Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
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Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7748
21. Wahlperiode 27.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung
Ein Jahr nach Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) zeigt sich eine ernüchternde Zwischenbilanz: Zwar
wurden zahlreiche digitalpolitische Vorhaben angestoßen, jedoch sind lediglich
rund 9 Prozent vollständig abgeschlossen, während ein erheblicher Teil noch
nicht einmal begonnen wurde. (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Ein-
Jahr-Digitalministerium-Viel-erreicht-viel-zu-tun)
Zugleich offenbaren aktuelle Analysen erhebliche strukturelle Defizite: Das
BMDS kontrolliert lediglich etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes
(https://table.media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-proz
ent-der-digitalausgaben-des-bundes). Der Großteil der Mittel verbleibt
weiterhin in anderen Ressorts oder in sog. Sondervermögen, wodurch eine wirksame
zentrale Steuerung der Digitalpolitik erheblich behindert wird (https://backgrou
nd.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/trotz-ministerium-viele-vertei
lte-toepfe). Experten weisen darauf hin, dass dabei nicht primär ein Mangel an
finanziellen Ressourcen besteht, sondern vielmehr Defizite bei deren
strategischer Verwendung, Koordinierung und Bündelung (https://table.media/berlin/
news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-prozent-der-digitalausgaben-de
s-bundes). Gleichzeitig fehlt es laut der aktuellen Berichterstattung an klaren
Zielvorgaben sowie an einer kohärenten Gesamtsteuerung der IT-Ausgaben des
Bundes (www.zeit.de/digital/internet/2026-04/digitalausgaben-bundesregierun
g-digitale-transformation-ausgaben-sondervermoegen). Per Organisationserlass
des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS einen
Zustimmungsvorbehalt bei wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vor diesem Hintergrund stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich der
tatsächlichen Autonomie des BMDS, der Effektivität der gegenwärtigen
Digitalpolitik der Bundesregierung sowie der fortbestehenden Parallelstrukturen
innerhalb der Bundesverwaltung (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokument
e/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Besitzt das BMDS derzeit konkrete Kompetenzen zur verbindlichen
Steuerung digitalpolitischer Maßnahmen in anderen Bundesministerien, wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
2. In welchem Umfang kann das BMDS derzeit tatsächlich von seinem
IT‑Zustimmungsvorbehalt Gebrauch machen bzw. hat es bereits Gebrauch
gemacht?
3. Welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung dafür vor, dass das
BMDS derzeit nur etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes
kontrolliert?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die finanzielle und
operative Autonomie des BMDS zu stärken, wenn ja, welche, und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
5. Aus welchen Gründen wurde bislang keine vollständige organisatorische
Bündelung der Digitalausgaben im BMDS umgesetzt?
6. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Effizienzverluste aufgrund
der Verteilung digitalpolitischer Zuständigkeiten und Budgetkompetenzen
auf verschiedene Bundesministerien?
7. Wurden bislang Fortschritte infolge der Einführung eines zentral über das
BMDS gesteuerten IT-Einkaufs (z. B. für Softwarelizenzen) erzielt, wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Deutschland im
internationalen Vergleich weiter an digitaler Wettbewerbsfähigkeit verliert, und
welche Rolle misst sie dabei dem BMDS bei?
9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu möglichen
Effizienzverlusten durch konkurrierende Zuständigkeiten im Bereich der
Digitalisierung in der Bundesverwaltung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und
wenn nein, warum nicht?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um eine vollständige, für
die Öffentlichkeit transparente und damit nachvollziehbare Erfassung aller
Digitalausgaben des Bundes sicherzustellen, wenn ja, welche, und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
11. Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Verlagerung von
Digitalausgaben in sog. Sondervermögen für sachgerecht?
12. Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Kontrollmechanismen, um
die Effizienz und Zielerreichung digitalpolitischer Ausgaben zu
überprüfen, für angemessen, und wenn nein, welche konkreten Nachbesserungen
strebt sie innerhalb welchen Zeitraums an?
13. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die bisherige Wirksamkeit
des BMDS hinsichtlich der Erreichung digitalpolitischer Vorhaben, und an
welchen konkreten Ergebnissen macht sie dies fest?
14. Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Reformen, um die
Digitalpolitik effizienter und innovationsfähiger zu gestalten, wenn ja, welche,
und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 26. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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