Schriftliche Frage 49 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wann die von den auf der Plattform „Assassination Politics“ veröffentlichten Namens…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 49 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wann die von den auf der Plattform „Assassination Politics“ veröffentlichten Namens…
Frage 49 (Marlene Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wann die von den auf der Plattform „Assassination Politics“ veröffentlichten Namenslisten, sogenannten „Todesurteilen“ und weiteren personenbezogenen Daten betroffenen Personen über die gegen sie gerichteten Bedrohungen informiert wurden, und wurden gegebenenfalls Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. April 2026:
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens konnten auf einer Darknet- Plattform mit der Bezeichnung „Assassination Politics“ veröffentlichte Listen festgestellt werden, auf denen sich personenbezogene Daten potenzieller Opfer befanden. Das Bundeskriminalamt (BKA) informierte am 12. November 2025 über diesen Umstand diejenigen Landeskriminalämter, die für die Wohnortadressen der betreffenden Personen jeweils zuständig sind, und bat um Prüfung und Vornahme von gefahrenabwehrenden Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. Hinsichtlich des Zeitpunkts sowie der Art und Weise der gefahrenabwehrenden Maßnahmen, die sodann von den Landespolizeien vor Ort getroffen wurden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zudem erfolgte durch das BKA selbst am 14. November 2025 eine unmittelbare Benachrichtigung derjenigen Personen, für deren Personenschutz das BKA gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) zuständig ist, in Form eines ausführlichen Informationsschreibens.
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