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Schriftliche Frage 9 von Clara Bünger (DIE LINKE): In welcher Weise ist das Bundeskriminalamt in die Akkreditierung von Pressevertreterinnen und -vertretern beim Bundesparteitag der „Alternat…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 9 von Clara Bünger (DIE LINKE): In welcher Weise ist das Bundeskriminalamt in die Akkreditierung von Pressevertreterinnen und -vertretern beim Bundesparteitag der „Alternat… Frage 9 (Clara Bünger, Die Linke): In welcher Weise ist das Bundeskriminalamt in die Akkreditierung von Pressevertreterinnen und -vertretern beim Bundesparteitag der „Alternative für Deutschland“ eingebunden (bitte die übernommenen Aufgaben und Abläufe im Einzelnen erläutern), und auf welcher Rechtsgrundlage werden dabei ggf. personenbezogene Daten akkreditierungswilliger Journalistinnen und Journalisten erhoben und verarbeitet, vor dem Hintergrund, dass die Partei in ihrer Akkreditierungsbestätigung für Pressevertreterinnen und -vertreter angibt, dass „das Bundeskriminalamt [...] de facto die Akkreditierung vor Ort [übernimmt]“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Juni 2026: Die Mitwirkung des Bundeskriminalamts (BKA) bei der Akkreditierung von Pressevertreterinnen und Vertretern erfolgt bei allen Parteien und der Zusammenarbeit mit dem Bundespresseamt in gleicher Weise. Das BKA ist unter anderem für die Sicherheit und den erforderlichen Schutz der Verfassungsorgane des Bundes zuständig. Die Organisation – und damit auch Einladung und Anmeldung – von Veranstaltungen obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Über die Akkreditierung der Pressevertreter z. B. bei Parteitagen entscheidet der jeweilige Veranstalter. Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der das BKA Personenüberprüfungen im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung gemäß § 6 des BKA-Gesetzes (BKAG) durchführt, erhält das BKA die vom Veranstalter erhobenen Akkreditierungsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort – und im Falle einer zusätzlichen Ausweiserstellung auch ein Lichtbild). Der Veranstalter übermittelt dabei lediglich die Daten von Personen, denen durch den Veranstalter Zutritt gewährt werden soll. Nur diese potentiellen Teilnehmer sind Gegenstand der Personenüberprüfung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 BKAG durch das BKA. Damit werden Personenüberprüfungen bei Personen vermieden, die bereits im Vorfeld vom Veranstalter nicht zugelassen wurden. Über die etwaige Erstellung personalisierter Sonderausweise als anlassbezogene zusätzliche Sicherheitsmaßnahme des Personenschutzes entscheidet das BKA abhängig von der Beurteilung der Gefährdungslage. Beim Bundesparteitag der AfD befindet sich der Akkreditierungsbereich des BKA bereits ab dem 2. Juli 2026 auf dem Messegelände in Erfurt, um die Sonderausweise an die akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertreter, nach Vorlage eines Personalausweisdokumentes, auszuhändigen. Für Medienvertreterinnen und -vertreter, denen es nicht möglich war, entsprechende Lichtbilder im Rahmen der Akkreditierung an den Veranstalter zu übersenden oder die Bedenken hinsichtlich einer solchen Übersendung haben, besteht auch die Möglichkeit, Lichtbilder unmittelbar von den Kollegen und Kolleginnen des BKA erstellen zu lassen, die sodann für den personalisierten Sonderausweis genutzt werden.

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