Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland
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Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5209
21. Wahlperiode 07.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner,
Adam Balten, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in
Deutschland
Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für
Startups und Wachstumsunternehmen deutlich zu verbessern und die
Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Vergleich in diesem Bereich zu stärken
(www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/vereinfachte-regeln-jetzt-solle
n-europaeische-start-ups-in-48-stunden-gruenden-koennen-accg-20064288
3.html). Hierzu werden unter anderem neue europäische Gesellschaftsformen
sowie Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion diskutiert (www.fa
z.net/aktuell/finanzen/stephan-leithner-europa-braucht-jetzt-den-kapitalmarkt-s
chub-110855736.html).
Gleichzeitig bestehen Zweifel, ob die bestehenden und geplanten Maßnahmen
tatsächlich geeignet sind, Unternehmensgründungen zu erleichtern,
Investitionen zu fördern und Wachstumshemmnisse abzubauen. Insbesondere wird
darauf hingewiesen, dass nationale regulatorische Hürden, komplexe
Verwaltungsverfahren und unterschiedliche Umsetzungspraktiken innerhalb der EU
die angestrebten Effekte erheblich beeinträchtigen können (www.spiegel.de/wir
tschaft/kapitalmarktunion-bericht-zweifelt-an-europas-wettbewerbsfaehigkeit-i
m-finanzsektor-a-d5b07355-0710-42b2-96e3-12ed4d09a723).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Deutschland auf die neuen europäischen Rahmenbedingungen vorbereitet ist
und ob bestehende nationale Strukturen und Rahmenbedingungen die
Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups im europäischen und internationalen Vergleich
beeinträchtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Initiativen auf EU-Ebene zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen sind der
Bundesregierung bekannt?
2. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu diesen Initiativen im
Hinblick auf deren Zielsetzung, Unternehmensgründungen zu erleichtern und
zu beschleunigen sowie Investitionen zu fördern, und wenn ja, welche?
3. Hat die Bundesregierung eine Position zu möglichen neuen europäischen
Gesellschaftsformen (z. B. „EU Inc.“ oder vergleichbare Modelle), und
wenn ja, welche?
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im deutschen
Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit solchen europäischen
Initiativen?
5. Welche rechtlichen oder administrativen Hürden bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit für Start-ups und Wachstumsunternehmen in
Deutschland?
6. Inwieweit wurden seit 2020 Maßnahmen ergriffen, um solche Hürden
abzubauen, und welche konkreten Ergebnisse wurden seitdem hierbei
erzielt?
7. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der
regulatorischen Rahmenbedingungen für Start-ups?
8. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland im
europäischen Vergleich als wettbewerbsfähig, und in welchen Bereichen
bestehen Defizite?
9. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ggf. die
Wirksamkeit bestehender Förder- und Regulierungsmaßnahmen für Start-ups und
Wachstumsunternehmen?
10. Welche Indikatoren werden zur Messung von Gründungsdynamik,
Wachstum und Investitionstätigkeit herangezogen?
11. Wie haben sich seit 2020 zentrale Kennzahlen (z. B. Anzahl von
Gründungen, Investitionsvolumen, Wachstum von Start-ups) entwickelt (bitte
nach Jahren und, soweit möglich, im europäischen Vergleich darstellen)?
12. Inwieweit werden ggf. die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf
Start-ups systematisch erfasst und ausgewertet, und wenn eine solche
systematische Erfassung nicht erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf
verzichtet?
13. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Zugang von
Start-ups zu Kapital zu verbessern?
14. Inwieweit bewertet die Bundesregierung ggf. die bestehenden Strukturen
der Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland als ausreichend?
15. Welche Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Zugang zu Wagniskapital im europäischen Vergleich?
16. Sieht die Bundesregierung das Zukunftsfinanzierungsgesetz I und II (Zu-
FinG I bzw. ZuFinG II) als ausreichend, um die Ziele der
Kapitalmarktunion in Deutschland umzusetzen?
17. Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von der
Weiterentwicklung der europäischen Kapitalmarktunion für Start-ups?
18. Welche durchschnittlichen Zeiträume sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für Unternehmensgründungen und zentrale
Genehmigungsverfahren in Deutschland anzusetzen?
19. Inwieweit werden solche Verfahrensdauern systematisch erfasst und
ausgewertet, und wenn keine systematische Erfassung erfolgt, aus welchen
Gründen wird darauf verzichtet?
20. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um
Verwaltungsverfahren für Start-ups zu beschleunigen und zu vereinfachen?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der regulatorischen
Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen in Deutschland im
Kontext europäischer Initiativen?
Berlin, den 7. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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