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Schriftliche Frage 54 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte Zukunftsfonds II zur Finanzierung von Start-ups und Scale-ups über die urs…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 54 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte Zukunftsfonds II zur Finanzierung von Start-ups und Scale-ups über die urs… Frage 54 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte Zukunftsfonds II zur Finanzierung von Start-ups und Scale-ups über die ursprünglich vorgesehenen und von Vorgängerregierungen bereits beschlossenen Mittel von 10 Mrd. Euro hinaus, wie von der Bundesregierung zum Start des Deutschlandfonds angekündigt (vgl. www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/ Aktuelles/Deutschlandfonds.html), durch öffentliche Mittel des Bundes aufgestockt werden, und in welche Bereiche/Module sollen diesen zusätzlichen Mittel fließen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Februar 2026: Die Bundesregierung entwickelt den Zukunftsfonds weiter. Hierzu gehören qualitativ neue Maßnahmen wie das Programm „Scale-up Direct“, in dessen Rahmen KfW Capital in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro direkt in innovative Start-ups investiert, sowie Beteiligungen des Bundes in Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro an privatwirtschaftlichen Fonds, die Kredite für Investitionen in industrielle First-of-a-kind- Technologien, -Produkte und -Prozesse innovativer Start-ups und Scale-ups bereitstellen sollen. Darüber hinaus werden verschiedene Zukunftsfonds-Bausteine gebündelt, um die Bedarfe junger Technologieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial etwa in den Bereichen DeepTech, KI, BioTech, Climate- Tech und DefenceTech noch besser zu adressieren. Diese Maßnahmen werden innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zukunftsfonds umgesetzt. Ferner wird der Zukunftsfonds aufgestockt und verstetigt. Unter anderem hierfür ist im Bundeshaushalt 2026 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 250 Mio. Euro veranschlagt. Parallel zu der Verpflichtungsermächtigung ist – entsprechend dem Vorgehen beim Zukunftsfonds I – eine Absicherung mittels Bundesgarantie beabsichtigt, die für das zusätzliche Investitionsvolumen maßgeblich sein wird. Die neuen, zusätzlichen Mittel werden für Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen DeepTech, BioTech und Sicherheit und Verteidigung sowie zur Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im Mittelstand eingesetzt. Über die zukünftige Ausgestaltung und eine mögliche weitere Aufstockung wird derzeit noch in der Bundesregierung beraten. Im Rahmen des Deutschlandfonds werden für Start-ups und Scale-ups der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowohl Mittel für Investitionen in Wagniskapital-Fonds als auch Direktbeteiligungen bereitgestellt.

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