Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1621)
Text
Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1621)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1838
21. Wahlperiode 26.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1621 –
Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der
Umsetzung der WIN-Initiative – Wachstums- und Innovationskapital für
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
getragenen Bundesregierung und dem ehemaligen Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, auf den Weg gebrachte WIN
(Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative und Startup-
Strategie sind nach Ansicht der Fragestellenden auch wichtig, weil sie zentrale
Impulse für bessere Rahmenbedingungen, mehr Innovationskraft und eine
dynamischere Gründungskultur in Deutschland setzen – und deshalb engagiert
weiterverfolgt werden sollten. Mit der WIN-Initiative wurde unter
Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengebracht, um den Finanzstandort
Deutschland zur Förderung von Start-ups, Innovation und Wagniskapital zu
verbessern (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Th
emen/Schlaglichter/Start-ups/win-initiative.html). Auch die neue Regierung
aus CDU, CSU und SPD bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zur WIN-
Initiative und plant, das finanzielle Volumen der privaten Geldgeber zu
verdoppeln (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 121 ff.). Die
Umsetzung jedoch scheint nach Wahrnehmung der Fragestellenden zu
stolpern: In der WIN-Initiative verpflichtet sich die Bundesregierung, zehn
Maßnahmen umzusetzen, um die Rahmenbedingungen für Wachstums- und
Innovationskapital gezielt zu verbessern. Als bislang einzige Maßnahme wurde am
10. Juli 2025 die Auszeichnung für den EXIST-Leuchtturmwettbewerb
„Startup Factories“ bekanntgegeben (Maßnahme Nummer 1; www.bundeswirtschaft
sministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/07/20250710-hightec
h-ausgruendungen-made-in-germany.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 25. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welches Bundesministerium ist in der von CDU, CSU und SPD
getragenen Bundesregierung für die Umsetzung und Ausweitung der WIN-
Initiative federführend verantwortlich, und welche weiteren
Bundesministerien sind daran in welcher Form beteiligt?
Die WIN-Initiative ist eine Initiative der Bundesregierung, getragen
insbesondere durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), unter Einbindung des
Bundeskanzleramts.
2. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Etablierung von Wachstums-
und Innovationskapital als Anlageklasse für Privatpersonen, wodurch
vermögende Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und
Anleger ermutigt werden sollen, in Wachstums- und Innovationskapital zu
investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzungsmöglichkeiten sind derzeit in der Prüfung durch
privatwirtschaftliche Akteure aus der Gruppe der WIN-Unterzeichner.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen
notwendig.
3. Wie ist der Stand der Umsetzung bei Stärkung von Dachfondsstrukturen,
um das Venture-Capital-Ökosystem weiter zu diversifizieren und größere
Investitionsmöglichkeiten zu schaffen (vgl. Maßnahme 3 der WIN-
Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Konzeption des Wachstumsfonds II läuft planmäßig. Das Fundraising
startet voraussichtlich im Frühjahr 2026. Darüber hinaus erfolgte ein Sounding im
Markt, um weitere Ansätze zur Stärkung von Dachfonds zu identifizieren.
Zur Umsetzung der Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen
notwendig.
4. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Schaffung neuer
Finanzierungslösungen für CleanTech-Scale-ups, die spezielle Finanzierungslösungen
für den Aufbau industrieller Produktionskapazitäten, insbesondere zur
Finanzierung sogenannter First-of-a-kind-Investitionen, benötigen (vgl.
Maßnahme 4 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft, sich über KfW Capital an innovativen
privatwirtschaftlichen Fonds zur Finanzierung von industriellen FOAK (First of a kind)
Skalierungsinvestitionen bei Startups und Scaleups zu beteiligen.
Zur Umsetzung der Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen
notwendig.
5. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung des Know-how-
Transfers zur Förderung von Investitionen in Wachstums- und
Innovationskapital, insbesondere über die Erweiterung der VC Academy der
KfW sowie einer neuen Trainingsreihe für potenzielle Limited Partners
(vgl. Maßnahme 5 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die neuen Venture Capital Weiterbildungsprogramme für Investoren von der
European School of Management and Technology Berlin und der Frankfurt
School of Finance & Management, die in Zusammenarbeit mit KfW Capital
konzipiert wurden, starten im Oktober 2025. Daneben leisten die von BMWE
zusammen mit UnternehmerTUM initiierten und etablierten Formate „Family
Office Initiative“ und „Stiftungs-Roundtable“ wichtige Beiträge. Zudem
initiiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die WIN-Community
gezielte Austauschformate, um den regelmäßigen Wissenstransfer und Best-Practice
Learnings zu fördern. Darüber hinaus hat der Europäische Investitionsfonds mit
TrackVC ein Online-Portal geschaffen, das europäische VC-Markt-Daten
transparent verfügbar macht und damit den Zugang zum Wagniskapitalmarkt
insbesondere für bislang unerfahrenere Investorengruppen erleichtert.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen
notwendig.
6. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der öffentlichen Studie, die
untersuchen soll, wie öffentliche Fonds stärker in Venture Capital investieren
können (vgl. Maßnahme 6 der WIN-Initiative)?
Die Studie „Wagniskapitalinvestitionen öffentlicher Fonds, Einrichtungen und
Unternehmen“ steht kurz vor dem Abschluss.
7. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Börsengänge und Exits, insbesondere durch die
Verkürzung der Prospektbilligungspflicht und die vorgesehene Möglichkeit
komplett englischsprachiger Wertpapierprospekte (vgl. Maßnahme 7 der
WIN-Initiative)?
a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits
umgesetzt bzw. sind geplant?
b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist
der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
9. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Anpassung der steuerlichen
Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstums- und
Innovationskapital, u. a. durch die Erweiterung der Möglichkeiten für Fonds, die
unter das Investmentsteuergesetz fallen, in gewerblich tätige
Personengesellschaften und damit in gewerbliche VC (Venture Capital)-Fonds zu
investieren, sowie Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus
Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese
reinvestiert werden (sogenannter Roll-Over) (vgl. Maßnahme 9 der
WIN-Initiative)?
a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits
umgesetzt bzw. sind geplant?
b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist
der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
Die Fragen 7 bis 7b und 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Im Entwurf für ein Standortfördergesetz, den das Bundeskabinett am 10.
September 2025 beschlossen hat, sind die folgenden gesetzlichen Anpassungen
geplant, die das in WIN Maßnahme 7 (Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Börsengänge und Exits) definierte Ziel adressieren:
• Möglichkeit der Erstellung englischsprachiger Prospekte inklusive
Zusammenfassung,
• Möglichkeit der Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert ab 0,01 Euro
(bisher ab 1,00 Euro).
Zudem enthält der Entwurf auch die folgenden gesetzlichen Anpassungen, die
das in WIN Maßnahme 9 (Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen für
Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital) definierte Ziel
adressieren:
• Erweiterte Anlagemöglichkeit für Investitionen von Investmentfonds und
Spezial-Investmentfonds in gewerbliche VC-Fonds,
• Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten
werden, wenn diese re-investiert werden (sogenannter Roll-over).
8. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Stärkung des organisierten
Sekundärmarkts für Venture-Capital-Fondsanteile, um die Liquidität der
Anlageklasse zu steigern und neue Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen
(vgl. Maßnahme 8 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Etablierung eines Marktplatzes für Sekundärtransaktionen von Venture-
Capital-Fondsanteilen befindet sich derzeit in der Prüfung durch
privatwirtschaftliche Akteure aus der Gruppe der WIN-Unterzeichner.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen
notwendig.
10. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Modifikation der
Anlageverordnung, um Versicherern und Pensionskassen zu ermöglichen, mehr in
ertrag- und risikoreichere Anlageklassen wie Venture Capital zu
investieren (vgl. Maßnahme 10 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren
Bundesministerien sind darin eingebunden?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Modifikation der Anlageverordnung ist mit der Achten Verordnung zur
Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom
31. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 31) erfolgt.
11. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-
Initiative mit der deutsch-französischen Taskforce, die unter der Co-Leitung
des ehemaligen Bundesministers der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, darauf
abzielt, Vorschläge zu erarbeiten, um den „Zugang von
Wachstumsunternehmen (Scale-ups) zu privatem Kapital zu verbessern“, und was genau
soll das Ergebnis dieser Taskforce sein, und mit welchem Zeitplan, und
wie wird diese Taskforce gemeinsam mit der WIN-Initiative gedacht?
Bei ihrem Arbeitstreffen am 16. Juli 2025 in Genshagen haben
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und sein französischer Amtskollege eine gemeinsame
Task Force ins Leben gerufen. Diese soll sich mit der Fragestellung
beschäftigen, wie die Finanzierungslücke für Scale-ups in Europa geschlossen werden
kann. Der Bundesfinanzminister a. D. Dr. Jörg Kukies und der ehemalige
französische Notenbankgouverneur Christian Noyer wurden beauftragt, diese Task
Force als Schirmherren zu leiten. Bis Ende des Jahres sollen diese einen
Bericht mit konkreten Maßnahmenvorschlägen erarbeiten. Die gemeinsame
Initiative trägt den Namen FIVE („Financing Innovative Ventures in Europe“). Die
FIVE-Initiative hat vor allem einen europäischen Fokus. Die WIN-Initiative ist
vor allem auch auf den deutschen Standort ausgerichtet.
12. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-
Initiative mit der Initiative „Made for Germany“, mit der sich Bundeskanzler
Friedrich Merz am 21. Juni 2025 getroffen hat (vgl. www.zeit.de/wirtsch
aft/unternehmen/2025-07/bundeskanzler-friedrich-merz-investitionsgipfe
l-unternehmen)?
a) Wie soll sichergestellt werden, dass die dort vorgestellten
Investitionen in Deutschland die Innovationsfähigkeit in Deutschland
steigern?
b) Wie wird gewährleistet, dass die Investitionszusagen bis 2028 auch
tatsächlich erfolgen, und findet ein entsprechendes Monitoring statt?
c) Wie soll eine zu unübersichtliche Finanzierungslandschaft, v. a. für
Start-ups und Scale-ups, verhindert werden, um Effizienz und
wirkliches neues Wachstum sicherzustellen?
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich wirklich um neue
Investitionen handelt und nicht ohnehin geplante Investitionen
einfach nur umgewidmet werden?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Bei „Made for Germany“ handelt es sich um eine privatwirtschaftliche
Initiative von Unternehmen, die sich zum Standort und zu Investitionen in diesen
bekennen. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Unternehmen, ist
aber selbst nicht Teil davon. Sie kann daher auch keine Aussagen zu den bei
dem Treffen am 21. Juni 2025 von der Initiative getätigten Aussagen zu den
Investitionen der Mitgliedsunternehmen und ihre Auswirkungen auf den
Startup- und Innovationssektor treffen.
Im Übrigen ist der Bundesregierung nicht ersichtlich, worauf die Frage 12c im
Kontext der eigentlichen Fragestellung zu der Initiative „Made for Germany“
abzielt, weshalb sie hier nicht beantwortet werden kann.
13. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-
Initiative mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten „Deutschlandfonds“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD, Zeile 111 f.) sowie dem von der KfW koordinierten
„Zukunftsfonds“ („Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien“)?
Die WIN-Initiative, der Deutschlandfonds und der Zukunftsfonds verfolgen
insbesondere das gemeinsame Ziel, privates Kapital für Investitionen für
Deutschland zu mobilisieren. Die WIN-Initiative umfasst ein
Maßnahmenpaket, zu dem der Zukunftsfonds beiträgt. Die privaten Investitionszusagen aus
der WIN-Initiative können ebenso über Module des Zukunftsfonds oder ggf.
zukünftig des Deutschlandfonds in das Ökosystem für Wachstums- und
Innovationsfinanzierung einfließen. Der Deutschlandfonds befindet sich aktuell in der
Konzeptionsphase.
14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich des im
Rahmen der WIN-Initiative vereinbarten Monitoringprozesses (vgl. www.bu
ndesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/
2024/09/2024-09-17-start-up-standort-deutschland.html), im Rahmen
dessen alle beteiligten Akteure den Umsetzungsstand einmal jährlich in
standardisierter Form an die KfW übermitteln?
a) Wie, und durch wen soll die Bewertung des Umsetzungsstands
erfolgen?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Die operative Durchführung des WIN-Trackings erfolgt durch die KfW. Zur
Tracking-Erstellung erfolgen jährliche Zulieferungen der WIN-Unterzeichner
zum Stichtag 31. Dezember.
b) Ist eine Veröffentlichung des Umsetzungsstands geplant, und wenn ja,
wann, und in welcher Form?
Die Veröffentlichung des WIN-Trackings ist jährlich geplant. Die
Berichterstattung bezieht sich auf ein volles Kalenderjahr, daher wird ein erster WIN-Report
Anfang 2026 erscheinen und die Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025
umfassen.
c) Welche Erkenntnisse lassen sich aus den ersten Rückmeldungen nach
Ansicht der Bundesregierung bzw. der KfW bereits ableiten, und wie
gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Startup-Strategie 2.0
darauf zu reagieren?
Die Bundesregierung wird die Erkenntnisse des Monitoringprozesses im
Rahmen der Umsetzung der Startup- und Scaleup-Strategie berücksichtigen, sobald
diese vorliegen.
15. Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen zu der von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, angekündigten
„Startup-Strategie 2.0.“ (vgl. www.manager-magazin.de/unternehmen/te
ch/start-up-beauftragte-der-bundesregierung-staatssekretaerin-gitta-conn
emann-a-e6b412d1-f556-4931-a819-b660f1f80cde)?
a) Ist eine Befassung des Bundeskabinetts dazu geplant, und wenn ja,
für wann?
b) Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung derzeit beteiligt
bzw. sollen daran beteiligt werden?
c) Wird die Bundesregierung auch im Rahmen der Startup-Strategie 2.0
die im Rahmen der WIN-Initiative zwischen der Bundesregierung,
der KfW und Unternehmen vereinbarten Maßnahmen
weiterverfolgen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWE wird nach Abschluss der Online-Konsultation und der
Stakeholderworkshops einen Entwurf für eine Startup- und Scaleup-Strategie erarbeiten
und allen Ressorts im Herbst 2025 vorlegen. Der Entwurf soll nach Abschluss
der Ressortabstimmung im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die
konkreten Inhalte der Strategie werden im genannten Verfahren erarbeitet.
d) Für welche konkreten Maßnahmen ist der neue Titel über 5 Mio. Euro
im Haushaltsentwurf des Einzelplans 09 für 2026 zur Startup-Strategie
vorgesehen?
Aus dem Titel sollen wesentliche, zumeist übergreifende Strategiemaßnahmen
finanziert werden, wie bspw. Veranstaltungen, Maßnahmen zur intensiveren
Vernetzung des Startup-Ökosystems, Standortmarketingaktivitäten, Studien
sowie Monitoring.
16. Aus welchen Gründen wurde das ehrenamtlich ausgeführte – und damit
ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung verbundene – Amt der
Startup-Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteil
ungen/2022/01/20220127-anna-christmann-ist-neue-beauftragte-fur-die-
digitale-wirtschaft-und-start-ups.html) nicht weitergeführt, und durch
welche Stelle wird deren wichtige Funktion der Koordinierung der
Startup-Arbeit der Bundesregierung künftig übernommen?
Die Bundesregierung hat der Startup-Politik im Koalitionsvertrag hohe Priorität
eingeräumt. Für Bundeswirtschaftsministerin Reiche ist die Stärke und
Stärkung von Startups für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands
und das Wachstum des Landes von großer Bedeutung. Dies veranschaulichen
etwa die geplante Startup- und Scaleup-Strategie oder die Prämierung zehn der
Startup-Factories durch Ministerin Reiche. Mit der gemeinsamen
deutschenfranzösischen Initiative zur Stärkung der Finanzierung von europäischen
Wachstumsunternehmen („Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“)
unterstreicht Bundesfinanzminister Klingbeil ebenfalls die hohe Bedeutung, die
die Bundesregierung der Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
sowie der Rolle von Startups und Scaleups in der EU beimisst.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Anzahl der Beauftragten des
Bundes zu halbieren. Gleichwohl ändert dies nichts an der Entschlossenheit des
BMWE, sich für Startups einzusetzen. Das Bundesministerium und die Leitung
des Bundesministeriums sind auch weiterhin Ansprechpartner für die Startup-
Branche.
17. Bis wann soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Verdopplung des Volumens der WIN-Initiative auf über
25 Mrd. Euro erfolgen, und wie soll diese Verdopplung erreicht werden?
a) Welches Bundesministerium ist dafür federführend verantwortlich,
und welche Bundesministerien sind darüber hinaus in welchem
Umfang beteiligt?
b) Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Umsetzung?
c) Ist im Rahmen der Verdopplung des Volumens auch eine
Erweiterung der Module geplant, und wenn ja, welche zusätzlichen Module
werden diskutiert?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Die WIN-Initiative soll auch weiterhin eine Initiative der Bundesregierung
bleiben, getragen insbesondere durch das BMF und das BMWE, unter Einbindung
des Bundeskanzleramts.
Die Weiterentwicklung der WIN-Initiative befindet sich aktuell in der
Konzeptionsphase.
18. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Maßnahmen der WIN-
Initiative nur zur Finanzierung von Start-ups, Scale-ups und innovativen
Unternehmen dienen, und wenn ja, wie?
Mit der Absichtserklärung hat sich die Gruppe der WIN-Unterzeichner das Ziel
gesetzt, den weiteren Ausbau des Ökosystems für Wachstums- und
Innovationsfinanzierung voranzutreiben. Die Maßnahmen bilden in diesem Sinne
Lösungsansätze ab, die aus der Gruppe der WIN-Unterzeichner entwickelt
wurden. Diese Maßnahmen sollen dem gesamten Ökosystem dienen und nicht
ausschließlich Startups, Scaleups und innovativen Unternehmen. Wenn hier also
eine breitere Wirkung eintritt, von der auch weitere Akteure profitieren, so wird
dies ausdrücklich von der Bundesregierung begrüßt.
Bei der gemeinsamen Absichtserklärung von Politik, Wirtschaft und Verbänden
handelt es sich um eine Selbstverpflichtung: Es ist ein gemeinsames
Bekenntnis zur Stärkung des Ökosystems. Die Commitments sind in drei Kategorien
gegliedert, die sich im zunehmenden Ausmaß strukturell auf das VC-
Ökosystem auswirken. Die erste Kategorie beinhaltet Investitionen in Wachstums- und
Innovationskapital, welche sich direkt auf das Investitionsvolumen im VC-
Markt auswirken. Die zweite Kategorie umfasst weitere finanzielle
Unterstützung des VC-Ökosystems, das über Investitionen in der ersten Kategorie hinaus
geht. Dazu zählen z. B. PPP-Initiativen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
sowie ein Teil der Initiativen zum Wissenstransfer. Die dritte Kategorie enthält
nicht-finanzielle, strukturelle Maßnahmen zur Stärkung des VC-Ökosystems.
Dazu gehören insbesondere der Aufsatz und Vertrieb von Investmentvehikeln,
ein Teil der Initiativen zum Wissenstransfer und die Bereitstellung einer
Plattform zur Abwicklung von Sekundärmarkttransaktionen.
Die teilnehmenden Unternehmen sagen öffentlich zu, die Erfüllung ihrer
individuellen Bekenntnisse zur Stärkung des deutschen und europäischen
Ökosystems (Commitments) anzustreben. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass es
sich bei allen Unternehmen um unabhängig agierende Wirtschaftsteilnehmer
handelt, die entweder Eigenmittel oder die Assets Dritter verwalten. Die
Unternehmen haben insofern rechtliche und ethische Verpflichtungen gegenüber
ihren Anteilseignern und/oder Investoren. Die Unternehmen treffen daher ihre
eigenen Entscheidungen zur Allokation ihres Kapitals.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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