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Schriftliche Frage 113 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Verfahrensschritte, Zuständigkeiten und Entscheidungskriterien gelten aktuell auf Bundesebene für die Auswahl und Bewilligu…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 113 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Verfahrensschritte, Zuständigkeiten und Entscheidungskriterien gelten aktuell auf Bundesebene für die Auswahl und Bewilligu… Frage 113 (René Bochmann, AfD): Welche konkreten Verfahrensschritte, Zuständigkeiten und Entscheidungskriterien gelten aktuell auf Bundesebene für die Auswahl und Bewilligung von Förderprojekten im Zusammenhang mit dem Programm „Zentrales Vereinssportzentrum“ beim Projekt in Bad Düben, insbesondere vor dem Hintergrund der mir bekannten Verschiebung der Auswahlentscheidung auf Mitte/Ende April 2026, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die betroffene Kommunalebene rechtzeitig, insbesondere vor kommunalrechtlich relevanten Fristen wie dem 7. Mai 2026, verbindliche Planungssicherheit über eine mögliche Förderzusage erhalten? Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema Auswahlkriterien und regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität auf Bundestagsdrucksache 21/5213 verwiesen. Die Projektauswahl trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll diese noch im April 2026 erfolgen. Die ausgewählten Projekte werden mit einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bekannt gegeben. Die Projektkommunen werden entsprechend informiert und aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Berlin, den 24. April 2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333:

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