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Schriftliche Frage 9 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie plant die Bundesregierung im Einzelnen die im Koalitionsausschuss vom 28. Mai 2025 beschlossenen steuerlichen Maßnahmen, beispielsweise…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 9 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie plant die Bundesregierung im Einzelnen die im Koalitionsausschuss vom 28. Mai 2025 beschlossenen steuerlichen Maßnahmen, beispielsweise… Frage 9 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie plant die Bundesregierung im Einzelnen die im Koalitionsausschuss vom 28. Mai 2025 beschlossenen steuerlichen Maßnahmen, beispielsweise die Senkung der Unternehmenssteuerbelastung, die Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, die Senkung der Entfernungspauschale, die Einführung des Investitions-Boosters, die Senkung der Stromsteuer, die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität, die Verbesserung der steuerlichen Forschungszulage sowie die Wiedereinführung der vollständigen Agrardieselrückvergütung, zu finanzieren, vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt gestellt wurden, und zu wann sollen diese Vorhaben in Kraft treten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 10. Juni 2025: Für alle genannten Maßnahmen haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsausschuss am 28. Mai 2025 im Rahmen des Sofortprogramms der Bundesregierung unter Punkt 1 „Investitionsoffensive“ und Punkt 4 „Neues Wirtschaftswachstum“ darauf verständigt, diese prioritär umzusetzen. Die Senkung der Unternehmenssteuerbelastung, die Einführung des Investitions-Boosters, die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität und die Verbesserung der steuerlichen Forschungszulage sind Bestandteile des „Entwurfs eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, das am 4. Juni 2025 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Der zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsprozesses und somit das Inkrafttreten liegt nach Zuleitung nicht mehr in der Prozessverantwortung der Bundesregierung. Die Haushaltsauswirkungen des Gesetzentwurfs wird die Bundesregierung im Rahmen des laufenden Haushaltsaufstellungsprozesses berücksichtigen. Weitere Umsetzungsschritte werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

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