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Schriftliche Frage 109 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die einmaligen und laufenden Kosten für das geplante zentrale Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch und die fünf regionalen Komp…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 109 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die einmaligen und laufenden Kosten für das geplante zentrale Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch und die fünf regionalen Komp… Frage 109 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die einmaligen und laufenden Kosten für das geplante zentrale Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch und die fünf regionalen Kompetenzcenter, und welche überprüfbaren Erfolgskriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um den Nutzen dieser neuen Strukturen nachzuweisen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. Mai 2026: Mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16. April 2026 (BGBl. I S. 1 ff.) hat die Bundesregierung wichtige Schritte zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs unternommen. So wurden unter anderem die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die Bundesagentur für Arbeit rechtskreisübergreifend in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Arbeitsförderung organisiertem Leistungsmissbrauch gezielt entgegenwirken kann (vgl. § 64a – neu-SGB II sowie § 368a – neu- SGB III). Die Regelungen werden am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die zu erwartenden Kosten wurden im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung auf Basis der Schätzung der Bundesagentur für Arbeit dargestellt und sind auf Bundestagsdrucksache 21/4522 ab Seite 26 im Einzelnen nachzulesen. Danach ergeben sich zu erwartende Personal- und Sachkosten für insgesamt sechs Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch von insgesamt rund 10,5 Mio. Euro, wovon jeweils rund 5,25 Mio. Euro auf den Beitragshaushalt der Bundesagentur für Arbeit und den Bundeshaushalt entfallen. Die Schätzung des Personalbedarfs basiert auf Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit aus zwei laufenden Pilotprojekten. Auf deren Grundlage kann erwartet werden, dass den Personal- und Sachkosten Einsparungen in etwa dreifacher Höhe gegenüberstehen. Nach den Erfahrungen aus den Projekten liegen die schätzungsweise zu erwartenden Einsparungen bei rund 32 Mio. Euro pro Jahr. Der Nettoeffekt würde danach bei rund 21 Mio. Euro liegen. Es ist zu erwarten, dass die Priorisierung der Prävention darüber hinaus dazu beitragen wird, dass Missbrauchsfälle und damit auch finanzielle Schäden für die Haushalte der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes vermieden werden, was zu weiteren nicht bezifferbaren Einsparungen führen wird.

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