Schriftliche Frage 181 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Subjektförderung im Bereich Wohn…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 181 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Subjektförderung im Bereich Wohn…
Frage 181 (Caren Lay, Die Linke):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Subjektförderung im Bereich Wohnen (Wohngeld, Kosten der Unterkunft und Heizung) und wie hoch für die Objektförderung (sozialer Wohnungsbau) in den Jahren 2024 und 2025 (bitte jeweils nach einzelnen Ausgabenposten und gesamt angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 6. Mai 2026:
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld (ohne ersten und zweiten Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz), die sich Bund und Länder hälftig teilen, beliefen sich im Jahr 2024 auf 4,68 Mrd. Euro und im Jahr 2025 auf 4,99 Mrd. Euro. Entsprechend der hälftigen Ausgabenteilung ergibt sich ein Bundes- und Länderanteil in Höhe von jeweils 2,34 Mrd. Euro im Jahr 2024 beziehungsweise in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2025. Der Bund beteiligt sich anteilig an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Im Jahr 2024 verausgabte der Bund 12,36 Mrd. Euro für diese Beteiligung; die Länder meldeten für diesen Zeitraum Gesamtausgaben der Kommunen in Höhe von 17,39 Mrd. Euro. Im Jahr 2025 betrugen die Ausgaben des Bundes für die Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung 12,45 Mrd. Euro; die Länder meldeten für diesen Zeitraum Gesamtausgaben der Kommunen in Höhe von 17,39 Mrd. Euro; die Ausgaben der Kommunen lagen unverändert auf dem Vorjahresniveau bei 17,39 Mrd. Euro. Dem Bund liegen keine Erkenntnisse vor, in welchem Umfang in den Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Die Ist-Ausgaben für die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen 11,06 Mrd. Euro im Jahr 2024 und 11,83 Mrd. Euro im Jahr 2025. Der Bund stellt den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2029 aufwachsende Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau in Rekordhöhe zur Verfügung, davon entfielen Programmmittel in Höhe von 3,15 Mrd. Euro auf das Programmjahr 2024 und 3,5 Mrd. Euro auf das Programmjahr 2025. Diese Summe wird durch die Länder kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß insgesamt eine mehr als doppelt so hohe Gesamtsumme in den Sozialen Wohnungsbau fließt. Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums innerhalb eines Programmjahres und der noch andauernden Prüfungen der Länderberichte zum Programmjahr 2024, liegen dazu noch keine abschließenden Werte vor.
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