteht die Frage 15 im Kontext der vorliegenden Kleinen Anfrage dahingehend, ob Deutschland mit der politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 überproportional finanziell verpflichtet wird und verweist auf die Antwort zu Frage 16. 16. Welche Position nimmt die Bundesregierung speziell dazu ein, dass die Bundesrepublik Deutschland faktisch die Hauptlast eines Abkommens ggf. tragen wird, das weder vom Deutschen Bundestag legitimiert noch nach Auffassung der Fragesteller im Interesse deutscher Industriepolitik liegt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 des Abgeordneten Andreas Mayer auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. 17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass einseitige Entscheidungen der EU-Kommission ohne ausreichende Rückbindung an die Mitgliedstaaten das Vertrauen in die europäischen Institutionen gefährden oder unterminieren? 18. Welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um zukünftig sicherzustellen, dass für Deutschland wirtschaftspolitisch weitreichende Entscheidungen der EU-Organe bzw. der EU-Führung im Sinne deutscher Interessen stärker beeinflusst bzw. überhaupt blockiert werden können? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten, wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 dargestellt, ist aus Sicht der Bundesregierung eine ausreichende Rückbindung der Entscheidungen der für die EU verhandelnden Europäischen Kommission grundsätzlich und im konkreten Fall sichergestellt. Die Bundesregierung wird auch künftig frühzeitig und proaktiv an der politischen Willensbildung auf europäischer Ebene mitwirken und sich für die Berücksichtigung auch der deutschen Belange einsetzen, u. a. durch regelmäßigen Austausch mit den europäischen Institutionen sowie den Vertretern der Mitgliedstaaten und sonstigen relevanten Stakeholdern. 19. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko einer politischen Polarisierung innerhalb der EU infolge des Abkommens, und hält die Bundesregierung es für möglich, dass nationale Regierungen das Abkommen ablehnen oder dessen Umsetzung behindern könnten? 20. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass dieses Abkommen zu Spannungen zwischen nationalen Regierungen und der EU-Kommission führen könnte, und welche langfristigen Auswirkungen des Abkommens sieht die Bundesregierung auf die politische Integration der EU? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Der Rat hat sich zuletzt am 28. und 29. Juli 2025 im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV-2) zur politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 ausgetauscht; die entsprechenden Berichte liegen dem Deutschen Bundestag vor. Wo erforderlich, erfolgt die Umsetzung entsprechend der in den europäischen Verträgen und Gesetzen vorgegebenen Verfahren und ist, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, für alle EU-Mitgliedstaaten bindend. Für die Bundesregierung ist die Wahrung der Geschlossenheit der EU ein zentrales Anliegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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