polradar

Drohende Abhängigkeiten durch den Energiedeal EU-USA (Antwort zu Drs. 21/2148)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2429 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Drohende Abhängigkeiten durch den Energiedeal EU-USA (Antwort zu Drs. 21/2148) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2429 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2148 – Drohende Abhängigkeiten durch den Energiedeal EU-USA V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union und die USA haben am 27. Juli 2025 einen Deal geschlossen, um den seit Monaten andauernden Zollkonflikt zu entschärfen. In diesem Rahmen hat die EU unter anderem zugesagt, Energie – vor allem Flüssiggas und Öl – im Wert von 750 Mrd. US-Dollar aus den USA zu kaufen, während die USA im Gegenzug Zölle auf EU-Importe senken (https://german y.representation.ec.europa.eu/news/das-eu-us-handelsabkommen-erlautert-ene rgieaspekte-2025-07-31_de). Bis jetzt gibt es keine Folgenabschätzung der im Deal getroffenen Vereinbarungen, obwohl sich weitreichende Konsequenzen für die Energieversorgung der EU ergeben – insbesondere die erneute Abhängigkeit von einem Lieferanten. Zudem stehen dauerhaft hohe Importmengen von Fracking-Öl und Gas aus den USA in einem Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Europäischen Union, die Abhängigkeiten von fossilen Energien zu verringern und Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wurde zuletzt vom Internationalen Gerichtshof (IGH) unterstrichen, der in seinem Gutachten zum Klimaschutz vom 23. Juli 2025 die völkerrechtlichen Klimaschutzpflichten der Staaten darlegt und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung aufgezeigt hat.  1. Liegt der Bundesregierung ein sogenanntes „written agreement“ zum EU-US-Zolldeal vor, und wenn ja, wie lautet der Inhalt? Die politische Einigung zwischen Europäischer Union und den USA über die künftige Ausrichtung der Handelsbeziehungen vom 27. Juli 2025 wurde durch die öffentlich abrufbare Gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 („Joint Statement on a United States-European Union framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade”) konkretisiert. Weitere schriftliche Abreden dazu existieren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Die Gemeinsame Erklärung ist ausdrücklich ein erster Schritt in einem Prozess zur perspektivischen Erweiterung, Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs und Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Ist der Deal im Rahmen der gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 rechtsverbindlich, wenn nein, warum noch nicht, und als wie realistisch wird eine vollständige Umsetzung des Deals von der Bundesregierung eingeschätzt? Bei der Gemeinsamen Erklärung handelt es sich um eine Konkretisierung der politischen Einigung ohne rechtliche Bindungswirkung. Ziel des Instruments, von dem die US-Regierung auch gegenüber anderen Handelspartnern Gebrauch gemacht hat, ist eine rasche und komplikationslose Verständigung auf einen Rahmen mit Kernbestandteilen der bilateralen Zusammenarbeit und Verbesserungen beim gegenseitigen Markzugang. Sowohl die Europäische Kommission als auch die US-Regierung arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an einer Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung und haben in dieser Hinsicht bereits erste Schritte unternommen. Dazu zählt etwa die Übernahme des sog. „Zolldeckels“ für die EU und die rückwirkende Absenkung der US-Automobilzölle in das US-amerikanische Zollrecht. Die Rechtsverbindlichkeit der Gemeinsamen Erklärung ist für die rechtsverbindliche Umsetzung nicht erforderlich.  3. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussionen und möglichen Änderungsanträge zu den Umsetzungsverordnungen des Deals im Europäischen Parlament vor dem Hintergrund der Formulierung „The United States expects the European Union’s legislative proposals will be consistent with this Framework Agreement and enacted by the necessary legislatures.“ im „joint statement“, und wie positioniert sich die Bundesregierung im Rat im Kontext der Kritik am Deal? Für die Bundesregierung ist eine zügige und komplikationslose Umsetzung der politischen Einigung mit der konkretisierenden Gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 („Joint Statement“) zentral. Durch die Einigung wurde eine Eskalation verhindert und eine Grundlage geschaffen für die Sicherung relativ besserer Bedingungen für die Wirtschaft der EU im Vergleich zu anderen US- Handelspartnern. Das gilt unter anderem auch für strategische Sektoren wie die Automobil-, Pharma-, und Halbleiterindustrie. Unter den gegebenen Bedingungen ist dies die beste Option für die europäische und deutsche Wirtschaft, auch wenn sich die Bundesregierung der Belastungen weiter bestehender höherer Zölle bewusst ist.  4. Auf welche Summen (in Euro) beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren jeweils die Importe aus den USA in die EU von a) Kohle, b) Gas, c) Öl? Die Werte für die nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren jeweils aus den USA in die EU importierten Energieträger Kohle, Gas sowie Öl sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Wert der von den USA in die EU importierten Energieträger in Mrd. Euro 2020 2021 2022 2023 2024 Kohle 1,36 2,05 4,97 5,25 3,94 Gas 1,58 5,85 48,69 27,2 15,16 Öl 14,96 22,01 44,56 49,44 53,65  5. Welche Lieferverträge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen US-amerikanischen Unternehmen, dem internationalen Energieunternehmen Uniper und dem internationalen Energieunternehmen SEFE, sind Ausweitungen der entsprechenden Verträge angedacht, und wenn ja, warum? SEFE hat mit den US-amerikanischen Unternehmen ConocoPhillips und Venture Global LNG bestehende Lieferverträge. Ausweitungen der entsprechenden Verträge sind derzeit nicht angedacht. Uniper hat keine LNG-Verträge mit US-amerikanischen Mehrheitsunternehmen. Allerdings bestehen US-bezogene LNG-Vertragsbeziehungen über die Unternehmen Woodside Energy Trading Singapore Pry., Louisiana LNG LLC und Osaka Gas. Grundsätzlich ist Uniper an dem Abschluss weiterer LNG-Lieferverträge interessiert.  6. Hält die Bunderegierung eine Energieabhängigkeit der EU von den USA durch die im Deal vorgesehenen massiven Energieimporte für möglich, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie plant sie, die Energiesouveränität Deutschlands dennoch weiter auszubauen bzw. zu verteidigen? Eine Energieabhängigkeit der EU von den USA entsteht dadurch nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung wird ihre Ziele für eine sichere, bezahlbare und diversifizierte Energieversorgung mit dem Deal weiterverfolgen. Auch setzt sie die Dekarbonisierung und den Ausbau der erneuerbaren Energien fort. Dadurch verringern sich perspektivisch Abhängigkeiten von Importen fossiler Energieträger.  7. Wie bewertet die Bundesregierung die von US-Energieminister Chris Wright getätigte Ankündigung, die USA wolle russische Energieimporte in die EU ersetzen (https://euractiv.de/news/interview-trumps-energiemi nister-sieht-langfristige-eu-abhaengigkeit-von-den-usa/), mit Blick auf das EU-Sanktionsregime für Energieträger aus Russland? Die deutschen Unternehmen haben bereits jetzt den Wegfall von nach Deutschland transportiertem russischen Pipelinegases ersetzt. Deutschland bezieht auch kein russisches Erdöl oder Kohle. Zudem ist bisher kein russisches Gas an deutschen LNG-Terminals angelandet worden. Zukünftige zusätzliche LNG- Lieferungen, z. B. aus den USA, werden von der Bundesregierung begrüßt.  8. Welche Auswirkungen haben der Deal und die Ankündigung des US- Energieministers Chris Wright nach Einschätzung der Bundesregierung auf die freie Wahl von Handelspartnern für europäische Energieunternehmen in der Zukunft? Verbindliche Vorgaben für Energieunternehmen folgen aus der gemeinsamen Erklärung nicht. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten der Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung der Plattform „Aggregate EU“ zur Bündelung privater Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas. Dabei berücksichtigt sie die geplante Abkehr von verbliebenen Energieimporten aus Russland in die EU.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die jetzige Einigung, fossile Energien im Wert von 750 Mrd. Euro einzukaufen, unter dem Gesichtspunkt der Ziele des European Green Deals (www.tagesschau.de/ausland/green-dea l-101.html)? Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen. Der European Green Deal und der Clean Industrial Deal müssen weiterentwickelt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen. Die Wahrung der Sicherheitsinteressen, die Krisenvorsorge und die Versorgungssicherheit sind hierbei für die Bundesregierung leitend. Die Bundesregierung steht für eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit. 10. Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des IGH- Gutachtens vom 23. Juli 2025 zur völkerrechtlichen Klimaschutzverpflichtung von Staaten den Energiedeal zwischen der EU und den USA? Die deutschen und europäischen Klimaschutzziele ändern sich durch die Gemeinsame Erklärung der EU und der USA nicht. 11. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung des Energiedeals auf die Gaslieferungen aus Russland, Norwegen und Katar nach Deutschland ein? Das hängt vom zukünftigen Bedarf Deutschlands an Erdgas sowie den Lieferverträgen der Unternehmen ab, die Deutschland mit Gas versorgen. Deutsche Unternehmen beziehen seit September 2022 keine Pipelinegaslieferungen aus Russland mehr. Bisher wurde auch kein russisches Gas an deutschen LNG-Terminals angelandet. In der EU gibt es aktuell verhandelte Pläne, den Import von russischem Gas in die EU schrittweise zu verbieten. 12. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung des Energiedeals auf die Öllieferungen aus Kasachstan nach Deutschland ein? Die Verhandlungen über Öllieferverträge aus Kasachstan werden von Eigentümern deutscher Raffinerien geführt. Die Eigentümer sind für die Verhandlungsführung selbst verantwortlich. Die Verhandlungen zur Sicherstellung der Rohölversorgung werden durch flankierende Gespräche von der Bundesregierung unterstützt. Die Verhandlungen der jeweiligen Unternehmen unterliegen jedoch dem Betriebsgeheimnis. Darüber hinaus sind Öllieferungen nach Deutschland nicht zuletzt maßgeblich von den Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Versorgungswege abhängig. 13. Liegen der Bundesregierung für die Nordstream-Pipelines Interessenbekundungen zu Kauf, Betrieb und Nutzung aus den USA vor, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen seit ihrem Amtsantritt keine Interessenbekundungen im Sinne der Fragestellung vor. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Plänen oder Verfahren zur Investitionsprüfung zur Übernahme weiterer kritischer Infrastruktur durch US- amerikanische Unternehmen, und wenn ja, welche? Die Frage berührt verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS- Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden. 15. Wie schätzt die Bundesregierung die in vielen Medien zu diversen Anlässen berichtete Sorge um die Meinungsfreiheit in den USA ein (www.z dfheute.de/politik/usa-meinungsfreiheit-interview-jason-stanley-10 0.html)? Die Bundesregierung setzt sich weltweit dafür ein, dass Journalistinnen und Journalisten frei arbeiten können. Die Bundesregierung ist die entsprechende Medienberichterstattung bekannt und beobachtet die Entwicklungen in den USA genau. Die USA sind aufgrund ihrer ausgeprägten Gewaltenteilung eine starke Demokratie. 16. Hat die Bundesregierung Sorge vor Erpressungen durch die USA mittels Energielieferung bzw. Einstellung selbiger oder vor Sanktionen durch die USA bei Nichterfüllung der zugesagten Energieimporte im Rahmen des Energiedeals? Vertragstreue ist ein hohes Gut in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Rechtsstaatlichkeit eine wichtige Grundlage für intensive Handelsbeziehungen, wie sie zwischen Deutschland und den USA bestehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Verträge, die US-amerikanische Unternehmen mit deutschen Unternehmen über Energielieferungen abschließen, weiterhin eine verlässliche Geschäftsgrundlage darstellen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die WTO-Kompatibilität (WTO = World Trade Organization) des Energiedeals, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung anderer Handelspartner, und liegen ihr Hinweise dazu vor, dass der Deal zu handelspolitischen Konflikten mit Drittstaaten führen könnte? Die Umsetzung der im Joint Statement getroffenen Aussagen zu Energieeinkäufen ist bislang unklar, so dass keine Aussagen zur WTO-Kompatibilität gemacht werden können. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise dazu vor, dass die Vereinbarung zu Konflikten mit Drittstaaten führen könnte. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 18. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die erwarteten Belastungen für den Bundeshaushalt durch den Energiedeal (z. B. Garantien, Förderungen, Beihilfen für Infrastruktur), und welche Auswirkungen hat die langfristige Bindung an fossile Importe auf Investitionen in erneuerbare Energien in Deutschland und der EU? Haushaltswirksame Maßnahmen zur Umsetzung von Punkt 5 der gemeinsamen Erklärung hat die Bundesregierung nicht implementiert. Zum zweiten Teil der Frage siehe Antwort zu Frage 6. 19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Forderungen des US- Energieministers Chris Wright, wonach die EU zentrale Gesetze wie den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), die Methan-Verordnung und die Lieferkettenrichtlinie „massiv verändern“ müsse, um rechtliche Risiken für fossile Importeure abzuräumen und den Deal mit den USA einzuhalten (www.ft.com/content/22f9fa8c-4641-4d7f-ac3b-5c16cbac 5128)? Zu der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – „Lieferkettensorgfaltspflichtenrichtlinie“: Die bereits vor der Einigung zum EU-USA Rahmenabkommen begonnenen Verhandlungen über den sogenannten Omnibus-1 und die darin enthaltenen Änderungen der CSDDD dauern an. Die Bundesregierung positioniert sich in diesem Rahmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Verhandlungsstandes. Zu dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Mit Blick auf den Grenzausgleichsmechanismus CBAM verweist die Bundesregierung auf die einschlägige Passage des „Joint Statement on a United States-European Union framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade“ („Taking note of the US concerns related to treatment of US small and medium-sized businesses under the Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), the European Commission, in addition to the recently agreed increase of the de minimis exception, commits to work to provide additional flexibilities in the CBAM implementation.“) und weist darauf hin, dass auch im Koalitionsvertrag das Ziel vorgesehen ist, den CBAM unbürokratischer und effizienter zu machen. Zu der EU-Methan-Verordnung: Die Umsetzung der Methan-Verordnung ist herausfordernd, erste Umsetzungsschwierigkeiten zeigen sich bereits. Die Bundesregierung ist mit den relevanten Stakeholdern in Kontakt, um die Verordnung so pragmatisch wie möglich umzusetzen. Hierzu kann ggf. auch eine Anpassung der Verordnung gehören. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen