Schriftliche Frage 22 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Gewaltkriminalität gegen Lehrkräfte, und welche konkreten Maßnahmen ergrei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 22 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Gewaltkriminalität gegen Lehrkräfte, und welche konkreten Maßnahmen ergrei…
Frage 22 (Dr. Anja Reinalter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Gewaltkriminalität gegen Lehrkräfte, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, beispielsweise zum Schutz vor und zur Prävention von Gewalt an Schulen oder zum Aufbau bundeseinheitlicher Schutzstandards oder einer Beratungsinfrastruktur (vgl. www.tagesspie gel.de/politik/bundesweite-polizeistatistikgewaltgegen-lehrkrafte-nimmt-deutlich-zu-1545421 8.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. April 2026:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind seit dem Berichtsjahr 2022 steigende Opferzahlen für die Opferspezifik Lehrkräfte bei der Gewaltkriminalität (PKS-Summenschlüssel 892000) zu verzeichnen. Auch bei der „vorsätzlichen einfachen Körperverletzung“ (PKS Schlüssel 224000) sind die Opferzahlen von 2022 bis 2024 zunächst gestiegen, für das Berichtsjahr 2025 ist nun ein Rückgang um 7,3 Prozent festzustellen. Die Daten für die Jahre 2022 bis 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der Opfer mit Opferspezifik Lehrkräfte 892000 224000 Berichtsjahr Opfer Opfer 2022 387 921 2023 477 996 2024 557 1.283 2025 566 1.190 In der PKS werden Opferspezifika zum Opfer unter der Bedingung erfasst, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. In Bezug auf die Opferspezifik „Lehrkräfte“ muss die Opferwerdung im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit erfolgt sein. Zudem ist zu beachten, dass als tatverdächtige Personen nicht nur Schüler infrage kommen. Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Dies gilt auch beim Thema Gewalt an Schulen und Maßnahmen zu deren Verhinderung. Deshalb haben die Länder im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der KMK bereits 2018 einen Beschluss „Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer“ herbeigeführt. Mit dem informieren sie über Maßnahmen und Aktivitäten der Länder zur Prävention von Gewalt gegen Lehrkräfte sowie Melde- und Unterstützungssysteme bei konkreten Gewaltvorfällen (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/201 8/2018_12_06-Gewalt_-gegen-Lehrerinnen_-und-Lehrer.pdf). Darüber hinaus stellen die Länder beim Thema Gewalt gegen Lehrkräfte aber auch eigene Leitfäden und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Beispielhaft wird hier auf die Länder Nordrhein-Westfalen (www.schul ministerium.nrw/gewalt-gegen-lehrkraefte), Bayern www.isb.bayern.de/ fileadmin/user_upload/Grundsatzabteilung/Praevention/ISB_Gewalt__g egen_Lehrkraefte_2023.pdf) und Hamburg (www.hamburg.de/politik-un d-verwaltung/behoerden/bsfb/einrichtungen-beratung/gewaltpraeventio n/gewalthandlungen/checkliste-gewalt-gegen-lehrkraefte-120760) verwiesen. Zudem informiert das Programm Polizeiliche Kriminalprävention auf seiner Internetseite zum Thema „Gewalt an Schulen“ (www.polizei-bera tung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/gewalt-an-schulen/). Mit der Handreichung „Herausforderung Gewalt“ wird Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften eine Hilfestellung für den schulischen Alltag geben, die auch konkrete Handlungsempfehlungen beinhaltet.
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