Fragen zur Notwendigkeit eines umfassenden Lagebilds zu Sabotage, Spionage und Desinformation (Antwort zu Drs. 21/769)
Text
Fragen zur Notwendigkeit eines umfassenden Lagebilds zu Sabotage, Spionage und Desinformation (Antwort zu Drs. 21/769)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/995
21. Wahlperiode 24.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/769 –
Fragen zur Notwendigkeit eines umfassenden Lagebilds zu Sabotage, Spionage
und Desinformation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland, ihre demokratischen Institutionen, aber
auch ihre Lebensadern, die kritischen Infrastrukturen (KRITIS), sind seit
Jahren sehr ernsten Angriffen, auch und vor allem ausländischer
Nachrichtendienste und ihr nahestehender Gruppierungen ausgesetzt. Der russische
Angriffskrieg gegen die Ukraine wirkte dabei als Katalysator für die feindlichen
nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des russischen Regimes unter Wladimir
Putin. Es ist ein deutlicher Anstieg sicherheitsrelevanter russischer Aktivitäten
in Europa und besonders auch in Deutschland zu verzeichnen. Spionage,
Sabotage und Desinformationskampagnen bilden dabei zentrale Elemente
zahlreicher fast täglich stattfindender hybrider Angriffe, die sich gezielt gegen
politische Institutionen, kritische Infrastrukturen und den öffentlichen Diskurs
richten und dadurch zunehmend die gesellschaftliche Stabilität gefährden. Auf
diese eklatant gestiegenen Angriffe und die Notwendigkeit, rechtsstaatlich
entschlossen auf sie zu reagieren, machen auch Vertreter deutscher
Sicherheitsbehörden und der Nachrichtendienste seit Langem vehement
aufmerksam. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt in seinem kürzlich
veröffentlichten Jahresbericht eine zunehmende Offenheit, Aggressivität und
strategische Vielfalt russischer Operationen gegen die Grundpfeiler unserer
freiheitlich-demokratischen Gesellschaft fest (www.verfassungsschutz.de/Shar
edDocs/hintergruende/DE/spionage-und-proliferationsabwehr/gefaehrdung-ru
ssische-spionage-sabotage-desinformation.html).
Diese Entwicklungen sind jedoch nicht isoliert zu betrachten, sondern stehen
im Kontext einer umfassenderen Bedrohung durch das zunehmend aggressive
Verhalten von Putins Russland und insbesondere seiner verdeckt operierenden
Geheimdienste und ihnen nahestehender Gruppierungen. Deren Agieren wird
immer aggressiver. Sie schrecken selbst vor schweren Straftaten nicht zurück.
Davon zeugen verschiedene Verfahren, die der Generalbundesanwalt (GBA)
derzeit führt. Auch bei der letzten öffentlichen Anhörung der
Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) am 14. Oktober
2024 warnten deren Spitzen ausdrücklich vor Russlands imperialistischer
Expansionspolitik (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-pa-pkg
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 24. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
r-1020558). Insbesondere der Bundesnachrichtendienst und sein (noch)
amtierender Präsident Bruno Kahl warnten zuletzt öffentlich davor, dass
Russland sogar die Reaktionsmechanismen des NATO-Bündnisses – namentlich
den Artikel 5 des NATO-Vertrages – auf die Probe stellen wird (www.tagesspi
egel.de/internationales/haben-nachrichtendienstliche-belege-bnd-chef-kahl-wa
rnt-vor-russischem-angriff-auf-nato-staaten-13834069.html).
Dabei ist ein Schlüsselelement im Baukasten der hybriden russischen Angriffe
gegen den Westen – aber auch sonstiger, insbesondere chinesischer Akteure –
die Spionage. Ziel dieser Aktivitäten ist es, Informationen aus sensiblen
Bereichen wie Politik, Militär, Wirtschaft, Forschung und kritischer Infrastruktur zu
gewinnen. Neben der klassischen Spionage – durch Nutzung menschlicher
Quellen – kommt dabei auch Cyberangriffen eine herausragende Bedeutung
zu. Letztere verursachen nach Erhebungen des Branchenverbandes BITKOM
– die nach Auffassung des BfV-Vizepräsidenten Sinan Selen noch immer nicht
einmal die Realität widerspiegeln – wirtschaftliche Schäden in dreistelliger
Milliardenhöhe (www.rnd.de/wirtschaft/bitkom-wirtschaftsschutzbericht-uebe
r-cyberangriffe-und-spionage-schaeden-bei-unternehmen-auf-WLMC7BDRX
RBLTDP54CQJSJVTW4.html), haben aber auch immer wieder das Ziel,
sicherheitsrelevante Information zu extrahieren, und gefährden damit aktiv und
mit wachsender Bedrohlichkeit auch die nationale Sicherheit. Auch durch
journalistische („Vulcan-Files“) Recherchen wissen die Fragesteller, dass alle
EU-Mitgliedstaaten im Fokus der Angreifer stehen, Deutschland als Land im
Herzen Europas und einer der wichtigsten Unterstützer der Ukraine jedoch
ganz besonders. Ebenso besorgniserregend sind regelmäßig auftretende
Drohnenüberflüge über Kasernen, militärische Einrichtungen, Marineanlagen sowie
über Anlagen der kritischen Infrastruktur (www.tagesschau.de/investigativ/nd
r-wdr/zunahme-drohnensichtungen-100.html oder zur KRITIS www.ndr.de/fe
rnsehen/sendungen/panorama3/meldungen/Drohnen-ueber-Norddeutschland-
Kritische-Infrastruktur-im-Visier,drohnen442.html). Bislang nicht ausreichend
erfasst scheint nach Ansicht der Fragesteller zudem das Ausmaß
rechtswidriger Zutritte und Einbrüche in KRITIS-Anlagen und sensible
Rüstungsunternehmen. Betreiber berichten, auch gegenüber den Fragestellern, von einem
besorgniserregenden und nicht allein durch Private abwehrbaren Ausmaß, in
dem sie aufgebrochene Türen und Fenster, Löcher in Zäunen, maskierte
Personen im Umfeld der Anlagen und Ähnliches registrieren. Diese Vorfälle
deuten darauf hin, dass systematisch nach Schwachstellen in der deutschen
Verteidigungs- und Sicherheitsarchitektur gesucht wird, um diese zu identifizieren
und für eigene Zwecke nutzbar zu machen.
Zudem ist eine ähnliche Entwicklung auch im Hinblick auf
Sabotageaktivitäten zu beobachten. Diese zeichnet sich sowohl im Hinblick auf die Vielfalt der
eingesetzten geheimdienstlichen Methoden als auch der Bandbreite
potenzieller Zielobjekte aus. So sind gezielte Tötungen im öffentlichen Raum – wie
etwa der Tiergarten-Mord – sowie strategisch vorbereitete Anschlagspläne
gegen Führungspersonal der deutschen Rüstungsindustrie dokumentiert.
Besonders alarmierend ist der verstärkte Einsatz niedrigschwellig rekrutierter
Handlanger – sogenannter Low-Level-Agenten (oder auch Wegwerfagenten)
–, die gezielt zur Ausführung von Störaktionen für kleines Geld angeheuert
und eingesetzt werden. Darüber hinaus sind auch Sabotageakte, etwa mittels
Brandsätze, gegen Energie-, Verkehrs- und Militäreinrichtungen mit
mutmaßlich nachweislich russischer Handschrift zu verzeichnen (www.tagesspiege
l.de/politik/dhl-paketbrand-in-leipzig-sabotage-akt-vom-juli-hatte-offenbar-fas
t-zu-flugzeugabsturz-gefuhrt-12528386.html; www.morgenpost.de/vermischte
s/article242247132/Grossbrand-in-Berlin-Firma-stellt-Waffen-fuer-Ukraine-h
er.html).
Eng verknüpft mit diesen physischen Angriffen auf gesellschaftliche Stabilität
ist eine weitere digitale Dimension hybrider Kriegsführung: die gezielte
Verbreitung von Desinformation. Während Sabotageakte unmittelbar sichtbare
Schäden anrichten, entfalten Desinformationskampagnen ihre Wirkung oft
schleichend – und sind dabei nicht minder gefährlich für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratische Ordnung. Russland und seine
Proxies verbreiten dazu bewusst und zielgerichtet falsche oder irreführende
Informationen bzw. verschweigen und verschleiern wesentliche Teile einer
Information. Sie nutzen für die Verbreitung von Desinformation den gesamten
Informationsraum, also alle digitalen und analogen Kanäle, Medien und
Formate. Damit will man gezielt und vorsätzlich Menschen und die Öffentlichkeit
täuschen, beeinflussen und verunsichern, die öffentliche Meinungsbildung
manipulieren, kontroverse Debatten zusätzlich emotionalisieren,
gesellschaftliche Spannungen verstärken und Misstrauen in staatliche Institutionen und
Regierungshandeln schüren. Die Kampagnen greifen dabei häufig emotional
aufgeladene oder polarisierende Themen auf und verbreiten gezielt
Falschinformationen – etwa über prominente politische Akteure, wie im Fall der
Falschbehauptung über einen angeblichen Kokainkonsum von Emmanuel
Macron (www.spiegel.de/ausland/emmanuel-macron-versteckt-taschentuch-ru
ssland-spinnt-daraus-koks-vorwurf-a-0162d96e-c9f4-47ce-871b-a73e235d
2032). Besonders besorgniserregend ist, dass solche Narrative nicht nur über
russische Kanäle verbreitet werden, sondern zunehmend auch von
inländischen Akteuren oder sogenannten Trollbots aufgegriffen und weiterverbreitet
werden, wodurch eine gefährliche Wechselwirkung zwischen ausländischer
Einflussnahme und innergesellschaftlicher Radikalisierung entsteht, die den
öffentlichen Diskurs massiv beeinflusst und das demokratische Gemeinwesen
nachhaltig destabilisiert.
Zugleich sticht neben den russischen feindlichen Attacken gegen die
Bundesrepublik Deutschland wie in anderen westlichen und demokratischen
Gesellschaften die Volksrepublik China aufgrund ihrer Operationen im Bereich der
Spionage und Einflussnahme in Deutschland hervor. Diese stellen sowohl
quantitativ und qualitativ sowohl mit ihrem, wie es das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) betont, „All-Tools-and-All-Sectors-Approach“ (www.verfa
ssungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/wirtschafts-wissenschaftsschu
tz/chinas-neue-wege-der-spionage.html) als auch mit Blick auf die langfristige
Strategie, die Quantität und Qualität der Attacken ebenfalls eine besondere
Gefahr dar, die auch nach Ansicht der Fragesteller deutlich mehr an
Aufmerksamkeit und ein erhöhtes Maß an Schutzmaßnahmen, unter anderem auch im
Wissenschaftsbereich, dringend erforderlich macht.
All diese Entwicklungen verdeutlichen das Ausmaß, in dem Deutschland im
Zentrum hybrider Angriffe, insbesondere aus Russland, aber auch aus
mehreren anderen autoritären Staaten, steht. Eine echte Zeitenwende auch in der
inneren Sicherheit und die schnellstmögliche Erhöhung gesellschaftlicher
Resilienz gegenüber der stark gestiegenen Bedrohung bleiben das Gebot der
Stunde. Die Erweiterung des Sicherheitsbegriffs im Rahmen der Änderungen der
Finanzverfassung waren auch nach Meinung der Fragesteller ein
entscheidender Schritt. Weitere müssen dringend folgen. Die neuen finanziellen
Möglichkeiten müssen schnell und effektiv genutzt werden. Denn: Es braucht dringend
eine moderne, vorausschauende und auf Resilienz ausgerichtete Innen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Der Umgang und das Zusammenführen
wichtiger Informationen innerhalb der Bundesregierung ist dafür ein
herausragend wichtiger Baustein; eine zentrale, ressort- und Bund-Länder-
übergreifende Koordinierung und Bündelung sicherheitsrelevanter Erkenntnisse ist nach
Einschätzung der Fragesteller bislang jedoch nicht erkennbar. Um hybride
Angriffe und Desinformation effektiv erkennen und abwehren zu können, ist dies
aber zwingend erforderlich, insbesondere um das Ausmaß der Angriffe
überhaupt absehen zu können, um Muster zu erkennen und mögliche politische
und gesetzgeberische Handlungsnotwendigkeiten identifizieren zu können.
Eine resiliente Gesellschaft ist zudem zwingend auf gut informierte und
wachsame Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Dies kann nur durch eine
gänzlich andere Ansprache durch die Spitzen der Bundesregierung erreicht
werden. Auch dafür könnte ein Gesamtlagebild „Nationale Sicherheit“ ein
wichtiger Baustein sein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die in der vorliegenden Anfrage aufgeführten Einzelphänomene (u. a.
Sabotage, Spionage, Cyberangriffe, Desinformation) werden, sofern sie
ausländische staatliche Urheber haben, seitens der Bundesregierung als „hybride
Bedrohungen“ geführt und bearbeitet. Hybride Bedrohungen bezeichnen
koordinierte, illegitime Handlungen staatlicher und staatlich gelenkter Akteure zur
Durchsetzung eigener Interessen zum Nachteil eines anderen Staates, die außerhalb
des Rahmens eines konventionellen militärischen Angriffs bleiben.
Federführendes Ressort innerhalb der Bundesregierung für den Umgang mit
hybriden Bedrohungen ist das Bundesministerium des Innern (BMI). Das BMI ist
für die ressort- sowie Bund-Länder-übergreifende Koordinierung und
Bündelung von Erkenntnissen verantwortlich.
Um ein gemeinsames Vorgehen der Ressorts auf nationaler Ebene
sicherzustellen, wird in der „Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen“ (AG Hybrid) unter
Leitung des BMI der strategische Umgang mit hybriden Bedrohungen koordiniert.
Auf Arbeitsebene ist die vom BMI geleitete „Task Force gegen Desinformation
und weitere hybride Bedrohungen“ tätig. Beide Gremien umfassen alle
Ressorts und u. a. die Sicherheitsbehörden. Die Task Force koordiniert auch den
Schutz von Wahlen vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation.
Für eine Stärkung des Informationsaustauschs zwischen Bundesressorts,
Sicherheitsbehörden des Bundes, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden
sorgt unter Federführung des BMI eine Bund-Länder-offene Arbeitsgruppe
Hybride Bedrohungen in der Struktur der Innenministerkonferenz (IMK). Hier
werden u. a. die Auswirkungen hybrider Bedrohungen auf die Länder
einschließlich ihrer Kommunen erörtert.
Auf internationaler Ebene kooperiert die Bundesregierung beim Umgang mit
hybriden Bedrohungen in verschiedenen bi- und multilateralen Formaten. In
diesen Formaten findet ein regelmäßiger Informations- und
Erfahrungsaustausch statt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Zusammenarbeit auf EU-
Ebene, innerhalb der NATO und den G7.
Der parlamentarische Raum wird von der Bundesregierung zu hybriden
Bedrohungen informiert. Die Bundesregierung hat z. B. Informationsmaterialien zu
hybriden Bedrohungen und Schutzmaßnahmen im Kontext der Bundestagswahl
2025 bereitgestellt.
Auch die Öffentlichkeit wird mittels vielfältiger Informationsmaterialien zu
hybriden Bedrohungen sensibilisiert.
Unter Federführung des BMI erstellt die Bundesregierung in der Regel alle
zwei Wochen den Lagebericht Hybride Bedrohungen, der als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Darin finden sich u. a. Beiträge zu Bedrohungen
im Informations- und Cyberraum sowie zu Spionage und Sabotage. Der
Lagebericht Hybride Bedrohungen wird den Bundesressorts und nachgeordneten
Behörden sowie den Ländern zur Information und Sensibilisierung zur
Verfügung gestellt.
Die Frage nach einzelnen und/oder gebündelten „Lagebildern“ zieht sich durch
die vorliegende Anfrage. Dieser Begriff ist jedoch nicht einheitlich definiert
und wird je nach Akteur und Ebene unterschiedlich verstanden.
Grundsätzliches Ziel eines Lagebildes ist nach Auffassung der Bundesregierung, den
Verantwortlichen auf den unterschiedlichen, administrativen Ebenen eine valide
Informationsbasis und Entscheidungsgrundlage für ihr Handeln zu bieten.
Derzeit erarbeiten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das
Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag von AK II und AK IV ein sogenanntes Lagebild
„Hybride Bedrohungen“, welches zur Herbstsitzung der IMK 2025 vorzulegen
ist und die Phänomenbereiche Desinformation, Proliferation, Spionage,
Sabotage und Staatsterrorismus umfassen soll. Dieses Lagebild scheint für die
fachlich erforderliche Bewertung und fortlaufende Betrachtung geeignet und führt
operative Erkenntnisse zu den genannten Einzelphänomenen zusammen. Es
umfasst allerdings bei weitem nicht alle Facetten hybrider Bedrohungen.
2. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1 und 3 aus Gründen des Staatswohls
nicht, auch nicht in eingestufter Form, erfolgen kann. Die öffentliche
Beantwortung der Fragen würde Zahlen in solch detaillierter Form darlegen, dass
daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf etwaige
Aufklärungsfähigkeiten sowie die Einsatzbereitschaft der Drohnenabwehr der Bundeswehr gezogen
werden können. Eine Preisgabe dieser Informationen könnte schwerwiegende
Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage mit sich
bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung militärischer
Liegenschaften und des Bundeswehrpersonals führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre
eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundeswehr und somit der
Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten
ggf. auch Schwachstellen der Streitkräfte aufgedeckt werden, deren Kenntnis
zum Nachteil der Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr
genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für
die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu
Vorkommnissen in Bezug auf militärische Liegenschaften, Einrichtungen und
Anlagen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der
Informationen in Hinblick auf die Verteidigungsbereitschaft und
Aufklärungsfähigkeiten der Bundeswehr und somit den Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine
Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem
Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des
Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten
ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
3. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 2, 4 und 5e aus Gründen des
Staatswohls ausnahmsweise nicht offen erfolgen kann. Eine Offenlegung selbst
scheinbar abstrakter Zahlenwerte – wie etwa der Anzahl der Vorkommnisse, in
denen bestimmte nachrichtendienstliche oder polizeiliche Mittel eingesetzt
wurden – kann Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten, den
Ressourceneinsatz, den strategischen Fokus sowie bestehende Erkenntnislagen der
Bundessicherheitsbehörden zulassen. So kann etwa durch die Veröffentlichung von
Daten mehrerer aufeinanderfolgender Jahre ein Profil der Ermittlungsintensität
und Prioritätensetzung einzelner Kriminalitätsbereiche entstehen. Ferner sind
die Informationen bei Kenntnisnahme durch Unbefugte auch dazu geeignet,
Rückschlüsse auf Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr zuzulassen.
Gerade in Bereichen, in denen eine fremde Macht involviert ist, können solche
Informationen die Gegenseite in die Lage versetzen, Handlungen gezielt
anzupassen, Beweismittel zu verschleiern oder Ermittlungen zu unterlaufen. Die
Antwort zu den genannten Fragen wird daher als Verschlusssache gemäß der
VSA mit dem VS-Grad „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
4. Ferner ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 5a bis 5d, 13 bis 13c und 16
bis 16d aufgrund des unzumutbaren Aufwandes, der mit einer Antwort
verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in
ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7.
November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die
Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie
mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Kriterien im Sinne
der Fragestellungen sind keine, die in den Verfahrensregistern des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) geführt werden. Erforderlich wäre
daher eine händische Auswertung eines immensen Aktenbestandes. Selbst bei
digitalisierten Aktenbeständen müsste eine manuelle Suche zusätzlich erfolgen,
da auch mittels Abfrage einzelner Suchbegriffe keine vollständige Trefferliste
garantiert werden könnte. Die zur Beantwortung der Fragen notwendige
Recherche würde die entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen
erheblichen Zeitraum in einer Weise beanspruchen, dass diesen eine
ordnungsgemäße Erledigung ihrer Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre. Auch weist
die Bundesregierung darauf hin, dass etwa verdeckt geführte
Ermittlungsverfahren nicht – auch nicht in eingestufter Form – beauskunftet werden können.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das
aus dem Rechtsstaatprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung
einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch
die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine Auskunft würde konkret
weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger
und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das
Informationsinteresse des Parlaments daher hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer
effektiven Strafverfolgung zurück. Im Übrigen weist die Bundesregierung
darauf hin, dass zu auf Landesebene geführten Verfahren aufgrund der vom
Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung
genommen wird.
5. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage 9 wegen des unzumutbaren Aufwandes,
der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das
parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht
(BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50,
147 f.). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung
verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Eine
Quantifizierung relevanter Sachverhalte ist nicht möglich. Ab wann eine
Betroffenheit als Cyberangriff gewertet werden kann, ist hier unklar und weder in
der Fragestellung noch grundsätzlich definiert. Die mögliche Spannweite einer
Begriffsbeschreibung reicht von einem Zugang einer Phishing-Mail bei einem
Betroffenen bis hin zu einem nachweislich eingetretenen tatsächlichen und
erheblichen Schadensereignisses (im Bereich der Informationssicherheit
gleichbedeutend mit dem Verlust von mindestens der Integrität oder der
Vertraulichkeit oder der Verfügbarkeit von Daten/IT-Infrastruktur). Auch dies
berücksichtigend wird keine laufende statistische Erfassung vorgenommen. Selbst bei
hinreichender Begriffsbestimmung müsste jeder Sachverhalt händisch nach
Aktenlage geprüft werden. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand
würde die Ressourcen allein im Bereich der Spionageabwehr für einen nicht
absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen
bringen. Die Aussagekraft der ermittelten Zahlen wäre noch dazu gering, da hier
von einer enormen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Die Cyberabwehr
des BfV bearbeitet fokussiert Einzelsachverhalte, es muss allerdings von einem
Massenphänomen ausgegangen werden. Das darauf basierende Lagebild kann
zwar so qualifizierte Aussagen über den Modus Operandi staatlich gesteuerter
Cyberakteure liefern, mögliche betroffene Branchen identifizieren, Trends
erkennen und die Herkunft und Interessenlage der Angreifer analysieren. Eine
umfassende Aussage zur exakten Anzahl kann jedoch so nicht erfolgen.
1. Wie viele Fälle des unerlaubten Betretens, Ausspähens oder physischen
Manipulierens, Beschädigens und Einbrechens von und in Kasernen,
militärische Einrichtungen und Marineanlagen auf deutschem Bundesgebiet
sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt geworden (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf Nummer 2 ihrer Vorbemerkung.
2. Wie viele Fälle des unerlaubten Betretens, Ausspähens oder physischen
Manipulierens, Beschädigens und Einbrechens von und in KRITIS-
Anlagen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt geworden
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf Nummer 3 ihrer Vorbemerkung.
3. Wie viele Fälle von Drohnen(über-)flügen über Kasernen, militärischen
Einrichtungen und Marineanlagen auf deutschem Bundesgebiet sind der
Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt und dokumentiert worden
(bitte nach Einrichtungen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf Nummer 2 ihrer der Vorbemerkung.
4. Wie viele Fälle von Drohnen(über-)flügen über KRITIS-Einrichtung und
Anlagen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt und
dokumentiert worden (bitte nach Einrichtungen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf Nummer 3 ihrer Vorbemerkung.
5. Bitte jeweils differenziert mit Bezug auf die Fragen 1 bis 4:
a) In wie vielen Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet?
b) In wie vielen Fällen konnten tatverdächtige Personen ermittelt
werden?
c) In wie vielen Fällen kam es zur Anklage?
d) In wie vielen Fällen konnten Bezüge zu ausländischen
Nachrichtendiensten und bzw. oder Auftraggebern bzw. Hintermännern
festgestellt werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 5a bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf Nummer 4 ihrer Vorbemerkung.
e) Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche oder faktische
Defizite, die die Aufklärung von in den Fragen 1 bis 4 erfragten Fällen
besonders erschweren, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung verweist auf Nummer 3 ihrer der Vorbemerkung.
6. Bei welchen landes- und bundesbehördlichen Stellen liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung Informationen über die in den Fragen 1 bis 4
erfragten Fälle vor, und bei welchen Stellen oder Zentren laufen diese
zusammen?
Das Lagezentrum des BMI beobachtet rund um die Uhr sicherheitsrelevante
Ereignisse in Deutschland und dem Ausland, sofern die Sicherheitslage im
Inland oder deutsche Interessen betroffen sein könnten. In enger Abstimmung mit
dem Bundeskanzleramt, den Bundesressorts und den Landesinnenministerien
werden relevante Informationen ausgetauscht, analysiert und erstbewertet.
Daraus entstehen unterschiedliche Lageprodukte und Ad-hoc-Briefings, zum einen
für das BMI, zum anderen für die Länder. Dazu zählt auch der „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Lagebericht Innere Sicherheit (gemäß
Umlaufbeschluss des UA FEK vom 4. Juli 2012 und Umlaufbeschluss des AK II der
IMK vom 27. Juli 2012), der täglich erscheint und die Sicherheitslage im
Berichtszeitraum der vergangenen 24 Stunden abdeckt. Dieser beinhaltet neben
der polizeilichen Lage u. a. auch den Unterpunkt Katastrophen und größere
Gefahren- und Schadenslagen/sicherheitsrelevante Vorfälle i. Z. m. kritischen
Infrastrukturen. Er wird an einen breiten Verteiler in Bund und Ländern
gesteuert.
Diese Erkenntnisse werden regelmäßig auch in dem VS-NfD eingestuften
Lagebericht Hybride Bedrohungen zusammengefasst. Der Lagebericht Hybride
Bedrohungen wird den Bundesressorts und nachgeordneten Behörden sowie
den Ländern über den Verfassungsschutzverbund in der Regel alle zwei
Wochen zugestellt. Darüber hinaus erfolgt auf nationaler Ebene ein
Informationsaustausch in der wöchentlich tagenden Task Force gegen Desinformation und
weitere hybride Bedrohungen.
7. Gibt es eine einheitliche Stelle bei der Bundesregierung, bei der
sämtliche Informationen über die in den Fragen 1 bis 4 erfragten Fälle
zusammengetragen und im Sinne eines Lagebildes gebündelt werden, und wer
hat darauf Zugriff oder wird wie darüber informiert?
a) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines
entsprechenden Lagebildes?
b) Plant die Bundesregierung künftig die Erstellung und Einrichtung
eines entsprechenden Lagebildes?
c) Wenn ja, bei welcher Stelle soll ein solches Lagebild vorliegen, und
in welchem zeitlichen Intervall (täglich bzw. wöchentlich bzw.
monatlich) sollen dort relevante Informationen für wen
zusammengetragen werden?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Polizeilich relevante Sachverhalte im Sinne der Fragen 1 bis 4 werden in den
Zentralstellen des BKA zusammengetragen und phänomen- beziehungsweise
tatmittelspezifisch gebündelt und ausgewertet. Es werden die Lagebilder
Spionage (jährlich), Lagebilder Sabotage und Tatmittel Drohnen (beide
quartalsweise) sowie perspektivisch das Lagebild Hybride Bedrohung (unter Federführung
des BfV) erstellt und den Bedarfsträgern zur Verfügung gestellt.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstellt
im Auftrag des BMI ein Lagebild zur Versorgungssituation mit kritischen
Dienstleistungen (KRITIS-Lagebild). Es ist Bestandteil des „Gemeinsamen
Lagebildes Bevölkerungsschutz“, welches vom Gemeinsamen
Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz zweiwöchentlich aktualisiert und an einen
Empfängerkreis in Bundesressorts und Ländern verteilt wird. Der Fokus liegt hierbei
jedoch nicht auf Vorfällen i. S. der Fragen 1 bis 4, sondern primär auf
möglichen Einschränkungen bei der Versorgung mit kritischen Dienstleistungen.
Quelle der Lageinformationen sind Bundesressorts (gemäß deren Zuständigkeit
bezogen auf die KRITIS-Sektoren) und die Innenressorts der Länder.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in wie viel
Prozent der in den Fragen 2 und 4 erfragten Fälle Betreiber von KRITIS
überhaupt die Behörden informieren?
a) Falls dies nicht immer der Fall ist, welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um ein zuverlässiges und verbindliches
Meldesystem von KRITIS-Betreibern zu den Sicherheitsbehörden zu
gewährleisten?
b) An welche Stellen können sich Betreiber von KRITIS wenden, wenn
sie die in den Fragen 2 und 4 erfragten Fälle beobachten?
c) Falls es sich dabei um mehrere Stellen handelt, in welchem Maß und
welchem zeitlichen Intervall und in welchem Format tauschen die
beteiligten Behörden Informationen, die sie von Betreibern von
KRITIS erhalten haben, aus?
d) Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer einheitlichen
Meldestelle für Betreiber von KRITIS zur Meldung von in den Fragen 2
und 4 erfragten Fällen, und wenn ja, in welcher Bundesbehörde oder
Stelle soll diese künftig angesiedelt werden?
Die Fragen 8 bis 8d werden gemeinsam beantwortet.
Erster Ansprechpartner sind die örtlichen Polizeidienststellen. Da bei den in
den Fragen 2 und 4 genannten Fällen meist Straftaten im Raum stehen, sind
regelmäßig gefahrenabwehrende oder Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist hierdurch ein einheitlicher
Meldeweg vorgegeben. Weitere Stellen werden sachverhaltsabhängig durch die
Polizeidienststellen einbezogen. Betroffene können sich zusätzlich an das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie an
Aufsichtsbehörden wenden. Das BSI unterrichtet gemäß § 8b Absatz 2 Nummer 4 BSIG
unverzüglich Aufsichtsbehörden sowie das BBK bei meldepflichtigen KRITIS-
Vorfällen in VS-NfD. Das BSI sensibilisiert KRITIS-Betreiber kontinuierlich
bzgl. der Meldepflicht über verschiedene Kanäle.
Zudem sieht die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) vor,
dass Betreiber von KRITIS künftig auch physische Vorfälle wie erhebliche
Störungen oder Ausfälle an eine zentrale Stelle melden. Die CER-Richtlinie soll
durch den derzeit erarbeiteten Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes in
nationales Recht umgesetzt werden. Voraussichtlich soll der Gesetzentwurf
Regelungen für ein Vorfallsmonitoring enthalten; das heißt, dass Betreiber von
KRITIS Vorfälle dem BKK melden. Ziel dabei ist es, sektorübergreifend
Interdependenzen zu erkennen und daraus Rückschlüsse zur Verbesserung eines
künftigen KRITIS-Schutzes ziehen zu können.
Im aktuellen NIS2-Umsetzungssgesetz-Entwurf ist eine einheitliche
Meldestelle aufgenommen worden, die Vorfälle nach KRITIS-DachG-Entwurf und NIS2-
UmsuCG-Entwurf umfasst. In der Antwort zu den Fragen 2 und 4 genannten
Fälle wären dann in die einheitliche Meldestelle integriert, wenn diese unter die
in beiden Gesetzesentwürfen genannten Definitionen melderelevanter Vorfälle
fallen.
9. Wie viele Fälle von Cyberangriffen, die nicht ausschließlich
wirtschaftlich motiviert, sondern potenziell sicherheitsgefährdend sind, sind der
Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt (bitte nach Jahren und
Sektoren aufschlüsseln)?
10. Wie viele der in Frage 9 erfragten Fälle waren dergestalt erfolgreich, dass
eine Beeinträchtigung deutscher oder europäischer Sicherheitsinteressen
jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Umfangreiche Informationen zu Fällen von Cyberangriffen in Deutschland seit
dem Jahr 2022 können den jährlich im Internet veröffentlichten IT-Sicherheits-
Lageberichten des BSI („Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022“,
„Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023“, „Die Lage der IT-Sicherheit
in Deutschland 2024“) sowie den jährlich im Internet veröffentlichten
Bundeslagebildern Cybercrime 2022 bis 2024 des BKA entnommen werden.
Darüber hinaus wird auf Nummer 5 der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
11. Wie viele der in Frage 9 erfragten Fälle können eindeutig oder
wahrscheinlich staatlich oder staatlich gelenkten Akteuren zugeordnet werden
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach konkreten Staaten und
eindeutiger bzw. wahrscheinlicher Attribution differenzieren)?
Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
Darüber hinaus lassen sich aus dem aus der Analyse von Einzelsachverhalten
basierenden Lagebild und Trendbeobachtung des BfV Aussagen des
Branchenverbands Bitkom bestätigen. Dieser hat auf Grundlage einer durchgeführten
Umfrage unter seinen Mitgliedern für 2024 unter anderem festgestellt, dass
20 Prozent der Unternehmen durch (versuchte) Cyberspionage durch
ausländische Nachrichtendienste betroffen waren und dies nahezu einer Verdreifachung
der vorjährigen Zahlen gleichkommt. Ferner verweist die Bundesregierung auf
den aktuellen und vergangene Verfassungsschutzberichte, in welchen
umfassende Ausführungen zu staatlichen bzw. staatlich gelenkten Cyberangriffen
enthalten sind.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie hoch die
Dunkelziffer der in Frage 9 erfragten Fälle ist, also wie viele Fälle gar
nicht bekannt werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf Nummer 5 der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
13. In wie vielen der in Frage 9 erfragten Fälle wurde ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet?
a) In vielen dieser Fälle konnten tatverdächtige Personen ermittelt
werden?
b) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung?
c) In wie vielen der in den Fragen 13, 13a und 13b erfragten Fälle (bitte
differenzieren) konnten Bezüge zu ausländischen
Nachrichtendiensten und bzw. oder Auftraggebern bzw. Hintermännern festgestellt
werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Nummern 4 und 5 ihrer Vorbemerkung.
14. Gibt es eine einheitliche Stelle bei der Bundesregierung, bei der
sämtliche Informationen über die in den Fragen 9 bis 13 erfragten Fälle
zusammengetragen und im Sinne eines Lagebildes gebündelt werden?
a) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines
entsprechenden Lagebildes, und inwieweit würde ein solches Lagebild
nach Auffassung der Bundesregierung dazu beitragen, die in den
Fragen 9 bis 13 erfragten Fälle besser aufzuklären und zukünftig
verhindern zu können?
b) Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines entsprechenden
Lagebildes?
c) Wenn ja, bei welcher Stelle soll ein solches Lagebild vorliegen, und
in welchem zeitlichen Intervall (täglich bzw. wöchentlich bzw.
monatlich) sollen dort relevante Informationen zusammengetragen
werden?
d) Bei welchen Stellen bei der Bundesregierung oder den
Landesregierungen liegen Informationen oder gar partielle Lagebilder über die in
den Fragen 9 bis 13 erfragten Fälle vor?
Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Das auf Bundesebene federführende Referat für hybride Bedrohungen
einschließlich Desinformation im BMI sammelt systematisch aktuelle Fälle
hybrider Bedrohungen im Cyberraum und stellt diese in dem VS-NfD eingestuften
Lagebericht Hybride Bedrohungen regelmäßig zusammen. Der Lagebericht
Hybride Bedrohungen wird den Bundesressorts und nachgeordneten Behörden
sowie den Ländern über den Verfassungsschutzverbund in der Regel alle zwei
Wochen zugestellt. Darüber hinaus erfolgt auf nationaler Ebene ein
Informationsaustausch in der wöchentlich tagenden Task Force gegen Desinformation
und weitere hybride Bedrohungen.
Das BKA veröffentlicht das jährliche Lagebild zu Spionage mit Cyberspionage
und Staatsterrorismus, Proliferation (VS-NfD) mit Aussagen und statistischer
Erfassung zu Cyberspionage und fungiert als polizeiliche Zentralstelle in
diesem Phänomenbereich.
15. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung im Rahmen der
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und
Informationssicherheit), um sicherzustellen, dass sämtliche, bei Betreibern
von KRITIS vorliegenden, relevanten Informationen über die in den
Fragen 9 bis 13 erfragten Fälle beim Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), aber auch allen anderen betroffenen Behörden
vorliegen und Teil eines einheitlichen Lagebildes werden?
Der aktuelle NIS2-Umsetzungsgesetz-Entwurf sieht weiterhin – ähnlich zu den
bereits heute in § 8b des BSI-Gesetzes verankerten Pflichten – Weiterleitungs-
und Unterrichtungspflichten an Aufsichtsbehörden und zuständige Stellen vor.
16. Wie viele Fälle von Desinformation und Einflussnahme auf
demokratische Willensbildungsbildungsprozesse in Deutschland seit dem Jahr
2022 sind der Bundesregierung bekannt, die von eindeutig oder
wahrscheinlich staatlichen oder staatlich gelenkten Akteuren ausgegangen
sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach konkreten Staaten und
eindeutiger bzw. wahrscheinlicher Attribution differenzieren)?
a) Wie viele dieser Fälle sind nach Kenntnisstand und Auffassung der
Bundesregierung nach deutschem Recht strafbar?
b) In wie vielen dieser strafbaren Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet und konnten Tatverdächtige ermittelt werden?
c) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung?
d) In wie vielen Fällen konnten Bezüge zu ausländischen
Nachrichtendiensten und bzw. oder Auftraggebern bzw. Hintermännern
festgestellt werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)
Die Fragen 16 bis 16d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880
verwiesen.
e) Wie viele Fälle standen im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen
2025?
Die Bundestagswahl 2025 wurde nicht von ausländischen Akteuren
manipuliert. Es gibt keinen Zweifel an der Integrität der Wahl.
Im Vorfeld der Bundestagswahl gab es Versuche der ausländischen
Einflussnahme im Informationsraum. Diese zielten v. a. darauf ab, das Vertrauen in den
demokratischen Wahlprozess zu erschüttern und das Wahlverhalten der
Wahlberechtigten zu beeinflussen.
Insbesondere Russland führte mit großer Wahrscheinlichkeit mehrere verdeckte
Einflussnahmeoperationen und Kampagnen im Informationsraum durch, um
die Wahl zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Diese Einflussnahmeversuche
generierten in der Regel aber relativ geringe Reichweiten.
Darüber hinaus wird auf die Nummer 4 der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
17. Gibt es eine einheitliche Stelle bei der Bundesregierung, bei der
sämtliche Informationen über die in Frage 16 erfragten Fälle im Sinne eines
Lagebildes gebündelt vorliegen?
a) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines
entsprechenden Lagebildes, und inwieweit würde ein solches Lagebild
nach Auffassung der Bundesregierung dazu beitragen, die in Frage
16 erfragten Fälle besser aufzuklären und gezielte Gegenmaßnahmen
einleiten zu können?
b) Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines entsprechenden
Lagebildes?
c) Wenn ja, bei welcher Stelle soll ein solches Lagebild vorliegen,
welche – auch nichtstaatlichen – Stellen sollen zur
Informationsübermittlung verpflichtet oder ermutigt werden, und in welchem
zeitlichen Intervall (täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich) sollen dort
relevante Informationen zusammengetragen werden?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Das auf Bundesebene federführende Referat für hybride Bedrohungen
einschließlich Desinformation im BMI sammelt systematisch aktuelle Fälle
ausländischer Desinformation und stellt diese in dem VS-NfD eingestuften
Lagebericht Hybride Bedrohungen regelmäßig zusammen. Der Lagebericht Hybride
Bedrohungen wird den Bundesressorts und nachgeordneten Behörden sowie
den Ländern über den Verfassungsschutzverbund in der Regel alle zwei
Wochen zugestellt. Darüber hinaus erfolgt auf nationaler Ebene ein
Informationsaustausch in der wöchentlich tagenden Task Force gegen Desinformation und
weitere hybride Bedrohungen. Unter dem Dach der AG Hybrid arbeitet zudem
die seit 2018 bestehende Expertengruppe „Medien- und Informationsarbeit zu
Desinformation hybriden Bedrohungslagen“ (kurz „EG Desinformation“) unter
Leitung des Auswärtigen Amts und des Bundespresseamtes.
Die Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation“ (ZEAM) im BMI befindet sich seit 1. Juni 2024 im Aufbau. Im
Rahmen ihres Auftrags nimmt sie die Vorgehensweise, die Verbreitungswege,
sowie die Mechanismen ausländischer Einflussnahme durch
Informationsmanipulation in sozialen Netzwerken und im Internet in den Blick, um diese besser
verstehen und möglichst früh erkennen zu können.
Das Auswärtige Amt hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu vertreten sowie die Bundesregierung über
Verhältnisse und Entwicklungen im Ausland zu unterrichten (§ 1 Absatz 2
GAD). Diesem Auftrag kommt das Auswärtige Amt durch die Erstellung von
Lagebildern und Berichterstattung über die Entwicklungen im Ausland nach.
Im Rahmen des Auftrags des GAD beobachtet das Auswärtige Amt auch
öffentliche Debatten in den sozialen Medien. Hierzu gehört auch die
anlassbezogene Analyse von möglichen inauthentischen Verzerrungen und der
Informationsmanipulation. Diese Analyseerkenntnisse fließen als Teil von Lagebildern
in die außenpolitische Entscheidungsfindungen ein.
d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
Schaden durch Desinformation einzugrenzen, und was gedenkt sie darüber
hinaus an Maßnahmen zu ergreifen, und inwiefern prüft sie dabei den
Einsatz auch digitaler Technologien (ggf. welcher konkret)?
Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme
und Manipulation im Informationsraum sehr ernst und tritt ihr entschlossen
entgegen. Die zuständigen Behörden führen im Rahmen ihrer fachlichen
Zuständigkeiten und nach Maßgabe der gesetzlichen Befugnisse eine Vielzahl an
Maßnahmen der Prävention, Detektion und Reaktion durch.
Zudem arbeitet die Bundesregierung im Bereich des Umgangs mit
Desinformation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. So hat das BMI u. a.
mit der Bertelsmann Stiftung im Projekt „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für
eine starke Demokratie“ kooperiert, das eine bundesweite Debatte zum
Umgang mit Desinformation angestoßen hat. Überdies hat das BMI das Projekt
„Jahr der Nachricht 2024“ der UseTheNews gGmbH gefördert, welches zur
Stärkung der Medien- und Nachrichtenkompetenz, gerade der jüngeren
Bürgerinnen und Bürger, sowie der gesellschaftlichen Resilienz gegen
Desinformation beigetragen hat.
Die Bundesregierung prüft laufend die Einsatzmöglichkeiten innovativer
technologischer Lösungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und
Rahmenbedingungen.
e) In welchem formellen und informellen Rahmen tauscht sich die
Bundesregierung mit anderen betroffenen Staaten, insbesondere im
europäischen, transatlantischen und indopazifischen Raum, dazu aus?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
18. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Bevölkerung
über das Ausmaß und die Gefahren ausländischer, insbesondere
russischer und chinesischer, nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf dem
Gebiet des Bundesrepublik Deutschland zu unterrichten und ihre
Kompetenzen zum Umgang damit zu stärken?
Die Bundesregierung misst der Aufklärung über die Gefahren von Aktivitäten
gegnerischer Nachrichtendienste in Deutschland eine hohe Bedeutung bei. Zur
Sensibilisierung und Information ergreift sie eine Vielzahl an Maßnahmen und
nutzt dabei Publikationen, digitale Formate, Präventionsangebote und auch
direkte Zusammenarbeit. Beispielhaft sei hier als ein zentrales Instrument der
jährlich vom BMI herausgegebene Verfassungsschutzbericht genannt. Der
Bericht enthält u. a. umfassende Informationen zu Aktivitäten fremder Staaten in
Deutschland. Darüber hinaus veröffentlicht das BfV regelmäßig
Fachpublikationen und Informationsbroschüren zum Thema.
Die Bundesregierung prüft laufend und in Abhängigkeit eines Ereignisses –
auch im Sinne der Prävention sowie des Aufbaus von gesamtstaatlicher und
gesellschaftlicher Resilienz – geeignete Berichtsformen. Das BMI stellt
mehrsprachig umfangreiche Informationsmaterialien zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit für hybride Bedrohungen einschließlich Desinformation bereit, u. a.
abrufbar unter www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/wehrhafte-demo
kratie/abwehr-hybrider-bedrohungen/abwehr-hybrider-bedrohungen-node.html
sowie www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation/artike
l-desinformation-hybride-bedrohung.html.
a) Plant die Bundesregierung, etwa im Zuge der Einrichtung eines
nationalen Sicherheitsrats, eine grundlegende Neuordnung des
Informationsflusses zwischen den Landes- und Bundesbehörden mit Blick auf
Sabotage, Spionage und Desinformation?
b) Wenn ja, welche?
Die Fragen 18a und 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet beständig an einer weiteren Verbesserung des
Informationsflusses zwischen den Behörden und den föderalen Ebenen. Der
geplante Nationale Sicherheitsrat soll dazu einen Beitrag leisten.
c) Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, welche Auffassung die
Innenministerkonferenz (IMK) zu dieser Frage vertritt, und welche Rolle
sollte die IMK nach Auffassung der Bundesregierung dabei spielen?
Das auf Bundesebene federführende Referat für hybride Bedrohungen
einschließlich Desinformation im BMI leitet die auf Beschluss der IMK vom
Dezember 2021 gegründete Bund-Länder-offene Arbeitsgruppe Hybride
Bedrohungen (BLoAG Hybrid). In der BloAG Hybrid sind neben Bundesressorts und
den Sicherheitsbehörden des Bundes die ressortübergreifend und koordinierend
federführenden Ansprechstellen der Länder zu hybriden Bedrohungen (Single
Points of Contact – SPOC) sowie die kommunalen Spitzenverbände, der
Verband der kommunalen Unternehmen (VkU) sowie die LAG Cybersicherheit
vertreten. Die BloAG Hybrid kann dadurch wesentlich zur
Informationsweitergabe und Sensibilisierung der Bevölkerung in den Ländern und Kommunen
beitragen. Die IMK hatte im Dezember 2023 die Einrichtung der SPOC als
feste Strukturen zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen einschließlich
Desinformation empfohlen, über die der Informationsaustausch zwischen Bund und
Ländern in der BloAG Hybrid erfolgen soll. Die Ministerpräsidentenkonferenz
(MPK) verpflichtete sich im Juni 2024 daraufhin, bis September 2024 zentrale
Koordinierungs- und Ansprechstellen (Single Points of Contact – SPOC) für
das Thema hybride Bedrohungen und Desinformation einzurichten, die im
Bund und im Land jeweils federführend sind.
19. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, eigene Bemühungen im weiten
Feld der „Strategischen Kommunikation“ auszubauen und zu verbessern,
und wenn ja, wo genau, und mit welchem Ziel und welchen Maßnahmen
(bitte konkret aufschlüsseln)?
Im Bereich der strategischen Kommunikation haben sich ressortübergreifend
eingespielte Strukturen entwickelt, auf deren Grundlage die Bundesregierung
die Öffentlichkeit informiert und sensibilisiert. Von besonderer Bedeutung
bleiben hierbei die Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und
gesellschaftlicher Resilienz.
Die Bundesregierung kommuniziert stets proaktiv, transparent und
faktenbasiert, auch um die gesellschaftliche Resilienz gegen hybride Bedrohungen
weiter zu stärken. Dabei setzt die Bundesregierung Desinformation ganz konkret
die eigene umfassende und sachliche Information der Öffentlichkeit entgegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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