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Schriftliche Frage 105 von Adam Balten (AfD): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bezüglich der bevorstehenden, tiefgreifenden veränderten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmark…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 105 von Adam Balten (AfD): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bezüglich der bevorstehenden, tiefgreifenden veränderten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmark… Frage 105 (Adam Balten, AfD): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bezüglich der bevorstehenden, tiefgreifenden veränderten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt, die mit dem verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz und zunehmendem Einsatz von automatisierten beziehungsweise autonomen Systemen und Robotern einhergehen werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 11. Mai 2026: Künstliche Intelligenz (KI) ist als Querschnittstechnologie in der gesamten Arbeitswelt einsetzbar und damit ein zentraler Treiber für Veränderungen am Arbeitsmarkt in nahezu allen Berufen, insbesondere mit Blick auf Tätigkeiten, Kompetenzanforderungen, Berufsbilder und berufliche Rollen der Beschäftigten. Durch die aktuellen technologischen Entwicklungen sind die Einsatzpotenziale von KI stark angestiegen. Ob KI tatsächlich eingesetzt wird und zu welchem Grad dadurch Tätigkeiten eines Arbeitsplatzes automatisiert werden, hängt neben der technischen Machbarkeit u. a. von betriebsspezifischen, wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und ethischen Faktoren ab. Die Auswirkungen von KI auf Arbeit sind daher vielschichtig. So werden sich Tätigkeiten und Rollen von Beschäftigten verändern, einige Aufgaben wegfallen, aber auch neue Tätigkeiten und Arbeitsplätze entstehen (vgl. Zika, G. et al. (2025): „Künstliche Intelligenz: Potenzielle Effekte für den. deutschen Arbeitsmarkt“, Forschungsbericht 23/2025 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Das „Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht dies bereits seit dem Jahr 2020 und stellt so sicher, dass Beschäftigungspolitik vorausschauend gestaltet wird und technologische Innovationsdynamiken berücksichtigt werden. Für den produktiven, sicheren und menschenzentrierten KI-Einsatz ist es zentral, dass Beschäftigte in der Breite befähigt werden, mit den unterschiedlichen KI-Systemen und Anwendungen arbeiten zu können. KI kann gleichzeitig helfen, dem demografisch bedingten Rückgang beim Erwerbspersonenpotenzial – mithin altersbedingten Personalabgängen – im Betrieb zu begegnen. Auch deswegen wird durch die Bundesregierung die Fachkräftestrategie derzeit gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt. Mit der Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie arbeiten Bund, Länder, Sozialpartner und die Bundesagentur für Arbeit gezielt daran, die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland bis 2030 um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent zu steigern. Zuletzt wurde mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz u. a. die Weiterbildungsförderung Beschäftigter für alle Betriebe geöffnet und die Fördersystematik vereinfacht. Parallel unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Beschäftigte und deren Interessenvertretungen mit gezielten Förderprogrammen, Maßnahmen und Initiativen bei der Aneignung passender KI- Kompetenzen und informiert über KI-Einsatzpotenziale und zum souveränen Umgang mit KI am Arbeitsplatz (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3722 und die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12191).

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