Schriftliche Frage 110 von Tobias Ebenberger (AfD): Welche konkreten Maßnahmen, Pläne und/oder Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um mit ggf. kommenden beträchtlichen Arbeitsplatzverlusten…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 110 von Tobias Ebenberger (AfD): Welche konkreten Maßnahmen, Pläne und/oder Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um mit ggf. kommenden beträchtlichen Arbeitsplatzverlusten…
Frage 110 (Tobias Ebenberger, AfD):
Welche konkreten Maßnahmen, Pläne und/oder Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um mit ggf. kommenden beträchtlichen Arbeitsplatzverlusten durch Künstliche Intelligenz umzugehen, vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger kürzlich die Frage danach, ob wir auf ein „Heer an Menschen zu[steuern], die nicht gebraucht werden“, nicht verneinte und in seinen Augen offenbar ein an „eine sinnstiftende Tätigkeit“ gekoppeltes Grundeinkommen Teil der Lösung werden könne (www.noz.de/deutschland-we lt/politik/artikel/digitalminister-wildberger-zu-tikt ok-und-kuenstlicher-intelligenz-50158968)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 13. Mai 2026:
Künstliche Intelligenz (KI) ist als Querschnittstechnologie in der gesamten Arbeitswelt einsetzbar und damit ein zentraler Treiber für Veränderungen am Arbeitsmarkt. Durch die aktuellen technologischen Entwicklungen sind die Einsatzpotenziale von KI stark angestiegen. Ob KI eingesetzt wird und zu welchem Grad dadurch Tätigkeiten eines Arbeitsplatzes automatisiert werden, hängt neben der technischen Machbarkeit u. a. von betriebsspezifischen, wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und ethischen Faktoren ab. Die Auswirkungen von KI auf die Arbeit sind daher vielschichtig. So werden sich Tätigkeiten und Rollen von Beschäftigten verändern, es werden Aufgaben wegfallen, aber auch neue Tätigkeiten und Arbeitsplätze entstehen. In Deutschland zeigt sich bisher kein systematischer Beschäftigungsabbau durch KI. Eine aktuelle Szenario-Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom November 2025 (verfügbar hier: https://iab.de/publikationen/ publikation/?id=15227157) zeigt, dass zukünftige verstärkte KI-Nutzung in den kommenden 15 Jahren sowohl zu Verschiebungen der Arbeitskräftenachfrage von Unternehmen bzw. von Beschäftigungspotenzialen zwischen Branchen und Berufen als auch zu zusätzlicher Wertschöpfung führen kann. Unter der Annahme positiver Entwicklungen bei wettbewerbsfähigen Geschäftsprozessen in der Wirtschaft auf Basis von verfügbaren Rechenzentren und Rechenkapazitäten sowie Investitionen der Unternehmen in technische Infrastruktur und Weiterbildung bleibt das Beschäftigungsniveau laut dem Szenario im Saldo in etwa gleich. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3722 verwiesen. Das „Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Auswirkungen von KI bereits seit dem Jahr 2020 und stellt so sicher, dass Beschäftigungspolitik vorausschauend gestaltet wird und diese technologische Innovationsdynamiken berücksichtigt. Für den produktiven, sicheren und menschenzentrierten KI-Einsatz ist es zentral, dass Beschäftigte in der Breite befähigt werden, mit den unterschiedlichen KI-Systemen und Anwendungen arbeiten zu können. Berufe passen sich an neue technologische Gegebenheiten an. Deshalb spielen Qualifizierung und Weiterbildung eine wichtige Rolle. KI kann gleichzeitig helfen, dem demografisch bedingten Rückgang beim Erwerbspersonenpotenzial – mithin altersbedingten Personalabgängen – im Betrieb zu begegnen. Auch deswegen wird durch die Bundesregierung die Fachkräftestrategie derzeit gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt. Mit der Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie arbeiten Bund, Länder, Sozialpartner und die Bundesagentur für Arbeit gezielt daran, die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland bis 2030 um elf Prozentpunkte auf 65 Prozent zu steigern. Zuletzt wurde mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz u. a. die Weiterbildungsförderung Beschäftigter für alle Betriebe geöffnet und die Fördersystematik vereinfacht. Parallel unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Beschäftigte und deren Interessenvertretungen mit gezielten Förderprogrammen, Maßnahmen und Initiativen bei der Aneignung passender KI-Kompetenzen und informiert sie über KI-Einsatzpotenziale und zum souveränen Umgang mit KI am Arbeitsplatz (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3722 und die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12191).
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