Schriftliche Frage 106 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus bekannten Fällen in Kommunen wie im Beispiel Braunschweig, in denen Pool- Modelle fü…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Text
Schriftliche Frage 106 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus bekannten Fällen in Kommunen wie im Beispiel Braunschweig, in denen Pool- Modelle fü…
Frage 106 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus bekannten Fällen in Kommunen wie im Beispiel Braunschweig, in denen Pool- Modelle für die Schulbegleitung eingeführt wurden, ohne den individuellen Bedarf jedes Kindes im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens nach § 117 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorab zu prüfen (www.braunschweigerzeitung.de/niedersachsen/braunschweig/article411 516501/stadt-kuerzt-zahl-der-schulbegleiter-poolloesung-versetzt-eltern-in-grosse-sorge.html), und wird sie Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der individuelle Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Teilhabe an Bildung gegenüber kommunalen Sparmaßnahmen gewahrt bleibt, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 5. Mai 2026:
Zu dem konkreten Vorgang, der in dem in der Fragestellung verlinkten Artikel in Bezug genommen wird, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das Recht auf Teilhabe an Bildung festgeschrieben. Der individuelle Bedarf ist zu ermitteln. Die Leistungen sind bedarfsdeckend auszugestalten. Das Recht der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Teil 2, setzen aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder in eigener Verantwortung um. Sie bestimmen die zuständigen Träger. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Rechtsanspruch auf eine Einzelassistenz, wie im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen, bestehen bleiben soll, wenn dies der individuelle Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen erfordert. Es wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 152 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen.
Relationen
- asked ← Corinna Rüffer (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung