Drohende Abhängigkeiten durch den Energiedeal EU-USA (Antwort zu Drs. 21/2148)
Text
Drohende Abhängigkeiten durch den Energiedeal EU-USA (Antwort zu Drs. 21/2148)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2429
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer,
Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2148 –
Drohende Abhängigkeiten durch den Energiedeal EU-USA
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union und die USA haben am 27. Juli 2025 einen Deal
geschlossen, um den seit Monaten andauernden Zollkonflikt zu entschärfen. In
diesem Rahmen hat die EU unter anderem zugesagt, Energie – vor allem
Flüssiggas und Öl – im Wert von 750 Mrd. US-Dollar aus den USA zu kaufen,
während die USA im Gegenzug Zölle auf EU-Importe senken (https://german
y.representation.ec.europa.eu/news/das-eu-us-handelsabkommen-erlautert-ene
rgieaspekte-2025-07-31_de). Bis jetzt gibt es keine Folgenabschätzung der im
Deal getroffenen Vereinbarungen, obwohl sich weitreichende Konsequenzen
für die Energieversorgung der EU ergeben – insbesondere die erneute
Abhängigkeit von einem Lieferanten. Zudem stehen dauerhaft hohe Importmengen
von Fracking-Öl und Gas aus den USA in einem Widerspruch zu dem
erklärten Ziel der Europäischen Union, die Abhängigkeiten von fossilen Energien
zu verringern und Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wurde zuletzt
vom Internationalen Gerichtshof (IGH) unterstrichen, der in seinem Gutachten
zum Klimaschutz vom 23. Juli 2025 die völkerrechtlichen
Klimaschutzpflichten der Staaten darlegt und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung aufgezeigt
hat.
1. Liegt der Bundesregierung ein sogenanntes „written agreement“ zum
EU-US-Zolldeal vor, und wenn ja, wie lautet der Inhalt?
Die politische Einigung zwischen Europäischer Union und den USA über die
künftige Ausrichtung der Handelsbeziehungen vom 27. Juli 2025 wurde durch
die öffentlich abrufbare Gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 („Joint
Statement on a United States-European Union framework on an agreement on
reciprocal, fair and balanced trade”) konkretisiert. Weitere schriftliche Abreden
dazu existieren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Die Gemeinsame
Erklärung ist ausdrücklich ein erster Schritt in einem Prozess zur
perspektivischen Erweiterung, Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs und
Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
24. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Ist der Deal im Rahmen der gemeinsamen Erklärung vom 21. August
2025 rechtsverbindlich, wenn nein, warum noch nicht, und als wie
realistisch wird eine vollständige Umsetzung des Deals von der
Bundesregierung eingeschätzt?
Bei der Gemeinsamen Erklärung handelt es sich um eine Konkretisierung der
politischen Einigung ohne rechtliche Bindungswirkung. Ziel des Instruments,
von dem die US-Regierung auch gegenüber anderen Handelspartnern Gebrauch
gemacht hat, ist eine rasche und komplikationslose Verständigung auf einen
Rahmen mit Kernbestandteilen der bilateralen Zusammenarbeit und
Verbesserungen beim gegenseitigen Markzugang.
Sowohl die Europäische Kommission als auch die US-Regierung arbeiten im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten an einer Umsetzung der Gemeinsamen
Erklärung und haben in dieser Hinsicht bereits erste Schritte unternommen. Dazu
zählt etwa die Übernahme des sog. „Zolldeckels“ für die EU und die
rückwirkende Absenkung der US-Automobilzölle in das US-amerikanische Zollrecht.
Die Rechtsverbindlichkeit der Gemeinsamen Erklärung ist für die
rechtsverbindliche Umsetzung nicht erforderlich.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussionen und möglichen
Änderungsanträge zu den Umsetzungsverordnungen des Deals im
Europäischen Parlament vor dem Hintergrund der Formulierung „The United
States expects the European Union’s legislative proposals will be
consistent with this Framework Agreement and enacted by the necessary
legislatures.“ im „joint statement“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung im Rat im Kontext der Kritik am Deal?
Für die Bundesregierung ist eine zügige und komplikationslose Umsetzung der
politischen Einigung mit der konkretisierenden Gemeinsamen Erklärung vom
21. August 2025 („Joint Statement“) zentral. Durch die Einigung wurde eine
Eskalation verhindert und eine Grundlage geschaffen für die Sicherung relativ
besserer Bedingungen für die Wirtschaft der EU im Vergleich zu anderen US-
Handelspartnern. Das gilt unter anderem auch für strategische Sektoren wie die
Automobil-, Pharma-, und Halbleiterindustrie. Unter den gegebenen
Bedingungen ist dies die beste Option für die europäische und deutsche Wirtschaft, auch
wenn sich die Bundesregierung der Belastungen weiter bestehender höherer
Zölle bewusst ist.
4. Auf welche Summen (in Euro) beliefen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren jeweils die Importe aus den
USA in die EU von
a) Kohle,
b) Gas,
c) Öl?
Die Werte für die nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren jeweils aus den USA in die EU importierten Energieträger Kohle, Gas
sowie Öl sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Wert der von den USA in die EU importierten Energieträger in Mrd. Euro
2020 2021 2022 2023 2024
Kohle 1,36 2,05 4,97 5,25 3,94
Gas 1,58 5,85 48,69 27,2 15,16
Öl 14,96 22,01 44,56 49,44 53,65
5. Welche Lieferverträge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen US-amerikanischen Unternehmen, dem internationalen
Energieunternehmen Uniper und dem internationalen Energieunternehmen SEFE,
sind Ausweitungen der entsprechenden Verträge angedacht, und wenn ja,
warum?
SEFE hat mit den US-amerikanischen Unternehmen ConocoPhillips und
Venture Global LNG bestehende Lieferverträge. Ausweitungen der entsprechenden
Verträge sind derzeit nicht angedacht.
Uniper hat keine LNG-Verträge mit US-amerikanischen
Mehrheitsunternehmen. Allerdings bestehen US-bezogene LNG-Vertragsbeziehungen über die
Unternehmen Woodside Energy Trading Singapore Pry., Louisiana LNG LLC
und Osaka Gas.
Grundsätzlich ist Uniper an dem Abschluss weiterer LNG-Lieferverträge
interessiert.
6. Hält die Bunderegierung eine Energieabhängigkeit der EU von den USA
durch die im Deal vorgesehenen massiven Energieimporte für möglich,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie plant sie, die
Energiesouveränität Deutschlands dennoch weiter auszubauen bzw. zu verteidigen?
Eine Energieabhängigkeit der EU von den USA entsteht dadurch nach
Einschätzung der Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung wird ihre Ziele für
eine sichere, bezahlbare und diversifizierte Energieversorgung mit dem Deal
weiterverfolgen. Auch setzt sie die Dekarbonisierung und den Ausbau der
erneuerbaren Energien fort. Dadurch verringern sich perspektivisch
Abhängigkeiten von Importen fossiler Energieträger.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die von US-Energieminister Chris
Wright getätigte Ankündigung, die USA wolle russische Energieimporte
in die EU ersetzen (https://euractiv.de/news/interview-trumps-energiemi
nister-sieht-langfristige-eu-abhaengigkeit-von-den-usa/), mit Blick auf
das EU-Sanktionsregime für Energieträger aus Russland?
Die deutschen Unternehmen haben bereits jetzt den Wegfall von nach
Deutschland transportiertem russischen Pipelinegases ersetzt. Deutschland bezieht auch
kein russisches Erdöl oder Kohle. Zudem ist bisher kein russisches Gas an
deutschen LNG-Terminals angelandet worden. Zukünftige zusätzliche LNG-
Lieferungen, z. B. aus den USA, werden von der Bundesregierung begrüßt.
8. Welche Auswirkungen haben der Deal und die Ankündigung des US-
Energieministers Chris Wright nach Einschätzung der Bundesregierung
auf die freie Wahl von Handelspartnern für europäische
Energieunternehmen in der Zukunft?
Verbindliche Vorgaben für Energieunternehmen folgen aus der gemeinsamen
Erklärung nicht. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten der
Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung
der Plattform „Aggregate EU“ zur Bündelung privater Nachfrage für eine
gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas. Dabei berücksichtigt sie die
geplante Abkehr von verbliebenen Energieimporten aus Russland in die EU.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die jetzige Einigung, fossile Energien
im Wert von 750 Mrd. Euro einzukaufen, unter dem Gesichtspunkt der
Ziele des European Green Deals (www.tagesschau.de/ausland/green-dea
l-101.html)?
Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen.
Der European Green Deal und der Clean Industrial Deal müssen
weiterentwickelt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen.
Die Wahrung der Sicherheitsinteressen, die Krisenvorsorge und die
Versorgungssicherheit sind hierbei für die Bundesregierung leitend. Die
Bundesregierung steht für eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Bezahlbarkeit,
Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit.
10. Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des IGH-
Gutachtens vom 23. Juli 2025 zur völkerrechtlichen Klimaschutzverpflichtung
von Staaten den Energiedeal zwischen der EU und den USA?
Die deutschen und europäischen Klimaschutzziele ändern sich durch die
Gemeinsame Erklärung der EU und der USA nicht.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung des Energiedeals auf
die Gaslieferungen aus Russland, Norwegen und Katar nach Deutschland
ein?
Das hängt vom zukünftigen Bedarf Deutschlands an Erdgas sowie den
Lieferverträgen der Unternehmen ab, die Deutschland mit Gas versorgen.
Deutsche Unternehmen beziehen seit September 2022 keine
Pipelinegaslieferungen aus Russland mehr. Bisher wurde auch kein russisches Gas an
deutschen LNG-Terminals angelandet. In der EU gibt es aktuell verhandelte Pläne,
den Import von russischem Gas in die EU schrittweise zu verbieten.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung des Energiedeals auf
die Öllieferungen aus Kasachstan nach Deutschland ein?
Die Verhandlungen über Öllieferverträge aus Kasachstan werden von
Eigentümern deutscher Raffinerien geführt. Die Eigentümer sind für die
Verhandlungsführung selbst verantwortlich. Die Verhandlungen zur Sicherstellung der
Rohölversorgung werden durch flankierende Gespräche von der Bundesregierung
unterstützt. Die Verhandlungen der jeweiligen Unternehmen unterliegen jedoch
dem Betriebsgeheimnis. Darüber hinaus sind Öllieferungen nach Deutschland
nicht zuletzt maßgeblich von den Kapazitäten der zur Verfügung stehenden
Versorgungswege abhängig.
13. Liegen der Bundesregierung für die Nordstream-Pipelines
Interessenbekundungen zu Kauf, Betrieb und Nutzung aus den USA vor, und wenn
ja, welche?
Der Bundesregierung liegen seit ihrem Amtsantritt keine
Interessenbekundungen im Sinne der Fragestellung vor.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Plänen oder Verfahren zur
Investitionsprüfung zur Übernahme weiterer kritischer Infrastruktur durch US-
amerikanische Unternehmen, und wenn ja, welche?
Die Frage berührt verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und
Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits
und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die
Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-
Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die in vielen Medien zu diversen
Anlässen berichtete Sorge um die Meinungsfreiheit in den USA ein (www.z
dfheute.de/politik/usa-meinungsfreiheit-interview-jason-stanley-10
0.html)?
Die Bundesregierung setzt sich weltweit dafür ein, dass Journalistinnen und
Journalisten frei arbeiten können. Die Bundesregierung ist die entsprechende
Medienberichterstattung bekannt und beobachtet die Entwicklungen in den
USA genau. Die USA sind aufgrund ihrer ausgeprägten Gewaltenteilung eine
starke Demokratie.
16. Hat die Bundesregierung Sorge vor Erpressungen durch die USA mittels
Energielieferung bzw. Einstellung selbiger oder vor Sanktionen durch die
USA bei Nichterfüllung der zugesagten Energieimporte im Rahmen des
Energiedeals?
Vertragstreue ist ein hohes Gut in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen
und Rechtsstaatlichkeit eine wichtige Grundlage für intensive
Handelsbeziehungen, wie sie zwischen Deutschland und den USA bestehen. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass Verträge, die US-amerikanische Unternehmen
mit deutschen Unternehmen über Energielieferungen abschließen, weiterhin
eine verlässliche Geschäftsgrundlage darstellen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die WTO-Kompatibilität (WTO =
World Trade Organization) des Energiedeals, insbesondere im Hinblick
auf eine mögliche Diskriminierung anderer Handelspartner, und liegen
ihr Hinweise dazu vor, dass der Deal zu handelspolitischen Konflikten
mit Drittstaaten führen könnte?
Die Umsetzung der im Joint Statement getroffenen Aussagen zu
Energieeinkäufen ist bislang unklar, so dass keine Aussagen zur WTO-Kompatibilität
gemacht werden können. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise dazu vor,
dass die Vereinbarung zu Konflikten mit Drittstaaten führen könnte.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
18. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die erwarteten
Belastungen für den Bundeshaushalt durch den Energiedeal (z. B.
Garantien, Förderungen, Beihilfen für Infrastruktur), und welche
Auswirkungen hat die langfristige Bindung an fossile Importe auf Investitionen in
erneuerbare Energien in Deutschland und der EU?
Haushaltswirksame Maßnahmen zur Umsetzung von Punkt 5 der gemeinsamen
Erklärung hat die Bundesregierung nicht implementiert. Zum zweiten Teil der
Frage siehe Antwort zu Frage 6.
19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Forderungen des US-
Energieministers Chris Wright, wonach die EU zentrale Gesetze wie den
CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), die Methan-Verordnung
und die Lieferkettenrichtlinie „massiv verändern“ müsse, um rechtliche
Risiken für fossile Importeure abzuräumen und den Deal mit den USA
einzuhalten (www.ft.com/content/22f9fa8c-4641-4d7f-ac3b-5c16cbac
5128)?
Zu der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) –
„Lieferkettensorgfaltspflichtenrichtlinie“: Die bereits vor der Einigung zum EU-USA
Rahmenabkommen begonnenen Verhandlungen über den sogenannten
Omnibus-1 und die darin enthaltenen Änderungen der CSDDD dauern an. Die
Bundesregierung positioniert sich in diesem Rahmen unter Berücksichtigung des
jeweiligen Verhandlungsstandes.
Zu dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Mit Blick auf den
Grenzausgleichsmechanismus CBAM verweist die Bundesregierung auf die
einschlägige Passage des „Joint Statement on a United States-European Union
framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade“ („Taking
note of the US concerns related to treatment of US small and medium-sized
businesses under the Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), the
European Commission, in addition to the recently agreed increase of the de
minimis exception, commits to work to provide additional flexibilities in the
CBAM implementation.“) und weist darauf hin, dass auch im Koalitionsvertrag
das Ziel vorgesehen ist, den CBAM unbürokratischer und effizienter zu
machen.
Zu der EU-Methan-Verordnung: Die Umsetzung der Methan-Verordnung ist
herausfordernd, erste Umsetzungsschwierigkeiten zeigen sich bereits. Die
Bundesregierung ist mit den relevanten Stakeholdern in Kontakt, um die
Verordnung so pragmatisch wie möglich umzusetzen. Hierzu kann ggf. auch eine
Anpassung der Verordnung gehören.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Drohende Abhängigkeiten durch den Energiedeal EU-USA (Antwort)