polradar

Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

dip / drucksache 27.08.2026 · WP 21 · 21/7748 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7748 21. Wahlperiode 27.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Ein Jahr nach Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zeigt sich eine ernüchternde Zwischenbilanz: Zwar wurden zahlreiche digitalpolitische Vorhaben angestoßen, jedoch sind lediglich rund 9 Prozent vollständig abgeschlossen, während ein erheblicher Teil noch nicht einmal begonnen wurde. (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Ein- Jahr-Digitalministerium-Viel-erreicht-viel-zu-tun) Zugleich offenbaren aktuelle Analysen erhebliche strukturelle Defizite: Das BMDS kontrolliert lediglich etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes (https://table.media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-proz ent-der-digitalausgaben-des-bundes). Der Großteil der Mittel verbleibt weiterhin in anderen Ressorts oder in sog. Sondervermögen, wodurch eine wirksame zentrale Steuerung der Digitalpolitik erheblich behindert wird (https://backgrou nd.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/trotz-ministerium-viele-vertei lte-toepfe). Experten weisen darauf hin, dass dabei nicht primär ein Mangel an finanziellen Ressourcen besteht, sondern vielmehr Defizite bei deren strategischer Verwendung, Koordinierung und Bündelung (https://table.media/berlin/ news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-prozent-der-digitalausgaben-de s-bundes). Gleichzeitig fehlt es laut der aktuellen Berichterstattung an klaren Zielvorgaben sowie an einer kohärenten Gesamtsteuerung der IT-Ausgaben des Bundes (www.zeit.de/digital/internet/2026-04/digitalausgaben-bundesregierun g-digitale-transformation-ausgaben-sondervermoegen). Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS einen Zustimmungsvorbehalt bei wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Vor diesem Hintergrund stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Autonomie des BMDS, der Effektivität der gegenwärtigen Digitalpolitik der Bundesregierung sowie der fortbestehenden Parallelstrukturen innerhalb der Bundesverwaltung (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokument e/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Besitzt das BMDS derzeit konkrete Kompetenzen zur verbindlichen Steuerung digitalpolitischer Maßnahmen in anderen Bundesministerien, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  2. In welchem Umfang kann das BMDS derzeit tatsächlich von seinem IT‑Zustimmungsvorbehalt Gebrauch machen bzw. hat es bereits Gebrauch gemacht?  3. Welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung dafür vor, dass das BMDS derzeit nur etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes kontrolliert?  4. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die finanzielle und operative Autonomie des BMDS zu stärken, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?  5. Aus welchen Gründen wurde bislang keine vollständige organisatorische Bündelung der Digitalausgaben im BMDS umgesetzt?  6. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Effizienzverluste aufgrund der Verteilung digitalpolitischer Zuständigkeiten und Budgetkompetenzen auf verschiedene Bundesministerien?  7. Wurden bislang Fortschritte infolge der Einführung eines zentral über das BMDS gesteuerten IT-Einkaufs (z. B. für Softwarelizenzen) erzielt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  8. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Deutschland im internationalen Vergleich weiter an digitaler Wettbewerbsfähigkeit verliert, und welche Rolle misst sie dabei dem BMDS bei?  9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu möglichen Effizienzverlusten durch konkurrierende Zuständigkeiten im Bereich der Digitalisierung in der Bundesverwaltung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht? 10. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um eine vollständige, für die Öffentlichkeit transparente und damit nachvollziehbare Erfassung aller Digitalausgaben des Bundes sicherzustellen, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? 11. Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Verlagerung von Digitalausgaben in sog. Sondervermögen für sachgerecht? 12. Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Kontrollmechanismen, um die Effizienz und Zielerreichung digitalpolitischer Ausgaben zu überprüfen, für angemessen, und wenn nein, welche konkreten Nachbesserungen strebt sie innerhalb welchen Zeitraums an? 13. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die bisherige Wirksamkeit des BMDS hinsichtlich der Erreichung digitalpolitischer Vorhaben, und an welchen konkreten Ergebnissen macht sie dies fest? 14. Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Reformen, um die Digitalpolitik effizienter und innovationsfähiger zu gestalten, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 26. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen