Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4858)
Text
Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4858)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5244
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4858 –
Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Bundessteuerberaterkammer
K.d.ö.R.“ (BStBK) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag16101 – Einzige
Anlaufstelle bei Neugründungen und Betriebsummeldungen und Meldeumfang
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
reduzieren – eine Anpassung der Abgabenordnung und der Gewerbeordnung
gefordert.
Der Verband weist darauf hin, dass erhebliche und umfangreiche
Meldepflichten mit der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und
Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebsstätte oder der
Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland
mit dem zuständigen Finanzamt verbunden seien. Diese Meldepflichten
beschränkten sich nicht allein auf das Finanzamt, sondern bezögen sich ebenfalls
auf das Gewerbeamt, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft
sowie die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und die
Künstlersozialkasse, jeweils abhängig von der Einkommensart (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 201).
Die Bundesregierung erklärte, dass weitergehende Prüfungen vor einer
Umsetzung des Vorschlages 16101 notwendig sind. Im Vierten
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde in Artikel 13 das Once-Only-Prinzip
aufgenommen, welches der Übernahme des Vorschlages 16101 gleichzusetzen ist
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi
cationFile, S. 79).
1. Wurde der Vorschlag 16101 nach Kenntnis der Bundesregierung
vollständig entsprechend seiner Beschreibung in der Verbändeabfrage in das
Vierte Bürokratieentlastungsgesetz übernommen?
Nein, eine vollständige Übernahme des genannten Vorschlags ins BEG IV
erfolgte nicht. Hinsichtlich der einzigen Anlaufstelle bei Neugründungen und
Betriebsummeldungen ist eine Umsetzung auch auf untergesetzlicher Ebene
erforderlich.
2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Umsetzung des
Vorschlages mehr Neugründungen durchgeführt?
Gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2025 gab es 2024 585 000
Existenzgründungen und damit 3 Prozent mehr als 2023 (568 000).
3. Waren die Notare nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des
Fachkräftemangels in der Lage, die Umsetzung des Vorschlages 16101
vollständig zu erfüllen?
4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Kosten auf die
bereits vorhandenen Gründungskosten durch den Notar im Rahmen der
Umsetzung des Vorschlages aufgeschlagen?
a) Wenn ja, wie hoch ist der Kostenaufschlag im Durchschnitt?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wird der Notar für die zusätzlichen
Aufgaben nicht angemessen vergütet?
Die Fragen 3 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Da eine Übernahme des genannten Vorschlags nicht erfolgt ist, können die
gestellten Fragen hierzu nicht beantwortet werden.
5. In welchem konkreten Umsetzungs- bzw. Prüfungsstadium befindet sich
die Schaffung eines One-Stop-Shops für Gründungen im Sinne einer
zentralen Online-Anlaufstelle, auf der alle Schritte einer Gründung erledigt
werden können, und wann ist mit einer vollen Umsetzung zu rechnen?
Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmensgründungen im
Sinne eines One-Stops-Shops, der das Once-Only-Prinzip umsetzt (einmalige
Dateneingabe), und die damit verbundene Beschleunigung des
Gründungsprozesses wird derzeit von der Bundesregierung vorangetrieben. Seit Oktober
2025 arbeitet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
daran, Unternehmensgründungen in Deutschland einfacher, schneller und
vollständig digital zu ermöglichen. Hierbei erfolgt eine Abstimmung mit
Bundesressorts, Ländern, Kommunen sowie bestehenden Initiativen. Dabei wird der
gesamte Gründungsprozess Ende-zu-Ende betrachtet und systematisch
optimiert.
6. Wurden im Zuge der von der Bundesregierung festgeschriebenen Prüfung
auch Betriebsummeldungen in die Prüfung auf Umsetzung miteinbezogen,
und wenn nein, warum nicht?
Nein. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen fokussieren sich auf
Neugründungen.
7. Was meint die Aussage der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Vorschlag 16101, dass eine Erweiterung eines solchen Angebots um
Verwaltungsdienstleistungen mit Bezug zu Meldepflichten für bestehende
Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt zu ambitioniert erscheine, und nach
welchen konkreten Erwägungsgründen schreibt die Bundesregierung dies
fest?
Die zitierte Aussage mit Blick auf Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur
Bürokratiebelastung von 2023 ist als Hinweis darauf zu verstehen, dass bei der
Beschleunigung, Vereinfachung und der weiteren Digitalisierung von
Unternehmensgründungen eine Fokussierung wichtig ist, um in kurzer Frist
wirksame Verbesserungen erreichen zu können. Auf Basis dieses Verständnisses ist im
Projekt „Schneller Gründen“ vorgesehen, bei der Schaffung einer zentralen
Anlaufstelle für Unternehmensgründungen zunächst insbesondere die Erteilung
der Steuernummer und die Gewerbeanmeldung in den Blick zu nehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort)