Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, die Forderung mehrerer Bundesländer – darunter Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland – nach einer vollständigen Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen zeitnah in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aufzunehmen, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vergleiche www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958, abgerufen am 16. Juni 2026)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Es gibt keine allgemeingültige Definition von versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die GKV steht aktuell vor enormen finanziellen Herausforderungen. Für eine nachhaltige finanzielle Stabilität der GKV ist es unabdingbar, die bestehenden Regelungen an neue Herausforderungen anzupassen. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren. Deshalb hat das Bundeskabinett am 29. April 2026 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV ein umfassendes Reformpaket beschlossen, das die finanzielle Stabilität der GKV gewährleisten soll. Daneben sollen zusätzliche Beitragsbelastungen für gesetzlich Versicherte bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus und einer hohen Versorgungsqualität reduziert werden.
Hierzu enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl von Regelungen. So beteiligt sich der Bund in höherem Umfang an den für Grundsicherungsgeldempfänger gezahlten Beiträgen zur GKV.
Ab dem Jahr 2027 werden die gezahlten Beiträge um rund 750 Millionen Euro zusätzlich angehoben. Insgesamt beteiligt sich der Bund somit im Jahr 2027 mit rund 1 Milliarden Euro zusätzlich. In den Folgejahren wird das vom Bund getragene Beitragsaufkommen wie bisher um die im Kabinettentwurf vorgesehenen Schritte angehoben. Es steigt im Jahr 2028 um weitere rund 250 Millionen Euro an. In den Jahren 2029, 2030 und 2031 beträgt der Anstieg jeweils rund 500 Millionen Euro pro Jahr, sodass ab 2031 jährlich zusätzlich rund 2,75 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2026 durch den Bund gezahlt werden. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren.
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