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Schriftliche Frage 217 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Subjektförderung im Bereich Wohnen (Wohngel…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 217 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Subjektförderung im Bereich Wohnen (Wohngel… Frage 217 (Caren Lay, Die Linke): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Subjektförderung im Bereich Wohnen (Wohngeld, Kosten der Unterkunft und Heizung) und wie hoch für die Objektförderung (sozialer Wohnungsbau) im Jahr 2024, und welche Ausgaben kalkuliert die Bundesregierung für 2025 sowie 2026 (bitte Gesamtausgaben bzw. Projektionen pro Jahr für Wohngeld, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Förderung sozialen Wohnungsbaus angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 9. Juli 2025 Die Gesamtausgaben für das Wohngeld (ohne Heizkostenzuschuss I/II), die sich Bund und Länder hälftig teilen, beliefen sich im Jahr 2024 auf 4,68 Mrd. Euro. Der zweite Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 wurde am 24. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und sieht Wohngeldausgaben des Bundes in Höhe von 2,36 Mrd. Euro vor, woraus sich bei Berücksichtigung des hälftigen Länderanteils Gesamtausgaben in Höhe von 4,72 Mrd. Euro ergeben, Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Der Bund stellt den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2029 aufwachsende Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in Rekordhöhe zur Verfügung, davon entfielen Programmmittel in Höhe von 3,15 Mrd. Euro auf das Programmjahr 2024. Nach der aktuellen Finanzplanung sollen den Ländern im Programmjahr 2025 3,5 Mrd. Euro und im Programmjahr 2026 4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Summe wird durch die Länder kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß insgesamt eine mehr als doppelt so hohe Gesamtsumme in den sozialen Wohnungsbau fließt. Der Bund beteiligt sich anteilig an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Im Jahr 2024 verausgabte der Bund 12,36 Mrd. Euro für diese Beteiligung: Die Länder meldeten für diesen Zeitraum Gesamtausgaben der Kommunen in Höhe von 17,395 Mrd. Euro. Der zweite Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 sieht für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II einen Mittelansatz von 13 Mrd. Euro vor. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Über die von den Kommunen veranschlagten Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in den Jahren 2025 und 2026 liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor. Dem Bund liegen keine Erkenntnisse vor, in welchem Umfang in den Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Die Ist-Ausgaben im Jahr 2024 für die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen 11,06 Mrd. Euro. Der zweite Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 sieht Ausgaben für die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe 11,75 Mrd. Euro vor. Berlin, den 11. Juli 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]:

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