polradar

Desinformation und Verschwörungsnarrative über Entwicklungszusammenarbeit - Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5475)

dip / drucksache 15.05.2026 · WP 21 · 21/5967 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Desinformation und Verschwörungsnarrative über Entwicklungszusammenarbeit - Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5475) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5967 21. Wahlperiode 15.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5475 – Desinformation und Verschwörungsnarrative über Entwicklungszusammenarbeit – Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) hat im März 2026 ein Research Paper veröffentlicht, das eine deutliche Zunahme von Desinformation und Verschwörungsnarrativen über Entwicklungszusammenarbeit in deutschsprachigen rechtsextremen, verschwörungsideologischen und prorussischen Telegram-Kanälen dokumentiert. Ausgewertet wurden 36 420 Telegram-Nachrichten aus rund 3 000 Kanälen und 2 000 Gruppen im Zeitraum von Oktober 2024 bis November 2025 (Quelle: https://cemas.io/publikatione n/desinformation-ueber-entwicklungszusammenarbeit/). Die Analyse zeigt, dass im Zuge der Auflösung der Entwicklungsbehörde USAID durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika falsche und irreführende Behauptungen über USAID – u. a. als angebliches Zentrum des „Deep State“, als CIA-Frontorganisation oder als Terrorismusfinanzierer – gezielt an den deutschen Kontext angepasst wurden. Die Bundesregierung und deutsche Entwicklungsorganisationen (insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH [GIZ GmbH]) werden pauschal als korrupt und verschwenderisch dargestellt. Darüber hinaus dokumentiert das CeMAS-Paper die gezielte Beteiligung russischer Desinformationskampagnen: Die Kampagne „Operation Overload/ Matryoshka“ verbreitete nachweislich gefälschte Videos mit Millionenreichweite und die Kampagne „Storm‑1516“ lancierte eine erfundene Geschichte über deutsche Entwicklungsgelder für ein brasilianisches Fußballstadion, die auf X 3,3 Millionen Views erzielte. Ziel ist die Diskreditierung der Bundesregierung und der demokratischen Institutionen. Die Fraktion Die Linke fragt vor diesem Hintergrund nach den Kenntnissen der Bundesregierung zu diesen Vorgängen und nach den ergriffenen bzw. geplanten Gegenmaßnahmen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Ist der Bundesregierung das Research Paper des CeMAS vom März 2026 zu Desinformation und Verschwörungsnarrativen über Entwicklungszusammenarbeit bekannt, und wie bewertet sie dessen zentrale Befunde? Das genannte Paper ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung bewertet derartige Veröffentlichungen grundsätzlich nicht.  2. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Desinformation und Verschwörungsnarrativen über deutsche Entwicklungszusammenarbeit in deutschsprachigen Telegram-Kanälen und anderen sozialen Medien im Zeitraum von 2024 bis 2026?  3. Inwiefern sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) oder anderen zuständigen Behörden die im CeMAS-Paper beschriebenen koordinierten Weiterleitungsnetzwerke auf Telegram bekannt, die überproportional zur Verbreitung dieser Narrative beitragen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die in dem genannten Paper aufgeführten Erkenntnisse stimmen mit jenen der Bundesregierung überein. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.  4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang rechtsextreme und verschwörungsideologische Akteure in Deutschland Narrative aus dem US-amerikanischen rechtsextremen Milieu zur Diskreditierung der Entwicklungszusammenarbeit adaptieren und verbreiten, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der russischen Desinformationskampagne „Operation Overload/Matryoshka“ in Bezug auf deutschsprachige Öffentlichkeiten, insbesondere hinsichtlich des viralen Videos, das gefälschte Zahlungen der USAID an US- Schauspielerinnen und US-Schauspieler für Reisen in die Ukraine behauptete? Die Kampagne „Matryoshka“ (auch „Operation Overload“ oder „Storm-1679“) und das in der Fragestellung genannte Video sind der Bundesregierung bekannt. In der deutschsprachigen Öffentlichkeit wurde die Kampagne u. a. im Kontext der Bundestagswahl 2025 aktiv. Sie nutzte massenhaft Falschmeldungen, um Journalisten und Faktenchecker von anderen Kampagnen abzulenken und Gegenmaßnahmen (z. B. Pre-/Debunking) zu erschweren. Hierfür wurden vielfach irreführende oder manipulierte Inhalte von eher geringer Qualität auf Social- Media-Plattformen (insbesondere X, später auch Bluesky) generiert und gezielt gemeldet. Die Adressaten wurden bei Aufgreifen der Meldungen zum Teil zu deren unfreiwilligen Multiplikatoren.  6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kampagne „Storm‑1516“ und deren Aktivitäten, die auf die Diskreditierung der Bundesregierung zielen, insbesondere hinsichtlich der erfundenen Behauptung über 1,4 Mrd. Euro deutsche Gelder für ein Fußballstadion in Brasilien? Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 die Desinformationskampagne „Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich zugeordnet. Das nationale Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu ausländischer Informationsmanipulation hat ergeben, dass die Russische Föderation durch die Kampagne „Storm-1516" versucht hat, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und fortlaufend zu destabilisieren. Belastbare Informationen zeigen, dass diese koordinierte Kampagne durch Angehörige des von Alexander Dugin gegründeten Center for Geopolitical Expertise und der vom russischen Oligarchen Konstantin Malofejew finanzierten Doppelkopf-Adler-Bewegung durchgeführt sowie durch den russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt wurde. Diese unterstellten hierbei unter anderem ehemaligen und aktuellen Regierungsmitgliedern der Bundesregierung schwerste Straftaten. Auf verschiedenen Plattformen wurden hierfür unter anderem künstlich generierte scheininvestigative Recherchen, Deepfake-Bildsequenzen, pseudojournalistische Webseiten und erfundene Zeugenaussagen verbreitet. Mittels koordinierter Amplifizierung wurden die Inhalte in den sozialen Medien einer größtmöglichen Zielgruppe zugeführt. Das Ziel dieser Kampagne ist es, die Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse zu schwächen. Der Bundesregierung ist der erwähnte Sachverhalt bzgl. der vermeintlichen Finanzierung eines Stadionbaus in Brasilien bekannt. Er wurde zunächst auf der Webpage einer brasilianischen Organisation veröffentlicht und im Anschluss durch Vertreter dieser in sozialen Medien verbreitet. Eine Verbreitung im deutschen Informationsraum erfolgte in einem geringen Umfang. Die handelnden Akteure und auch technische Merkmale rücken diesen Sachverhalt in die Nähe russischer Akteure, auch solcher, die bereits im Zusammenhang mit Storm-1516 Erwähnung fanden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Dr. Gottfried Curio auf Bundestagsdrucksache 21/4372 verwiesen.  7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um russische staatlich gesteuerte Desinformationskampagnen zu identifizieren, die gezielt deutsche Entwicklungspolitik und Entwicklungsorganisationen angreifen, und in welchen internationalen oder europäischen Kooperationsformaten (z. B. im Rahmen des EAD/EEAS Strat- Com [EAD = Europäischer Auswärtiger Dienst, EEAS = European External Action Service, StratCom = Strategic Communication]) arbeitet sie dabei mit? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ein grenzüberschreitendes Sicherheitsrisiko darstellt, das am effektivsten im Schulterschluss mit internationalen Partnern eingedämmt werden kann. Im Übrigen reagiert die Bundesregierung fallbezogen auf Beiträge bei Social Media, die sich mit der deutschen Entwicklungspolitik beschäftigen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.  8. Hat die Bundesregierung diplomatische Schritte unternommen oder plant sie solche, um auf staatlich gestützte Desinformationsaktivitäten Russlands gegen die deutsche Entwicklungspolitik zu reagieren? Als Reaktionsmöglichkeit auf ausländische Informationsmanipulation hat die Bundesregierung im Jahr 2025 ein Attribuierungsverfahren für ausländische Informationsmanipulation/Desinformation eingeführt. Dieses Verfahren wird herangezogen, um z. B. ausländische Desinformationskampagne einem staatlichen Akteur bzw. staatlichen Urheber zuzuordnen. Mit diesem Verfahren wurden im Jahr 2025 das Medienportal RED sowie die Kampagne „Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich attribuiert. Die Bundesregierung entscheidet anlassbezogen über mögliche Maßnahmen, um auf Vorfälle zu reagieren, die im Rahmen des nationalen Attribuierungsverfahrens einem staatlichen Akteur oder Urheber zugerechnet wurden. Hierzu gehören diplomatische Mittel. Zudem werden Erkenntnisse aus dem Verfahren ggf. mit internationalen Partnern, Plattformen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft geteilt, um deren Anstrengungen zum Erkennen ausländischer Informationsmanipulation zu stärken. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Erkenntnisse für Sanktionsmaßnahmen im Rahmen des EU-Sanktionsregimes zu nutzen.  9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz der GIZ GmbH, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und anderer Bundesbehörden sowie der zivilgesellschaftlichen Träger der Entwicklungszusammenarbeit vor gezielten Desinformationskampagnen und damit einhergehenden Anfeindungen? Informationen zu konkreten gefährdeten Projektpartnern und Aktivitäten werden vertraulich behandelt, um sie nicht zur Zielscheibe von Desinformation zu machen. Sie sind dann beispielsweise nicht im Transparenzportal abrufbar. Grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung analysiert ausländische Informationsmanipulation. Sie informiert über ausländische Desinformationskampagnen und ausländische Informationsmanipulation im Informationsraum und sensibilisiert auf diese Weise die Öffentlichkeit über die damit verbundenen Gefahren. 10. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz und Desinformationsresilienz im Zusammenhang mit Themen der Entwicklungszusammenarbeit, und welche konkreten Programme oder Initiativen werden hierfür in welcher Höhe finanziert? Es wird auf die Übersicht mit laufenden Projekten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der Anlage verwiesen.* Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17d und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/995 und auf die Antwort der Bundesregierung zu * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Kommunikation über Ziele, Wirkung und Ergebnisse der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, um der Verbreitung vereinfachender und falscher Narrative entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des CeMAS-Papers, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Bereich Entwicklungszusammenarbeit stärker für Desinformationsnarrative und rhetorische Diskreditierungsstrategien zu sensibilisieren, welche Schritte unternimmt sie in diesem Bereich, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen seiner Zuständigkeit informiert und sensibilisiert das BMZ fortwährend im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 9 verwiesen. 13. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) Maßnahmen gegen Telegram oder andere Plattformen eingeleitet oder unterstützt, um die im CeMAS-Paper beschriebenen koordinierten Desinformationsnetzwerke, die sich geschlossener Kanäle auf Telegram bedienen, zu unterbinden, und wenn nein, warum nicht? Der Digital Services Act (DSA) selbst enthält keine Rechtsgrundlagen, die es der Bundesregierung erlauben, Maßnahmen zu ergreifen, um koordinierte Desinformationsnetzwerke auf Telegram zu unterbinden. Im Übrigen ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator/DSC) zuständig für die Durchsetzung des DSA gegenüber Anbietern mit Sitz oder gesetzlichem Vertreter in Deutschland. Telegram hat einen gesetzlichen Vertreter nach Artikel 13 DSA in Belgien benannt. Für die Durchsetzung des DSA gegenüber Telegram ist also der belgische DSC (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation/BIPT) zuständig. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die im Ce- MAS-Paper beschriebene Praxis der massenhaften Weiterleitung aus nichtöffentlichen Telegram-Kanälen durch mutmaßlich nichtauthentische Accounts strafrechtlich relevante Tatbestände (z. B. Volksverhetzung, Verleumdung) erfüllt, und wurden entsprechende Ermittlungen eingeleitet? Inwieweit die Weiterverbreitung von Inhalten, die zu Zwecken der Informationsmanipulation erstellt wurden, in Telegram-Gruppen ein strafbares Verhalten darstellt, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu bewerten. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des DSA- Verhaltenskodex zu Desinformation durch Telegram hinsichtlich der im CeMAS- Paper beschriebenen Verbreitungsstrategien, und welche Konsequenzen zieht sie bei unzureichender Umsetzung? Telegram hat sich weder zum Verhaltenskodex zu Desinformation bekannt noch ihn unterzeichnet. Telegram ist dazu rechtlich auch nicht verpflichtet. Solange die Europäische Kommission Telegram nicht als „sehr große Online- Plattform“ im Sinne des DSA einstuft, ist Telegram auch generell nicht verpflichtet, systemische Risiken im Sinne des DSA zu mindern oder zu analysieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 1 Anlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke; BT-Drucksache 21/5475 Tabelle zur Antwort auf Frage 10 (Stand: 30.04.2026): Land bzw. Region Bezeichnung Zuwendungsempfänger Projektbeginn geplantes Projektende Bewilligung in EUR Ukraine Fight for Facts! Ein Projekt zur Stärkung ukrainischer Regionalmedien im Kampf gegen Desinformation n-ost - Network for Border Crossing Journalism e.V. 01.11.2023 30.04.2027 849.985,01 Asien regional Meinungsfreiheit und Medienentwicklung in Asien DW Akademie 01.01.2024 31.12.2026 12.030.000 Afrika regional Meinungsfreiheit und Medienentwicklung in Afrika DW Akademie 01.01.2025 30.04.2028 17.475.000 Lateinamerika regional Meinungsfreiheit und Medienentwicklung in Lateinamerika DW Akademie 01.01.2026 30.04.2029 6.160.000 Nahost/Nordafrika regional Meinungsfreiheit und Medienentwicklung in Nahost und Nordafrika DW Akademie 01.01.2026 30.04.2029 6.100.000 Osteuropa regional Meinungsfreiheit und Medienentwicklung in Osteuropa DW Akademie 01.01.2026 01.05.2029 6.160.000 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen