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Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4858)

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5244 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4858) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5244 21. Wahlperiode 07.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4858 – Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich die „Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R.“ (BStBK) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag16101 – Einzige Anlaufstelle bei Neugründungen und Betriebsummeldungen und Meldeumfang Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. reduzieren – eine Anpassung der Abgabenordnung und der Gewerbeordnung gefordert. Der Verband weist darauf hin, dass erhebliche und umfangreiche Meldepflichten mit der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebsstätte oder der Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland mit dem zuständigen Finanzamt verbunden seien. Diese Meldepflichten beschränkten sich nicht allein auf das Finanzamt, sondern bezögen sich ebenfalls auf das Gewerbeamt, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft sowie die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und die Künstlersozialkasse, jeweils abhängig von der Einkommensart (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 201). Die Bundesregierung erklärte, dass weitergehende Prüfungen vor einer Umsetzung des Vorschlages 16101 notwendig sind. Im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde in Artikel 13 das Once-Only-Prinzip aufgenommen, welches der Übernahme des Vorschlages 16101 gleichzusetzen ist (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi cationFile, S. 79). 1. Wurde der Vorschlag 16101 nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig entsprechend seiner Beschreibung in der Verbändeabfrage in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz übernommen? Nein, eine vollständige Übernahme des genannten Vorschlags ins BEG IV erfolgte nicht. Hinsichtlich der einzigen Anlaufstelle bei Neugründungen und Betriebsummeldungen ist eine Umsetzung auch auf untergesetzlicher Ebene erforderlich. 2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Umsetzung des Vorschlages mehr Neugründungen durchgeführt? Gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2025 gab es 2024 585 000 Existenzgründungen und damit 3 Prozent mehr als 2023 (568 000). 3. Waren die Notare nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Fachkräftemangels in der Lage, die Umsetzung des Vorschlages 16101 vollständig zu erfüllen? 4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Kosten auf die bereits vorhandenen Gründungskosten durch den Notar im Rahmen der Umsetzung des Vorschlages aufgeschlagen? a) Wenn ja, wie hoch ist der Kostenaufschlag im Durchschnitt? b) Wenn nein, aus welchem Grund wird der Notar für die zusätzlichen Aufgaben nicht angemessen vergütet? Die Fragen 3 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Da eine Übernahme des genannten Vorschlags nicht erfolgt ist, können die gestellten Fragen hierzu nicht beantwortet werden. 5. In welchem konkreten Umsetzungs- bzw. Prüfungsstadium befindet sich die Schaffung eines One-Stop-Shops für Gründungen im Sinne einer zentralen Online-Anlaufstelle, auf der alle Schritte einer Gründung erledigt werden können, und wann ist mit einer vollen Umsetzung zu rechnen? Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmensgründungen im Sinne eines One-Stops-Shops, der das Once-Only-Prinzip umsetzt (einmalige Dateneingabe), und die damit verbundene Beschleunigung des Gründungsprozesses wird derzeit von der Bundesregierung vorangetrieben. Seit Oktober 2025 arbeitet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung daran, Unternehmensgründungen in Deutschland einfacher, schneller und vollständig digital zu ermöglichen. Hierbei erfolgt eine Abstimmung mit Bundesressorts, Ländern, Kommunen sowie bestehenden Initiativen. Dabei wird der gesamte Gründungsprozess Ende-zu-Ende betrachtet und systematisch optimiert. 6. Wurden im Zuge der von der Bundesregierung festgeschriebenen Prüfung auch Betriebsummeldungen in die Prüfung auf Umsetzung miteinbezogen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen fokussieren sich auf Neugründungen. 7. Was meint die Aussage der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Vorschlag 16101, dass eine Erweiterung eines solchen Angebots um Verwaltungsdienstleistungen mit Bezug zu Meldepflichten für bestehende Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt zu ambitioniert erscheine, und nach welchen konkreten Erwägungsgründen schreibt die Bundesregierung dies fest? Die zitierte Aussage mit Blick auf Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung von 2023 ist als Hinweis darauf zu verstehen, dass bei der Beschleunigung, Vereinfachung und der weiteren Digitalisierung von Unternehmensgründungen eine Fokussierung wichtig ist, um in kurzer Frist wirksame Verbesserungen erreichen zu können. Auf Basis dieses Verständnisses ist im Projekt „Schneller Gründen“ vorgesehen, bei der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmensgründungen zunächst insbesondere die Erteilung der Steuernummer und die Gewerbeanmeldung in den Blick zu nehmen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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