Desinformation und Verschwörungsnarrative über Entwicklungszusammenarbeit - Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5475)
Text
Desinformation und Verschwörungsnarrative über Entwicklungszusammenarbeit - Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5475)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5967
21. Wahlperiode 15.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5475 –
Desinformation und Verschwörungsnarrative über Entwicklungszusammenarbeit
– Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) hat im März
2026 ein Research Paper veröffentlicht, das eine deutliche Zunahme von
Desinformation und Verschwörungsnarrativen über Entwicklungszusammenarbeit
in deutschsprachigen rechtsextremen, verschwörungsideologischen und
prorussischen Telegram-Kanälen dokumentiert. Ausgewertet wurden 36 420
Telegram-Nachrichten aus rund 3 000 Kanälen und 2 000 Gruppen im Zeitraum
von Oktober 2024 bis November 2025 (Quelle: https://cemas.io/publikatione
n/desinformation-ueber-entwicklungszusammenarbeit/).
Die Analyse zeigt, dass im Zuge der Auflösung der Entwicklungsbehörde
USAID durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika falsche und
irreführende Behauptungen über USAID – u. a. als angebliches Zentrum des
„Deep State“, als CIA-Frontorganisation oder als Terrorismusfinanzierer –
gezielt an den deutschen Kontext angepasst wurden. Die Bundesregierung und
deutsche Entwicklungsorganisationen (insbesondere die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH [GIZ GmbH]) werden
pauschal als korrupt und verschwenderisch dargestellt.
Darüber hinaus dokumentiert das CeMAS-Paper die gezielte Beteiligung
russischer Desinformationskampagnen: Die Kampagne „Operation Overload/
Matryoshka“ verbreitete nachweislich gefälschte Videos mit
Millionenreichweite und die Kampagne „Storm‑1516“ lancierte eine erfundene Geschichte
über deutsche Entwicklungsgelder für ein brasilianisches Fußballstadion, die
auf X 3,3 Millionen Views erzielte. Ziel ist die Diskreditierung der
Bundesregierung und der demokratischen Institutionen.
Die Fraktion Die Linke fragt vor diesem Hintergrund nach den Kenntnissen
der Bundesregierung zu diesen Vorgängen und nach den ergriffenen bzw.
geplanten Gegenmaßnahmen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Mai 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Ist der Bundesregierung das Research Paper des CeMAS vom März 2026
zu Desinformation und Verschwörungsnarrativen über
Entwicklungszusammenarbeit bekannt, und wie bewertet sie dessen zentrale Befunde?
Das genannte Paper ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung
bewertet derartige Veröffentlichungen grundsätzlich nicht.
2. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Verbreitung von Desinformation und Verschwörungsnarrativen über deutsche
Entwicklungszusammenarbeit in deutschsprachigen Telegram-Kanälen
und anderen sozialen Medien im Zeitraum von 2024 bis 2026?
3. Inwiefern sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem
Bundesnachrichtendienst (BND) oder anderen zuständigen Behörden die im
CeMAS-Paper beschriebenen koordinierten Weiterleitungsnetzwerke auf
Telegram bekannt, die überproportional zur Verbreitung dieser Narrative
beitragen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die in dem genannten Paper aufgeführten Erkenntnisse stimmen mit jenen der
Bundesregierung überein.
Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem
Umfang rechtsextreme und verschwörungsideologische Akteure in
Deutschland Narrative aus dem US-amerikanischen rechtsextremen Milieu zur
Diskreditierung der Entwicklungszusammenarbeit adaptieren und
verbreiten, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der
russischen Desinformationskampagne „Operation Overload/Matryoshka“
in Bezug auf deutschsprachige Öffentlichkeiten, insbesondere
hinsichtlich des viralen Videos, das gefälschte Zahlungen der USAID an US-
Schauspielerinnen und US-Schauspieler für Reisen in die Ukraine
behauptete?
Die Kampagne „Matryoshka“ (auch „Operation Overload“ oder „Storm-1679“)
und das in der Fragestellung genannte Video sind der Bundesregierung
bekannt.
In der deutschsprachigen Öffentlichkeit wurde die Kampagne u. a. im Kontext
der Bundestagswahl 2025 aktiv. Sie nutzte massenhaft Falschmeldungen, um
Journalisten und Faktenchecker von anderen Kampagnen abzulenken und
Gegenmaßnahmen (z. B. Pre-/Debunking) zu erschweren. Hierfür wurden vielfach
irreführende oder manipulierte Inhalte von eher geringer Qualität auf Social-
Media-Plattformen (insbesondere X, später auch Bluesky) generiert und gezielt
gemeldet. Die Adressaten wurden bei Aufgreifen der Meldungen zum Teil zu
deren unfreiwilligen Multiplikatoren.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kampagne
„Storm‑1516“ und deren Aktivitäten, die auf die Diskreditierung der
Bundesregierung zielen, insbesondere hinsichtlich der erfundenen
Behauptung über 1,4 Mrd. Euro deutsche Gelder für ein Fußballstadion in
Brasilien?
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 die Desinformationskampagne
„Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich zugeordnet. Das nationale
Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu ausländischer
Informationsmanipulation hat ergeben, dass die Russische Föderation durch die Kampagne
„Storm-1516" versucht hat, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch die
inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und
fortlaufend zu destabilisieren. Belastbare Informationen zeigen, dass diese
koordinierte Kampagne durch Angehörige des von Alexander Dugin gegründeten
Center for Geopolitical Expertise und der vom russischen Oligarchen
Konstantin Malofejew finanzierten Doppelkopf-Adler-Bewegung durchgeführt
sowie durch den russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt wurde. Diese
unterstellten hierbei unter anderem ehemaligen und aktuellen
Regierungsmitgliedern der Bundesregierung schwerste Straftaten.
Auf verschiedenen Plattformen wurden hierfür unter anderem künstlich
generierte scheininvestigative Recherchen, Deepfake-Bildsequenzen,
pseudojournalistische Webseiten und erfundene Zeugenaussagen verbreitet. Mittels
koordinierter Amplifizierung wurden die Inhalte in den sozialen Medien einer
größtmöglichen Zielgruppe zugeführt. Das Ziel dieser Kampagne ist es, die
Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische
Institutionen und Prozesse zu schwächen.
Der Bundesregierung ist der erwähnte Sachverhalt bzgl. der vermeintlichen
Finanzierung eines Stadionbaus in Brasilien bekannt. Er wurde zunächst auf der
Webpage einer brasilianischen Organisation veröffentlicht und im Anschluss
durch Vertreter dieser in sozialen Medien verbreitet. Eine Verbreitung im
deutschen Informationsraum erfolgte in einem geringen Umfang. Die handelnden
Akteure und auch technische Merkmale rücken diesen Sachverhalt in die Nähe
russischer Akteure, auch solcher, die bereits im Zusammenhang mit
Storm-1516 Erwähnung fanden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 13 des Abgeordneten Dr. Gottfried Curio auf Bundestagsdrucksache
21/4372 verwiesen.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu
ergreifen, um russische staatlich gesteuerte Desinformationskampagnen
zu identifizieren, die gezielt deutsche Entwicklungspolitik und
Entwicklungsorganisationen angreifen, und in welchen internationalen oder
europäischen Kooperationsformaten (z. B. im Rahmen des EAD/EEAS Strat-
Com [EAD = Europäischer Auswärtiger Dienst, EEAS = European
External Action Service, StratCom = Strategic Communication]) arbeitet sie
dabei mit?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ausländische
Informationsmanipulation und Einflussnahme ein grenzüberschreitendes Sicherheitsrisiko
darstellt, das am effektivsten im Schulterschluss mit internationalen Partnern
eingedämmt werden kann.
Im Übrigen reagiert die Bundesregierung fallbezogen auf Beiträge bei Social
Media, die sich mit der deutschen Entwicklungspolitik beschäftigen.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872
verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung diplomatische Schritte unternommen oder plant
sie solche, um auf staatlich gestützte Desinformationsaktivitäten
Russlands gegen die deutsche Entwicklungspolitik zu reagieren?
Als Reaktionsmöglichkeit auf ausländische Informationsmanipulation hat die
Bundesregierung im Jahr 2025 ein Attribuierungsverfahren für ausländische
Informationsmanipulation/Desinformation eingeführt. Dieses Verfahren wird
herangezogen, um z. B. ausländische Desinformationskampagne einem
staatlichen Akteur bzw. staatlichen Urheber zuzuordnen. Mit diesem Verfahren
wurden im Jahr 2025 das Medienportal RED sowie die Kampagne „Storm-1516“
der Russischen Föderation öffentlich attribuiert.
Die Bundesregierung entscheidet anlassbezogen über mögliche Maßnahmen,
um auf Vorfälle zu reagieren, die im Rahmen des nationalen
Attribuierungsverfahrens einem staatlichen Akteur oder Urheber zugerechnet wurden. Hierzu
gehören diplomatische Mittel.
Zudem werden Erkenntnisse aus dem Verfahren ggf. mit internationalen
Partnern, Plattformen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft geteilt, um deren
Anstrengungen zum Erkennen ausländischer Informationsmanipulation zu stärken.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Erkenntnisse für Sanktionsmaßnahmen
im Rahmen des EU-Sanktionsregimes zu nutzen.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz der GIZ
GmbH, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und anderer Bundesbehörden sowie der
zivilgesellschaftlichen Träger der Entwicklungszusammenarbeit vor gezielten
Desinformationskampagnen und damit einhergehenden Anfeindungen?
Informationen zu konkreten gefährdeten Projektpartnern und Aktivitäten
werden vertraulich behandelt, um sie nicht zur Zielscheibe von Desinformation zu
machen. Sie sind dann beispielsweise nicht im Transparenzportal abrufbar.
Grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung analysiert ausländische
Informationsmanipulation. Sie informiert über ausländische Desinformationskampagnen
und ausländische Informationsmanipulation im Informationsraum und
sensibilisiert auf diese Weise die Öffentlichkeit über die damit verbundenen Gefahren.
10. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der
Medienkompetenz und Desinformationsresilienz im Zusammenhang mit
Themen der Entwicklungszusammenarbeit, und welche konkreten
Programme oder Initiativen werden hierfür in welcher Höhe finanziert?
Es wird auf die Übersicht mit laufenden Projekten des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der Anlage
verwiesen.*
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17d und
18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/995 und auf die Antwort der Bundesregierung zu
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13880 verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Kommunikation über
Ziele, Wirkung und Ergebnisse der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, um der Verbreitung vereinfachender und falscher
Narrative entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des CeMAS-Papers,
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Bereich
Entwicklungszusammenarbeit stärker für Desinformationsnarrative und
rhetorische Diskreditierungsstrategien zu sensibilisieren, welche Schritte
unternimmt sie in diesem Bereich, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit informiert und sensibilisiert das BMZ
fortwährend im Sinne der Fragestellung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 9 verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Durchsetzung des Digital
Services Act (DSA) Maßnahmen gegen Telegram oder andere Plattformen
eingeleitet oder unterstützt, um die im CeMAS-Paper beschriebenen
koordinierten Desinformationsnetzwerke, die sich geschlossener Kanäle auf
Telegram bedienen, zu unterbinden, und wenn nein, warum nicht?
Der Digital Services Act (DSA) selbst enthält keine Rechtsgrundlagen, die es
der Bundesregierung erlauben, Maßnahmen zu ergreifen, um koordinierte
Desinformationsnetzwerke auf Telegram zu unterbinden.
Im Übrigen ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der
Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator/DSC) zuständig für die Durchsetzung
des DSA gegenüber Anbietern mit Sitz oder gesetzlichem Vertreter in
Deutschland. Telegram hat einen gesetzlichen Vertreter nach Artikel 13 DSA in Belgien
benannt. Für die Durchsetzung des DSA gegenüber Telegram ist also der
belgische DSC (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation/BIPT)
zuständig.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die im Ce-
MAS-Paper beschriebene Praxis der massenhaften Weiterleitung aus
nichtöffentlichen Telegram-Kanälen durch mutmaßlich nichtauthentische
Accounts strafrechtlich relevante Tatbestände (z. B. Volksverhetzung,
Verleumdung) erfüllt, und wurden entsprechende Ermittlungen
eingeleitet?
Inwieweit die Weiterverbreitung von Inhalten, die zu Zwecken der
Informationsmanipulation erstellt wurden, in Telegram-Gruppen ein strafbares Verhalten
darstellt, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles von den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu bewerten.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des DSA-
Verhaltenskodex zu Desinformation durch Telegram hinsichtlich der im CeMAS-
Paper beschriebenen Verbreitungsstrategien, und welche Konsequenzen
zieht sie bei unzureichender Umsetzung?
Telegram hat sich weder zum Verhaltenskodex zu Desinformation bekannt
noch ihn unterzeichnet. Telegram ist dazu rechtlich auch nicht verpflichtet.
Solange die Europäische Kommission Telegram nicht als „sehr große Online-
Plattform“ im Sinne des DSA einstuft, ist Telegram auch generell nicht
verpflichtet, systemische Risiken im Sinne des DSA zu mindern oder zu
analysieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
1
Anlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke; BT-Drucksache 21/5475
Tabelle zur Antwort auf Frage 10 (Stand: 30.04.2026):
Land bzw. Region Bezeichnung Zuwendungsempfänger Projektbeginn geplantes
Projektende
Bewilligung
in EUR
Ukraine Fight for Facts! Ein Projekt zur
Stärkung ukrainischer
Regionalmedien im Kampf gegen
Desinformation
n-ost - Network for
Border Crossing
Journalism e.V.
01.11.2023 30.04.2027 849.985,01
Asien regional Meinungsfreiheit und
Medienentwicklung in Asien
DW Akademie 01.01.2024 31.12.2026 12.030.000
Afrika regional Meinungsfreiheit und
Medienentwicklung in Afrika
DW Akademie 01.01.2025 30.04.2028 17.475.000
Lateinamerika regional Meinungsfreiheit und
Medienentwicklung in Lateinamerika
DW Akademie 01.01.2026 30.04.2029 6.160.000
Nahost/Nordafrika
regional
Meinungsfreiheit und
Medienentwicklung in Nahost und
Nordafrika
DW Akademie 01.01.2026 30.04.2029 6.100.000
Osteuropa regional Meinungsfreiheit und
Medienentwicklung in Osteuropa
DW Akademie 01.01.2026 01.05.2029 6.160.000
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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