Schriftliche Frage 34 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einheiten in der Bundesregierung beschäftigen sich mit ausländischer oder inländischer Informationsmanipulation (Beobachtung, Anal…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 34 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einheiten in der Bundesregierung beschäftigen sich mit ausländischer oder inländischer Informationsmanipulation (Beobachtung, Anal…
Frage 34 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Einheiten in der Bundesregierung beschäftigen sich mit ausländischer oder inländischer Informationsmanipulation (Beobachtung, Analyse, Abwehr, Kommunikation) – aufgeführt nach Name der Einheit, Bundesministerium und Planstellen –, und wie wird die Zusammenarbeit der Einheiten koordiniert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. April 2026:
Die Bundesregierung fokussiert sich beim Umgang mit Desinformation auf ausländische Informationsmanipulation. Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) geleitete Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen gewährleistet einen engen ressort- und behördenübergreifenden Austausch. Ebenfalls unter dem Dach der vom BMI geleiteten Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) findet zu generellen Fragen der Kommunikation im Kontext von ausländischer Desinformation ein Austausch in der Expertengruppe Desinformation unter der Leitung von Auswärtigem Amt und Bundespresseamt statt. Das Erkennen und die Abwehr von ausländischer Informationsmanipulation ist eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene Arbeitseinheiten und eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterschiedlichen Ressorts betrifft. Da eine anhaltende Befassung eines spezifischen Personenkreises ausschließlich mit ausländischer Informationsmanipulation meist nicht vorliegt, ist eine konkrete Zuordnung von Planstellen in der Regel nicht möglich. Ausschließlich mit ausländischer Informationsmanipulation befasst ist die Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ (PG ZEAM) im BMI. Die PG ZEAM setzt sich planmäßig zusammen aus Beschäftigten des BMI sowie, im Rahmen von Abordnungen, aus Beschäftigten anderer Behörden in einem Umfang von insgesamt zehn Vollzeitäquivalenten. Die Abordnungen neben dem BMI-Stammpersonal kommen aus dem Geschäftsbereich des BMI, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundespresseamt. Ausländische Desinformation betrifft auch alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik. Im Auswärtigen Amt befassen sich sowohl die Zentrale als auch die Auslandsvertretungen mit dem Thema ausländische Desinformation. Die federführend zuständige Einheit (15 Mitarbeitende, die sich u. a. mit ausländischer Informationsmanipulation befassen) arbeitet eng mit den Länder- und Fachreferaten im Auswärtigen Amt sowie den Auslandsvertretungen und Regionalen Deutschlandzentren zusammen, die ebenfalls die Verbreitung von ausländischer Desinformation beobachten. Hierfür hat das Auswärtige Amt in den vergangenen Jahren die Kapazitäten der Auslandsvertretungen zum Erkennen ausländischer Informationsmanipulation u. a. durch Schulungen ausgebaut. Unabhängig von der konkreten Fragestellung gibt es im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) das Referat „Umgang mit Desinformation; Kommunikationsstrategien“. Dort sind aktuell sechs Personen beschäftigt, die sich nicht ausschließlich mit dem „Umgang mit Desinformation“ beschäftigen, sondern wie der Referatsname es zeigt, mit Kommunikationsstrategien allgemein. Aktuell richtet sich das Bundespresseamt strukturell und inhaltlich neu aus und passt sich einer veränderten Medienwelt an. Hierzu gehört auch ein neu eingerichteter Leitungsstab (LS) „Strategie, Innovation, Resilienz“, der sich u. a. im Rahmen der Risikokommunikation auch mit dem Umgang mit Desinformation befassen wird. Die neuen Strukturen sollen am 1. Juni 2026 in Kraft treten.
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