Schriftliche Frage 87 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, wie von mir als sinnvoll erachtet, strafprozessuale Änderungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Regelungen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 87 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, wie von mir als sinnvoll erachtet, strafprozessuale Änderungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Regelungen…
Frage 87 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, wie von mir als sinnvoll erachtet, strafprozessuale Änderungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Regelungen zur Aufbewahrung von Asservaten, um die Effektivität von Wiederaufnahmeverfahren zu sichern, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Mai 2026:
Sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände sind so lange in amtlicher Verwahrung zu behalten, wie sie für Zwecke des Strafverfahrens benötigt werden (§ 94 Absatz 1, 2 und 4 in Verbindung mit § 111n der Strafprozessordnung – StPO). Über die Herausgabe entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 94 Absatz 4 in Verbindung mit § 111o Absatz 1 StPO). Dies gilt auch mit Blick auf etwaige Wiederaufnahmeverfahren. Die Strafverfolgung und damit die praktische Handhabung dieser Vorschriften obliegt nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in erster Linie den Ländern. Bundeseinheitlich konkretisiert Nummer 74 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren die Sorgfaltspflichten bei der Behandlung von Asservaten und gibt den die Beschlagnahme vornehmenden Beamten, Staatsanwaltschaften und Gerichten vor, dass – unter Beachtung der jeweiligen Ausführungsvorschriften der Länder – Beweismittel vor Verlust, Beschädigung oder Entwertung zu schützen sind. Derzeit prüft die Bundesregierung, ob es einer gesetzlichen Klarstellung für die frühzeitige Vernichtung von Asservaten bedarf. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch die Bedeutung von Asservaten für eventuelle Wiederaufnahmeverfahren berücksichtigt werden.
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