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Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1621)

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 21/1838 · Antwort · Original ↗

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Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1621) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1838 21. Wahlperiode 26.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1621 – Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative – Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung und dem ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, auf den Weg gebrachte WIN (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative und Startup- Strategie sind nach Ansicht der Fragestellenden auch wichtig, weil sie zentrale Impulse für bessere Rahmenbedingungen, mehr Innovationskraft und eine dynamischere Gründungskultur in Deutschland setzen – und deshalb engagiert weiterverfolgt werden sollten. Mit der WIN-Initiative wurde unter Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengebracht, um den Finanzstandort Deutschland zur Förderung von Start-ups, Innovation und Wagniskapital zu verbessern (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Th emen/Schlaglichter/Start-ups/win-initiative.html). Auch die neue Regierung aus CDU, CSU und SPD bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zur WIN- Initiative und plant, das finanzielle Volumen der privaten Geldgeber zu verdoppeln (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 121 ff.). Die Umsetzung jedoch scheint nach Wahrnehmung der Fragestellenden zu stolpern: In der WIN-Initiative verpflichtet sich die Bundesregierung, zehn Maßnahmen umzusetzen, um die Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital gezielt zu verbessern. Als bislang einzige Maßnahme wurde am 10. Juli 2025 die Auszeichnung für den EXIST-Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“ bekanntgegeben (Maßnahme Nummer 1; www.bundeswirtschaft sministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/07/20250710-hightec h-ausgruendungen-made-in-germany.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welches Bundesministerium ist in der von CDU, CSU und SPD getragenen Bundesregierung für die Umsetzung und Ausweitung der WIN- Initiative federführend verantwortlich, und welche weiteren Bundesministerien sind daran in welcher Form beteiligt? Die WIN-Initiative ist eine Initiative der Bundesregierung, getragen insbesondere durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), unter Einbindung des Bundeskanzleramts.  2. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Etablierung von Wachstums- und Innovationskapital als Anlageklasse für Privatpersonen, wodurch vermögende Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und Anleger ermutigt werden sollen, in Wachstums- und Innovationskapital zu investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)? a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig? b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind derzeit in der Prüfung durch privatwirtschaftliche Akteure aus der Gruppe der WIN-Unterzeichner. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen notwendig.  3. Wie ist der Stand der Umsetzung bei Stärkung von Dachfondsstrukturen, um das Venture-Capital-Ökosystem weiter zu diversifizieren und größere Investitionsmöglichkeiten zu schaffen (vgl. Maßnahme 3 der WIN- Initiative)? a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig? b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Konzeption des Wachstumsfonds II läuft planmäßig. Das Fundraising startet voraussichtlich im Frühjahr 2026. Darüber hinaus erfolgte ein Sounding im Markt, um weitere Ansätze zur Stärkung von Dachfonds zu identifizieren. Zur Umsetzung der Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen notwendig.  4. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Schaffung neuer Finanzierungslösungen für CleanTech-Scale-ups, die spezielle Finanzierungslösungen für den Aufbau industrieller Produktionskapazitäten, insbesondere zur Finanzierung sogenannter First-of-a-kind-Investitionen, benötigen (vgl. Maßnahme 4 der WIN-Initiative)? a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig? b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung prüft, sich über KfW Capital an innovativen privatwirtschaftlichen Fonds zur Finanzierung von industriellen FOAK (First of a kind) Skalierungsinvestitionen bei Startups und Scaleups zu beteiligen. Zur Umsetzung der Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen notwendig.  5. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung des Know-how- Transfers zur Förderung von Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital, insbesondere über die Erweiterung der VC Academy der KfW sowie einer neuen Trainingsreihe für potenzielle Limited Partners (vgl. Maßnahme 5 der WIN-Initiative)? a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig? b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Die neuen Venture Capital Weiterbildungsprogramme für Investoren von der European School of Management and Technology Berlin und der Frankfurt School of Finance & Management, die in Zusammenarbeit mit KfW Capital konzipiert wurden, starten im Oktober 2025. Daneben leisten die von BMWE zusammen mit UnternehmerTUM initiierten und etablierten Formate „Family Office Initiative“ und „Stiftungs-Roundtable“ wichtige Beiträge. Zudem initiiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die WIN-Community gezielte Austauschformate, um den regelmäßigen Wissenstransfer und Best-Practice Learnings zu fördern. Darüber hinaus hat der Europäische Investitionsfonds mit TrackVC ein Online-Portal geschaffen, das europäische VC-Markt-Daten transparent verfügbar macht und damit den Zugang zum Wagniskapitalmarkt insbesondere für bislang unerfahrenere Investorengruppen erleichtert. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen notwendig.  6. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der öffentlichen Studie, die untersuchen soll, wie öffentliche Fonds stärker in Venture Capital investieren können (vgl. Maßnahme 6 der WIN-Initiative)? Die Studie „Wagniskapitalinvestitionen öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ steht kurz vor dem Abschluss.  7. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Börsengänge und Exits, insbesondere durch die Verkürzung der Prospektbilligungspflicht und die vorgesehene Möglichkeit komplett englischsprachiger Wertpapierprospekte (vgl. Maßnahme 7 der WIN-Initiative)? a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits umgesetzt bzw. sind geplant? b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?  9. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital, u. a. durch die Erweiterung der Möglichkeiten für Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, in gewerblich tätige Personengesellschaften und damit in gewerbliche VC (Venture Capital)-Fonds zu investieren, sowie Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden (sogenannter Roll-Over) (vgl. Maßnahme 9 der WIN-Initiative)? a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits umgesetzt bzw. sind geplant? b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden? Die Fragen 7 bis 7b und 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Im Entwurf für ein Standortfördergesetz, den das Bundeskabinett am 10. September 2025 beschlossen hat, sind die folgenden gesetzlichen Anpassungen geplant, die das in WIN Maßnahme 7 (Verbesserung der Rahmenbedingungen für Börsengänge und Exits) definierte Ziel adressieren: • Möglichkeit der Erstellung englischsprachiger Prospekte inklusive Zusammenfassung, • Möglichkeit der Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert ab 0,01 Euro (bisher ab 1,00 Euro). Zudem enthält der Entwurf auch die folgenden gesetzlichen Anpassungen, die das in WIN Maßnahme 9 (Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital) definierte Ziel adressieren: • Erweiterte Anlagemöglichkeit für Investitionen von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds in gewerbliche VC-Fonds, • Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese re-investiert werden (sogenannter Roll-over).  8. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Stärkung des organisierten Sekundärmarkts für Venture-Capital-Fondsanteile, um die Liquidität der Anlageklasse zu steigern und neue Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Maßnahme 8 der WIN-Initiative)? a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig? b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Die Etablierung eines Marktplatzes für Sekundärtransaktionen von Venture- Capital-Fondsanteilen befindet sich derzeit in der Prüfung durch privatwirtschaftliche Akteure aus der Gruppe der WIN-Unterzeichner. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind keine gesetzlichen Anpassungen notwendig. 10. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Modifikation der Anlageverordnung, um Versicherern und Pensionskassen zu ermöglichen, mehr in ertrag- und risikoreichere Anlageklassen wie Venture Capital zu investieren (vgl. Maßnahme 10 der WIN-Initiative)? a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig? b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Modifikation der Anlageverordnung ist mit der Achten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 31. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 31) erfolgt. 11. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN- Initiative mit der deutsch-französischen Taskforce, die unter der Co-Leitung des ehemaligen Bundesministers der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, darauf abzielt, Vorschläge zu erarbeiten, um den „Zugang von Wachstumsunternehmen (Scale-ups) zu privatem Kapital zu verbessern“, und was genau soll das Ergebnis dieser Taskforce sein, und mit welchem Zeitplan, und wie wird diese Taskforce gemeinsam mit der WIN-Initiative gedacht? Bei ihrem Arbeitstreffen am 16. Juli 2025 in Genshagen haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und sein französischer Amtskollege eine gemeinsame Task Force ins Leben gerufen. Diese soll sich mit der Fragestellung beschäftigen, wie die Finanzierungslücke für Scale-ups in Europa geschlossen werden kann. Der Bundesfinanzminister a. D. Dr. Jörg Kukies und der ehemalige französische Notenbankgouverneur Christian Noyer wurden beauftragt, diese Task Force als Schirmherren zu leiten. Bis Ende des Jahres sollen diese einen Bericht mit konkreten Maßnahmenvorschlägen erarbeiten. Die gemeinsame Initiative trägt den Namen FIVE („Financing Innovative Ventures in Europe“). Die FIVE-Initiative hat vor allem einen europäischen Fokus. Die WIN-Initiative ist vor allem auch auf den deutschen Standort ausgerichtet. 12. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN- Initiative mit der Initiative „Made for Germany“, mit der sich Bundeskanzler Friedrich Merz am 21. Juni 2025 getroffen hat (vgl. www.zeit.de/wirtsch aft/unternehmen/2025-07/bundeskanzler-friedrich-merz-investitionsgipfe l-unternehmen)? a) Wie soll sichergestellt werden, dass die dort vorgestellten Investitionen in Deutschland die Innovationsfähigkeit in Deutschland steigern? b) Wie wird gewährleistet, dass die Investitionszusagen bis 2028 auch tatsächlich erfolgen, und findet ein entsprechendes Monitoring statt? c) Wie soll eine zu unübersichtliche Finanzierungslandschaft, v. a. für Start-ups und Scale-ups, verhindert werden, um Effizienz und wirkliches neues Wachstum sicherzustellen? d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich wirklich um neue Investitionen handelt und nicht ohnehin geplante Investitionen einfach nur umgewidmet werden? Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet. Bei „Made for Germany“ handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Initiative von Unternehmen, die sich zum Standort und zu Investitionen in diesen bekennen. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Unternehmen, ist aber selbst nicht Teil davon. Sie kann daher auch keine Aussagen zu den bei dem Treffen am 21. Juni 2025 von der Initiative getätigten Aussagen zu den Investitionen der Mitgliedsunternehmen und ihre Auswirkungen auf den Startup- und Innovationssektor treffen. Im Übrigen ist der Bundesregierung nicht ersichtlich, worauf die Frage 12c im Kontext der eigentlichen Fragestellung zu der Initiative „Made for Germany“ abzielt, weshalb sie hier nicht beantwortet werden kann. 13. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN- Initiative mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Deutschlandfonds“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 111 f.) sowie dem von der KfW koordinierten „Zukunftsfonds“ („Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien“)? Die WIN-Initiative, der Deutschlandfonds und der Zukunftsfonds verfolgen insbesondere das gemeinsame Ziel, privates Kapital für Investitionen für Deutschland zu mobilisieren. Die WIN-Initiative umfasst ein Maßnahmenpaket, zu dem der Zukunftsfonds beiträgt. Die privaten Investitionszusagen aus der WIN-Initiative können ebenso über Module des Zukunftsfonds oder ggf. zukünftig des Deutschlandfonds in das Ökosystem für Wachstums- und Innovationsfinanzierung einfließen. Der Deutschlandfonds befindet sich aktuell in der Konzeptionsphase. 14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich des im Rahmen der WIN-Initiative vereinbarten Monitoringprozesses (vgl. www.bu ndesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/ 2024/09/2024-09-17-start-up-standort-deutschland.html), im Rahmen dessen alle beteiligten Akteure den Umsetzungsstand einmal jährlich in standardisierter Form an die KfW übermitteln? a) Wie, und durch wen soll die Bewertung des Umsetzungsstands erfolgen? Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet. Die operative Durchführung des WIN-Trackings erfolgt durch die KfW. Zur Tracking-Erstellung erfolgen jährliche Zulieferungen der WIN-Unterzeichner zum Stichtag 31. Dezember. b) Ist eine Veröffentlichung des Umsetzungsstands geplant, und wenn ja, wann, und in welcher Form? Die Veröffentlichung des WIN-Trackings ist jährlich geplant. Die Berichterstattung bezieht sich auf ein volles Kalenderjahr, daher wird ein erster WIN-Report Anfang 2026 erscheinen und die Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025 umfassen. c) Welche Erkenntnisse lassen sich aus den ersten Rückmeldungen nach Ansicht der Bundesregierung bzw. der KfW bereits ableiten, und wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Startup-Strategie 2.0 darauf zu reagieren? Die Bundesregierung wird die Erkenntnisse des Monitoringprozesses im Rahmen der Umsetzung der Startup- und Scaleup-Strategie berücksichtigen, sobald diese vorliegen. 15. Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen zu der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, angekündigten „Startup-Strategie 2.0.“ (vgl. www.manager-magazin.de/unternehmen/te ch/start-up-beauftragte-der-bundesregierung-staatssekretaerin-gitta-conn emann-a-e6b412d1-f556-4931-a819-b660f1f80cde)? a) Ist eine Befassung des Bundeskabinetts dazu geplant, und wenn ja, für wann? b) Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung derzeit beteiligt bzw. sollen daran beteiligt werden? c) Wird die Bundesregierung auch im Rahmen der Startup-Strategie 2.0 die im Rahmen der WIN-Initiative zwischen der Bundesregierung, der KfW und Unternehmen vereinbarten Maßnahmen weiterverfolgen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Das BMWE wird nach Abschluss der Online-Konsultation und der Stakeholderworkshops einen Entwurf für eine Startup- und Scaleup-Strategie erarbeiten und allen Ressorts im Herbst 2025 vorlegen. Der Entwurf soll nach Abschluss der Ressortabstimmung im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die konkreten Inhalte der Strategie werden im genannten Verfahren erarbeitet. d) Für welche konkreten Maßnahmen ist der neue Titel über 5 Mio. Euro im Haushaltsentwurf des Einzelplans 09 für 2026 zur Startup-Strategie vorgesehen? Aus dem Titel sollen wesentliche, zumeist übergreifende Strategiemaßnahmen finanziert werden, wie bspw. Veranstaltungen, Maßnahmen zur intensiveren Vernetzung des Startup-Ökosystems, Standortmarketingaktivitäten, Studien sowie Monitoring. 16. Aus welchen Gründen wurde das ehrenamtlich ausgeführte – und damit ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung verbundene – Amt der Startup-Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteil ungen/2022/01/20220127-anna-christmann-ist-neue-beauftragte-fur-die- digitale-wirtschaft-und-start-ups.html) nicht weitergeführt, und durch welche Stelle wird deren wichtige Funktion der Koordinierung der Startup-Arbeit der Bundesregierung künftig übernommen? Die Bundesregierung hat der Startup-Politik im Koalitionsvertrag hohe Priorität eingeräumt. Für Bundeswirtschaftsministerin Reiche ist die Stärke und Stärkung von Startups für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands und das Wachstum des Landes von großer Bedeutung. Dies veranschaulichen etwa die geplante Startup- und Scaleup-Strategie oder die Prämierung zehn der Startup-Factories durch Ministerin Reiche. Mit der gemeinsamen deutschenfranzösischen Initiative zur Stärkung der Finanzierung von europäischen Wachstumsunternehmen („Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“) unterstreicht Bundesfinanzminister Klingbeil ebenfalls die hohe Bedeutung, die die Bundesregierung der Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Rolle von Startups und Scaleups in der EU beimisst. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Anzahl der Beauftragten des Bundes zu halbieren. Gleichwohl ändert dies nichts an der Entschlossenheit des BMWE, sich für Startups einzusetzen. Das Bundesministerium und die Leitung des Bundesministeriums sind auch weiterhin Ansprechpartner für die Startup- Branche. 17. Bis wann soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Verdopplung des Volumens der WIN-Initiative auf über 25 Mrd. Euro erfolgen, und wie soll diese Verdopplung erreicht werden? a) Welches Bundesministerium ist dafür federführend verantwortlich, und welche Bundesministerien sind darüber hinaus in welchem Umfang beteiligt? b) Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Umsetzung? c) Ist im Rahmen der Verdopplung des Volumens auch eine Erweiterung der Module geplant, und wenn ja, welche zusätzlichen Module werden diskutiert? Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet. Die WIN-Initiative soll auch weiterhin eine Initiative der Bundesregierung bleiben, getragen insbesondere durch das BMF und das BMWE, unter Einbindung des Bundeskanzleramts. Die Weiterentwicklung der WIN-Initiative befindet sich aktuell in der Konzeptionsphase. 18. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Maßnahmen der WIN- Initiative nur zur Finanzierung von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen dienen, und wenn ja, wie? Mit der Absichtserklärung hat sich die Gruppe der WIN-Unterzeichner das Ziel gesetzt, den weiteren Ausbau des Ökosystems für Wachstums- und Innovationsfinanzierung voranzutreiben. Die Maßnahmen bilden in diesem Sinne Lösungsansätze ab, die aus der Gruppe der WIN-Unterzeichner entwickelt wurden. Diese Maßnahmen sollen dem gesamten Ökosystem dienen und nicht ausschließlich Startups, Scaleups und innovativen Unternehmen. Wenn hier also eine breitere Wirkung eintritt, von der auch weitere Akteure profitieren, so wird dies ausdrücklich von der Bundesregierung begrüßt. Bei der gemeinsamen Absichtserklärung von Politik, Wirtschaft und Verbänden handelt es sich um eine Selbstverpflichtung: Es ist ein gemeinsames Bekenntnis zur Stärkung des Ökosystems. Die Commitments sind in drei Kategorien gegliedert, die sich im zunehmenden Ausmaß strukturell auf das VC- Ökosystem auswirken. Die erste Kategorie beinhaltet Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital, welche sich direkt auf das Investitionsvolumen im VC- Markt auswirken. Die zweite Kategorie umfasst weitere finanzielle Unterstützung des VC-Ökosystems, das über Investitionen in der ersten Kategorie hinaus geht. Dazu zählen z. B. PPP-Initiativen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie ein Teil der Initiativen zum Wissenstransfer. Die dritte Kategorie enthält nicht-finanzielle, strukturelle Maßnahmen zur Stärkung des VC-Ökosystems. Dazu gehören insbesondere der Aufsatz und Vertrieb von Investmentvehikeln, ein Teil der Initiativen zum Wissenstransfer und die Bereitstellung einer Plattform zur Abwicklung von Sekundärmarkttransaktionen. Die teilnehmenden Unternehmen sagen öffentlich zu, die Erfüllung ihrer individuellen Bekenntnisse zur Stärkung des deutschen und europäischen Ökosystems (Commitments) anzustreben. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass es sich bei allen Unternehmen um unabhängig agierende Wirtschaftsteilnehmer handelt, die entweder Eigenmittel oder die Assets Dritter verwalten. Die Unternehmen haben insofern rechtliche und ethische Verpflichtungen gegenüber ihren Anteilseignern und/oder Investoren. Die Unternehmen treffen daher ihre eigenen Entscheidungen zur Allokation ihres Kapitals. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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